Frontalzusammenstoß / CRASH: Wildschwein vs. PKW bei 220 km/h auf der Autobahn

Hallo liebe Community,

vor 2 Tagen ist uns auf der Autobahn um 1 Uhr Nachts bei 220 km/h ein grosses Wildschwein (ca. 80-100kg) Frontal reingelaufen.

Das Wildschwein stand auf der linken Spur und ist plötzlich aufgetaucht!

Es war eine Sternenklare Nacht mit sehr wenig Verkehr. Die Autobahn ist in diesem Bereich komplett umzäunt und es war Unbegrenzt. Leider ist dies hinter einer kleinen Kuppe passiert, sonst hätte ich es früher gesehen. Zum Glück sind wir nicht von der Fahrbahn abgekommen sonst wäre das ganz anders ausgegangen. Die Polizisten von der Autobahnpolizei vermuten dass das Wildschwein sich innerhalb der Umzäunung verirrt oder jemand ein Tor zur Autobahn aufgelassen hat, denn sonst wäre es nicht da gestanden wo es war.

Beim Aufprall ging die Motorhaube auf und schlug gegen die Scheibe die dadurch zersplittert ist, dadurch riss der Innenspiegel ab und flog auf das Knie des Beifahrers der hierdurch eine Prellung erlitt. Beide Airbags gingen auf. Alles voller Rauch, die Innenraumbeleuchtung ging dabei auch an und die Fassungen/Lampen (Dach, Spiegel, Sonnenblende) wurde herausgerissen und hingen in der Luft rum, so heftig war der Aufprall.

Die Vollbremsung dauerte gefühlte 10 Sekunden und das Fahrzeug (Skoda Superb BJ 2013) kam nach etwa 500m in der Mitte der Autobahn zum stehen. Während dieser Zeit habe Ich nichts gesehen und meinen Tod vor Augen gehabt. Zum Glück war Niemand vor oder hinter uns.

Zu meiner Person: Ich fahre seit 10 Jahren fast Täglich Auto, auch auf der Autobahn, bei Tag und bei Nacht auch mit hohen Geschwindigkeiten und immer mit beiden Händen am Lenkrad. Bis jetzt immer Unfallfrei (Bis auf Wildunfälle). Ich hätte nie geglaubt das mir mal ein Wildschwein bei so einer Geschwindigkeit auf der Autobahn reinläuft.

Zum Glück war es Nachts und fast nichts los, sonst würde Ich hier nicht mehr berichten können...

Mit diesem Beitrag möchte Ich Euch verdeutlichen was passieren kann und hätte passieren können.

Ich habe daraus gelernt und werde in Zukunft bei Nacht nicht mehr so schnell fahren. Das war der Schock meines Lebens. Ich bin froh das uns bis auf eine kleine Prellung bei meinem Beifahrer nichts weiter passiert ist und wir noch am Leben sind.

Siehe Fotos...

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@BMWRider schrieb am 14. November 2015 um 09:41:24 Uhr:



Zitat:

@martinde001 schrieb am 14. November 2015 um 09:32:34 Uhr:



Was ich aber deiner Aussage entnehme: Du bist wohl ein unbelehrbarer Raser.
Eröffnungsbeitrag auch komplett gelesen?

Ja. Das er mit 220kmh in der nacht über die BAB mit nicht dem Bremsweg angemessener Sichtweite gerast ist.

Mal sehen wie lange er sich an die gewonnene Erkenntnis hält.

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Natürlich fahre Ich nicht Blind 250! Aber wer macht denn bitte jedes mal eine Vollbremsung nur weil eine Kuppe kommt und man kurz nichts sieht?

Und die Storys sind nicht erfunden! Schonmal überlegt das man seine Fahrzeuge wechseln kann?

Ich bin im Aussendienst Unterwegs und da fahre Ich lieber etwas schneller weil ich lieber früher ankommen möchte. Das macht schon einen Unterschied ob man 5h oder 6h im Auto sitzt.

Ihr könnt mich hier gerne beschimpfen und belehren. Aber es ist ein Riesen Unterschied ob einem bei Tag ein Vogel auf die Scheibe fliegt oder Nachts ein Wildschwein reinläuft!

Ich bin ja nicht Stolz darauf und auch nicht Unbelehrbar aber man kann es auch übertreiben!

Ihr fahrt bestimmt auch immer alle mit Helm Fahrrad oder geht mit Schwimmweste ins Wasser...

Es gibt immer ein Risiko. Egal was man macht. Ihr könnt auch zuhause sterben oder euch Verletzen...

Jemand der einen Kleinwagen fährt wie z.b. einen Dacia, Corsa etc. wird es eh nicht verstehen.

Man kann mit neuen Autos einfach schneller fahren ohne das man das gross erzwingen muss.

Man merkt die Geschwindigkeiten auch nicht mehr so extrem wenn man z.b. mit einer Mercedes S-Klasse fährt.

Natürlich ist das Risiko geringer bei 130 aber ein Restrisiko hat man immer.

Aber Ich habe eingesehen das man es auch langsamer angehen kann.

Ich fahre jetzt nicht gleich 130 aber auch nicht mehr auf der letzten Rille.

Es muss halt immer erst was passieren bevor man vernünftig wird.

Mal schauen was dir nächstes Jahr passiert.

Zitat:

@klamann15 schrieb am 14. November 2015 um 13:51:30 Uhr:


Man darf gar nicht daran denken wenn das Wildschwein ein Mensch gewesen wäre....

Wenn es ein Mensch gewesen wäre, dann wäre es auch nicht auf der AB rum gelaufen. Kein normaler Mensch macht sowas, außer er hat Suizid Absichten (dann hätte es eine Brücke zum runter springen aber auch getan). Mein Mitleid für Menschen die auf der Autobahn rumspazieren und tot gefahren werden hält sich in Grenzen , genauso wenig kann man einen Lokführer (der übrigens so gut wie nie innerhalb seines Sichtbereich anhalten kann) dafür verantwortlich machen wenn jemand vor seinen Zug läuft.

Der TE hat meinen Respekt !

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Zitat:

@Pepperduster schrieb am 14. November 2015 um 16:49:56 Uhr:



Nein lese mal den Gesetzestext genau.

§18 StVO Autobahnen und Kraftfahrstraßen

(6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn

1.die Schlussleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird oder

2.der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.

Und was lernen wir daraus ?!

Wenn man "nur"das Fettgedruckte von dir "

Wenn... der Verlauf der Fahrbahn... und... Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind

" in den Kontext legt mit dem Gesetzestext, dann wurde trotz mangelnder Sicht zu schnell gefahren.

Außerdem schließt ja der §18 STVO Abs 6 den §1 STVO und den §3 STVO nicht aus, welche besagen:

Zitat:

§1 Grundregeln:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Zitat:

§3 Geschwindigkeit:
Abs 1:
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 14. November 2015 um 16:53:19 Uhr:



Zitat:

@Pepperduster schrieb am 14. November 2015 um 16:49:56 Uhr:


Nein lese mal den Gesetzestext genau.
und WO steht da jetzt etwas anderes, als ich geschrieben habe? 😕

Hier: "… wenn […] Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind." Das ist nämlich der wichtigste Teil und ohne den ergibt sich ein ganz anderer Sinn.

Zitat:

@birscherl schrieb am 14. November 2015 um 17:08:30 Uhr:


Das ist nämlich der wichtigste Teil und ohne den ergibt sich ein ganz anderer Sinn.

Lies dir meinen Text nochmal in aller Ruhe durch....

Anschließend setzt du dich mal mit der Definition des Anhalteweges auseinader! 😉

Zitat:

@jaz-one schrieb am 14. November 2015 um 16:56:38 Uhr:


Natürlich fahre Ich nicht Blind 250! Aber wer macht denn bitte jedes mal eine Vollbremsung nur weil eine Kuppe kommt und man kurz nichts sieht?

Wenn du die Kuppe so spät siehst, dass du eine Vollbremsung (auf der Autobahn!!!) machen müsstest, dann hast du grundsätzlich was nicht verstanden. Oder siehst nachts zu schlecht zum Autofahren.

Zitat:

@jaz-one schrieb am 14. November 2015 um 16:56:38 Uhr:


Man merkt die Geschwindigkeiten auch nicht mehr so extrem wenn man z.b. mit einer Mercedes S-Klasse fährt.

Vor diesen völlig unkontrolliert rasenden Fahrern hab ich am meisten Angst. Die sind zu schnell und begründen es auch noch damit, dass sie es nicht blicken. Meine Güte.

Zitat:

@jaz-one schrieb am 14. November 2015 um 16:56:38 Uhr:


Es muss halt immer erst was passieren bevor man vernünftig wird.

Solange du dich dabei selbst verletzt oder tötest, ist das ok. Wenn aber dadurch das Leben anderer beeinträchtigt wird, kann ich so eine Einstellung nicht mehr begreifen.

Zitat:

@jaz-one schrieb am 14. November 2015 um 16:56:38 Uhr:


Natürlich fahre Ich nicht Blind 250! Aber wer macht denn bitte jedes mal eine Vollbremsung nur weil eine Kuppe kommt und man kurz nichts sieht?

Und die Storys sind nicht erfunden! Schonmal überlegt das man seine Fahrzeuge wechseln kann?

Ich bin im Aussendienst Unterwegs und da fahre Ich lieber etwas schneller weil ich lieber früher ankommen möchte. Das macht schon einen Unterschied ob man 5h oder 6h im Auto sitzt.

Ihr könnt mich hier gerne beschimpfen und belehren. Aber es ist ein Riesen Unterschied ob einem bei Tag ein Vogel auf die Scheibe fliegt oder Nachts ein Wildschwein reinläuft!

Ich bin ja nicht Stolz darauf und auch nicht Unbelehrbar aber man kann es auch übertreiben!

Ihr fahrt bestimmt auch immer alle mit Helm Fahrrad oder geht mit Schwimmweste ins Wasser...

Es gibt immer ein Risiko. Egal was man macht. Ihr könnt auch zuhause sterben oder euch Verletzen...

Jemand der einen Kleinwagen fährt wie z.b. einen Dacia, Corsa etc. wird es eh nicht verstehen.

Man kann mit neuen Autos einfach schneller fahren ohne das man das gross erzwingen muss.

Man merkt die Geschwindigkeiten auch nicht mehr so extrem wenn man z.b. mit einer Mercedes S-Klasse fährt.

Natürlich ist das Risiko geringer bei 130 aber ein Restrisiko hat man immer.

Aber Ich habe eingesehen das man es auch langsamer angehen kann.

Ich fahre jetzt nicht gleich 130 aber auch nicht mehr auf der letzten Rille.

Es muss halt immer erst was passieren bevor man vernünftig wird.

Also mir selbst ist das ja egal was Du machst und wie Du fährst, solange das nicht in meiner Nähe passiert und es bis jetzt "nur" Tiere sind/waren, welche durch dein Verhalten das Leben lassen mussten.

Dennoch hört sich deine Einstellung schon sehr nach "bedingtem Vorsatz" an und da Du als Außendienstmitarbeiter auf den Führerschein angewiesen bist würde ich mir lieber diese Aussagen nochmals überdenken.

Das schrecklichste an dieser Aussage ist, daß dir solch ein Vorfall nun zum zweiten Mal passiert ist und Du anhand deiner Aussage angeblich immer noch keine Einsicht hast

Zitat:

@meggi 2001 schrieb am 14. November 2015 um 17:01:09 Uhr:



Zitat:

@klamann15 schrieb am 14. November 2015 um 13:51:30 Uhr:


Man darf gar nicht daran denken wenn das Wildschwein ein Mensch gewesen wäre....
Wenn es ein Mensch gewesen wäre, dann wäre es auch nicht auf der AB rum gelaufen. Kein normaler Mensch macht sowas, außer er hat Suizid Absichten (dann hätte es eine Brücke zum runter springen aber auch getan). Mein Mitleid für Menschen die auf der Autobahn rumspazieren und tot gefahren werden hält sich in Grenzen , genauso wenig kann man einen Lokführer (der übrigens so gut wie nie innerhalb seines Sichtbereich anhalten kann) dafür verantwortlich machen wenn jemand vor seinen Zug läuft.

Schon mal dran gedacht, daß evtl. ein nicht beleuchtetes Pannenfahrzeug auf dem Standstreifen stehen könnte.

Es muß ja nicht immer jemand auf der AB herumlaufen bei Nacht, welcher Suizid machen will.

Und selbst dann hat hier der TE die Verantwortung.

Zitat:

@AS60 schrieb am 14. November 2015 um 14:51:43 Uhr:



Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 14. November 2015 um 11:57:09 Uhr:



[Glück im Unglück für die beteiligten Personen, Pech für das arme Tier.
Wäre es z. B. ein ausgebrochenes Pferd gewesen, käme evtl. noch eine Zivilklage wegen Sachschadens gegen den TE dazu. Aber Wildschweine haben selten Halter.
Das glaubst du jetzt aber nicht wirklich, oder. Was hat so ein Gaul auf der BAB zu suchen. Wer haftbar gemacht wird, ist der Vollpfosten, der zugelassen bzw. zu verantworten hat, dass der Gaul sich auf der Autobahn rumtreibt, der Halter des Sauerbratens😁.

Natürlich ist das so.

In

diesem

Fall kam dem PKW-Fahrer lediglich zugute, dass in 2. Instanz das Gericht den Zaun als zu niedrig empfand.

Hätte der eine 3. Stromlitze gehabt, wäre der PKW-Fahrer zu einer nicht unerheblichen Zahlung für den entstandenen Sachschaden (Ein Tier zählt in Deutschland rechtlich als Sache) verurteilt worden.

Wenn Du einen unbeleuchteten Hänger, der irgendwo steht, anfährst, darfst Du den Schaden genau so zahlen. Als PKW-Fahrer ist man letzten Endes beinahe immer der Dumme, wenn etwas passiert.

Gerade vor einer Stunde habe ich selbst erlebt, wie in der Stadt ein (ich vermute mal) "Refugee" seelenruhig einfach so über eine 4-spurige, stark befahrene Straße gegangen ist, obwohl 30 Meter weiter eine Ampel steht, an der alle anderen Leute gewartet haben.
Der hatte auf der Straße auch nichts verloren - aber fahr' den mal über den Haufen...

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 14. November 2015 um 17:20:28 Uhr:


Gerade vor einer Stunde habe ich selbst erlebt, wie in der Stadt ein (ich vermute mal) "Refugee" seelenruhig einfach so über eine 4-spurige, stark befahrene Straße gegangen ist, obwohl 30 Meter weiter eine Ampel steht, an der alle anderen Leute gewartet haben.
Der hatte auf der Straße auch nichts verloren - aber fahr' den mal über den Haufen...

Naja, in einer Stadt muss man einfach mit Fussgängern rechnen, auf einer Autobahn jedoch nicht.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 14. November 2015 um 17:20:04 Uhr:


Schon mal dran gedacht, daß evtl. ein nicht beleuchtetes Pannenfahrzeug auf dem Standstreifen stehen könnte.

1. Was macht der Fahrer des Pannenfahrzeuges auf dem Fahrbahn?

2. Was macht der "Schnellfahrer" auf dem Standstreifen?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 14. November 2015 um 17:20:04 Uhr:



Zitat:

@meggi 2001 schrieb am 14. November 2015 um 17:01:09 Uhr:


Wenn es ein Mensch gewesen wäre, dann wäre es auch nicht auf der AB rum gelaufen. Kein normaler Mensch macht sowas, außer er hat Suizid Absichten (dann hätte es eine Brücke zum runter springen aber auch getan). Mein Mitleid für Menschen die auf der Autobahn rumspazieren und tot gefahren werden hält sich in Grenzen , genauso wenig kann man einen Lokführer (der übrigens so gut wie nie innerhalb seines Sichtbereich anhalten kann) dafür verantwortlich machen wenn jemand vor seinen Zug läuft.

Schon mal dran gedacht, daß evtl. ein nicht beleuchtetes Pannenfahrzeug auf dem Standstreifen stehen könnte.
Es muß ja nicht immer jemand auf der AB herumlaufen bei Nacht, welcher Suizid machen will.
Und selbst dann hat hier der TE die Verantwortung.

Ich weis ja nicht wie du das machst, aber Ich fahre auf der Fahrspur und nicht auf dem Standstreifen!

Im übrigen hat man sein Fahrzeug bei einer Panne zu sichern, wenn man das nicht macht braucht man sich nicht wundern wenn jemand hinein donnert.

Der TE hat doch geschrieben, er fährt nicht mehr auf der letzten Rille. Dann ist doch gut.
Und der TE hat hier in diesem Forum eine spannende Diskussion ausgelöst.

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