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Führerschein CE mit Zusatz C1E > 12000 kg, L <= 3
Hallo,
darf ich mit dem o.g. Zusatz im Führerschein Fahrzeug mit einem Leergewicht von bis zu 7,5 to fahren??
Oder bezieht sich die Gewichtsangabe von bis zu 12 to nur auf das zulässige Gesamtgewicht?
Um mal direkt zu fahren - dürfte ich eine Sattelzugmaschiene fahren, die ein Leergewicht von unter 7,5 to hat??
Könnt Ihr mir erklären was der Unterschied zwischen dem CE mit dem o.g. Zusatz und dem C1E ist.
Das das L<=3 die Achsen betrifft - also Gesamtfahrzeug bis zu 3 Achsen - weis ich schon :-) .
Danke für Eure Antworten!!
LG
Jazzman1978
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Jazzman1978
Hallo,
darf ich mit dem o.g. Zusatz im Führerschein Fahrzeug mit einem Leergewicht von bis zu 7,5 to fahren??
Nein, denn deren zGM ist ja wohl höher.
Zitat:
Oder bezieht sich die Gewichtsangabe von bis zu 12 to nur auf das zulässige Gesamtgewicht?
Alle Gesichtsangaben in der FeV beziehen sich immer auf die zGM, nie auf das Leergewicht.
Zitat:
Könnt Ihr mir erklären was der Unterschied zwischen dem CE mit dem o.g. Zusatz und dem C1E ist.
CE= Nutzfahrzeuge ohne Gewichts- oder Achsenbeschränkung
C1E= Züge (Auch Sattelzüge), bei denen das Zugfahrzeug eine zGM von < 7,5 t hat, aber das Zuggewicht < 12 t liegt
Zitat:
Das das L<=3 die Achsen betrifft - also Gesamtfahrzeug bis zu 3 Achsen - weis ich schon :-) .
Nicht ganz. Gesamtfahrzeug oder Anhängerzug, bei dem das Zugfahrzeug (oder der Sattelzug) < 7,5t und
weniger als 4 Achsenhat. Dabei darf aber das Zuggewicht > 12 t sein (kommt aus der alten Klasse 3).
Wenn du die alte Klasse 3 hast und den Fs noch nicht umgeschrieben darfst du fahren:
Ein Gesamtfahrzeug oder einen Sattelzug < 7,5t zGM. Oder einen Anhängerzug, bei dem das Zugfahrzeug (oder der Sattelzug) < 7,5t und weniger als 4 Achsen hat. Dabei darf das Zuggewicht < 12 t sein.
Wenn du die alte Klasse 3 schon umgeschrieben ist auf den Kartenführerschein, darfst du fahren:
1. Ein Gesamtfahrzeug (damit ist auch eine Sattelzugmaschine mit Auflieger gemeint, die zusammen < 7,5t zGM haben) oder einen Anhängerzug, bei dem das Zugfahrzeug (oder der Sattelzug) < 7,5t und weniger als 4 Achsen hat. Dabei darf das Zuggewicht < 12 t sein (kommt aus der alten Klasse 3.
2. Zusätzlich Züge (auch Sattelzüge), bei denen das Zugfahrzeug eine zGM von < 7,5 t hat, aber das Zuggewicht < 12 t liegt.
Also mit dem Umschreiben des alten 3-er darfst du plötzlich mehr Kombinationen fahren als mit der alten Klasse 3, nämlich auch
Sattelzüge bis 12 tund Gliederzüge mit
2-achs Anhängerbis 12 t zGM. Wenn du den alten Lappen mit der Klasse 3 noch hast und dein Führerschein nicht auf EU- Recht umgestellt ist, darfst du beides nicht fahren.
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32 Antworten
Vor paar Jahren liieß uns eine Firma mit umgeschrieben 3er Führerschein 12t Wechselbrücken fahren, wohl genau im glauben 12t sind nun mal 12t.
Ich kam beim Archivunfall in Köln 2x in diesen Genuß, bis wohl ein Kollege rausgezogen wurde und es knallte.
Sinn und Logik versteh ich bis heute nicht, der 12t ließ sich leichter und eleganter fahren und bedienen als die Ategos mit 7,49t die ich bis dahin kannte.
Ich darf keine 12t solo fahren aber im Gespann 18,5t und mein 13Jähriger Sohn fragte vor paar Tagen, Papa, wer hat dir eigendlich bei gebracht Lkw zu fahren, ein Film lief ab im Kopf und ich musste laut lachen. Anschließend hab ich meinem Sohn erklärt, wieso ich lachen musste. :-)
Es geht nicht um Sinn und Logik. Es gibt seit den 70-er Jahren schon diese Führerscheineinteilung C1- <7,5 t, C ab 7,5t . Das gab es schon seit dieser Zeit in den meisten EU-Ländern. Sogar in der DDR. Pikanterweise war die Nato- FE- Einteilung bei der Bundeswehr schon in den 70-er ebenso. Nur zivil wurde es erst 1998 umgestellt.
Da braucht es keine Logik! Das ist eine interantionale FE- Einteilung. Und die Antwort hast du dir selbst gegeben. Der alte 3-er erlaubte es zwar LKW bis 7,5 t zu fahren, aber ich hab Fahrer gesehen, bei denen brauchte man nicht zu lachen. Weinen musste man da... (Vielleicht ist darin die Logik..? )
Ich habe alles sehr interessiert verfolgt. Nun ergibt sich bei meinem Mann folgende Kombination: Beim Umschreiben des italienischen Führerscheins wurde pikanterweise der "Anhänger" vergessen. Beim Erwerb des Busführerscheins erhielt er die neue FS-Karte. Bis auf B1, CE und DE hat er alle Führerscheine eingetragen. Wir haben schon alles versucht, die vergessene Fahrtzeugklasse "CE", die in Italien im Jahre 1989 erworben und in Deutschland dann "unvollständig" im Jahre 1993 umgeschrieben wurde, nachgetragen zu bekommen. In Italien fuhr er LKW mit Anhänger uneingeschränkt. Im deutschen Führerschein wurde vermerkt, dass er die italienischen Klassen A, B und C erworben hat. Leider liegt uns nur noch eine Kopie des 1993 in Deutschland ausgestellten Führerscheines vor. Der italienische wurde vernichtet.
Jetzt kann er eine Arbeitsstelle antreten, wo man ihm sagte, dass er mit C1E und C einen Sattelzug mit 40 to fahren darf. Er bat mich gerade telefonisch, dies zu recherchieren. Dabei bin ich auf diese Seite gestoßen, die viele sehr interessante Infos hat, jedoch meine bzw. unsere Frage nicht beantwortet. Es wäre ganz klasse, wenn ich zeitnah hierzu eine fundierte Info bekommen könnte. Vielen lieben Dank.
Schwierig... ich würde es mal von der Seite her versuchen : Gab es 1989 in Italien überhaupt schon eine Unterscheidung ob mit oder ohne Anhänger im Führerschein. Wenn es keine gab, dann ist der Fehler offensichtlich. Als nächste Alternative bietet sich nur eine offizielle Anfrage an die ausstellende italienische Behörde.
Mit C1E und C darf man keinen 40t Sattel fahren. Dafür braucht man CE.
Grüße
Steini
Danke für den Kommentar. Ja, 1989 gab es in Italien den I2-Führerschein, wo für den Anhänger die Fahrerlaubnisklasse "E" erteilt wurde, die bei der Umschreibung verloren ging. Ich denke aber, dass diese nach so vielen Jahren nicht mehr auf den aktuellen EU-Führerschein nachgetragen würde, da ja offensichtlich seit 1993 nicht mehr mit Anhänger gefahren wurde und es sowieso auf einen Neuerwerb des CE hinauslaufen wird. Schade. Trotzdem danke.
Hi,
fehlende Fahrpraxis ist kein mir bekannter Grund um einen Fehler aus 1993 wieder zu korrigieren. Das einzige Problem ist der Nachweis über den Führerschein. Also ein Telefonat nach Italien
Grüße
Steini
Hmm, gerade erst gemerkt.... Soweit ich aus dem Kopf weiß gab es aber 1993 in Deutschland noch keine Unterschiede ob mit oder ohne Anhänger. Da gab es doch bei uns nur die Klasse 2?
Kannst du mal ein Foto (natürlich mit unkenntlich gemachten persönlichen Daten) hier einstellen?
Hallo
die Fahrerlaubnisklasse 2 in Deutschland die vor 1999 ausgestellt wurde ,enthält -
Kfz über 7.500 kg
Züge mit mehr als drei Achsen
Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen
und entspricht ab 2013 der Klasse C und CE .
gebe mal was anderes zu bedenken.
wenn der italienische Führerschein I2 im Jahre 1989 in Italien ausgestellt wurde und
das Mindestalter beim I2 damals 21 oder 24 Jahre war um den Führerschein zu erlangen ,
kann es da auch möglich sein,das der LKW Führerschein jetzt evtl verfallen ist,
weil der Führerscheinhaber evtl über 51 Lebensjahre ist ?
werden die alte Klasse 2 hat ,
muß ja spätestens bis vollendetes 50 Lebensjahr auf C+CE umschreiben
mfg
die Fahrerlaubnisklasse 2 in Deutschland die vor 1999 ausgestellt wurde ,enthält -
Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen
Was ein Schmarrn !!
Nö, wenn es weniger als neun sind und nicht zahlen für den Transport, stimmt das sehr wohl.
mfg
Laut FeV gilt (heute, damit wohl spätestens seit 2013) "ohne Fahrgäste".
Auch §15d der StVZO verlangte den "P-Schein" ab dem ersten Fahrgast im KOM ohne Rücksicht auf den ggf. kostenfreien Transport. Absatz 1a nennt auch keine entsprechende Ausnahme.
Auf welche abweichende Regelung beziehst du dich?
Auf umgeschriebene alte Klasse 2-Führerscheine. Normalerweise müsste da doch Bestandsschutz gelten?!
mfg
einen Personenbeförderungsschein DE,D+ Erweiterungen braucht man da immer .
Bestandsschutz hat man da nur wenn man den P-Schein aktuell hat und
der Schlüsselzahl in der Fahrerlaubnißklasse -
75,D1 Klasse D mit höchstens 16 Sitzplätze
77,D Klasse D Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen +750 kg Anhänger,max 12 Tonnen
79 (S1 ? 25/7.500 kg) Begrenzung Klasse D und DE auf Kraftomnibusse mit 24 Fahrgastplätzen
oder max. 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger
S1 = Anzahl der Sitzplätze
z.B. gibt es noch die Schlüsselzahl 179 - Klasse D1 nur für Fahrten,
bei denen überwiegend Familienangehörige befördert werden.
Klasse D1-
Kraftfahrzeuge, zur Beförderung von mehr als 8 bis 16 Personen außer dem Fahrzeugführer,
ausgelegt und gebaut und deren Länge max. 8 m beträgt - auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Schlüsselzahl ... 179 darf nur bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen,
die bis zum 31. Dezember 1998 und in den Fällen des § 76 Nummer 11a erteilt worden sind,
verwendet werden-
11a.§ 19 (Schulung in Erster Hilfe)Einer Schulung im Sinne des § 19 Absatz 1
steht eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder
eine Ausbildung in Erster Hilfe nach den bis zum Ablauf des 20. Oktober 2015
geltenden Vorschriften gleich
MEDIZINISCHES PERSONAL .z.B. Rettungsschwimmer oder Schwesternhelferin
dürfen mit ihrer Großfamilie durch die Gegend fahren !
ein absolutes Wirrwahr im Paragraphenland !
mfg
http://www.aws-dienst.de/.../...erstellung-Alter-Neuer-Fhrerschein.pdf
http://www.buzer.de/gesetz/9545/a169160.htm
Rest -Internet
und ich dachte immer, es sei schon schlimm genug
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 10. August 2016 um 23:17:07 Uhr:
Auf umgeschriebene alte Klasse 2-Führerscheine.
Wie ich oben schon schrieb:
Auch früher (ich hatte die StVZO von 1988 konsultiert) brauchte man im KOM ab dem ersten Fahrgast einen P-Schein.
Zitat:
Normalerweise müsste da doch Bestandsschutz gelten?!
Es gibt keinen Bestandsschutz, es gibt Übergangsregelungen für Altfälle. Die mit Einschränkungen im Vergleich zu den bisherigen Befugnissen verbunden sind. (mit einer umgeschriebenen Klasse 2 darf man leere KOM z.B. nur noch im Inland fahren. Seit 2013 gilt diese Einschränkung vermutlich auch mit einer nicht-umgeschriebenen Klasse 2...)