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Führerschein A 06.1999 gemacht

Hallo, ich hatte damals den kleinen Motorrad Führerschein gemacht und soviel ich weiß hatte ich in der Führerscheinstelle damals ca.2002 ein Formular ausfüllen müssen das ich 2 jahre mit einer kleinen Maschine gefahren bin!

Bei mir im Führerschein steht unter A in der oberen Zeile nur ein Stern (siehe Bild), darf ich dann eine große fahren?

Gruß

Alex

 

Führerschein
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34 Antworten

Ist bei Dir die Internetsuchfunktion abgeschaltet.

Hab kurz gesucht und das gefunden:

"Hinter jeder Klasse, für die du eine Fahrerlaubnis erworben hast, ist das Datum in dieser Spalte aufgeführt. Ist hinter einer Klasse auf deinem Führerschein ein Sternchen eingetragen, hat das zu bedeuten, dass dein Führerschein bereits gedruckt wurde, bevor die entsprechenden Prüfungen bestanden wurden."

Ergo heißt das Dir fehlt noch die praktische Prüfung für diese Klasse. Wenn Du die vorweist wird das Datum eingetragen und der Stern verschwindet.

Also darfst Du bis dahin keine Große fahren.

So verstehe ich das nach meiner kurzen Recherche.

Das fällt Dir aber bisschen spät auf - finde ich.

Bei mir hab 2002 A beschränkt gemacht. War der Nachweis das man 2 Jahre ein „kleines Motorrad „ gefahren ist nicht mehr nötig.

Nach 2 Jahren durfte man einfach fahren. Führerschein muss nicht geändert werden. Da sich alles aus den Daten im Führerschein ableiten lässt.

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 27. Dezember 2020 um 11:27:43 Uhr:

Bei mir hab 2002 A beschränkt gemacht. War der Nachweis das man 2 Jahre ein „kleines Motorrad „ gefahren ist nicht mehr nötig.

Nach 2 Jahren durfte man einfach fahren. Führerschein muss nicht geändert werden. Da sich alles aus den Daten im Führerschein ableiten lässt.

Also darf ich die große fahren, ich bin 2002 extra in der Führeinstelle gewesen. Ich frag aber demnächst mal in der Führerscheinstelle nach (sicher ist sicher)! Da sie auch damals keinen richtigen Durchblick hatten mit den neuen Fahrzeugbrief!

Danke HighspeedRS

Und wieso kommst Du erst nach 18 Jahren darauf zu überlegen ob Du eine große Maschine fahren darfst oder nicht.

Wenn Du jetzt nach dieser langen Jahren wieder anfangen möchtest Motorrad zu fahren und dann gleich mit einer "Großen", da wären paar Fahrstunden doch bestimmt nicht schlecht - oder?

Da ich 2002 wie oben schon beschrieben in der Führerscheinstelle gewesen bin um nachzuweisen das ich 2 Jahre eine kleine Maschine bewegte. Und gestern hab ich ein Video angesehen wo es ungefähr um das gleiche Thema ging, und mir dann unsicher geworden bin!

Aber Du hast jetzt nicht vor Dir eine grössere Maschine zukaufen, oder?

Fährst Du denn aktuell überhaupt ein Zweirad?

Zitat:

@haritoba schrieb am 27. Dezember 2020 um 11:25:59 Uhr:

Ist bei Dir die Internetsuchfunktion abgeschaltet.

Hab kurz gesucht und das gefunden:

"Hinter jeder Klasse, für die du eine Fahrerlaubnis erworben hast, ist das Datum in dieser Spalte aufgeführt. Ist hinter einer Klasse auf deinem Führerschein ein Sternchen eingetragen, hat das zu bedeuten, dass dein Führerschein bereits gedruckt wurde, bevor die entsprechenden Prüfungen bestanden wurden."

Ergo heißt das Dir fehlt noch die praktische Prüfung für diese Klasse. Wenn Du die vorweist wird das Datum eingetragen und der Stern verschwindet.

Also darfst Du bis dahin keine Große fahren.

So verstehe ich das nach meiner kurzen Recherche.

...

...da liegst du falsch, das Sternchen bedeutet, dass das Datum des Erwerbs hanschriftlich unter 14. eingetragen ist... also erteilt am 14.06.1999

So kann z.B. das Dokument "Führerschein" bei Antragsstellung schonmal angefertigt werden und das Datum der bestandenen Prüfung wird nachträglich vom Sachbearbeiter / Prüfer, etc. unter 14. eingetragen.

Auf dem angehängten Bild (Führerschein) ist z.B. die Verlängerung eines C/CE zu sehen... das Dokument wurde angefertigt und am Tag der Aushändigung / Abholung auf der Führerscheinstelle hat der Sachbearbeiter das neue Ausstelldatum eingetragen.

Edit: ...nur nochmal zur Sicherheit, dass das Sternchen nur in der oberen Zeile der Klasse A eingetragen ist müßte also Klasse A2 bedeuten... also ist, wie ich das verstehe jedenfalls nicht der ganz große (unbegrenzte) Klasse A erteilt.

Auf dem unten abgebildeten Führerschein mit einer extra mit A2 beschrifteten Zeile ist das besser dargestellt / gelöst...

Zitat:

@gast356 schrieb am 27. Dezember 2020 um 12:47:46 Uhr:

Zitat:

@haritoba schrieb am 27. Dezember 2020 um 11:25:59 Uhr:

Ist bei Dir die Internetsuchfunktion abgeschaltet.

Hab kurz gesucht und das gefunden:

"Hinter jeder Klasse, für die du eine Fahrerlaubnis erworben hast, ist das Datum in dieser Spalte aufgeführt. Ist hinter einer Klasse auf deinem Führerschein ein Sternchen eingetragen, hat das zu bedeuten, dass dein Führerschein bereits gedruckt wurde, bevor die entsprechenden Prüfungen bestanden wurden."

Ergo heißt das Dir fehlt noch die praktische Prüfung für diese Klasse. Wenn Du die vorweist wird das Datum eingetragen und der Stern verschwindet.

Also darfst Du bis dahin keine Große fahren.

So verstehe ich das nach meiner kurzen Recherche.

...

...da liegst du falsch, das Sternchen bedeutet, dass das Datum des Erwerbs hanschriftlich unter 14. eingetragen ist... also erteilt am 14.06.1999

So kann z.B. das Dokument "Führerschein" bei Antragsstellung schonmal angefertigt werden und das Datum der bestandenen Prüfung wird nachträglich vom Sachbearbeiter / Prüfer, etc. unter 14. eingetragen.

Auf dem angehängten Bild (Führerschein) ist z.B. die Verlängerung eines C/CE zu sehen... das Dokument wurde angefertigt und am Tag der Aushändigung / Abholung auf der Führerscheinstelle hat der Sachbearbeiter das neue Ausstelldatum eingetragen.

Aber ist es so wie HighspeedRS beschrieben hat, da ich mich noch erinnern kann das ich mal in der Führerscheinstelle gewesen bin!

Gruß

Alex

...da ich selbst mich mit diesen Abstufungen nicht rumgeschlagen hab, sondern 2009 direkt Klasse A gemacht hab, hab ich keine Ahnung wie das gehandhabt wird / wurde.

Zur Not würde ich einfach mal in der Wackersdorfer Straße :D vorbeifahren und da fragen... wobei ich mir bei der Gelegenheit vielleicht mal einen neuen Führerschein ausstellen lassen würde... is ja schon ziemlich ramponiert, das gute Stück.

Edit: ...auf diese Weise haste nicht nur ein neues sauberes Dokument, sondern es würde auch das handschriftliche Datum verschwinden, weil das gleich fest / vernünftig in Spalte 10. eingetragen werden könnte.

Und außerdem könnte, wenn die Klasse A seit 14.06.1999 + 2 Jahre wirklich besteht auch dort ein entsprechendes Datum eingetragen werden... mal mit den Sachbearbeitern reden.

So hättest du ein sauberes, allgemeinverständliches Dokument ohne irgendeinen Interpretationsspielraum z.B. im Falle einer Kontrolle.

Die Schwandorfer Polizisten... ich schreib mal besser nicht weiter, was ich von den Burschen halte, seit mir einer von denen erklärt hat wohin meine nicht gesicherte direkt formschlüssig an der Stirnwand eines Kippers liegende leere Europalette fliegt, wenn ich bremsen muß... ala Physik, setzen 6 - der hat sich so blamiert, dass die Kontrolle an der Stelle kommentar- und folgenlos beendet war.

Zitat:

@gast356 schrieb am 27. Dezember 2020 um 13:21:29 Uhr:

...da ich selbst mich mit diesen Abstufungen nicht rumgeschlagen hab, sondern 2009 direkt Klasse A gemacht hab, hab ich keine Ahnung wie das gehandhabt wird / wurde.

Zur Not würde ich einfach mal in der Wackersdorfer Straße :D vorbeifahren und da fragen... wobei ich mir bei der Gelegenheit vielleicht mal einen neuen Führerschein ausstellen lassen würde... is ja schon ziemlich ramponiert, das gute Stück.

Ich schau mal ob ich da Morgen jemand erreiche, schreib dann die Antwort hier rein!

Danke ??

gast356 hat natürlich recht. Gleiches Spiel bei meiner auf "DE" erweiterten Fahrerlaubnis: auf dem vor Fahrprüfung gedruckten Führerschein lässt sich in der Spalte "Gültig ab" lediglich ein Sternchen erkennen.

Wenn du dir einen neuen ausstellen lässt hat der ein Ablaufdatum.

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 27. Dezember 2020 um 13:29:11 Uhr:

Wenn du dir einen neuen ausstellen lässt hat der ein Ablaufdatum.

Der Karten Führerschein ohne Ablauf Datummuss auch erneuert werden!

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

• 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026

• 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027

• 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028

• 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029

• 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030

• 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031

• 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032

• 2012 bis 18.1.2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Das mit dem Sternchen ist mir schon klar, dass ich da meinen Führerschein A erworben hab! Mir geht es nur darum ob ich eine große fahren darf (wie HighspeedRS beschrieben hat)!

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