Führerschein ab 2013 nur noch 15 Jahre gültig ... Deutschland: Führerschein ab 2013 nur noch 15 Jah
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Bürokratie Aufbau Deluxe
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Zitat:
Original geschrieben von babylon03
Nach Abschluss der Weiterbildung stellen die zuständigen Behörden oder die zugelassene Ausbildungsstätte dem Kraftfahrer einen Befähigungsnachweis zur Bescheinigung der Weiterbildung aus.
und diese befähigungsnachweis ist die "95" die dann in einem neu gedruckten führerschein eingetragen, wird hinter den jeweiligen klassen...
aber privat dürfte ich C CE fahren ohne dieser Prüfung , richtig ? das gild nur rein Beruflich mit dieser prüfung oder habe ich was falsch verstanden ?
http://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg/BJNR195810006.htmlZitat:
Original geschrieben von babylon03
dann nenn mir mal bitte den link das für C - CE eine Weiterbildung von 35 Std verlangt wirdZitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Resiepässe und Personalausweise sind auch nur 10 Jahre gültig.Als Berufskraftfahrer ist ab 2013 alle 5 Jahre ein neuer Führerschein fällig, hier wird zusätzlich eine Weiterbildung von 35 Std verlangt.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
http://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg/BJNR195810006.htmlZitat:
Original geschrieben von babylon03
dann nenn mir mal bitte den link das für C - CE eine Weiterbildung von 35 Std verlangt wird
also müssen alle Berufskraftfaher sich dieser Prüfung unterziehen ?die vor 2009 den C CE gemacht haben ?
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http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_24.phpZitat:
Original geschrieben von babylon03
stimmt nicht ... C-CE sind 7 jahre lang gültig ... ich habe selbe die klassen C - CEZitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Neu ausgestellte Fahrerlaubnisklassen ab 1999 wer vorher im Besitz der Fahrerlaubnis ("alt2"😉 war hat nur die "50 Jahre" Befristung
Zitat:
Original geschrieben von babylon03
also müssen alle Berufskraftfaher sich dieser Prüfung unterziehen ?die vor 2009 den C CE gemacht haben ?Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg/BJNR195810006.html
ja aber nur wer gewerblich fährt. lese mal unter §3 Besitzstand und § 5 Weiterbildung nach, was mich aber wundert ist das du anscheinend davon noch nichts gehört hast.
Zitat:
Original geschrieben von babylon03
also müssen alle Berufskraftfaher sich dieser Prüfung unterziehen ?die vor 2009 den C CE gemacht haben ?
die die vor sept.09 den schein hatten, müssen nur die 35h weiterbildung alle 5jahre machen...
die die nach sept.09 den schein gemacht haben, müssen zusätzlich zu den 35h weiterbildung alle 5jahre noch die (einmalige) "ausbildung" nebst prüfung machen...
im übrigen trifft das nichtnur auf c/ce, sondern auch auf c1/c1e zu...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
die die vor sept.09 den schein hatten, müssen nur die 35h weiterbildung alle 5jahre machen...Zitat:
Original geschrieben von babylon03
also müssen alle Berufskraftfaher sich dieser Prüfung unterziehen ?die vor 2009 den C CE gemacht haben ?die die nach sept.09 den schein gemacht haben, müssen zusätzlich zu den 35h weiterbildung alle 5jahre noch die "ausbildung" nebst prüfung machen...
im übrigen trifft das nichtnur auf c/ce, sondern auch auf c1/c1e zu...
ich habe meinen 2001 gemacht :-) also bräuchte ich für berufskraftfaher nur die 35 std?
als aushilfe zu fahren ist nicht gewerblich dann oder?
Zitat:
Original geschrieben von babylon03
also bräuchte ich für berufskraftfaher nur die 35 std?
ja...
je nach ausbildungsträger biste mit 400-900€ dabei....
Zitat:
als aushilfe zu fahren ist nicht gewerblich dann oder?
doch...
Zitat:
Original geschrieben von babylon03
ich habe meinen 2001 gemacht :-) also bräuchte ich für berufskraftfaher nur die 35 std?
als aushilfe zu fahren ist nicht gewerblich dann oder?
Nein natürlich ist das gewerblich. Nicht gewerblich ist zb. THW/ Rotes Kreuz Lkw fahren.
na ich denke mal das die firmen die weiterbildungen bezahlen wäre ja sonst unsinn wenn fahrer x in der firma selbst das zahlen müsste
Zitat:
Original geschrieben von babylon03
na ich denke mal das die firmen die weiterbildungen bezahlen...
du bist wohl lange nichtmehr in der branche tätig gewesen, oder? 😕
anders kann ich mir deine posts nicht erklären! 😰
Dann schaue doch mal bitte hinten auf deinen Führerschein bei C und CE im Feld 11 was steht dort für ein Datum?Zitat:
Original geschrieben von babylon03
ich habe meinen 2001 gemacht
also ich muss im januar mein Führerschein verlängern lassen weil c und ce abgelaufen sind ... c1 und c1e sind bis 2028 gültig noch ...
wenn ich jetzt zum doc gehe und das gesundheitsgutachten machen lasse und dann zur führerschein stelle gehe und den neu beantrage sind meine klassen c1 und c1e dann auch nur noch 5 jahre gültig oder bleibt im neuen führerschein 2028 stehen dann ?
verlängern kann ich auch ohne dieser prüfung erstmal oder?