Blitzerfoto gültig?
Hallo zusammen,
ich wurde beim Übertreten der Geschwindigkeitsbegrenzung photographiert. Auf dem Bild sind deutlich Sonnenreflexionen zu sehen. Bitte schaut es euch selbst an und sagt mir, ob die Reflexionen evtl. Einfluss auf die Gültigkeit der Messung haben und ich ggf. Einspruch erheben kann.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
17 Km/h drüber.
30 Euro bezahlen, in Zukunft langsamer fahren und den Fall vergessen. 🙄
71 Antworten
Angaben zum verwendeten Gerät und Messverfahren wären da vielleicht mal sinnvoll... Um den Fahrer zu identifizieren reicht das Bild, jedenfalls dann, wenn die Bußgeldstelle es nachbearbeitet noch einmal ausdruckt.
Du solltest Olli Kahn nach seinem Anwalt fragen... dann hast Du vielleicht eine Chance. 😉😁
http://www.hna.de/.../...blitzer-sind-durch-sonne-ungenau-2560892.html
Zitat:
Lichtreflexe könnten die mobile Geschwindigkeitsmessanlage, von der Kahn im Oktober 2009 an der A3 bei Bergen (Kreis Rosenheim) erfasst worden war, beeinflusst haben.
Hallo,
die Reflektoren haben keinen Einfluss. Dann könnte man ggf. überhaupt keine Messungen durchführen, weil die Kennzeichen auch reflektieren. 😉
Mache alle Pflichtangaben und und zur Tat selbst musst Du ja nicht unbedingt aussagen.
Ich hab mir das Bild grade noch mal angeschaut. Das sieht mir nach Vitronic Poliscan aus. Also ein LIDAR-Verfahren.
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********* Sensationsbild *******************
So sehen also die vorauseilenden Lichtreflexe aus, hier wurden sie zum ersten mal wirklich gesehen.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
********* Sensationsbild *******************So sehen also die vorauseilenden Lichtreflexe aus, hier wurden sie zum ersten mal wirklich gesehen.
😁 Na endlich, Smearing im Fotobeweis... 😁
Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
😁 Na endlich, Smearing im Fotobeweis... 😁Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
********* Sensationsbild *******************So sehen also die vorauseilenden Lichtreflexe aus, hier wurden sie zum ersten mal wirklich gesehen.
Nur blöde das der TE kein Torwart ist und auch keinen einem weißen AMG-Mercedes mit dem Kennzeichen M-
OKfährt.😉
Naja, das OLG Bamberg hat das beim Herrn Torwart ja zunächst mal anders gesehen als das AG. Wenn ich mich recht erinnere...
Zitat:
Original geschrieben von Kam_Saab_und_siegte
Auf dem Bild sind deutlich Sonnenreflexionen zu sehen.
Vergiss es - die Reflexionen sind lächerlich gering
Zitat:
Original geschrieben von Kam_Saab_und_siegte
und ich ggf. Einspruch erheben kann.
Kannst du immer. Ob es sinnvoll ist?
Dazu siehe oben.
Es gibt bei diesem Meßverfahren tatsächlich Angriffspunkte, aber das kann dir im Einzelfall nur ein darauf spezialisierter Anwalt verraten, und nicht jeder Einspruch ist sinnvoll (sondern nur mit hohen Kosten verbunden, vor allem dann, wenn ein Gutachten zur Zuverlässigkeit des Meßverfahrens unter diesen und jeden Bedingungen am Tattag eingeholt werden muß; und auch hier aufpassen: Jeder Bußgeldrichter hat seine ein, zwei Lieblings-Sachverständige, die er seit Jahren immer wieder beauftragt, und die regelmäßig feststellen, was er auch für richtig hält...). Mit Gutachten, Verfahrenskosten und Anwaltsgebühren erhöhen sich die Kosten um gut und gerne 2.000 EUR.
Zitat:
Original geschrieben von Kam_Saab_und_siegte
Hallo zusammen,ich wurde beim Übertreten der Geschwindigkeitsbegrenzung photographiert. Auf dem Bild sind deutlich Sonnenreflexionen zu sehen. Bitte schaut es euch selbst an und sagt mir, ob die Reflexionen evtl. Einfluss auf die Gültigkeit der Messung haben und ich ggf. Einspruch erheben kann.
Viele Grüße
Solche Reflexionen hatte ich letztens auch im dunkeln von den Scheinwerfern ausgehend. Die Messung hat mit meiner Momentanablesung überein gestimmt.
Na in dem geposteten Link steht es ja schön drinnen:
...„In Deutschland muss jeder Fall anhand von Gutachten vor Gericht einzeln geprüft werden“, sagt Dr. Markus Schäpe, Jurist beim Automobilclub ADAC. Bei Zweifeln an der Messgenauigkeit empfiehlt Schäpe Betroffenen einen Fachanwalt. Bei einer Niederlage vor Gericht drohten ohne Rechtsschutzversicherung allerdings mehrere Tausend Euro Gerichtskosten, warnt der Verkehrsrechtler.[i/]
Du musst dir nur die Frage stellen ob sich der Stress für 30 Euro lohnt.
Mfg
Am Ende ist es wieder wie immer: entweder es wird gezahlt oder - wie die ehemalige NRW Justizministerin Müller-Piepenkötter, die wegen 10 Öhre einen Prozeß anstrengte. Die Kosten eines juristischen Verfahrens stehen in keinem Verhältnis zur Strafe. Es geht, wie bei Müller-Piepenkötter, um eine Prinzipentscheidung. Das sich damit wieder mal ein Amtsrichter mit einer Lapalie befassen muß und wichtigere Prozeße dafür hint ansteh'n (müssen) muß letztlich jeder selbst entscheiden.
Womit ich ausdrücklich NICHT sage, dass man alles akzeptieren muß!
Vielleicht erfahren wir trotzdem wie letzlich entschieden wurde?