Frontalzusammenstoß / CRASH: Wildschwein vs. PKW bei 220 km/h auf der Autobahn

Hallo liebe Community,

vor 2 Tagen ist uns auf der Autobahn um 1 Uhr Nachts bei 220 km/h ein grosses Wildschwein (ca. 80-100kg) Frontal reingelaufen.

Das Wildschwein stand auf der linken Spur und ist plötzlich aufgetaucht!

Es war eine Sternenklare Nacht mit sehr wenig Verkehr. Die Autobahn ist in diesem Bereich komplett umzäunt und es war Unbegrenzt. Leider ist dies hinter einer kleinen Kuppe passiert, sonst hätte ich es früher gesehen. Zum Glück sind wir nicht von der Fahrbahn abgekommen sonst wäre das ganz anders ausgegangen. Die Polizisten von der Autobahnpolizei vermuten dass das Wildschwein sich innerhalb der Umzäunung verirrt oder jemand ein Tor zur Autobahn aufgelassen hat, denn sonst wäre es nicht da gestanden wo es war.

Beim Aufprall ging die Motorhaube auf und schlug gegen die Scheibe die dadurch zersplittert ist, dadurch riss der Innenspiegel ab und flog auf das Knie des Beifahrers der hierdurch eine Prellung erlitt. Beide Airbags gingen auf. Alles voller Rauch, die Innenraumbeleuchtung ging dabei auch an und die Fassungen/Lampen (Dach, Spiegel, Sonnenblende) wurde herausgerissen und hingen in der Luft rum, so heftig war der Aufprall.

Die Vollbremsung dauerte gefühlte 10 Sekunden und das Fahrzeug (Skoda Superb BJ 2013) kam nach etwa 500m in der Mitte der Autobahn zum stehen. Während dieser Zeit habe Ich nichts gesehen und meinen Tod vor Augen gehabt. Zum Glück war Niemand vor oder hinter uns.

Zu meiner Person: Ich fahre seit 10 Jahren fast Täglich Auto, auch auf der Autobahn, bei Tag und bei Nacht auch mit hohen Geschwindigkeiten und immer mit beiden Händen am Lenkrad. Bis jetzt immer Unfallfrei (Bis auf Wildunfälle). Ich hätte nie geglaubt das mir mal ein Wildschwein bei so einer Geschwindigkeit auf der Autobahn reinläuft.

Zum Glück war es Nachts und fast nichts los, sonst würde Ich hier nicht mehr berichten können...

Mit diesem Beitrag möchte Ich Euch verdeutlichen was passieren kann und hätte passieren können.

Ich habe daraus gelernt und werde in Zukunft bei Nacht nicht mehr so schnell fahren. Das war der Schock meines Lebens. Ich bin froh das uns bis auf eine kleine Prellung bei meinem Beifahrer nichts weiter passiert ist und wir noch am Leben sind.

Siehe Fotos...

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@BMWRider schrieb am 14. November 2015 um 09:41:24 Uhr:



Zitat:

@martinde001 schrieb am 14. November 2015 um 09:32:34 Uhr:



Was ich aber deiner Aussage entnehme: Du bist wohl ein unbelehrbarer Raser.
Eröffnungsbeitrag auch komplett gelesen?

Ja. Das er mit 220kmh in der nacht über die BAB mit nicht dem Bremsweg angemessener Sichtweite gerast ist.

Mal sehen wie lange er sich an die gewonnene Erkenntnis hält.

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Zitat:

@jaz-one schrieb am 14. November 2015 um 02:32:50 Uhr:


Wer weiss wie es mit dem Audi ausgegangen wäre... Dort fahre Ich immer etwa 250...

Du wärest schon lange an der Stelle vorbeigewesen, bevor das Wildschwein überhaupt auf die Straße läuft... 😰😁

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 14. November 2015 um 13:30:44 Uhr:


Aber mal im Ernst wer fährt denn mit 220 km/h nachts auf der Autobahn,

Wenn die bauliche Ausgestaltung passt - der Anhalteweg durch die Rückleuchten der Vorausfahrenden, bzw. das Licht der Gegenfahrbahn und der Randbebauung ausgeleuchtet wird, spricht nichts dagegen 220 zu fahren...

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 14. November 2015 um 13:41:38 Uhr:


spricht nichts dagegen 220 zu fahren...

...ausser dem Wildschwein, was einem dann vor die Karre läuft...

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 14. November 2015 um 13:48:11 Uhr:



Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 14. November 2015 um 13:41:38 Uhr:


spricht nichts dagegen 220 zu fahren...
...ausser dem Wildschwein, was einem dann vor die Karre läuft...

Das ist eben das Restrisko. Was man tragen kann!

Man darf gar nicht daran denken wenn das Wildschwein ein Mensch gewesen wäre....

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200km/h sind schnell. Wenn es aber wie Magirus geschrieben hat, finde ich es auch ok.

Zitat:

@klamann15 schrieb am 14. November 2015 um 13:51:30 Uhr:


Man darf gar nicht daran denken wenn das Wildschwein ein Mensch gewesen wäre....

War klar, dass das irgendwann kommt! 🙄

Hätte, hätte, Steuerkette.... 😁

Zitat:

...das hätte der TE das bestimmt nicht hier gepostet.

Wenn du deine Beiträge nachträglich editierst, sodass sich ein ganz neuer Sinn daraus ergibt - solltest du das entsprechend kennzeichnen!

Wer hier so was berichtet muss echt ein Masochist sein.

Allein schon die Wortwahl der Kommentare. Von wegen "Aussage" , "unbelehrbarer Raser" etc. Als wenn das hier ein Gericht wäre und auch nur irgendjemand hier richterliche Befugnisse hätte.
Fehlt nur doch der Kommentar der Fraktion der selbsternannten Psychoanalytiker.

Statt -Aussage- könnte man ja auch -Gesülze- schreiben. Passt auch viel besser zum Rest der ganzen Threads hier.

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 14. November 2015 um 11:57:09 Uhr:



[Glück im Unglück für die beteiligten Personen, Pech für das arme Tier.
Wäre es z. B. ein ausgebrochenes Pferd gewesen, käme evtl. noch eine Zivilklage wegen Sachschadens gegen den TE dazu. Aber Wildschweine haben selten Halter.

Das glaubst du jetzt aber nicht wirklich, oder. Was hat so ein Gaul auf der BAB zu suchen. Wer haftbar gemacht wird, ist der Vollpfosten, der zugelassen bzw. zu verantworten hat, dass der Gaul sich auf der Autobahn rumtreibt, der Halter des Sauerbratens😁.

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 14. November 2015 um 13:41:38 Uhr:



Zitat:

@jaz-one schrieb am 14. November 2015 um 02:32:50 Uhr:


Wer weiss wie es mit dem Audi ausgegangen wäre... Dort fahre Ich immer etwa 250...
Du wärest schon lange an der Stelle vorbeigewesen, bevor das Wildschwein überhaupt auf die Straße läuft... 😰😁

Ein schlechter Witz wird nicht durch die Tatsache besser, dass man ihn wiederholt.

(Siehe Posting von 9:12h)

Zitat:

@martinde001 schrieb am 14. November 2015 um 09:32:34 Uhr:


Da habt ihr wirklich Glück gehabt dass die Motorhaube schlimmeres verhindert hat.

Was ich aber deiner Aussage entnehme: Du bist wohl ein unbelehrbarer Raser. Bei 250 müsstest du dir jetzt wohl keine Gedanken mehr machen und irgendwelche Zivis müssten Leichenteile von euch und vom Schwein trennen....

Vielleicht ein wenig langsamer und vorsichtiger, nachts ist es gefährlich.

(Hier in der CH hätte man dir wegen nicht angepasster Geschwindigkeit und Unaufmerksamkeit den Führerschein sofort abgenommen, auch wenn der Crash bei 120kmh passiert wäre da das Tier ja auf der Fahrbahn stand und nicht dir quasi ins Auto gelaufen ist)-

In der Schweit fahren mitlerweile bestimmt nur noch Ausländer beim erstmaligen Besuch Auto, weil alle anderen laut deinen Erzählungen mittlerweile keine Füherschein mehr haben (können). ;-)

In der Schweiz hast du, wenn es geblitzt hat ab 145 ein echtes Problem. Dann ist der Zettel weg.

Zitat:

@AMenge schrieb am 14. November 2015 um 11:48:38 Uhr:


Diese Regelung greift auf Autobahnen nur bedingt.

Steht wo ?

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 14. November 2015 um 13:41:38 Uhr:



Zitat:

@jaz-one schrieb am 14. November 2015 um 02:32:50 Uhr:


Wer weiss wie es mit dem Audi ausgegangen wäre... Dort fahre Ich immer etwa 250...
Du wärest schon lange an der Stelle vorbeigewesen, bevor das Wildschwein überhaupt auf die Straße läuft... 😰😁

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 14. November 2015 um 13:41:38 Uhr:



Zitat:

@Pepperduster schrieb am 14. November 2015 um 13:30:44 Uhr:


Aber mal im Ernst wer fährt denn mit 220 km/h nachts auf der Autobahn,
Wenn die bauliche Ausgestaltung passt - der Anhalteweg durch die Rückleuchten der Vorausfahrenden, bzw. das Licht der Gegenfahrbahn und der Randbebauung ausgeleuchtet wird, spricht nichts dagegen 220 zu fahren...

Nein lese mal den Gesetzestext genau.

§18 StVO Autobahnen und Kraftfahrstraßen

(6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn

1.die Schlussleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird oder

2.der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 14. November 2015 um 16:49:56 Uhr:


Nein lese mal den Gesetzestext genau.

und WO steht da jetzt etwas anderes, als ich geschrieben habe? 😕

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