Führerschein durch Alkohol weg, nach 15 Jahren gibt es ihn einfach so zurück?!

Hallo,

ich hoffe unter euch sind ein paar Experten. Und zwar geht um etwas in meinen Augen unfassbares, was aber Realität ist, und eigentlich so skurril, dass es kaum jemand glaubt dem man es erzählt:

Ich kenne nun schon 2 Leute, denen wurde vor 15 Jahren der Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer entzogen. Beide haben nach 15 Jahren ihren Führerschein wieder ausgehändigt bekommen, OHNE dass Sie erneut zur MPU mussten, ohne eine neue Führerscheinprüfung ablegen zu müssen, nichts, sie werden nach 15 Jahren einfach so wieder auf die Menschheit losgelassen, ohne dass jemand nachprüft, ob sie überhaupt noch Auto fahren können oder immer noch Alkoholiker sind.

Laut meinem aktuellen Infostand klappt das nur, wenn sich die Leute innerhalb der 15 Jahre nie bei der entsprechenden Führerscheinstelle melden, man muss nur tatenlos die 15 Jahre "abwarten".

Fast alle denen man davon berichtet, können das gar nicht glauben, aber es ist wirklich so. Selbst Fahrlehrer in meinem Bekanntenkreis glauben mir das nicht. Kann jemand etwas genaueres dazu sagen? Handelt es sich hier um eine Gesetzeslücke? Wenn man bei Google "Führerschein nach 15 Jahren zurück" eingibt, kommt auch einiges dazu.

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Da auch bei Mord im Regelfall nach 15 Jahren die Haftentlassung ansteht sähe ich keinen Grund bei Verkehrsvergehen einen strengeren juristischen Standard anzulegen.

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Ich tippe auf einen 25km/h - Roller.

Zitat:

@fruchtzwerg schrieb am 13. März 2012 um 20:34:55 Uhr:



Zitat:

Original geschrieben von gti-bolide


doch die gibts... Kenne wie gesagt 2 von der Sorte hier bei uns im Dorf. z.B. wenn man eben zu blöd ist die MPU zu bestehen. Wartet man 15 Jahre und schwupps, ist der Lappen wieder da :-)

Also ich habe bisher nur eine einzige Person kennen gelernt, die 1 Jahr den Schein wegen Trunkenheit am Steuer abgeben durfte. Ironischerweise auf einer Feier. Darauf angesprochen, dass er ja immernoch ziemlich regelmäßig gerne mal ein paar wegzieht und ob das für seine anstehende medizinische Kontrolle der Leberwerte etc. ja eher schlecht sein würde, meinte er nur, dass er in dem knappen Jahr ja immer jemanden gefunden hätte, der ihn mit seinem Auto durch die Gegend fährt oder ihn abgeholt/gebracht hat. Glaube der hat gar kein Interesse mehr den Lappen zurück zu bekommen. Und da er bereits im gehobenen alter war, glaube ich kaum, dass er nach 15 Jahren überhaupt noch ein Fahrzeug lenken kann. 🙂

Manchmal läuft auch einfach alles anders als geplant und für die MPU kann man auch einfach zu pleite sein. Ich spreche da aus Erfahrung und bei mir waren es Punkte,(null Alc, No Drugs)

au Mann. Ist wieder "ich hole die alten Threads zurück"-Woche?

cool zu pleite für ne mpu,aber denken die kohle reicht ein kfz zu unterhalten 😁

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Also ich habe die 15 Jahre gewartet und in dieser Zeit auch keinen Alkohol angepackt, was auch in Zukunft so bleiben wird, da es mir so besser geht. Nächstes Jahr im März kann ich ihn endlich wieder beantragen und freue mich darauf.

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 28. November 2014 um 10:16:12 Uhr:


cool zu pleite für ne mpu,aber denken die kohle reicht ein kfz zu unterhalten 😁

Naja, einen FS zu besitzen ist auch dann ein Vorteil, wenn man kein eigenes Auto hat. Man kann ja schließlich auch ab und zu Autos mieten oder von Bekannten ausleihen.

Zitat:

@Kolobos1972 schrieb am 16. Dezember 2014 um 09:23:33 Uhr:


Also ich habe die 15 Jahre gewartet und in dieser Zeit auch keinen Alkohol angepackt, was auch in Zukunft so bleiben wird, da es mir so besser geht. Nächstes Jahr im März kann ich ihn endlich wieder beantragen und freue mich darauf.

Die Prüfung (Theorie und Praxis) wirst du aber trotzdem noch mal ablegen müssen.

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 28. November 2014 um 10:16:12 Uhr:


cool zu pleite für ne mpu,aber denken die kohle reicht ein kfz zu unterhalten 😁

Habe dummerweise einen Beruf gelernt in dem ich einen Führerschein brauche. Ich war jung, dumm und leichtsinnig, ihn zu verlieren aber derart unqualifizierte Komentare brauche ich echt nicht.

Hallo erstmal!
Ist zwar lange her der Beitrag,aber ich von der selben Sache damals wegen trunkenheit am Steuer als 25 Jähriger von meiner seite selbst Schuld gewesenbetroffen.Punkt verlernen des fahrens:bei den Menschen ist es ja wohl beim besten willen wirklich so das Sie bestimmt nicht 15 Jahre im Haus gesessen haben oder!Also ich meine damit das auch wir weiterhin im Staßenverkehr teilgenommen haben,als Beifahrer Rollerfahrer oder wie mann sonst zur arbeit kommt woll!!!Das andere Ding war auch bei mir die MPU,wo der sogenannte Psychologe bei mir nicht in der Lage war mir ins Gesicht zu sehen und anschließend sagte ich hätte ein innerliches psychisches Problem was ich nur bewältigen könnte wenn ich ein Jahr bei Psychologe XY der vorher beim Tüv Siegen gearbeitet hat in behandlung ginge für einen nicht geringfügigen Betrag!Da frag ich mich hast Du diese Geschichte m,al miterlebt wie die dich behandeln!?Schon schlimm genug eurerseits beschrieben wie ein Schwerverbrecher behandelt zu werden.Ich habe keinen getötet und hab eine Jugendsünde begangen richtig?Und wenn de Fahrrad fahren solltest haste es ja auch nicht verlernt nach dem ersten oder zweiten sturz oder?Desweiteren möchte Ich mal fragen wie das 2015 so ist und wie mann den Schein wiedererlangen kann?!
MfG
Christian
Sorry falls rechtschreibfehler enthalten sind aber es liegt nicht an der Schule sondern an meiner Halsader...
@gti-bolide schrieb am 13. März 2012 um 19:31:05 Uhr:
Okay, danke, das sind präzise Antworten auf meine Frage. Finde ich aber schon "krass". Aber hier in diesem Land braucht man sich über sowas wohl nicht aufregen... Ich würde es ja verstehen wenn die Leute zumindest ihren Führerschein nochmal komplett neu machen müssten, aber ohne alles das ist wirklich unglaublich. Wenn jemand einen Mord begangen hat, und nach 15 Jahren wieder raus kommt dann ist das die eine Sache. Wenn aber jemand in den 15 Jahren weiter säuft und das Autofahren komplett verlernt hat, dann ist das schon sehr fragwürdig alles.

Zitat:

@ChrisuConny schrieb am 6. Januar 2015 um 21:42:16 Uhr:


Punkt verlernen des fahrens:bei den Menschen ist es ja wohl beim besten willen wirklich so das Sie bestimmt nicht 15 Jahre im Haus gesessen haben oder!Also ich meine damit das auch wir weiterhin im Staßenverkehr teilgenommen haben,als Beifahrer Rollerfahrer oder wie mann sonst zur arbeit kommt woll!!!Das andere Ding war auch bei mir die MPU,wo der sogenannte Psychologe bei mir nicht in der Lage war mir ins Gesicht zu sehen und anschließend sagte ich hätte ein innerliches psychisches Problem was ich nur bewältigen könnte wenn ich ein Jahr bei Psychologe XY der vorher beim Tüv Siegen gearbeitet hat in behandlung ginge für einen nicht geringfügigen Betrag!

Schick mal einen Autofahrer, der seit 15 Jahren seinen Führerschein hat und täglich fährt zu einer Prüfung. Die wahrscheinlichkeit, das er sofort besteht liegt bei unter 50%. Das man jemanden zur Fahrschule schickt, der länger nicht gefahren ist, ist daher genau richtig. Es gibt mehr Besserwisser, die sich überschätzen, als welche, die noch wirklich fahren können. Da keiner weiß, zu welcher Kategorie du gehörst gillt für diech daher die Reglung, die für alle gillt.

Die MPU ist mehr, als nur hingehen, ein paar Fragen beantworten und ein paar PC-Spielchen zu machen. Es wird auch getestet, wie man auf Stresseituationen reagiert. Um dies zu prüfen muss erst ein mal eine Stressituation entstehen. Das man von A nach B und später zu C geschickt wird, ist nur einer dieser Prüfungen.

Wo kann man sich erkundigen ob das in NRW auch so ist ?

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 13. März 2012 um 19:22:59 Uhr:


[...] Dazu kommt das vor Jahren die Bestimmung weggefallen ist nach der man nach zwei Jahren die Fahrerlaubnis komplett neu machen muß. [...]

Entgegen dieser weitverbreiteten Meinung hat es ausgereicht, die

theoretische und praktische

Prüfung erneut abzulegen. Ohne

Theorie, ohne

Pflichtstunden, aber Prüfung für alle Klassen, die man wiedererteilt haben wollte.

Zitat:

@Tuttta schrieb am 10. Februar 2015 um 16:52:01 Uhr:


Wo kann man sich erkundigen ob das in NRW auch so ist ?

bei Deiner Führerscheinstelle. Ist aber so, kannst Du von ausgehen

Zitat:

@Drahkke schrieb am 13. März 2012 um 19:29:21 Uhr:



Zitat:

Original geschrieben von dyonisos911


Da auch bei Mord im Regelfall nach 15 Jahren die Haftentlassung ansteht...
Nicht ganz korrekt. Nach 15 Jahren findet ein Haftprüfungstermin statt, bei dem geprüft wird, ob Gründe für eine Fortdauer der Haft bestehen oder nicht.

Auch wenn es schon ewig her ist... dazu muß ich was sagen !

Dann spräche ja auch nichts dagegen bei der Erteilung des Führerscheins nach 15 Jahren ein psychologisches Gutachten zu erstellen ?!

Zitat:

@Drahkke schrieb am 13. März 2012 um 19:29:21 Uhr:



Nicht ganz korrekt. Nach 15 Jahren findet ein Haftprüfungstermin statt, bei dem geprüft wird, ob Gründe für eine Fortdauer der Haft bestehen oder nicht.

Auch nicht ganz korrekt. Nach FRÜHESTENS 15 Jahren entscheidet ein Gericht, ob die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. In der Regel dauert es aber ein paar Jahre länger. Wann genau der Inhaftierte frühestens den Antrag auf Aussetzung der Reststrafe stellen kann, entscheidet ein Gericht irgendwann circa 8 oder 9 Jahre nach der Verurteilung. Außerdem findet diese Prüfung der Bewährung nur auf Antrag des Gefangenen statt. Solange er keinen Antrag stellt, bleibt er auf jeden Fall im Gefängnis.

Für die Frage, ob die Strafe ausgesetzt wird oder nicht, gibt es übrigens nur ein einziges Kriterium: Ist der Angeklagte eine erhöhte Gefahr für die Öffentlichkeit oder nicht? Falls nicht, muss er freigelassen werden. Ob er die Tat zugibt oder bedauert oder sich dafür entschuldigt hat oder mit den Opferangehörigen versöhnt hat, ist zB irrelevant. Sonst wäre zB ja auch der RAF-Terrorist Christian Klar mit Sicherheit noch im Gefängnis.

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