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Führerschein A 06.1999 gemacht

Hallo, ich hatte damals den kleinen Motorrad Führerschein gemacht und soviel ich weiß hatte ich in der Führerscheinstelle damals ca.2002 ein Formular ausfüllen müssen das ich 2 jahre mit einer kleinen Maschine gefahren bin!

Bei mir im Führerschein steht unter A in der oberen Zeile nur ein Stern (siehe Bild), darf ich dann eine große fahren?

Gruß
Alex

Führerschein
35 Antworten

Zitat:

@AlexV6 schrieb am 27. Dezember 2020 um 18:36:21 Uhr:



Zitat:

@DerVorbildliche schrieb am 27. Dezember 2020 um 17:32:06 Uhr:


Hast du wie ich dieses Achtung Kontrolle auf kabel eins gesehen? Würde mich auch interessieren was hier rauskommt! Grund ich habe auch vor Jahren den a beschränkt gemacht da er für meine MZetten ja genügt! Aber damals sagte mir die Fahrschule das ich nach 2 Jahren alles fahren darf!

Lt dieser Doku aber müsste man dann den Führerschein umtauschen da die Polizei sich das wohl nicht selbst errechnet ...

Genau so ist es, aber es kommt immer darauf an welche Polizisten man begegnet (man kann halt trotzdem erstmal Probleme haben)!

Zitat:

@haritoba schrieb am 27. Dezember 2020 um 11:25:59 Uhr:


Ergo heißt das Dir fehlt noch die praktische Prüfung für diese Klasse. Wenn Du die vorweist wird das Datum eingetragen und der Stern verschwindet.
Also darfst Du bis dahin keine Große fahren.
So verstehe ich das nach meiner kurzen Recherche.

Das fällt Dir aber bisschen spät auf - finde ich.

Die Antwort ist grottenfalsch.

Es bedeutet, dass der Führerschein vor der Prüfung gedruckt wurde, und der Prüfer diesen bereits bei der Prüfung vorliegen hatte. Als diese bestanden wurde, hat der Prüfer das Datum oben links reingeschrieben und den fertigen Führerschein direkt überreicht.

@AlexV6... an Deiner Stelle würde ich mir den §76 der FEV ausdrucken, damit und mit dem Führerschein zur Führerscheinstelle gehen und das schon etwas ramponierte Kärtchen erneuern lassen, dann haste das alles sauber in trockenen Tüchern...

...ich hab ja schon geschrieben, was ich von den Polizisten in deiner Gegend halte... ein Herr Newton hätte wohl im Grab rotiert.

Ein Gegenstand fliegt entgegen seiner gleichförmigen geradlinigen Bewegung weg, wenn keine Kraft auf ihn einwirkt... er also nicht angegurtet ist und das Fahrzeug bremst.

...aber nochmal richtig...
1. Newtonsches Gesetz... „Ein Körper bleibt in Ruhe oder bewegt sich gleichförmig geradlinig weiter, wenn keine Kraft auf ihn einwirkt."

@Bulwey ...siehe Seite 1 @gast356 schrieb am 27. Dezember 2020 um 12:47:46 Uhr:...

Zitat:

§ 6 Abs. 1 zu Klasse A
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach § 6 Absatz 2 dieser Verordnung in der bis zum 18. Januar 2013 geltenden Fassung dürfen
a) Krafträder der Klasse A2 und
b) nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Kraftfahrzeuge der Klasse A führen.

Hierunter fällt die Fahrerlaubnis von....

Mehr gibt es nicht zu sagen, damals galt: nach zwei Jahren darf man alles fahren was zwei Räder hat.

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Hier die Auflösung :-)

Ich hab mich gerade schlau gemacht, und hab in der Führerscheinstelle angerufen! Also ich darf das große Motorrad fahren (A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge). Es kann nur Probleme im Ausland machen, dass der Führerschein nicht anerkannt wird.

Mein Führerschein sieht genau so aus. D.h. ein Stern bei A1 und bei dem kleinen Motorrad bei A (beschränkt). Ich habe 1999 den Führerschein A beschränkt gemacht und da der Fahrlerer mir den Führerschein nach bestandener Prüfung direkt aushändigen wollte, hat man den Führerschein mit einem Papieraufkleber versehen, so dass das Datum bei bestandener Prüfung dort eingetragen werden konnte und darauf verweist der * bei den erworbenen Motorradklassen. Denn diese beiden Motorradklassen wurden mit der Prüfung erteilt. Bei A unbeschränkt (das große Motorrad) ist das Feld leer, weil man 2 Jahre nach bestandener Prüfung diesen Führerschein automatisch hatte, ohne Umschreibung.

Ist auch dort ein Stern eingetragen, so war die betroffene Person 25 Jahre alt und hat den Direkteinstieg gemacht und somit beim bestehen der Prüfung alle 3 Motorradklassen erhalten.

In beiden genannten Fällen müssen wir bei einer Führerscheinumschreibung die großen Motorradklassen erhalten.

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