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Führerschein machen bei Fahrverbot?

Hallo,

aktuell mache ich meinen Motorradführerschein nach. Jetzt ist mir heute mit dem Auto etwas Blödes passiert: Ich bin auf der BAB geblitzt worden, weil ich den Abstand zum Vordermann nicht eingehalten habe. Nach meiner Schätzung könnten da 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot auf mich zukommen.

Jetzt die Frage: Angenommen, ich bekomme tatsächlich ein Fahrverbot. Darf ich in dieser Zeit Fahrstunden nehmen bzw. eine Prüfung machen?

Viele Grüße

Christian

P.S. Wäre mir Recht, wenn wir das hier ohne die Moralkeule besprechen könnten. Danke.

Beste Antwort im Thema

der fahrlehrer gilt rechtlich als fahrzeugfuehrer, und zwar sowohl waehrend der fahrstunden, als auch waehrend der pruefung. genaueres kann dir aber bestimmt der fahrlehrer sagen.

schade uebrigens, dass sich als erstes immer die leute melden muessen, die am wenigsten ahnung haben ... 🙁

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Bis Ende Oktober kriegste das locker gezogen.

Sollte der Bescheid wirklich schnell kommen, hast du ab da noch 2 Wochen Zeit bis das Ding rechtskräftig wird und du den FS abgeben musst.

Kommt er blitzschnell, legst du schriftlich Widerspruch ein - ohne Begründung, die wirst du später nachliefern 😉 - und ziehst den Widerspruch nach bestandener Prüfung wieder zurück .........

Was war denn erlaubt und was Stand auf dem Tacho als du geblitzt wurdest?

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Was war denn erlaubt und was Stand auf dem Tacho als du geblitzt wurdest?

Erlaubt waren 130, ich hatte 120 drauf. Das war eine "gut flüssige" Situation, wo 3 zu 2 Fahrstreifen zusammengeführt wurden. Da kann es schon mal etwas knapper zum Vordermann werden. Ich schätze meinen Abstand auf ca. 2-3 Fahrzeuglängen.

§25 StVG

Zitat:

(2) Das Fahrverbot wird mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam. Für seine Dauer werden von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale und internationale Führerscheine amtlich verwahrt. Dies gilt auch, wenn der Führerschein von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden ist, sofern der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat. Wird er nicht freiwillig herausgegeben, so ist er zu beschlagnahmen.

(2a) Ist in den zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot gegen den Betroffenen nicht verhängt worden und wird auch bis zur Bußgeldentscheidung ein Fahrverbot nicht verhängt, so bestimmt die Verwaltungsbehörde oder das Gericht abweichend von Absatz 2 Satz 1, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft. Werden gegen den Betroffenen weitere Fahrverbote rechtskräftig verhängt, so sind die Fahrverbotsfristen nacheinander in der Reihenfolge der Rechtskraft der Bußgeldentscheidungen zu berechnen.

Man kann da also etwas spielen und hat 4 Monate Zeit. Wenn TE wirklich nichts auf dem Konto hat bisher.

Außerdem kann man zusätzlich noch die Rechtskraft hinauszögern.

Wobei wir jetzt im Oktober schon in den Februar kommen - den kürzesten Monat - da Fahrverbote in Monaten gemessen werden (nicht in "4 Wochen"😉.

Edit:
Wenn er natürlich unbedingt jetzt das Fahrverbot antreten will würde ich darauf achten die Rechtskraft möglichst schnell eintreten zu lassen und möglichst schnell abgeben.

Wobei TE weiß ja noch nichtmal ob es eins gibt - oder ob er identifizierbar ist. 😉

Am besten wieder melden wenn ein Bescheid da ist.
Das hier ist nur Stochern im Nebel.

Verzögern ist im Sinne des Führerscheins ja nicht nötig... denn die Fahrstunden darf er auch so nehmen.
Allerdings darf er nach bestandener Prüfung auch nicht Motorrad fahren sofern er da gerade das Fahrverbot absitzt weil das Fahrverbot für sämtliche Motorisierte Gefährte gilt die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchten.

Richtig.

Ich finde die Fragestellung allerdings suboptimal.

Keiner weiß ob TE wirklich etwas getan hat das ein Fahrverbot verdient.
Keiner weiß ob TE dabei identifizierbar war.
Keiner weiß ob da in diesem Monat noch was passiert.
Und daher wissen wir auch gar nicht ob TE diesen Monat noch ein Fahrverbot antreten könnte.
Das könnte sowieso knapp werden.
Vermutlich müßte man an der Rechtskraft rumspielen damit das möglichst sofort Rechtskraft erlangt und dann sofort abgeben.

Ich finde TE sollte sich einfach entspannt zurücklehnen und schauen was, wann, wie oder überhaupt kommt.

Und sich melden falls was kommt.

Und selbst wenn was kommt, aber nicht mehr diesen Monat - hat er immer noch die 4 Monatsregel.
Alles easy. 😁

Ist ja wie gesagt ja so gesehen egal da er ja seine Fahrstunden weiter nehmen kann - das war ja seine Befürchtung.

Wird wohl zu schnell, zu dicht oder zu spät bei Rot über die Ampel gewesen sein... das währen die klassischen Gründe. 😁

Wir wissen es. 😉

Es war Abstand.

Zitat:

Original geschrieben von A4_TDI


Erlaubt waren 130, ich hatte 120 drauf. Das war eine "gut flüssige" Situation, wo 3 zu 2 Fahrstreifen zusammengeführt wurden. Da kann es schon mal etwas knapper zum Vordermann werden. Ich schätze meinen Abstand auf ca. 2-3 Fahrzeuglängen.

Aber die Fragen bleiben - nix genaues hat noch keiner.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Ich finde die Fragestellung allerdings suboptimal.

sorry, aber die fragestellung des te koennte gar nicht optimaler sein. zumal die antwort keineswegs auf der hand liegt, wie insbesondere einige unqualifizierte beitraege ganz am anfang des themas deutlich machen.

dass man den beginn eines fahrverbotes beeinflussen kann, war uebrigens nicht bestandteil der fragestellung. genausowenig wie spekulationen darueber, welche sanktionen er genau zu erwarten hat. ihm ging es nur darum zu erfahren, ob er trotz fahrverbot weiter seinen motoradfuehrerschein machen koennte.

fragen bleiben also keine ... 😉

Kleines Update: Motorradführerschein ist bestanden, die Kuh ist schon mal vom Eis.

Von dem Blitzer ist noch nichts gekommen, 1/3 der Verjährungsfrist ist damit schon mal um.

Zitat:

Original geschrieben von A4_TDI


Kleines Update: Motorradführerschein ist bestanden, die Kuh ist schon mal vom Eis.

Von dem Blitzer ist noch nichts gekommen, 1/3 der Verjährungsfrist ist damit schon mal um.

Zum 1e -> gratuliert!

Zum 2e -> drück dich der Daumen!

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Naja so gesehen kann der Fahrlehrer nicht der Fahrzeugführer sein da der mit dem Auto hinter dem Auszubildenden auf dem Motorrad her fährt und nur Anweisungen gibt.

Dennoch darfst du aber deine Fahrstunden nehmen - hierzu gibt es sogar entsprechende Gesetztestexte welche ich jetzt aber zu faul bin rauszusuchen. 🙂

Ganz unabhängig davon kann aber die Fahrerlaubnisbehörde sobald sie vom KBA über deinen Verstoß unterrichtet wird (ca 6 - 8 Wochen nach Rechtskraft) an deiner charakterlichen Eignung zweifeln sofern du noch mehr auf dem Konto hast.

Oh mein Gott...warst du nicht der, der sich durch einen anderen provozieren lassen hat und dann deutlich zu schnell geblitzt wurdest?

Das mit der charakterlichen Eignung kommt als letzte Maßnahme, wennn man zum wiederholten Male betrunken oder bekifft gefahren ist oder wenn man 15 oder mehr Punkte hat.

Er schrieb: Bitte keine Moralkeule und ich finde die Frage sehr interessant!

Zum Thema Motorrad-Führerschein: Ich habe im Dezember gemacht....eine Qual..aber ich wollte den FS unbedingt haben zum 18. Geburtstag. Würde ich niemals mehr machen!

Ähm nein, es braucht nicht unbedingt Alkohol oder Drogen oder andere BTM und auch nicht 15 Punkte.
Wie kommst du überhaupt auf 15?

Ich hab mich mit dem Thema befasst und kenne die Gesetze.
Die Fahrerlaubnisbehörde kann zu jeder Zeit Eignungszweifel anmelden.
Da reichen im schlimmsten Fall auch schon 8 Punkte:
http://www.n-tv.de/.../...kte-in-Flensburg-genuegen-article222161.html

Hier sind es auch nicht annähernd 15 Punkte...
http://www.mpu-idiotentest.com/mpu-forum/showthread.php?t=19044

Und meinen Post hast du schon gelesen und dann erst nachgedacht bevor du geschrieben hast?

Ich schrieb:

Zitat:

Ganz unabhängig davon kann aber die Fahrerlaubnisbehörde sobald sie vom KBA über deinen Verstoß unterrichtet wird (ca 6 - 8 Wochen nach Rechtskraft) an deiner charakterlichen Eignung zweifeln sofern du noch mehr auf dem Konto hast.

Hat der TE aber nicht - hat er kurz darauf gesagt und damit ist das Thema auch erledigt.

Warum muss man dann hier mit solchen Unsinnigen Sprüchen kommen mit: "Oh mein Gott...."

Ich hab nur sachlich geschrieben was sein KANN - WENN bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Aber mich wunder hier bei MT ja gar nichts mehr...

... schade, dass man für manche Antworten in diesem Forum keine MPU mit anschließendem ENTZUG der Fahrerlaubnis anordnen darf...

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