Frontalzusammenstoß / CRASH: Wildschwein vs. PKW bei 220 km/h auf der Autobahn

Hallo liebe Community,

vor 2 Tagen ist uns auf der Autobahn um 1 Uhr Nachts bei 220 km/h ein grosses Wildschwein (ca. 80-100kg) Frontal reingelaufen.

Das Wildschwein stand auf der linken Spur und ist plötzlich aufgetaucht!

Es war eine Sternenklare Nacht mit sehr wenig Verkehr. Die Autobahn ist in diesem Bereich komplett umzäunt und es war Unbegrenzt. Leider ist dies hinter einer kleinen Kuppe passiert, sonst hätte ich es früher gesehen. Zum Glück sind wir nicht von der Fahrbahn abgekommen sonst wäre das ganz anders ausgegangen. Die Polizisten von der Autobahnpolizei vermuten dass das Wildschwein sich innerhalb der Umzäunung verirrt oder jemand ein Tor zur Autobahn aufgelassen hat, denn sonst wäre es nicht da gestanden wo es war.

Beim Aufprall ging die Motorhaube auf und schlug gegen die Scheibe die dadurch zersplittert ist, dadurch riss der Innenspiegel ab und flog auf das Knie des Beifahrers der hierdurch eine Prellung erlitt. Beide Airbags gingen auf. Alles voller Rauch, die Innenraumbeleuchtung ging dabei auch an und die Fassungen/Lampen (Dach, Spiegel, Sonnenblende) wurde herausgerissen und hingen in der Luft rum, so heftig war der Aufprall.

Die Vollbremsung dauerte gefühlte 10 Sekunden und das Fahrzeug (Skoda Superb BJ 2013) kam nach etwa 500m in der Mitte der Autobahn zum stehen. Während dieser Zeit habe Ich nichts gesehen und meinen Tod vor Augen gehabt. Zum Glück war Niemand vor oder hinter uns.

Zu meiner Person: Ich fahre seit 10 Jahren fast Täglich Auto, auch auf der Autobahn, bei Tag und bei Nacht auch mit hohen Geschwindigkeiten und immer mit beiden Händen am Lenkrad. Bis jetzt immer Unfallfrei (Bis auf Wildunfälle). Ich hätte nie geglaubt das mir mal ein Wildschwein bei so einer Geschwindigkeit auf der Autobahn reinläuft.

Zum Glück war es Nachts und fast nichts los, sonst würde Ich hier nicht mehr berichten können...

Mit diesem Beitrag möchte Ich Euch verdeutlichen was passieren kann und hätte passieren können.

Ich habe daraus gelernt und werde in Zukunft bei Nacht nicht mehr so schnell fahren. Das war der Schock meines Lebens. Ich bin froh das uns bis auf eine kleine Prellung bei meinem Beifahrer nichts weiter passiert ist und wir noch am Leben sind.

Siehe Fotos...

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@BMWRider schrieb am 14. November 2015 um 09:41:24 Uhr:



Zitat:

@martinde001 schrieb am 14. November 2015 um 09:32:34 Uhr:



Was ich aber deiner Aussage entnehme: Du bist wohl ein unbelehrbarer Raser.
Eröffnungsbeitrag auch komplett gelesen?

Ja. Das er mit 220kmh in der nacht über die BAB mit nicht dem Bremsweg angemessener Sichtweite gerast ist.

Mal sehen wie lange er sich an die gewonnene Erkenntnis hält.

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@TE: Hoffentlich lernst du aus dem Unfall was.
(Wobei ich nicht daran glaube – wenn jemand nachts mit über 200 ohne Sicht über die Autobahn rast und deswegen einen Unfall verursacht, ist’s mit dem Verständnis fürs Autofahren nicht weit her.)

Bei 220KMH nachts auf der Autobahn fährt immer der Tod auf dem Beifahrersitz mit.
Der TE hat Glück gehabt das es so glimpflich ausgegangen ist.
Hätte auch schlimmer ausgehen können, dann hätte er hier nichts mehr posten können.

Zitat:

@birscherl schrieb am 14. November 2015 um 11:08:28 Uhr:



@TE: Hoffentlich lernst du aus dem Unfall was.
...

Das ist nicht anzunehmen. Vor 1 Jahr ist ihm bei 200 km/h ein Greifvogel in die Windschutzscheibe geflogen (

KLICK

). Der TE scheint leider lernresistent zu sein, da bleibt nur zu hoffen, dass er durch sein unzulängliches Fahrverhalten keine anderen VT schädigt.

Erzähl das bloß nicht deiner Teilkaskoversicherung,dass du nachts mit über 200 km/h unterwegs warst. Grob fahrlässig, Innerhalb der Sichtweite des Fahrlichts mußt du dein Fahrzeug stoppen können.

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Diese Regelung greift auf Autobahnen nur bedingt.

Zitat:

@klamann15 schrieb am 14. November 2015 um 11:26:14 Uhr:


Bei 220KMH nachts auf der Autobahn fährt immer der Tod auf dem Beifahrersitz mit.
Der TE hat Glück gehabt das es so glimpflich ausgegangen ist.
Hätte auch schlimmer ausgehen können, dann hätte er hier nichts mehr posten können.

Dem kann ich mich nur anschließen.

Der TE wird wohl hoffentlich daraus gelernt haben, dass die Autobahn bei Nacht sich nicht zum Austesten der Höchstgeschwindigkeit eignet - besonders nicht in ländlichen Gebieten.

Nicht ohne Grund steht in § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO ganz klar das Sichtfahrgebot, zu dem es auch viele Urteile gibt: http://www.verkehrslexikon.de/Module/SichtFahrGebot.php#10

Glück im Unglück für die beteiligten Personen, Pech für das arme Tier.
Wäre es z. B. ein ausgebrochenes Pferd gewesen, käme evtl. noch eine Zivilklage wegen Sachschadens gegen den TE dazu. Aber Wildschweine haben selten Halter.

Ich fahre ja auch gerne mal schnell aber bei Nacht mit 250 km/h über die dunkle Autobahn ist im Prinzip nichts anderes wie Russisches Roulette.

Danke für's Posten - auch der Bilder - vielleicht regen sie den einen oder anderen zum Nachdenken an.

In Deutschland gilt die Richtgeschwindigkeit von 130km/h auf Autobahnen und wenn jetzt jemand 220km/h fährt,sodann kann er natürlich nicht mehr innerhalb der Reichweite des Fahrlichts anhalten. Das gilt auch auf der Autobahn, sofern dort ein Hindernis,z,B. querstehender LKW,Wildschwein ect. Pause macht.

Dann sollten sich alle mal bei ihrer nächsten Autofahrt an die hier ermahnenden, weisen Worte erinnern und mal kurz überschlagen, wie weit man denn eigentlich tatsächlich mit Scheinwerferlicht sehen kann. Da sind 100m mit guter Ausleuchtung schon sehr gut. Und nun darf jeder für sich die Fahrschultheorie zum Thema Anhalteweg repetieren bevor man anderen Raserei und Unfähigkeit unterstellt. 🙄

Kleiner Tipp: Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h wäre selbst bei einer Gefahrenbremsung bereits viel zu schnell! 😉

Zitat:

@AMenge schrieb am 14. November 2015 um 11:48:38 Uhr:


Diese Regelung greift auf Autobahnen nur bedingt.

Wenn kein anderes Auto innerhalb seiner Sichtweite ist darf man auch auf Autobahnen nur so schnell fahren wie man sehen kann. Die Ausnahme von der Regel besteht wenn man sich an den Lichtern der Vorrausfahrenden orientieren kann, aber da war wohl Keiner.

220km/h bedeuten 61,1m/Sekunde, nur mal so als Info. Bis man registriert das da was im Licht auftaucht und dann reagiert hat man die ersten 120m Reaktionslos hinter sich gebracht, Mindestens.

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 14. November 2015 um 11:57:09 Uhr:



Zitat:

@klamann15 schrieb am 14. November 2015 um 11:26:14 Uhr:


Bei 220KMH nachts auf der Autobahn fährt immer der Tod auf dem Beifahrersitz mit.
Der TE hat Glück gehabt das es so glimpflich ausgegangen ist.
Hätte auch schlimmer ausgehen können, dann hätte er hier nichts mehr posten können.
Dem kann ich mich nur anschließen.

Der TE wird wohl hoffentlich daraus gelernt haben, dass die Autobahn bei Nacht sich nicht zum Austesten der Höchstgeschwindigkeit eignet - besonders nicht in ländlichen Gebieten.

Nicht ohne Grund steht in § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO ganz klar das Sichtfahrgebot, zu dem es auch viele Urteile gibt: http://www.verkehrslexikon.de/Module/SichtFahrGebot.php#10

Glück im Unglück für die beteiligten Personen, Pech für das arme Tier.
Wäre es z. B. ein ausgebrochenes Pferd gewesen, käme evtl. noch eine Zivilklage wegen Sachschadens gegen den TE dazu. Aber Wildschweine haben selten Halter.

Ich fahre ja auch gerne mal schnell aber bei Nacht mit 250 km/h über die dunkle Autobahn ist im Prinzip nichts anderes wie Russisches Roulette.

Danke für's Posten - auch der Bilder - vielleicht regen sie den einen oder anderen zum Nachdenken an.

sehr ausführlich und korrekt dargestellt. Manchmal fahre ich auch schneller,habe dann nachts 20 Scheinwerfer an....darf man nur in Asien

Gott sei Dank blieb es hier nur beim Sachschaden.
Dennoch muß ich hier eine Lanze brechen. "Unbegrenzt" heißt nicht, daß man Feuer frei hat, sondern der Grundsatz der Richtgeschwindigkeit, und der liegt leider bei 130, gilt.
Wenn sich die Versicherung darauf beruht, und das wird sie auch, dann wurde hier mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren und somit war das Fahrzeug nicht mehr unter Kontrolle.
Was soviel heißt, daß man auf dem Schaden selbst sitzen bleibt.

Die Teilkasko zahlt das auch bei normaler Fahrlässigkeit. Ausnahme wäre vorsätzliches Herbeiführen des Unfalls ... hier natürlich Unfug. Grobe Fahrlässigkeit würde bei entsprechenden Warnschildern (Wildwechsel) in Betracht kommen. Auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit wird aber in den meisten Teilkaskoverträgen seitens der Versicherer verzichtet.

Problematisch erscheint es mir, dass ein Vielfahrer mit mehreren (nächtlichen) "Highspeed"-Wildunfällen im Jahr auf den Gedanken kommen könnte, er hätte da irgendwas im Griff.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 14. November 2015 um 12:53:59 Uhr:


.....sondern der Grundsatz der Richtgeschwindigkeit, und der liegt leider bei 130, gilt.

Die richtet sich doch mal grundsätzlich nach der Sichtweite.

Bei schon mehrfach erlebten Starkregen auf der AB ist meine Geschw. auf max. 80 gedrosselt.

Fahre nie schneller als dein Schutzengel fliegen kann.

Aber mal im Ernst wer fährt denn mit 220 km/h nachts auf der Autobahn, hier muss man doch den Selbsterhaltungstrieb ausschalten.

Dazu gilt doch das Sichtfahrgebot#

Das Sichtfahrgebot verlangt, dass man stets nur so schnell fährt, dass man in der Lage ist, das Fahrzeug jederzeit innerhalb der sichtbaren Fahrstrecke anzuhalten.

Meiner Meinung nach ist etwas seltsam an der Story. Letztes Jahr das gleiche mit einem Vogel, da hatte der TE einen BMW. Jetzt passiert der Unfall mit einem Octavia, ansonsten fährt er einen S4 mit welchem er an der Stelle 250 kmh fährt. In seinen Beiträgen kann man eine Selbstverständlichkeit herauslesen, in der Nacht mit Geschwindigkeiten weit jenseits der 200 kmh Grenze zu fahren und provoziert damit die Toleranz der vernünftigen Fahren. Ganz ehrlich, meiner Meinung nach ist die Story Fake.

Viele Grüße

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