Freundliche NL Unfallwagen als Unfallfrei verkauft JS

Mercedes C-Klasse S204

Ja die bescheißen auch nur noch, echt zum Kotzen!

Beste Antwort im Thema

Lieber TE,

ich lese hier schon ein paar Tage mit. Dir werden hier von erfahrenen Usern präzise Fragen gestellt, die du nur ausweichend oder gar nicht beantwortest. Was willst du eigentlich erreichen!? Wir kennen dein Fahrzeug, deine damaligen Vertragsunterlagen, den Schaden und die Geschichte deines Fahrzeugs nicht.

Nun komm doch langsam mal mit Fakten auf den Tisch. Eine unterschiedliche dicke Lackschicht ist noch lange kein Garant für einen "verschleierten" Unfallschaden.

Zu deiner History-Anfrage: Es gibt beim Daimler nur eine zentrale Datenbank für Wartungsnachweise und Garantie-/Kulanzarbeiten. Alles Andere kann maximal im Niederlassungsverbund nachvollzogen werden, indem das Fahrzeug dauerhaft betreut wird. Über deine Wartungsnachweise kannst du ja sehen, wo die Wartung gemacht wurde, wenn er denn vor Übernahme durch dich beim Erstbesitzer welche hatte. Vielleicht dort dann mal anrufen.

PS: Unsere A-Klasse hatte einen Vorschaden von rund 700€ im System stehen. Ich habe mit dem Vorbesitzer gesprochen. Er hatte einen Parkschaden am vorderen Stoßfänger, mehr nicht. Vielleicht wäre der Vorbesitzer für dich also auch noch eine Möglichkeit an Informationen zu gelangen.

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Zitat:

Original geschrieben von HansAlbers2


Moin,

mal ganz dezent gefragt: um was für einen Vorschaden geht es eigentlich? Bilder?

Das ist mir eindeutig zu frei jeglicher Fakten und konkreter Aussagen.

Hans

Bitte an den Themenstarter, beantworte doch mal die Frage nach dem Vorschaden. Ich habe mein Fahrzeug auch von einer Niederlassung (Vorbesitzer Mercedes) gekauft und in meinem Kaufvertrag steht folgender Passus:

Zahl, Art und Umfang von sonstigen Schäden, technischen Mängeln und Nachlackierungen lt. Vorbesitzer: Im Rahmen der Aufbereitung sind Nachlackierungen möglich.

Zitat:

Original geschrieben von C350AMG



Zitat:

Original geschrieben von FM500


Die Rechnung ist m.E. niemals korrekt, denn dann wäre ein PKW von 40.000 Euro Wert
nach 800 Tagen (2,2 Jahre) Nutzung bereits vollständig "aufgezehrt".

Das kann ich mir auch nicht vorstellen. Da wäre ja Tür und Tor offen. Ich hätte das Auto als Unfallwagen auch sonst nie gekauft.

Im Grunde genommen hast du Recht. Das setzt aber für den Verkäufer voraus, dass der Käufer den Schaden oder allg. den Mangel erst sehr spät bemerkt. Das ist das Eine.

Wie ich schon sagte, gibt es für dich als Käufer auch die Möglichkeit auf Kaufpreisminderung o.ä. zu klagen. Ich habe doch nur geschrieben, dass es aus deiner Sicht zu spät für eine Rückabwicklung ist.

Wenn ich jetzt mal die Tabelle von FM500 für die Berechnung heranziehe, komme ich dennoch auf über 10.000EUR was zu bezahlen müsstest.

BLP: 65.000EUR
Gefahrene KM: 40.000km (geschätzt)
Prozentsatz für Berechnung: 0,5% pro 1.000km
Nutzungsentschädigung: 13.000EUR

oder wenn wir 0,4% ansetzen (das kannst du versuchen, jedoch schwierig durchzusetzen) komme ich immer noch auf 10.400EUR.

Finde ich immer noch zu viel. Ich will dir damit nur raten, lass dich auf das Spiel nicht ein, denn wenn du einmal auf Rückabwicklung klagst, ist der Zug abgefahren. Aber das wird dir dein Anwalt auch bestätigen bzw. dich in der Hinsicht gut beraten können.

Meine anfängliche Rechnung hatte ich auf Basis der Mietwagenkosten durchgeführt. Dies hatte ich in "Recht I" im Studium mal so gelernt. Die Kernaussage ist dennoch unverändert.

Nur ein Ratschlag, was du machst bleibt dir überlassen...

Zitat:

Original geschrieben von alwoody


Moin,

also ich habe jetzt nicht alles gelesen, ich hoffe es ist nicht doppelt.

Du hast das Recht voll auf deiner Seite und die werden dir definitiv eine Lösung anbieten müssen.

Ein Rücktritt des Kaufvertrages würde ich auf keinen Fall machen ( wie schon geschrieben ) da dir ein guter Anwalt von Mercedes so extrem die Hosen ausziehen kann ( Laufleistung, Dellen, Gebrauchsspuren ) das du ziemlich sicher ein schlechtes Geschäft machen wirst !!

Lass dir Summe X auszahlen, ein Dekra Gutachter dürfte dir einen guten Anhaltspunkt für einen Preis : "Verkauf mit Unfall, Verkauf ohne Unfall" bieten können und das dürfte eigentlich keine kleine Summe sein.

MFG

Du hast natürlich nicht unrecht, aber man sollte schon die Maximallösung kennen um sich mögliche Rückzugsziele für

Verhandlungen setzen zu können.

Da wir alle den Fall jedoch nicht bis in's Detail kennen, möchte ich dem TE nur raten nicht nach dem Motto

"gegen so einen Gegner kann man sowieso nix machen" zu handeln. Zumal unsere Rechtsprechung

seit vielen Jahren im Zweifelsfall meistens zu Gunsten des Verbrauchers entscheidet.

Sonst könnte der Betrug beim Kfz.-Handel ja auch gleich legalisiert werden....

Letztlich muss aber der TE natürlich selbst wissen wie weit er gehen kann/will, denn nur er kennt die reale Situation
und seinen möglichen Kontrahenten.

Hi, habe auch mal eine kostspielige Erfahrung mit einer Niederlassung/MB Händler in Bad Pyrmont machen müssen.
Dort wurde damals ein Unfallfreier W202 in erstklassigem Zustand angeboten. Nach mehrere Telefonaten und eine Reservierung das Fahrzeugs stand dann der Besichtigungstermin an.

Also aus Berlin ab nach Bad Pyrmont, mit dem festen Gedanken heute Abend mit meinem Neuen(gebrauchten) wieder Heim zu fahren stand ich dann vor einem Fahrzeug das offensichtlich einen Heckschaden hatte.

Die Kunstoffzerleiste hinten sah zerlöchert aus und das Spaltmaß der Heckklappe war unterirdisch.
Der Händler meinte, das muss nur justiert werden und verstellt sich vom häufigen Gebrauch!!!!

Stinksauer und etwas unfreundlich gegenüber den Händler versucht die Fahrkosten ein zu fordern,
natürlich erfolglos, da ja angeblich kein Unfaller, nur optische "kleine" Mängel, welche doch bei einen Gebrauchten normal sein.

Naja, so viel zur Ehrlichkeit einiger MB-Niederlassungen oder Vertragshändler.

Habe das Fahrzeug natürlich nicht gekauft und Beschwerde bei MB-Deutschland schriftlich verfasst.
Antwort: Es tut ihnen leid, aber die Vertragshändler sind für das Gebrauchtwagengeschäft eigenverantwortlich und ich möge mich im Weiteren an den entsprechenden Händler direkt wenden.

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Wie hoch wäre denn so eine Minderung. Will jetzt nicht gleich mit dem Anwalt drohen. Sondern die Reaktion abwarten. Der Wagen hatte def. einen Frontschaden. Ich lasse ihn nächste Woche mal auf weitere Schäden checken. P.S. Im Rahmen der Aufbereitung wären auch bei mir Nachlackierungen möglich, allerdings wurden Unfallschaden ausgeschlossen.

Wobei dieser Satz auch ein Unding ist, die sollten schon konkrete Nachlackierungen bei der Aufbereitung nennen!

Zitat:

Original geschrieben von zicke330dTA



Wenn die Rechnung so korrekt ist, ist es demnach dem Autohändler nahezu ohne Risiko möglich dem Kunden einen Unfallwagen "unterzuschieben". Was das mit "gerecht" zu tun haben, soll erschliesst sich mir nicht.

Naja ungerecht wird es doch für den Kunden nur, wenn er den Schaden erst spät entdeckt. Nimm doch einfach mal an, du kaufst den Wagen, fährst nach Hause und dein Nachbar entdeckt den Mangel noch am gleichen Tag.

Du kannst das Auto praktisch kostenlos zurück geben, weil du ihn ja nicht lange genutzt hast. Der Händler wird diesmal sagen, das ist doch nicht gerecht. Denn er hat einen erheblichen Wertverlust durch deine Zulassung.

Es ist immer für einen der Beteiligten "ungerecht". Oder lass es mich so ausdrücken: Abhängig von dem Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels, sollte man als Verbraucher eine andere Strategie verfolgen. Ab einem gewissen Zeitpunkt ist es wirtschaftlich sinnvoller auf eine Kaufpreisminderung zu klagen.

Zitat:

Original geschrieben von mete111



Zitat:

Original geschrieben von zicke330dTA



Wenn die Rechnung so korrekt ist, ist es demnach dem Autohändler nahezu ohne Risiko möglich dem Kunden einen Unfallwagen "unterzuschieben". Was das mit "gerecht" zu tun haben, soll erschliesst sich mir nicht.
Naja ungerecht wird es doch für den Kunden nur, wenn er den Schaden erst spät entdeckt. Nimm doch einfach mal an, du kaufst den Wagen, fährst nach Hause und dein Nachbar entdeckt den Mangel noch am gleichen Tag.

Du kannst das Auto praktisch kostenlos zurück geben, weil du ihn ja nicht lange genutzt hast. Der Händler wird diesmal sagen, das ist doch nicht gerecht. Denn er hat einen erheblichen Wertverlust durch deine Zulassung.

Es ist immer für einen der Beteiligten "ungerecht". Oder lass es mich so ausdrücken: Abhängig von dem Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels, sollte man als Verbraucher eine andere Strategie verfolgen. Ab einem gewissen Zeitpunkt ist es wirtschaftlich sinnvoller auf eine Kaufpreisminderung zu klagen.

Ich finde dein Gerechtigkeitsverständnis etwas merkwürdig. Dafür dass der Verkäufer mir einen Unfallwagen unterjubelt und ich es bald merke soll ich mich womöglich auch noch entschuldigen, dass er wegen der zusätzlichen Zulassung einen "Verlust" hat? Geht´s noch? 🙄

Wenn irgendwie möglich/nachweisbar, würde ich den obendrauf noch wegen Betruges verklagen. So wird ein Schuh draus.

@zicke330dTA: Du vermischst hier zwei Dinge. Ein Zivilprozess sollte man von einem Strafprozess strikt trennen. Du kannst den Verkäufer natürlich bez. Betruges anzeigen. Dieser Strafprozess wird dir aber bezüglich deines Schadens nichts bringen. Außer vielleicht der Genugtuung.

Um eine Entschädigung für deinen entstandenen Schaden zu bekommen, musst du allerdings in den Zivilprozess(Kann beides parallel laufen). Mein Gerechtigkeitssinn mag für dich komisch vorkommen, jedoch ist es in der Tat so, dass unsere Gesetze so laufen.

Mal anders herum gefragt. Worauf willst du denn klagen, wenn du den Mangel sofort bemerkst? Dir ist doch gar kein Schaden entstanden, wenn der Verkäufer das Auto sofort wieder zurück nimmt. Willst du noch einen Betrag X auf deinen Kaufpreis oben drauf? Praktisch als Strafe für den Verkäufer? 🙂

So läuft das nunmal nicht, du kannst max. den Kaufpreis zurück bekommen, den du bezahlt hast. Für die Tage, in denen du das Auto fahren durftest musst du eben bezahlen. Und das ist meiner Meinung nach fair.

Gruß

Das Zivil und Strafprozess getrennt laufen ist klar. Deswegen schrieb ich "obendrauf".
Darum geht aber eigentlich nicht.

Es geht darum, daß sich der beschriebene Verkäufer Deiner Umschreibung nach "zu Recht" ungerecht behandelt fühlt, wenn "ich" ihn beim Betrügen erwischt habe und der arme nun wegen eines Halters mehr im Brief das Auto nicht mehr so teuer verkaufen kann.

Das empfinde ich als ein merkwürdiges Gerechtigkeitsverständnis.
Mein Verständnis/Mitleid bei/mit solchen Menschen hält sich stark in Grenzen.

Also aus juristischer Sicht ist das wie folgt:

Wenn du nachweisen kannst, dass das Auto einen Unfallschaden hatte, auf den man dich beim Kauf (auch ohne Nachfrage) nicht hingewiesen hat, dann kannst du den gesamten Kaufvertrag nach § 123 Abs. 1 BGB wegen arglistiger Täuschung anfechten und den Kaufpreis nach § 812 I 1 BGB herausverlangen.
Und dann musst du Wertersatz in Höhe von 0,67 % des Kaufpreises pro gefahrene 1.000 km für die Wertminderung des Wagens infolge des Gebrauchs zahlen (in dieser Höhe kann der Verkäufer dann gegen deinen Anspruch aufrechnen).
Kannst ja mal ausrechnen, wie viel das ist und dann weißt du, worauf du dich einstellen kannst.
Dass er das Auto schon 2 Jahre gefahren hat, steht dem übrigens keinesfalls im Wege (Anfechtungsfrist ist 1 Jahr ab Kenntnis der Täuschung)

Beste Grüße
Moritz

Zitat:

Original geschrieben von BigSean


Also aus juristischer Sicht ist das wie folgt:

Wenn du nachweisen kannst, dass das Auto einen Unfallschaden hatte, auf den man dich beim Kauf (auch ohne Nachfrage) nicht hingewiesen hat, dann kannst du den gesamten Kaufvertrag nach § 123 Abs. 1 BGB wegen arglistiger Täuschung anfechten und den Kaufpreis nach § 812 I 1 BGB herausverlangen.
Und dann musst du Wertersatz in Höhe von 0,67 % des Kaufpreises pro gefahrene 1.000 km für die Wertminderung des Wagens infolge des Gebrauchs zahlen (in dieser Höhe kann der Verkäufer dann gegen deinen Anspruch aufrechnen).
Kannst ja mal ausrechnen, wie viel das ist und dann weißt du, worauf du dich einstellen kannst.
Dass er das Auto schon 2 Jahre gefahren hat, steht dem übrigens keinesfalls im Wege (Anfechtungsfrist ist 1 Jahr ab Kenntnis der Täuschung)

Beste Grüße
Moritz

100% richtig sogar mit der richtigen Berechnung !! ( Obwohl es auch weniger sein kann, bei deinem Auto passen aber wohl die 0,67%0)

Mich würde nun aber auch mal der Schaden interessieren.

Was genau ist denn passiert, wenn du jetzt so ein Fass aufmachst weil ein Aufbereiter gesagt hat :" Guck mal die Stosstange wurde gefixt" und der ist blöd auf den Kantstein aufgekommen, war der ganze Thread umsonst und du hast nicht mal Chance auf 1 Euro.

Zitat:

Original geschrieben von alwoody


Mich würde nun aber auch mal der Schaden interessieren.

Was genau ist denn passiert, wenn du jetzt so ein Fass aufmachst weil ein Aufbereiter gesagt hat :" Guck mal die Stosstange wurde gefixt" und der ist blöd auf den Kantstein aufgekommen, war der ganze Thread umsonst und du hast nicht mal Chance auf 1 Euro.

Danke. Schrieb ich ja auch schon.

Ich befürchte nämlich, dass in dem "Fass" nicht wirklich viel drin ist, um welches hier seit zwei Tagen "getanzt" wird. Keine Bilder, keine konkreten Aussagen, aber ganz viel Aufgeregtheit, wie ich sie sonst nur von Claudia Roth und Konsorten kenne...

Hans

Zitat:

Original geschrieben von HansAlbers2



Zitat:

Original geschrieben von alwoody


Mich würde nun aber auch mal der Schaden interessieren.

Was genau ist denn passiert, wenn du jetzt so ein Fass aufmachst weil ein Aufbereiter gesagt hat :" Guck mal die Stosstange wurde gefixt" und der ist blöd auf den Kantstein aufgekommen, war der ganze Thread umsonst und du hast nicht mal Chance auf 1 Euro.

Danke. Schrieb ich ja auch schon.

Ich befürchte nämlich, dass in dem "Fass" nicht wirklich viel drin ist, um welches hier seit zwei Tagen "getanzt" wird. Keine Bilder, keine konkreten Aussagen, aber ganz viel Aufgeregtheit, wie ich sie sonst nur von Claudia Roth und Konsorten kenne...

Hans

Jup. Also lieber TE dann leg mal die Karten auf den Tisch und rede bitte nicht um den heißen Brei.

Was ist konkret passiert und wie kommst du darauf bzw. woher hast du die Infos nach 2 Jahren.

Es nerft einfach nur hier zu posten

P W I steht für Pkw Instandsetzung. MB Betrieb.

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