Führerschein CE mit Zusatz C1E > 12000 kg, L <= 3
Hallo,
darf ich mit dem o.g. Zusatz im Führerschein Fahrzeug mit einem Leergewicht von bis zu 7,5 to fahren??
Oder bezieht sich die Gewichtsangabe von bis zu 12 to nur auf das zulässige Gesamtgewicht?
Um mal direkt zu fahren - dürfte ich eine Sattelzugmaschiene fahren, die ein Leergewicht von unter 7,5 to hat??
Könnt Ihr mir erklären was der Unterschied zwischen dem CE mit dem o.g. Zusatz und dem C1E ist.
Das das L<=3 die Achsen betrifft - also Gesamtfahrzeug bis zu 3 Achsen - weis ich schon :-) .
Danke für Eure Antworten!!
LG
Jazzman1978
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Jazzman1978
Hallo,
darf ich mit dem o.g. Zusatz im Führerschein Fahrzeug mit einem Leergewicht von bis zu 7,5 to fahren??
Nein, denn deren zGM ist ja wohl höher.
Zitat:
Oder bezieht sich die Gewichtsangabe von bis zu 12 to nur auf das zulässige Gesamtgewicht?
Alle Gesichtsangaben in der FeV beziehen sich immer auf die zGM, nie auf das Leergewicht.
Zitat:
Könnt Ihr mir erklären was der Unterschied zwischen dem CE mit dem o.g. Zusatz und dem C1E ist.
CE= Nutzfahrzeuge ohne Gewichts- oder Achsenbeschränkung
C1E= Züge (Auch Sattelzüge), bei denen das Zugfahrzeug eine zGM von < 7,5 t hat, aber das Zuggewicht < 12 t liegt
Zitat:
Das das L<=3 die Achsen betrifft - also Gesamtfahrzeug bis zu 3 Achsen - weis ich schon :-) .
Nicht ganz. Gesamtfahrzeug oder Anhängerzug, bei dem das Zugfahrzeug (oder der Sattelzug) < 7,5t und
weniger als 4 Achsenhat. Dabei darf aber das Zuggewicht > 12 t sein (kommt aus der alten Klasse 3).
Wenn du die alte Klasse 3 hast und den Fs noch nicht umgeschrieben darfst du fahren:
Ein Gesamtfahrzeug oder einen Sattelzug < 7,5t zGM. Oder einen Anhängerzug, bei dem das Zugfahrzeug (oder der Sattelzug) < 7,5t und weniger als 4 Achsen hat. Dabei darf das Zuggewicht < 12 t sein.
Wenn du die alte Klasse 3 schon umgeschrieben ist auf den Kartenführerschein, darfst du fahren:
1. Ein Gesamtfahrzeug (damit ist auch eine Sattelzugmaschine mit Auflieger gemeint, die zusammen < 7,5t zGM haben) oder einen Anhängerzug, bei dem das Zugfahrzeug (oder der Sattelzug) < 7,5t und weniger als 4 Achsen hat. Dabei darf das Zuggewicht < 12 t sein (kommt aus der alten Klasse 3.
2. Zusätzlich Züge (auch Sattelzüge), bei denen das Zugfahrzeug eine zGM von < 7,5 t hat, aber das Zuggewicht < 12 t liegt.
Also mit dem Umschreiben des alten 3-er darfst du plötzlich mehr Kombinationen fahren als mit der alten Klasse 3, nämlich auch Sattelzüge bis 12 t und Gliederzüge mit 2-achs Anhänger bis 12 t zGM. Wenn du den alten Lappen mit der Klasse 3 noch hast und dein Führerschein nicht auf EU- Recht umgestellt ist, darfst du beides nicht fahren.
32 Antworten
Guten Abend,
bin gerade auf dieses Forum gestoßen und vermute, dass ich hier ggf. eine Antwort finde :-)
Habe den alten 3er FS auf die "neue" Karte umschreiben lassen. Nun habe ich den BE und den C1E. Außerdem habe ich noch einen Land Rover Discovery 4 mit knapp 5m Länge. Dürfte ich einen Bootsanhänger von ca. 9m Länge ziehen (Gesamtgewicht ca. 3 Tonnen). Das Fahrzeug erlaubt max. 3,5 Tonnen Anhängelast gebremst. Die Gesamtlänge wäre also ca. 14m.....
Schönes Wochenende.
Beste Grüße,
Oliver
Zitat:
@Pfaendtner schrieb am 2. Februar 2019 um 03:42:22 Uhr:
Guten Abend,bin gerade auf dieses Forum gestoßen und vermute, dass ich hier ggf. eine Antwort finde :-)
Habe den alten 3er FS auf die "neue" Karte umschreiben lassen. Nun habe ich den BE und den C1E. Außerdem habe ich noch einen Land Rover Discovery 4 mit knapp 5m Länge. Dürfte ich einen Bootsanhänger von ca. 9m Länge ziehen (Gesamtgewicht ca. 3 Tonnen). Das Fahrzeug erlaubt max. 3,5 Tonnen Anhängelast gebremst. Die Gesamtlänge wäre also ca. 14m.....
Schönes Wochenende.
Beste Grüße,
Oliver
klar, das geht in Ordnung.
Die Kombination ist durch die Klasse 3 schon voll abgedeckt.
Die Länge das Gespanns hat mit der Führerscheinklasse nichts zu tun. Das Regelt die StVZo. Da ist erst bei 18,75m schluss.
Sollte der Bootsanhänger keine Tandemachse sondern einen Drehschemel habe, dann geht das mit Klasse 3 nicht sondern erst durch die Umschreibung auf den "neuen" Kartenführerschein.
kleine Ergänzung:
Seit 2013 gelten die neuen Klassen (in dem Umfang, wie er in Anlage 3 der FeV festgelegt wird) auch für Inhaber alter Führerscheine. Die Beschränkung auf drei Achsen ist also auch für die Inhaber eines rosa oder grauen Führerscheins weggefallen. (bis 2013 musste man dafür den alten Schein in einen Kartenführerschein umtauschen)