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Führerschein für geschlepptes Fzg.

Hallo Freunde,

habe folgende Frage:

wenn mann einen Gelenkbus abschleppt was braucht derjenige im Bus für einen Führerschein ?

Beste Antwort im Thema

Hallo,

also beim ABSCHLEPPEN, das heißt wenn ein Fhzg liegenbleibt und muss abgeschleppt werden in eine Werkstatt dann muß der Fahrer des Ziehenden Fahrzeugs nur die Führerscheinklasse der ZIEHENDEN Fahrzeugs besitzen, der Fahrer im Abgeschleppten Fahrzeug also gezogenen Fahrzeug muss mind 16j. alt sein und benötigt keinen Führerschein. Er muss nur Körperlich und Geistig fit sein!!!!

Beim SCHlEPPEN, das heißt ich Schleppe ein Fahrzeug z.B. von der einen zur anderen Werkstatt sieht das Anderst aus.
Der Fahrer im Ziehenden Fahrzeug benötigt auf jeden Fall den LKW Führerschein "CE", der Fahrer im Gezogenen Fahrzeug benötigt den Führerschein für das gezogene Fahrzeug Hier z.B. DE (außnahmen C* vor einem bestimmten Datum).

Das lernt man in der Fahrschule!

Gruß

Chris

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Moin🙂
Klasse C wenn mich nicht alles täuscht.

Gruss TAlFUN

hi Taifun ich Danke dir

Moin,

Ich bin der Meinung das ein Fahrer eines geschleppten Fahrzeuges überhaupt keinen Führerschein braucht. Er sollte nur körperlich und geistig geeignet sein.

Gruß Henning

Ok, aber ohne dass der Motor läuft wirds richtig schwierig mit der Lenkerrei, hat so bei manchen Citaro die Ecken gekostet.

Zitat:

Original geschrieben von DB NG-80


Ich bin der Meinung das ein Fahrer eines geschleppten Fahrzeuges überhaupt keinen Führerschein braucht. Er sollte nur körperlich und geistig geeignet sein.

Dieser Meinung bin ich auch. Allerdings nur in Sachen PKW abschleppen. Wies mit Bus ist denk ich eher das man zumindest nen "Führerschein" im allgemeinen benötigt. Also mind. B !

Lasse mich aber gerne etwas besseren belehren

Moin🙂
Keinen FS brauche ich nur, wenn das Fzg nicht betriebsfähig ist, davon gehe ich bei einem Gelenkbus nicht aus, da ansonsten ein Apschlepp LKW nötig sein dürfte.

Gruss TAlFUN

p.s.
FS frei geht auch nur bis zur nächsten Werkstatt.

Hallo,

also beim ABSCHLEPPEN, das heißt wenn ein Fhzg liegenbleibt und muss abgeschleppt werden in eine Werkstatt dann muß der Fahrer des Ziehenden Fahrzeugs nur die Führerscheinklasse der ZIEHENDEN Fahrzeugs besitzen, der Fahrer im Abgeschleppten Fahrzeug also gezogenen Fahrzeug muss mind 16j. alt sein und benötigt keinen Führerschein. Er muss nur Körperlich und Geistig fit sein!!!!

Beim SCHlEPPEN, das heißt ich Schleppe ein Fahrzeug z.B. von der einen zur anderen Werkstatt sieht das Anderst aus.
Der Fahrer im Ziehenden Fahrzeug benötigt auf jeden Fall den LKW Führerschein "CE", der Fahrer im Gezogenen Fahrzeug benötigt den Führerschein für das gezogene Fahrzeug Hier z.B. DE (außnahmen C* vor einem bestimmten Datum).

Das lernt man in der Fahrschule!

Gruß

Chris

Naja, für Werkstatt-/ Prüf- und Überführungsfahrten reicht für "unbesetzte" Busse auch der Lkw-Schein C. Und zwar ohne Datumsbeschränkungen! So habe ich es jedenfalls in der Fahrschule gelernt 🙂

czissy

Zitat:

Original geschrieben von czissy


Naja, für Werkstatt-/ Prüf- und Überführungsfahrten reicht für "unbesetzte" Busse auch der Lkw-Schein C. Und zwar ohne Datumsbeschränkungen! So habe ich es jedenfalls in der Fahrschule gelernt 🙂

czissy

Genau das habe ich anders gelernt, für sowas gab es mal eine Zahl im Führerschein, für sog. Prüfpersonal.

Ich habe gelernt das ich mit meinem CE Führerschein garkeinen Bus fahren darf. Aber da hört man auch von jedem was anderes und bitte deswegen keine diskusion aufkommen lassen.

Genau so ist es, eine bestimmte Prüfzahl muss im Führerschein stehen dann darf man Busse fahren, allerdings nur mit "1" Begleitperson.
Falls man diese Prüfziffer nicht im Führerschein stehen hat darf man auch keinen Bus Fahren, nichtmal zu Probefahrt ect.!

Gruß

Chris

Zitat:

Original geschrieben von chrisss240


Genau so ist es, eine bestimmte Prüfzahl muss im Führerschein stehen dann darf man Busse fahren, allerdings nur mit "1" Begleitperson.
Falls man diese Prüfziffer nicht im Führerschein stehen hat darf man auch keinen Bus Fahren, nichtmal zu Probefahrt ect.!

Gruß

Chris

Die Nummer lautet 171 bei C1 und 172 bei C.

Moin🙂

Zitat:

(4) Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen. Quelle

Gruss TAlFUN

Aber nur mit der Entsprechenden Prüfziffer, denn nicht umsonst haben bei uns in der Werkstatt jetzt 5Mann den LKW und Busführerschein machen müssen!
Da die wo, ich glaube seit 2005/2006, den LKW führerschein haben KEIN Bus mehr fahren dürfe.

Chris

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