Führerschein abgeben

Ich habe ein Monat Fahrverbot bekommen .. Ich habe Behinderung Probleme und muss ständig zu Arzt und wohe außerhalb Stadt .. bei dieses Wetter und Kälte ist sehr Schwer für mich und mein gesundheit.. kann gegeben was machen oder Einspruch legen ?

90 Antworten

Zitat:

@Astradruide schrieb am 10. Januar 2024 um 09:28:26 Uhr:


... wenn ich es richtig auf dem Schirm habe kann das Fahrverbot in Einzelfällen zwar gegen erhöhte Buß ausgesetztw erden, kann dann aber auch einhergehen das damit sogar die Strecken exakt definiert werden. Also nur Wohnort zu Arzt/Arbeitsplatz/Lebensmittelgeschäft ... Freunde besuchen, Wochenendausflug ist dann nicht gestattet.

Das gibt es nicht. Wäre auch unmöglich zu kontrollieren. Entweder FV oder nicht.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 10. Januar 2024 um 11:05:29 Uhr:


Afaik geht Umwandlung nur, wenn die berufliche Existenz auf dem Spiel steht und das Delikt nicht in Ausübung desselben begangen wurde.

Die Praxis ist je nach Bundesland vollkommen unterschiedlich.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 10. Januar 2024 um 15:01:13 Uhr:



Zitat:

@Astradruide schrieb am 10. Januar 2024 um 09:28:26 Uhr:


... wenn ich es richtig auf dem Schirm habe kann das Fahrverbot in Einzelfällen zwar gegen erhöhte Buß ausgesetztw erden, kann dann aber auch einhergehen das damit sogar die Strecken exakt definiert werden. Also nur Wohnort zu Arzt/Arbeitsplatz/Lebensmittelgeschäft ... Freunde besuchen, Wochenendausflug ist dann nicht gestattet.

Das gibt es nicht. Wäre auch unmöglich zu kontrollieren. Entweder FV oder nicht.

Das ist genauso kontrollierbar wie das eigentliche Fahrverbot. ... Zufallskontrolle.

Ich bin mir sicher davon mal gelesen zu haben. Vom Prinzip muß die polizei bei der behörde nur Wissen das es ein Fahrverbot gibt mit Ausnahme. Das zugehörige Schreiben ist dann mitzuführen. Wird aber wohl ein echter Exot sein.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 10. Januar 2024 um 15:01:13 Uhr:


Das gibt es nicht. Wäre auch unmöglich zu kontrollieren. Entweder FV oder nicht.

Das gibt es.
Genauso können z.B. jugentliche einen Führerschein vor erreichen des Zuteilungsalters bekommen um z.B. ihre Ausbildungsstelle erreichen zu können.
Da sind zulässige Fahrstrecken eingetragen.
Alles andere ist verboten.
Ist aber wohl ausgesprochen selten und dementsprechend schwer genehmigt zu bekommen.

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Zitat:

@Steph666 schrieb am 10. Januar 2024 um 13:07:29 Uhr:



Zitat:

@gordonairdail schrieb am 9. Januar 2024 um 11:08:31 Uhr:


Taxis gibt es in "Hülle und Fülle". Aber Krankentransport gibt es nur auf Verordnung und einen erheblichen Verwaltungsverlauf nur bei dringenden erforderlichen medizinischen Maßnahmen.
... und was ist mit Einkaufen für den täglichen Bedarf, was ist mit der Fahrt zum Friseur und was ist mit der allgemeinen
Mobilität, wenn man zuhause nicht eingesperrt sein möchte und was ist mit dem und jungen, was zum Leben dazu
gehört ?
Selbst eine Fahrt zum Arzt, muß vorher schriftlich von der Krankenkasse verordnet worden sein, um die Taxikosten
erstattet zu erhalten, und das kann einige Tage dauern.

Es gibt soviel objektive Schwierigkeiten, wenn nicht absolute Einschränkungen, die im Einzelfall bei einem Fahrverbot
dafür Sorge tragen, daß ein soziales Leben in unserer Gesellschaft unmöglich macht und im Hinblick einer Bestrafung
über dem eines Gefängnisaufenthaltes steht.

Dann halte Dich nicht an deine Fahrverbote bist Du eingebuchtet wirst. Dann ist es besser.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 10. Januar 2024 um 18:15:08 Uhr:



Zitat:

@Steph666 schrieb am 10. Januar 2024 um 13:07:29 Uhr:


Dann halte Dich nicht an deine Fahrverbote bist Du eingebuchtet wirst. Dann ist es besser.

Ich kann dem nicht folgen und muß um Erläuterung bitten. Aber bitte in einer verständlichen Art und Weise !

Echt jetzt Leute!?

74 Antworten und keiner ist schlauer, als ab Antwort Nummer 1. Also gar keiner.

Ramon spielt seit zwei Tagen Mütze-Glatze...

Stimmt so nicht... Aber eine Seite in diesem Thread hätte gereicht. ;-)

Zitat:

@freespace49 schrieb am 10. Januar 2024 um 19:36:29 Uhr:


Stimmt so nicht... Aber eine Seite in diesem Thread hätte gereicht. ;-)

Nöö, so lange in Antworten könnte, kann und müsste vorkommt, sind das alles nur Mutmaßungen. 😉

Zusammenfassend kann man doch sagen, daß der TS gravierende Gründe, die für ihn eine objektive (keine subjektive) Härte ist, hat und diese im Widerspruchs-/Einspruchsverfahren gg. d. Entzug d. FE vorweisen kann, nur allein
beantworten kann. ... und dabei spielt seine Schwerbehinderung keine Rolle, wenn sich aus der Behinderungsart
keine objektiven Härten im Hinblick auf den Entzug der FE ergeben.

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 10. Januar 2024 um 18:12:15 Uhr:



Das gibt es.

Bei einem Nachbarn von mir waren seine Traktoren vom Fahrverbot ausgenommen. Ist er halt mit dem Traktor in die Kneipe gefahren 🙄

Zitat:

Genauso können z.B. jugentliche einen Führerschein vor erreichen des Zuteilungsalters bekommen um z.B. ihre Ausbildungsstelle erreichen zu können.
Da sind zulässige Fahrstrecken eingetragen.
Alles andere ist verboten.
Ist aber wohl ausgesprochen selten und dementsprechend schwer genehmigt zu bekommen.

Das hat eine Auszubildende von mir versucht, um von ihrem Wohnort in der Pampa zum Ausbildungsort in der Pampa im Nachbarlandkreis zu kommen. Direkte Fahrstrecke: 15 km, mit Öffis aber Fahrt aus dem Wohnort in die Kreisstadt ihres Landkreises -> in die Kreisstadt des Nachbarlandkreises -> zum Bahnhof des Ortes des Arbeitsplatzzes -> 3 km laufen zum Arbeitsplatz: insgesamt ca. 80 km mit 2x Umsteigen + 3 km Fußweg.

Den Antrag hat sie mit knapp 17 gestellt, bis zum (positiven) Bescheid war sie 18 und brauchte keine Extrawurst mehr...

Mein Patenkind aus dem Osnabrückerland hatte 90 Km zur Berufsschule nach Oldenburg, das war auf Grund der ländlichen Lage mit den Öffis nicht zu bewerkstelligen, weder morgens zu Schulbeginn, noch nachmittags wieder heim.
Sie durfte mit Sondergenehmigung und Führerschein zum Begleiteten Fahren ab 17 den Weg zur Schule, aber auch nur den, alleine fahren.

Ist aber alles off topic.

Zum eigentlichen Thema "Schwerbehinderung und Führerscheinabgabe" ist allerdings schon mehr als genug geschrieben worden.

"Sie durfte mit Sondergenehmigung und Führerschein zum Begleiteten Fahren ab 17 den Weg zur Schule, aber auch nur den, alleine fahren."
So ganz ohne Begleitung, obwohl sie noch keine 18 war? Merkwürdig.

"Ist er halt mit dem Traktor in die Kneipe gefahren 🙄"
Vor der Kneipe keinen Parkplatz gefunden?

@PeterBH
Wenn der Ausbildungsplatz nur mit dem Auto erreichbar ist, wird der Arbeitsweg für minderjährige Azubis zur Herausforderung. Auch der Führerschein mit 17 bringt hier wenig, wenn Jugendliche nur begleitet fahren dürfen. Doch Ausnahmen sind möglich. Jugendliche können eine Sondergenehmigung bekommen, um alleine fahren zu dürfen.

Vermutlich falsch gedacht von mir, da es sich hier um einen Owi-Thread handelt, dachte ich sofort an eine Sondergenehmigung im Owi-Verfahren erhalten.

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