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Führerschein ab 2013 nur noch 15 Jahre gültig ... Deutschland: Führerschein ab 2013 nur noch 15 Jah

Themenstarteram 17. Dezember 2011 um 4:22
Beste Antwort im Thema

Bürokratie Aufbau Deluxe

104 weitere Antworten
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104 Antworten
am 17. Dezember 2011 um 10:43

Die Sache ist doch ganz einfach: Wer seinen fahrerischen Fähigkeiten mißtraut, der ist herzlich eingeladen auf freiwilliger Basis soviele Prüfungen abzulegen wie er möchte. Von mir aus darf er sich auch einbilden, Unfälle würden passieren, weil sich die Leute nicht für die überzogenen Regeln interessieren. Den denkenden Rest möge man bitte mit solch schwachsinnigen Unfug verschonen.

Kreisverkehr ist schonmal ein guter Punkt.

Omilein muss auf einmal den Führerschein abgeben

und ist zuvor 30 Jahre unfallfrei gefahren.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Als Berufskraftfahrer ist ab 2013 alle 5 Jahre ein neuer Führerschein fällig,

das hat nix mit den weiterbildungen zu tun!

lkw-führerscheine (c/ce) werden schon seit etlichen jahren nur auf 5-jahre befristet ausgestellt!

Zitat:

Original geschrieben von chris230379

Kreisverkehr ist schonmal ein guter Punkt.

 

Omilein muss auf einmal den Führerschein abgeben

 

und ist zuvor 30 Jahre unfallfrei gefahren.

Wie wär es denn mit theoretischen Nachschulungen bei annerkannten Fahrschulen, zb ab dem 50 Lebensjahr eine Nachschulung über Änderungen der StVO Neuerungen technische Änderungen an Fahrzeugen.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Als Berufskraftfahrer ist ab 2013 alle 5 Jahre ein neuer Führerschein fällig,

das hat nix mit den weiterbildungen zu tun!

lkw-führerscheine (c/ce) werden schon seit etlichen jahren nur auf 5-jahre befristet ausgestellt!

Neu ausgestellte Fahrerlaubnisklassen ab 1999  wer vorher im Besitz der Fahrerlaubnis  ("alt2") war hat nur die "50 Jahre" Befristung

Sind im Moment noch nicht vorgeschrieben und somit besucht sie auch kaum einer.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von shathh

 

Ich möchte behaupten, dass es traurig wäre, wenn ein erfahrener Autofahrer ohne zusätzliche Schulung die Theorieprüfung nicht bestehen würde

Viele kennen diese Änderungen nicht, wenn ich teilweise sehe wie sich manche im Kreisverkehr verhalten,  bei Schulbussen mit eingeschalter Warnblinkanlage  welche an Haltestellen stehen  keine Schrittgeschwindigkeit fahren, teilweise nichtmal rechts vor links können wundert mich das nicht das es es so viele Unfälle gibt.

Das ist doch genau der Knackpunkt.

Es geht nicht darum, dass Oma ihren Führerschein abgeben soll, weil sie nicht weiß, wie sie die zulässige Anhängelast eines Kleintransporters berechnen soll..

Es geht darum, dass viele Leute sich nicht dafür interessieren, dass Regeln mitunter auch geändert werden (nicht immer, aber oft sinnvollerweise!) und nach Führerscheinerwerb grundsätzlich so fahren, "wie sie wollen".

Das hat auch nichts mit 30 Jahre unfallfrei zu tun. Wer das Rechtsfahrgebot konsequent missachtet, weil ihn die Regel nicht interessiert, der verursacht halt i.d.R. auch keinen Unfall. Trotzdem hat er das gefälligst zu unterlassen.

Mich nervt einfach diese Mentalität der Leute, die glauben, dass sie sich nach bestandener Prüfung nicht weiterbilden müssten und sowieso jetzt die Sau rauslassen könnten.

Wer die einfachsten Fragen in der Theorieprüfung nicht beantworten kann (i.d.R. geht es dort eh nur um Rechts vor Links und Gefahrensituationen), der sollte nicht hinterm Steuer sitzen.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Die Sache ist doch ganz einfach: Wer seinen fahrerischen Fähigkeiten mißtraut, der ist herzlich eingeladen auf freiwilliger Basis soviele Prüfungen abzulegen wie er möchte. Von mir aus darf er sich auch einbilden, Unfälle würden passieren, weil sich die Leute nicht für die überzogenen Regeln interessieren. Den denkenden Rest möge man bitte mit solch schwachsinnigen Unfug verschonen.

Wenn ich sowas lese, bin ich dann doch für regelmäßige Neuprüfungen. Leute mit einem derartigen Irrglauben wären ihre Pappe dann ganz schnell los und weg von der Straße.

Zitat:

Original geschrieben von babylon03

http://www.focus.de/.../...3-nur-noch-15-jahre-gueltig_aid_545549.html

So ein Schwachsinn!

1. Nur mehr Bürokratie und Kosten, sonst nichts.

2. Viele haben bereits den EU-einheitlichen FS, sei es, dass sie "zu spät" den FS gemacht haben (weil sie z. B. zu jung waren) oder weil sie den alten FS mal umtauschen musste (waswießich: Verloren/aberkannt bekommen, LKW-Fahrer-Gesundheitsprüfung, etc.)

notting

Themenstarteram 17. Dezember 2011 um 11:04

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von babylon03

http://www.focus.de/.../...3-nur-noch-15-jahre-gueltig_aid_545549.html

Resiepässe und Personalausweise sind auch nur 10 Jahre gültig.Als Berufskraftfahrer ist ab 2013 alle 5 Jahre ein neuer Führerschein fällig, hier wird zusätzlich eine Weiterbildung von 35 Std verlangt.

dann nenn mir mal bitte den link das für C - CE eine Weiterbildung von 35 Std verlangt wird

Themenstarteram 17. Dezember 2011 um 11:06

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

das hat nix mit den weiterbildungen zu tun!

lkw-führerscheine (c/ce) werden schon seit etlichen jahren nur auf 5-jahre befristet ausgestellt!

Neu ausgestellte Fahrerlaubnisklassen ab 1999  wer vorher im Besitz der Fahrerlaubnis  ("alt2") war hat nur die "50 Jahre" Befristung

stimmt nicht ... C-CE sind 7 jahre lang gültig ... ich habe selbe die klassen C - CE

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von babylon03

http://www.focus.de/.../...3-nur-noch-15-jahre-gueltig_aid_545549.html

Resiepässe und Personalausweise sind auch nur 10 Jahre gültig.Als Berufskraftfahrer ist ab 2013 alle 5 Jahre ein neuer Führerschein fällig, hier wird zusätzlich eine Weiterbildung von 35 Std verlangt.

Du vergleichst Äpfel mit Birnen:

1. Der Reisepass/Personalausweis enthält die Adresse, der FS nicht. Die Adresse ändert sich bekanntlich im Bevölkerungsschnitt viel häufiger als die Angaben im FS. Und wenn sich die Angaben im FS mal ändern sollten, hat der Inhaber i.d.R. ein großes Interesse daran, das ändern zu lassen (warum viel Zeit und Geld für einen FS investieren und dann nicht eintragen lassen?).

2. Über ein durchschnittliches Leben betrachtet, ist der Reisepass/Personalausweis i.d.R. immer noch billiger als ein PKW-FS, der ja den größten Anteil abgelegten FS-Prüfungen machen dürfte (basierend auf den Preisen von heute).

notting

Hier zum Beispiel

http://www.tuev-sued.de/.../eu_berufskraftfahrer_richtlinie?...{keyword:}&ns_fee=1.00&subID=9289598557824120574

Zitat:

Original geschrieben von babylon03

dann nenn mir mal bitte den link das für C - CE eine Weiterbildung von 35 Std verlangt wird

die wird nichtnur für c/ce, sondern auch für c1/c1e bei der gewerblichen güterbeförderung pflicht...

nachzulesen im "BKrFFQG"...

Zitat:

stimmt nicht ...

seltsam...

die "FeV" beschränkt die gültigkeit auf 5jahre...

Zitat:

FeV - § 23 Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen

 

(1) Die Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L und T wird unbefristet erteilt. Die Fahrerlaubnis der übrigen Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt:

2. Klassen C, CE: für fünf Jahre,

Themenstarteram 17. Dezember 2011 um 11:21

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von babylon03

http://www.focus.de/.../...3-nur-noch-15-jahre-gueltig_aid_545549.html

Resiepässe und Personalausweise sind auch nur 10 Jahre gültig.Als Berufskraftfahrer ist ab 2013 alle 5 Jahre ein neuer Führerschein fällig, hier wird zusätzlich eine Weiterbildung von 35 Std verlangt.

dann stell das bitte auch klar :-)

und nicht nur halbe sachen

zietiere:

1. Weiterbildung für alle Fahrer die im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse C1/C1E und C/CE Code:
vor dem 10.09.2009 sind:

Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Std. alle 5 Jahre

Die Weiterbildung muss in Zeiteinheiten von jeweils mindestens 7 Stunden erteilt werden

Die grundlegenden Kenntnisse sollen aktualisiert werden

Die Betonung liegt auf Verkehrssicherheit und rationellerem Kraftstoffverbrauch

? Nach Abschluss der Weiterbildung stellen die zuständigen Behörden oder die zugelassene Ausbildungsstätte dem Kraftfahrer einen Befähigungsnachweis zur Bescheinigung der Weiterbildung aus.

Quelle : http://www.fahrschulepetergraf.de/bkf.html

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