Führerschein durch Alkohol weg, nach 15 Jahren gibt es ihn einfach so zurück?!

Hallo,

ich hoffe unter euch sind ein paar Experten. Und zwar geht um etwas in meinen Augen unfassbares, was aber Realität ist, und eigentlich so skurril, dass es kaum jemand glaubt dem man es erzählt:

Ich kenne nun schon 2 Leute, denen wurde vor 15 Jahren der Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer entzogen. Beide haben nach 15 Jahren ihren Führerschein wieder ausgehändigt bekommen, OHNE dass Sie erneut zur MPU mussten, ohne eine neue Führerscheinprüfung ablegen zu müssen, nichts, sie werden nach 15 Jahren einfach so wieder auf die Menschheit losgelassen, ohne dass jemand nachprüft, ob sie überhaupt noch Auto fahren können oder immer noch Alkoholiker sind.

Laut meinem aktuellen Infostand klappt das nur, wenn sich die Leute innerhalb der 15 Jahre nie bei der entsprechenden Führerscheinstelle melden, man muss nur tatenlos die 15 Jahre "abwarten".

Fast alle denen man davon berichtet, können das gar nicht glauben, aber es ist wirklich so. Selbst Fahrlehrer in meinem Bekanntenkreis glauben mir das nicht. Kann jemand etwas genaueres dazu sagen? Handelt es sich hier um eine Gesetzeslücke? Wenn man bei Google "Führerschein nach 15 Jahren zurück" eingibt, kommt auch einiges dazu.

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Da auch bei Mord im Regelfall nach 15 Jahren die Haftentlassung ansteht sähe ich keinen Grund bei Verkehrsvergehen einen strengeren juristischen Standard anzulegen.

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 11. Februar 2015 um 10:12:36 Uhr:


Dann spräche ja auch nichts dagegen bei der Erteilung des Führerscheins nach 15 Jahren ein psychologisches Gutachten zu erstellen ?!

Die Gesetzgebung spricht dagegen.

Ohne einen Anlass kann kein derartiges Gutachten angeordnet werden und wenn nach 10 bzw. 15 Jahren aufgrund der Verjährung kein Anlass mehr existent ist, gibt es keine rechtliche Basis für eine Anordnung.

15 Jahre sind eine lange Zeit, in denen Menschen, egal wie sie ihren Führerschein verloren haben ändern
können oder sich schon geändert haben.
Mann sollte niemanden vorverurteilen!
Sicher sehen das einige nicht so aber wenn wir ehrlich sind, wie viel tickende Zeitbomben fahren aktuell und
ohne betrunken zu sein auf deutschen Autobahnen herum, die Autofahren als Wettkampf sehen?
Ich bin absolut für die 0 Promille Grenze im Strassenverkehr aber nach so langer Zeit eine neue Chance
zu bekommen, ohne eine Bank zu überfallen den Führerschein wieder zu erhalten, ist mehr als Okay!

MPU Verjährungsfristen

http://www.verjaehrungsfristen.org/mpu.php

wirres Zeug in dem Link. Grundaussagen richtig, im Detail voller Fehler.

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Hallo

Ich muss mal in die runde fragen.

Ich lese viel und genau. Viele hier im forum und auch in anderen Foren schreiben das sie nach 15 jahren ihren Schein einfach so wieder bekommen also ohne prüfungen.

Wie geht das?

Bevor jemand fragt meine Akte ist lupenreinen sauber.
Kein schwarzfahren oder andere sachen.
Da ich als dresden bin und ich seid letzten November ihn wieder beantragen darf hatte ich schonmal angefragt. Die wollen eine Prüfung haben.

Warum nur?

Viele bekommen ihn einfach so wieder.

Zitat:

@koesteff2112 schrieb am 21. September 2015 um 05:23:24 Uhr:


Viele hier im forum und auch in anderen Foren schreiben das sie nach 15 jahren ihren Schein einfach so wieder bekommen also ohne prüfungen. Wie geht das?

Ganz früher war vorgeschrieben, dass nach zwei Jahren neue Fahrprüfungen erforderlich waren. Dies wurde dann abgeschafft und dahingehend geändert, dass prüfungsfrei neu zu erteilen ist, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt (Geregelt in § 20 Abs. 2 FeV).

Die Bundesländer sind weitgehend einheitlich dazu übergegangen, solche Tatsachen nach über 10 Jahren anzunehmen, so dass dann die erforderlichen Fähigkeiten für das Führen eines Fahrzeugs im modernen Verkehr neu nachzuweisen sind. Diese Praxis hat sich aber erst herausgebildet. In der Anfangszeit gab es viele prüfungsfreie Neuerteilungen auch nach längerer Zeit und auch heute liest man von einigen Führerscheinstellen und sogar einigen Bundesländern (Niedersachsen), die auch nach längerer Zeit prüfungsfrei neu erteilen.

Danke . Also schlechte Karten hier in sachsen.
Naja da heißt es wohl lernen und nochmals lernen

Zitat:

@koesteff2112 schrieb am 21. September 2015 um 05:23:24 Uhr:


Die wollen eine Prüfung haben.

Warum nur?

Viele bekommen ihn einfach so wieder.

Kann es sein, dass dir die Fahrerlaubnis und nicht ..nur.. der Führerschein entzogen wurde ?

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 23. September 2015 um 20:10:28 Uhr:


Kann es sein, dass dir die Fahrerlaubnis und nicht ..nur.. der Führerschein entzogen wurde ?

Und? Der Unterschied ist. Marginal. Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, ist das Dokument Führerschein auch weg.

Natürlich wurde die Fahrerlaubnis in diesem Fall entzogen. Ein einfaches Fahrverbot kann es nicht gewesen sein, da hätte man nach entweder spätestens nach 3 Monaten den FS zurückbekommen, oder aber es wäre eine MPU angeordnet worden - die dann bei Nichtbestehen oder Nichtantreten wiederum zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt hätte.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. September 2015 um 20:23:04 Uhr:


Und? Der Unterschied ist. Marginal. Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, ist das Dokument Führerschein auch weg.

Da gibts schon einen Unterschied. Wird dir die Fahrerlaubnis entzogen, darfst nach Ablauf der Frist einen neuen Antrag stellen. Soll heissen, du musst den Führerschein neu erwerben. Samt Prüfung.

Wird ,,nur,, der Führerschein abgenommen, bekommst den nach Ablauf der Frist einfach so zurück.

nein. Es gibt kein "Führerschein abgenommen". Es gibt höchstens das "Fahrverbot", das kann aber längstens 3 Monate lang verhängt werden. In der Zeit ist man noch im Besitz der Fahrerlaubnis, nur der Führerschein wandert vorübergehend in behördliche Obhut.

Im Fall des TE muss es ein Entzug der Fahrerlaubnis gewesen sein und das ist immer mit einem Neuerteilungsverfahren verknüpft. In einem solchen Fall wandert das Dokument Führerschein in den Schredder. Eine Prüfung muss man im Wiedererteilungsverfahren in der Regel aber nicht machen, nur wenn der FS länger als 10 Jahre weg war.

Lege doch nicht jedes Wort auf die Goldwaage. Du weisst doch, wie es gemeint war.

dann habe ich nur Deine Frage nicht verstanden, denn ein Fahrverbot kann es nach über 10 Jahren wohl kaum mehr sein.

ich kann euch ganz schnell wieder zum Führerschein helfen eu Führerschein ohne anreise und Prüfung dauer 1 Woche

ganz sicher nicht - twindance/MT-Moderation

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