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Führerschein A 06.1999 gemacht

Hallo, ich hatte damals den kleinen Motorrad Führerschein gemacht und soviel ich weiß hatte ich in der Führerscheinstelle damals ca.2002 ein Formular ausfüllen müssen das ich 2 jahre mit einer kleinen Maschine gefahren bin!

Bei mir im Führerschein steht unter A in der oberen Zeile nur ein Stern (siehe Bild), darf ich dann eine große fahren?

Gruß

Alex

 

Führerschein
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34 Antworten

Zitat:

@AlexV6 schrieb am 27. Dezember 2020 um 13:33:18 Uhr:

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 27. Dezember 2020 um 13:29:11 Uhr:

Wenn du dir einen neuen ausstellen lässt hat der ein Ablaufdatum.

Der Karten Führerschein ohne Ablauf Datummuss auch erneuert werden!

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

• 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026

• 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027

• 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028

• 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029

• 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030

• 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031

• 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032

• 2012 bis 18.1.2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Ja ich hoffe nur das die jeden anschreiben, ich wette 95% der Führerschein Besitzer wissen davon nix.

...also ich hab jetzt mal auf ein paar Internetseiten von Fahrschulen, ADAC, 600ccm.info, usw. nachgelesen... scheinbar braucht man für den Aufstieg von A1 nach A2 und auch von A2 nach A (nur, aber trotzdem) eine praktische Prüfung.

Also kein Thorieunterricht, keine Fahrstunden, nur 2 Jahre Vorbesitz von Klasse A1 bzw. Klasse A2... damit direkt eine Fahrprüfung für Klasse A2 bzw. Klasse A

...z.B. von der ADAC Seite

Zitat:

Wer von Klasse A1 auf A2 bzw. von A2 auf A erweitern möchte, muss diese Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre besitzen und benötigt nach einer Prüfungsvorbereitung in einer Fahrschule nur die praktische Prüfung.

z.B. von www.600ccm.info

Zitat:

Nachdem am 15.01.2013 die Novellierung der »3. Führer­schein­richt­linie« (Richtlinie 2006/126/EG vom 20. Dezember 2006) in deutsches Recht umgesetzt wurde, können Aufstiege von A1 auf A2 und A2 auf A unbeschränkt nun lediglich durch das Ablegen einer Prüfung durchgeführt werden – sofern zwei Jahre Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse vorliegen.

@HighspeedRS ...die werden vermutlich keinen Anschreiben, sondern bei entsprechenden Kontrollen persönlich & kostenpflichtig darauf hinweisen.

Was denkste, wie viele alte "Klasse 2 Haudegen" ohne die "95" oder mit abgelaufenem Führerschein (ab dem 50. Lebensjahr muß verlängert werden!) mit C/CE-Fahrzeugen teilweise in irgendwelchen abgelegenen Gegenden bzw. nicht so kontrollierten Branchen noch unterwegs sind bzw. keine Ahnung von dem ganzen Qualifikations- & digitalem Tacho-Zirkus haben.

Da setzt sich so mancher alte Firmeninhaber / Senior einfach mal in den LKW, der da aufm Hof rumsteht und fährt ohne Rücksicht auf Führerschein / abgelaufenem Führerschein, Fahrerkarte los... ohne Karte, mit noch gesteckter Karte eines anderen, usw.... hamwa doch früher... bzw. bin doch früher auch gefahren.

Hab noch was von jemanden bekommen!

2020-12-27-15-02-08-1-facebook

...ok... auch wenn ich diese www.bussgeldkatalog.org... nicht gerade für eine seriöse Seite halte ist das zumindest mal ein Anhaltspunkt um weiter zu recherchieren.

Diese Aussage muß ja irgendwo z.B. in der Fahrerlaubnisverordnung verankert sein.

§ 76 Nr. 7 FeV (i.d.F.v. 19.01.2013)

§ 6 Abs. 1 zu Klasse A

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach § 6 Absatz 2 dieser Verordnung in der bis zum 18. Januar 2013 geltenden Fassung dürfen

a) Krafträder der Klasse A2 und

b) nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Kraftfahrzeuge der Klasse A führen.

Hierunter fällt die Fahrerlaubnis von AlexV6.

Zitat:

@Rigero schrieb am 27. Dezember 2020 um 16:10:10 Uhr:

§ 76 Nr. 7 FeV (i.d.F.v. 19.01.2013)

§ 6 Abs. 1 zu Klasse A

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach § 6 Absatz 2 dieser Verordnung in der bis zum 18. Januar 2013 geltenden Fassung dürfen

a) Krafträder der Klasse A2 und

b) nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Kraftfahrzeuge der Klasse A führen.

Hierunter fällt die Fahrerlaubnis von AlexV6.

Also darf ich jetzt offen fahren, jetzt stellt sich nur noch die frage ob ich einen neuen Führerschein benötige!

[Text gelöscht, weil hier munter editiert wird]

Was willst Du denn fahren? Was hast Du für eine Maschine?

Zitat:

@Pauliese schrieb am 27. Dezember 2020 um 16:28:21 Uhr:

Was willst Du denn fahren? Was hast Du für eine Maschine?

Er darf alle Maschinen fahren, also egal.

Hast du wie ich dieses Achtung Kontrolle auf kabel eins gesehen? Würde mich auch interessieren was hier rauskommt! Grund ich habe auch vor Jahren den a beschränkt gemacht da er für meine MZetten ja genügt! Aber damals sagte mir die Fahrschule das ich nach 2 Jahren alles fahren darf!

Lt dieser Doku aber müsste man dann den Führerschein umtauschen da die Polizei sich das wohl nicht selbst errechnet ...

Zitat:

@DerVorbildliche schrieb am 27. Dezember 2020 um 17:32:06 Uhr:

Hast du wie ich dieses Achtung Kontrolle auf kabel eins gesehen?...

...auf diese Schwachmaten / Idioten-Darsteller solcher Sendungen würde ich überhaupt nichts geben... ich jedenfalls hab da noch keine Folge gesehen, wo sich diese Leute nicht durch Unwissen / Unfähigkeit und irgendwelche dümlichen Privattheorien selbst disqualifiziert haben.

Würde ich einmal an solche Leute geraten, wäre meine erst Maßnahme denen wegen Persönlichkeitsrechten an den Karren zu fahren und damit das Filmen zu unterbinden, außerdem würde ich alles peinlichst genau selbst mit Bildern dokumentieren um anschließend bei Beanstandungen mit Rechtsanwalt und Sachverständigen dagegen vorzugehen.

So manches was diese Witzpolizisten da vom Stapel lassen ist mindestens einer Dienstaufsichtsbeschwerde würdig.

@TE, @Rigero hat den perfekten Beitrag geliefert... diesen § der FEV würde ich mindestens in Kopie zum Führerschein packen.

Zitat:

§ 76 Nr. 7 FeV (i.d.F.v. 19.01.2013)

§ 6 Abs. 1 zu Klasse A

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach § 6 Absatz 2 dieser Verordnung in der bis zum 18. Januar 2013 geltenden Fassung dürfen

a) Krafträder der Klasse A2 und

b) nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Kraftfahrzeuge der Klasse A führen.

Zitat:

 

@Gast356 damit hab ich meine Antwort!!! Besten Dank und das das nur Schauspiel ist bei k1 schon klar aber ab und an ist da ja was dran!?

Nein du brauchst keinen neuen Führerschein.

Ich wurde auch mit meinem Führerschein kontrolliert war nie ein Problem.

Zitat:

@DerVorbildliche schrieb am 27. Dezember 2020 um 17:54:40 Uhr:

@Gast356 damit hab ich meine Antwort!!! Besten Dank und...

...wobei da aber eine gehörige Portion von @Rigero mit seinem Hinweis auf § 76 Nr. 7 FeV (i.d.F.v. 19.01.2013) geliefet wurde... daher auch ein Danke weitergereicht.

Zitat:

@DerVorbildliche schrieb am 27. Dezember 2020 um 17:32:06 Uhr:

Hast du wie ich dieses Achtung Kontrolle auf kabel eins gesehen? Würde mich auch interessieren was hier rauskommt! Grund ich habe auch vor Jahren den a beschränkt gemacht da er für meine MZetten ja genügt! Aber damals sagte mir die Fahrschule das ich nach 2 Jahren alles fahren darf!

Lt dieser Doku aber müsste man dann den Führerschein umtauschen da die Polizei sich das wohl nicht selbst errechnet ...

Genau so ist es, aber es kommt immer darauf an welche Polizisten man begegnet (man kann halt trotzdem erstmal Probleme haben)!

 

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