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Führerschein machen bei Fahrverbot?

Hallo,

aktuell mache ich meinen Motorradführerschein nach. Jetzt ist mir heute mit dem Auto etwas Blödes passiert: Ich bin auf der BAB geblitzt worden, weil ich den Abstand zum Vordermann nicht eingehalten habe. Nach meiner Schätzung könnten da 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot auf mich zukommen.

Jetzt die Frage: Angenommen, ich bekomme tatsächlich ein Fahrverbot. Darf ich in dieser Zeit Fahrstunden nehmen bzw. eine Prüfung machen?

Viele Grüße

Christian

P.S. Wäre mir Recht, wenn wir das hier ohne die Moralkeule besprechen könnten. Danke.

Beste Antwort im Thema

der fahrlehrer gilt rechtlich als fahrzeugfuehrer, und zwar sowohl waehrend der fahrstunden, als auch waehrend der pruefung. genaueres kann dir aber bestimmt der fahrlehrer sagen.

schade uebrigens, dass sich als erstes immer die leute melden muessen, die am wenigsten ahnung haben ... 🙁

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Zitat:

Original geschrieben von burbaner


... schade, dass man für manche Antworten in diesem Forum keine MPU mit anschließendem ENTZUG der Fahrerlaubnis anordnen darf...

Sehe ich auch so.

Aber wer würde dann die MPU noch machen wenn man so oder so Entzieht. :P

Rein rechtlich gesehen ist die MPU ja eine freiwillige Maßnahme.

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Sehe ich auch so.
Aber wer würde dann die MPU noch machen wenn man so oder so Entzieht. :P
Rein rechtlich gesehen ist die MPU ja eine freiwillige Maßnahme.

Die MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) wird von der Führerscheinstelle angeordnet. Und glaub mir, der Psycho kann immer einen Grund für ein negatives Ergebnis finden...

Zitat:

Original geschrieben von A4_TDI



Wie ich das bis jetzt gelesen habe, wird mir mit dem Fahrverbot das Führen von Fahrzeugen verboten. Bei einem Fahrschulfahrzeug gilt aber der Fahrlehrer rechtlich als Fahrzeugführer. Und das auch bei einem Motorrad, auf dem er nicht selber sitzt.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Nach einem Unfall wurde der Fahrschüler verknackt, weil er das Fahrzeug GEFÜHRT hat und da war egal, dass der Fahrlehrer daneben saß und der Fahrer sich noch in der Ausbildung befand.

Beispiel: Du fährst über eine rote Ampel. Wie sollte der Fahrlehrer das verhindern? Also, wer ist nun derjenige der ein Problem hat?

... und, warum fragst du nicht einfach deinen Fahrlehrer? Aah ja, verstehe, DER soll nix von deinem Fahrverbot erfahren ... Clever sage ich da, äußerst clever!
FAHRVERBOT bedeutet: Du darfst KEIN Fahrzeug bewegen, egal ob als Fahrschüler oder als Lizenzinhaber.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22



Zitat:

Original geschrieben von A4_TDI



Wie ich das bis jetzt gelesen habe, wird mir mit dem Fahrverbot das Führen von Fahrzeugen verboten. Bei einem Fahrschulfahrzeug gilt aber der Fahrlehrer rechtlich als Fahrzeugführer. Und das auch bei einem Motorrad, auf dem er nicht selber sitzt.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Nach einem Unfall wurde der Fahrschüler verknackt, weil er das Fahrzeug GEFÜHRT hat und da war egal, dass der Fahrlehrer daneben saß und der Fahrer sich noch in der Ausbildung befand.
Beispiel: Du fährst über eine rote Ampel. Wie sollte der Fahrlehrer das verhindern? Also, wer ist nun derjenige der ein Problem hat?

Bei einem solch groben Verstoß wenn der Fahrschüler an einer roten Ampel z.B. plötzlich anfährt haftet der Fahrschüler wenn der Fahrlehrer keine Möglichkeit hat einzugreifen und nicht mit diesem Fehlverhalten rechnen kann, dies ist aber völlig unabhängig davon ob nun ein Fahrverbot besteht oder nicht.

Denn eine Strafe nach StVG §21 kommt nicht auf den Fahrschüler zu.

Zitat:

... und, warum fragst du nicht einfach deinen Fahrlehrer? Aah ja, verstehe, DER soll nix von deinem Fahrverbot erfahren ... Clever sage ich da, äußerst clever!
FAHRVERBOT bedeutet: Du darfst KEIN Fahrzeug bewegen, egal ob als Fahrschüler oder als Lizenzinhaber.

Doch er darf ein Fahrzeug bewegen im Rahmen der Fahrschulausbildung

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Nun habe ich mich mal durch einige Texte durchgelesen und bin nach wie vor der Meinung, das der TE KEIN Fahrzeug führen darf solange die Lizenz eingezogen ist. GUCKST DU ...
Es sei denn, die Behörde erteilt die Freigabe ... was ich allerdings anzweifel.
Wieder mal nur Vermutungen, rumeiern, Glaskugellesen ... Warum nicht den einfachen Weg gehen und gleich bei der Fahrschule nachfragen? WO ist denn da das Problem?
Denn, soweit ich das noch von meiner Führerscheinprüfung weiß, muß man eine Genehmigung der Behörde haben um überhaupt einen Führerschein machen zu können. Dabei wird das Fahrverbot bekannt. Ich glaube kaum, dass dann noch eine Genehmigung zum fahren, egal was es ist, erteilt wird.
Letztendlich ist es mir aber auch egal ... weil ich nicht betroffen bin und so eine Frage erst gar nicht hier gestellt hätte sondern gleich in einer Fahrschule nachgefragt.
Aber ... jeder wie er mag ... nööö?

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Nun habe ich mich mal durch einige Texte durchgelesen und bin nach wie vor der Meinung, das der TE KEIN Fahrzeug führen darf solange die Lizenz eingezogen ist. GUCKST DU ...

Deine Meinung ist aber falsch, der Gesetzgeber ist da anderer Ansicht, lese doch einfach mal Absatz 15 von dem Dir geposteten Link, dort steht es doch beschrieben:

Zitat:

...Bei den Fahrten nach Satz 1 gilt im Sinne dieses Gesetzes der Fahrlehrer als Führer des Kraftfahrzeugs, wenn der Kraftfahrzeugführer keine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.

Ist ganz einfach, wurde aber hier bereits alles durchgekaut, und der Fragesteller hat mittlerweile seine Fahrerlaubnis bestanden 🙄

Zitat:

Original geschrieben von burbaner



Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Sehe ich auch so.
Aber wer würde dann die MPU noch machen wenn man so oder so Entzieht. :P
Rein rechtlich gesehen ist die MPU ja eine freiwillige Maßnahme.
Die MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) wird von der Führerscheinstelle angeordnet. Und glaub mir, der Psycho kann immer einen Grund für ein negatives Ergebnis finden...

Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet die Entziehung der FE an.

Dies kann dann nur verhindert werden in dem man freiwillig an der MPU teilnimmt und somit die Eignungszweifel ausräumt.

Die Entziehung ist KEINE folge der Nicht-Teilnahme an der MPU.
Die Entziehung wird angekündigt und man gibt die Chance durch eine MPU diese zu verhindern.

Eine MPU wird aber nicht angeordnet - aus diesem Grund kann man gegen diese auch nicht rechtlich vorgehen sondern nur gegen den Führerscheinentzug selbst.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22



Zitat:

Original geschrieben von A4_TDI



Wie ich das bis jetzt gelesen habe, wird mir mit dem Fahrverbot das Führen von Fahrzeugen verboten. Bei einem Fahrschulfahrzeug gilt aber der Fahrlehrer rechtlich als Fahrzeugführer. Und das auch bei einem Motorrad, auf dem er nicht selber sitzt.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Nach einem Unfall wurde der Fahrschüler verknackt, weil er das Fahrzeug GEFÜHRT hat und da war egal, dass der Fahrlehrer daneben saß und der Fahrer sich noch in der Ausbildung befand.
Beispiel: Du fährst über eine rote Ampel. Wie sollte der Fahrlehrer das verhindern? Also, wer ist nun derjenige der ein Problem hat?

... und, warum fragst du nicht einfach deinen Fahrlehrer? Aah ja, verstehe, DER soll nix von deinem Fahrverbot erfahren ... Clever sage ich da, äußerst clever!
FAHRVERBOT bedeutet: Du darfst KEIN Fahrzeug bewegen, egal ob als Fahrschüler oder als Lizenzinhaber.

Lieber Bootsmann,

das mit dem Lesen ist nicht so dein Fall? Ich habe ein Fahrverbot BEFÜRCHTET und nicht ERHALTEN. Hätte ich ein Fahrverbot erhalten, hätte ich sicherlich meinen Fahrlehrer informiert.

Aber da ich meinen Fahrlehrer erst 4 Tage nach dem Vorfall gesehen hätte, mir das Thema aber unter den Nägeln brannte, habe ich dieses Forum mal dazu missbraucht, eine Frage zu stellen.

Und deine Informationen zum Fahrverbot sind genau so falsch, wie deine Unterstellung, ich wollte meinem Fahrlehrer was verschweigen frech ist.

So, 2 Monate sind um. Ich glaube, da kommt nichts mehr.

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