Führerschein abgeben

Ich habe ein Monat Fahrverbot bekommen .. Ich habe Behinderung Probleme und muss ständig zu Arzt und wohe außerhalb Stadt .. bei dieses Wetter und Kälte ist sehr Schwer für mich und mein gesundheit.. kann gegeben was machen oder Einspruch legen ?

90 Antworten

Zitat:

@zugspitzbahn schrieb am 9. Januar 2024 um 17:56:34 Uhr:


Wenn man - wie der durchschnittliche MT‘ler - unfehlbar ist, erwartet man das vom großen Rest natürlich auch.

Sorry, das ist Käse. Niemand ist unfehlbar, aber wer sich im Straßenverkehr halbwegs an die StVO hält (auch wenn er nicht am TL-Schild stur auf die angezeigte Geschwindigkeit runter bremst sondern ausrollen lässt usw) der kommt normalerweise nicht in den Bereich, wo einem der Lappen für 4 Wochen weg genommen wird. Ich hab jetzt 33 Jahre den Führerschein und habe auch schon das ein oder Ticket fürs zu schnelle Fahren bekommen. Jedoch nie im Bereich von Punkten oder gar Fahrverboten. Einfach weil ich ohne ÖPNV und mit kranker Frau, die selber nicht Auto fahren kann, aufs Auto angewiesen bin und mich dementsprechend verhalte.

Nichts anderes habe ich versucht dazustellen, daß bei erstmaligen Vergehen (Führerscheinentzug) und einer sich daraus
ergebenen einzelfallbezogenen unzumutbaren Härte, eine andere Möglichkeit der Bestrafung/Ordnungswidrigkeit erfolgen kann.
... und dabei spielt eine vorliegende oder nicht vorliegende Schwerbehinderung überhaupt keine Rolle, soweit sie sich
nicht in dem Kontext einer unzumutbaren Härte einreihen läßt.

Je nachdem wäre eine Behinderung durchaus eine unzumutbare Härte, wenn beispielsweise die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich ist, oder ein spezielles Fahrzeug zum Transport nötig wäre.

Sogar Lkw Fahrer können bei einem Fahrverbot eventuell trotzdem weiter ihren Lkw fahren, wenn sie ein vergehen mit dem privaten Fahrzeug begangen haben. Es gab schon Fälle wo hier beispielsweise das Fahrverbot begrenzt aufgehoben wurde bzw. das Dienstfahrzeug aus dem Fahrverbot ausgenommen.

Zitat:

@yellwork schrieb am 9. Januar 2024 um 18:59:14 Uhr:


@Holger-TDI wäre dem TE sein Fehlverhalten wirklich klar, hätte er diesen Fred nicht gestartet.
Denn er versucht, trotz Fehlverhalten, den für ihn noch größten Vorteil herauszuholen und spielt die "Schwerbehindertenkarte" aus.
..

Und was ist daran verwerflich, das Beste aus der Sache rauszuholen. Das ist sein gutes Recht, jedenfalls in unserem Rechtsstaat. Und das der TE seine "Schwerbehindertenkarte" ausspielt, ist deine subjektive Wahrnehnung und geht schon unter die Gürtellinie.

Ist egal, der TE hat sich verständlicherweise eh schon vom Acker gemacht.

Im Prinzip ist alles gesagt und man sollte hier dicht machen

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https://www.bussgeldkatalog.de/bussgeld-statt-fahrverbot/

Zitat:

@zugspitzbahn schrieb am 9. Januar 2024 um 17:56:34 Uhr:


Wenn man - wie der durchschnittliche MT‘ler - unfehlbar ist, erwartet man das vom großen Rest natürlich auch.

Ja, siehe deine Signatur.

Sich an bestehende Regeln halten hat nichts mit Unfehlbarkeit zu tun.
Leute die auf die Regeln pfeifen halten sich eher dafür, deshalb auch immer das Rumgeheule hier wenn’s mal schief geht.

Mein Post hat jetzt nichts mit dem TE zu tun, ist nur eine Reaktion auf deinen Post.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 9. Januar 2024 um 20:15:46 Uhr:



Zitat:

@yellwork schrieb am 9. Januar 2024 um 18:59:14 Uhr:


@Holger-TDI wäre dem TE sein Fehlverhalten wirklich klar, hätte er diesen Fred nicht gestartet.
Denn er versucht, trotz Fehlverhalten, den für ihn noch größten Vorteil herauszuholen und spielt die "Schwerbehindertenkarte" aus.
..

Und was ist daran verwerflich, das Beste aus der Sache rauszuholen. Das ist sein gutes Recht, jedenfalls in unserem Rechtsstaat. Und das der TE seine "Schwerbehindertenkarte" ausspielt, ist deine subjektive Wahrnehnung und geht schon unter die Gürtellinie.
Ist egal, der TE hat sich verständlicherweise eh schon vom Acker gemacht.
Im Prinzip ist alles gesagt und man sollte hier dicht machen

Subjektiv.. ja ne.. ist klar....
Deshalb fragt er ja explizit danach, ob aufgrund seines GdB's, das alles so schwierig ist... auf dem Dorf.... alle böse, man doch noch etwas retten könnte...
Merkst du selber, oder?

Gleiches recht für alle.. und das sagt eben "Lappen weg"

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 9. Januar 2024 um 20:46:07 Uhr:



Zitat:

@zugspitzbahn schrieb am 9. Januar 2024 um 17:56:34 Uhr:


Wenn man - wie der durchschnittliche MT‘ler - unfehlbar ist, erwartet man das vom großen Rest natürlich auch.

Ja, siehe deine Signatur.

Sich an bestehende Regeln halten hat nichts mit Unfehlbarkeit zu tun.
Leute die auf die Regeln pfeifen halten sich eher dafür, deshalb auch immer das Rumgeheule hier wenn’s mal schief geht.

Mein Post hat jetzt nichts mit dem TE zu tun, ist nur eine Reaktion auf deinen Post.

🙂

@Ramon00 : Lies dir den Beitrag von Kai durch und handele danach. Die Einspruchsfrist ist hoffentlich noch nicht abgelaufen.

Aber Achtung: Der Einspruch muss innerhalb der Frist bei der Behörde eingegangen sein!

Wenn die Bußgeldstelle nicht mitspielt, geht das Ganze ohnehin zum örtlich zuständigen Amtsgericht. Da dauert es bis zum Termin mind. einen Monat, dort kannst du erneut um eine Verdoppelung des Bußgeldes gegen Verzicht auf das Fahrverbot bitten. Falls es nicht klappt, als Ersttäter kannst du den Monat Fahrverbot innerhalb von vier Monaten frei beginnen lassen. Das wäre dann so ca. ab Juli.

Falls du eine RS-Versicherung hast, kannst und solltest du dich anwaltlich vertreten lassen. Ist aber nicht zwingend erforderlich.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 9. Januar 2024 um 12:45:25 Uhr:


1. kann man innerhalb von zwei Wochen gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen und um die Umwandlung des Fahrverbotes gegen ein höheres Bußgeld bitten. Nachweis der Behinderung und Begründung der Einschränkungen beilegen und das Beste hoffen. Wenn es das erste Fahrverbot ist und keine Voreintragungen bestehen, sind die Chancen durchaus gegeben, das ist aber je nach Bundesland und Bußgeldstelle uneinheitlich. Dazu braucht man nicht unbedingt einen Anwalt.

2. hat man beim ersten FV nach Rechtskraft des Bescheides vier Monate Zeit, den FS abzugeben. Bis dahin sind die kalten Temperaturen hoffentlich vorbei

3. Soll das Fahrverbot ja auch weh tun. Die Zeit zu überbrücken mit Freunden, Bekannten und ggf. ÖPNV und Taxi wird einem wohl nicht erspart bleiben.

Die ganze Diskussion ist schon eigenartig. 😕
Warum soll eine Behinderung die Strafe mildern ???

- Darf ein Arzt einen Menschen umbringen nur weil er mehrere Menschen das Leben gerettet hat ?
- Darf ein Feuerwehrmann ein Haus anstecken weil er mehrere Häuser gelöscht hat ?
- usw.

Was für ein saudummer Vergleich.

Was für eine saudumme Antwort ohne ein Argument

Du vergleichst Mord und Brandstiftung mit einer Ordnungswidrigkeit und das ist ein saudummer Vergleich.

Zitat:

@1234auditt schrieb am 10. Januar 2024 um 07:40:37 Uhr:


Die ganze Diskussion ist schon eigenartig. 😕
Warum soll eine Behinderung die Strafe mildern ???

- Darf ein Arzt einen Menschen umbringen nur weil er mehrere Menschen das Leben gerettet hat ?
- Darf ein Feuerwehrmann ein Haus anstecken weil er mehrere Häuser gelöscht hat ?
- usw.

Mann, weil der Gesetzgeber diese Möglichkeit vorsieht. Nicht mehr und nicht weniger. Das hat nichts mit Behinderung zu tun. Von dieser Möglichkeit könntest sogar du Gebrauch machen, wenn du entsprechende Gründe darlegen kannst.

Einige würden sich vor Gericht wohl auch selber verteitigen und den Staatsanwalt um die mögliche Höchststrafe anbetteln. Nur damit der Gerechtigkeit gedient ist.

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