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Frontschürzenschoner - erlaubt?

Themenstarteram 18. August 2015 um 21:24

Hallo,

kann mir jemand sagen, ob solche Frontschürzenschoner

http://delfour.net/.../...20Police%20Car%20in%20Central%20City_DxO.jpg

für Limousinen in Europa erlaubt sind?

Btw, wie ist die korrekte Bezeichung dieser Dinger?

Beste Antwort im Thema

Wobei das noch nicht mal ein normaler Kuhfänger ist, sondern ein Rammbock, wie er bei US-Police-Cars üblich ist, um andere Fahrzeuge von der Straße zu holen.

Und um irgendwas zu schonen, ist das Ding garantiert nicht da ;)

mfg

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Sind diese Potenzgeländer nicht inzwischen wieder eintragungsfähig solange sie nur zwischen den Scheinwerfern sind?

Ich meine das mal irgendwo gelesen zu haben.

Die Bumper der US-Police aber sicher nicht.

Moorteufelchen

Ääähm, habe ich da irgendwo den Sarkasmus übersehen @enrgy, oder meinst du das Ernst?

Zitat Homepage:

Zitat:

Hinweis für unsere Kunden:

Die Auslieferung der Carryboy-Frontbügel erfolgt ohne „Allgemeine Betriebserlaubnis“ (ABE) und ohne EU-Zertifikat. Das Fahrzeug mit Frontbügel ist deshalb einer anerkannten Prüforganisation im In- oder europäischen Ausland (TÜV, DEKRA u.a.) zur Abnahme vorzuführen.

Sollte die Abnahme durch die Prüforganisation nicht ermöglicht werden, ist das Fahrzeug im Straßenverkehr nicht zugelassen. Das Fehlen des erforderlichen Zertifikates kann so zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeuges führen.

Der Handel mit Frontbügeln ohne Zertifikat ist nicht untersagt. Sollte der Frontbügel montiert und im Straßenverkehr verwendet werden, so lehnt Carryboy Deutschland eine Haftung und daraus resultierende Schadensersatzansprüche ab.

Gruß,

Frank

Zitat:

Der Handel mit Frontbügeln ohne Zertifikat ist nicht untersagt.

Selbstverständlich ist er das:

§ 22a Abs. 2 StVZO

Leiturteil dazu:

Beschluss v. 25.09.2013, Az.: 4 W 72/12;

Urt. v. 13.06.2013, Az.: 4 U 26/13

OLG Hamm.

am 19. August 2015 um 12:18

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 19. August 2015 um 14:02:27 Uhr:

Zitat:

Der Handel mit Frontbügeln ohne Zertifikat ist nicht untersagt.

Selbstverständlich ist er das:

§ 22a Abs. 2 StVZO

Leiturteil dazu:

Beschluss v. 25.09.2013, Az.: 4 W 72/12;

Urt. v. 13.06.2013, Az.: 4 U 26/13

OLG Hamm.

Der Handel wird also jetzt in der StVZO geregelt ?

Wieder was. "dazu gelernt".

Gibt sicher auch Punkte in Flensburg.

Tja, scheint so zu sein...

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 19. August 2015 um 00:06:00 Uhr:

Wobei das noch nicht mal ein normaler Kuhfänger ist, sondern ein Rammbock, wie er bei US-Police-Cars üblich ist, um andere Fahrzeuge von der Straße zu holen.

Und um irgendwas zu schonen, ist das Ding garantiert nicht da ;)

mfg

Aber man sollte die Dinger auch nicht nur an sein Auto schrauben. Die Police-Cars mit diesen Bügeln sind Sonderanfertigungen mit vielen Verstärkungen damit nach dem Rammen nur das Auto des Gerammten am Arsch ist. :D Ist halt was Anderes wie die Billigkarren der deutschen Polizei.

Wir das nicht einfach push bar genannt bei den Amis?

Erlaubt ist es bei uns nicht. Geländewagen die einen Frontschutzbügel eingetragen haben sind auf dem Markt teurer gehandelt als gleiche Modelle ohne ;)

heute sind nur noch sehr kleine bügel erlaubt, die dann auch noch nachgeben müssen. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe.

Zitat:

@Levi 67 schrieb am 19. August 2015 um 13:00:19 Uhr:

Ääähm, habe ich da irgendwo den Sarkasmus übersehen @enrgy, oder meinst du das Ernst?

auch wenn ich gerne und häufig sarkastische beiträge absondere, war das hier ernst gemeint. :eek:

ich sehe hier soviele suvs mit diesen chrombügeln rumfahren, daß ich davon ausgegangen bin, die seien legal ohne große umstände zu erwerben. und die seite sah mir auf den ersten blick nicht wie ein handel mit verbotenem zeugs aus. deshalb der link. :confused:

aber wenn schonn die chrombügel verboten sind, kann man sich ja auch gleich so einen ami-rammbock dranschweißen, har har. (das war sarkasmus, scnr):D

Irgendwo habe ich auch mal ein Video gesehen, wie man sowas fachmännisch einbaut, ich finde es nur gerade nicht. War aber irgendwas mit A-Team oder Mad Max.

am 19. August 2015 um 13:47

Zitat:

@enrgy schrieb am 19. August 2015 um 15:31:59 Uhr:

Zitat:

@Levi 67 schrieb am 19. August 2015 um 13:00:19 Uhr:

 

ich sehe hier soviele suvs mit diesen chrombügeln rumfahren, daß ich davon ausgegangen bin, die seien legal ohne große umstände zu erwerben. und die seite sah mir auf den ersten blick nicht wie ein handel mit verbotenem zeugs aus. deshalb der link. :confused:

Es gibt da eine Altfall-Reglung.

Der Handel mit Rohrstahl ist natürlich nicht verboten.

Passt aber gut ins Sommerloch.

Zitat:

@Gedoensheimer schrieb am 19. August 2015 um 14:18:12 Uhr:

Der Handel wird also jetzt in der StVZO geregelt ?

Ja, es sei denn der Hersteller schreibt irgendwo klein drauf "nicht im Geltungsbereich der StVZO", dann bietet er ja nichts an für den normalen Straßenverkehr ... :rolleyes:

Viele Chrombügel auch an neue Fahrzeugen sind legal, teils auch recht große. Die sind aber alle irgendwie in Gummi oder anderswie nachgiebig oder elastisch befestigt damit sie die Mindestanforderungen an den Fußgängerschutz erfüllen.

Hi,

viele der Bügel die heutzutage durch die Landschaft gondeln sind aus verchromtem Plastik. Dienen natürlich rein der Optik und haben keine Schutzfunktion,aber auch keine erhöhte Verletzungsgefahr.

Vereinzelt gibt es auch Bügel aus Metall aber dann sind sie so befestigt das sie nachgeben bei einem Unfall.

Gruß Tobias

am 19. August 2015 um 14:59

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 19. August 2015 um 16:33:37 Uhr:

Hi,

viele der Bügel die heutzutage durch die Landschaft gondeln sind aus verchromtem Plastik. Dienen natürlich rein der Optik und haben keine Schutzfunktion,aber auch keine erhöhte Verletzungsgefahr.

Vereinzelt gibt es auch Bügel aus Metall aber dann sind sie so befestigt das sie nachgeben bei einem Unfall.

Gruß Tobias

Das Thema gibt es hier schon

Mal eine Quelle

http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-frontfluegel-921620.html

Wer's braucht.......

vielleicht will sich ja der Fredstarter auch so ein Fliegenschutzgitter für die Scheinwerfer dranntütteln

Fliegenschutzgitter

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 19. August 2015 um 16:33:37 Uhr:

viele der Bügel die heutzutage durch die Landschaft gondeln sind aus verchromtem Plastik. Dienen natürlich rein der Optik und haben keine Schutzfunktion,aber auch keine erhöhte Verletzungsgefahr.

Vereinzelt gibt es auch Bügel aus Metall aber dann sind sie so befestigt das sie nachgeben bei einem Unfall.

Und das ist auch verdammt noch mal gut so. Wir befinden uns schließlich nicht im Krieg, also ist nicht einzusehen, weshalb normale Verkehrsteilnehmer sich Angriffswaffen an ihre Fahrzeuge bauen dürfen sollten.

Um das Ganze also mal mit einer Antwort auf die ursprüngliche Frage abzuschließen: in Englisch heißen die Dinger "bullbar" oder "push bar", in Deutsch "Verboten".

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