Freundliche NL Unfallwagen als Unfallfrei verkauft JS

Mercedes C-Klasse S204

Ja die bescheißen auch nur noch, echt zum Kotzen!

Beste Antwort im Thema

Lieber TE,

ich lese hier schon ein paar Tage mit. Dir werden hier von erfahrenen Usern präzise Fragen gestellt, die du nur ausweichend oder gar nicht beantwortest. Was willst du eigentlich erreichen!? Wir kennen dein Fahrzeug, deine damaligen Vertragsunterlagen, den Schaden und die Geschichte deines Fahrzeugs nicht.

Nun komm doch langsam mal mit Fakten auf den Tisch. Eine unterschiedliche dicke Lackschicht ist noch lange kein Garant für einen "verschleierten" Unfallschaden.

Zu deiner History-Anfrage: Es gibt beim Daimler nur eine zentrale Datenbank für Wartungsnachweise und Garantie-/Kulanzarbeiten. Alles Andere kann maximal im Niederlassungsverbund nachvollzogen werden, indem das Fahrzeug dauerhaft betreut wird. Über deine Wartungsnachweise kannst du ja sehen, wo die Wartung gemacht wurde, wenn er denn vor Übernahme durch dich beim Erstbesitzer welche hatte. Vielleicht dort dann mal anrufen.

PS: Unsere A-Klasse hatte einen Vorschaden von rund 700€ im System stehen. Ich habe mit dem Vorbesitzer gesprochen. Er hatte einen Parkschaden am vorderen Stoßfänger, mehr nicht. Vielleicht wäre der Vorbesitzer für dich also auch noch eine Möglichkeit an Informationen zu gelangen.

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}>  Nu...

NU, ja, so fängt mein Autokennzeichen an. Grins 😎😛😉, greets, MMEB

Zitat:

Original geschrieben von FM500


}>  Nu...

Die Verjährungsfrist beginnt demnach ab dem Tag, wo ich Kenntnis darüber erlangt habe!? Habe ich das so richtig verstanden. Sollte ich Proforma den Vertrag mal anfechten und mir ein Rücktritt vorbehalten. Wie geht man da am besten vor?

Moin,

mal ganz dezent gefragt: um was für einen Vorschaden geht es eigentlich? Bilder?

Das ist mir eindeutig zu frei jeglicher Fakten und konkreter Aussagen.

Hans

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Hatte ich bei einem BMW-Händler gehabt ! Wollte meinen 1er schön in Zahlung geben wobei festgestellt das er fast überall lackiert wurde . Worte machen beim damaligen Händler stiess nur auf frechheiten . Diesen Händler im Raum Mainz , Abteilung Gebrauchtfahrzeuge kann ich leider nicht empfehlen ! Werkstatt ist genau das gegenteil (sehr empfehlenswert). Jetzt fahre ich einen jungen Stern . Da wird wohl alles in Ordnung sein !

Zitat:

Original geschrieben von C350AMG


Die Verjährungsfrist beginnt demnach ab dem Tag, wo ich Kenntnis darüber erlangt habe!? Habe ich das so richtig verstanden. Sollte ich Proforma den Vertrag mal anfechten und mir ein Rücktritt vorbehalten. Wie geht man da am besten vor?

Ich rate dir DRINGEND von einem Rücktritt ab. Selbst wenn du einen Rücktritt erwirken könntest, müsstest du für die Nutzung des Fahrzeugs in den zwei Jahren bezahlen. Das ist nunmal so und meiner Meinung nach auch gerecht.

Wenn wir jetzt mal pauschal von 700 Tagen Nutzung ausgehen und das mit einem Tagessatz von 50EUR multiplizieren, kommen wir auf 35.000EUR, was du für die Nutzung des Fahrzeugs bezahlen müsstest.

Wenn du das Auto für 40.000EUR gekauft hast, müsstest du also den Wagen zurück geben und würdest grob 5.000EUR zurück bekommen. Der Händler wird sich vermutlich sofort drauf einlassen, da der Wagen sicherlich aktuell mehr Wert ist als 5.000EUR.

Ein Rücktritt kommt also immer nur dann in Frage, wenn der Schaden sehr früh erkannt wird. Ich würde deshalb versuchen vom Verkäufer einen pauschalen Betrag vom Kaufpreis zurück zu bekommen. Alles andere kommt für dich leider aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr in Frage.

Gruß

Nutzungsentschädigung...

Einfach mal nachrechnen, ist meisst gar nicht so hoch.

Zitat:

Original geschrieben von mete111



Zitat:

Original geschrieben von C350AMG


Die Verjährungsfrist beginnt demnach ab dem Tag, wo ich Kenntnis darüber erlangt habe!? Habe ich das so richtig verstanden. Sollte ich Proforma den Vertrag mal anfechten und mir ein Rücktritt vorbehalten. Wie geht man da am besten vor?
Ich rate dir DRINGEND von einem Rücktritt ab. Selbst wenn du einen Rücktritt erwirken könntest, müsstest du für die Nutzung des Fahrzeugs in den zwei Jahren bezahlen. Das ist nunmal so und meiner Meinung nach auch gerecht.

Wenn wir jetzt mal pauschal von 700 Tagen Nutzung ausgehen und das mit einem Tagessatz von 50EUR multiplizieren, kommen wir auf 35.000EUR, was du für die Nutzung des Fahrzeugs bezahlen müsstest.

Wenn du das Auto für 40.000EUR gekauft hast, müsstest du also den Wagen zurück geben und würdest grob 5.000EUR zurück bekommen. Der Händler wird sich vermutlich sofort drauf einlassen, da der Wagen sicherlich aktuell mehr Wert ist als 5.000EUR.

Ein Rücktritt kommt also immer nur dann in Frage, wenn der Schaden sehr früh erkannt wird. Ich würde deshalb versuchen vom Verkäufer einen pauschalen Betrag vom Kaufpreis zurück zu bekommen. Alles andere kommt für dich leider aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr in Frage.

Gruß

Wenn die Rechnung so korrekt ist, ist es demnach dem Autohändler nahezu ohne Risiko möglich dem Kunden einen Unfallwagen "unterzuschieben". Was das mit "gerecht" zu tun haben, soll erschliesst sich mir nicht.

Zitat:

Original geschrieben von zicke330dTA



Wenn die Rechnung so korrekt ist, ist es demnach dem Autohändler nahezu ohne Risiko möglich dem Kunden einen Unfallwagen "unterzuschieben". Was das mit "gerecht" zu tun haben, soll erschliesst sich mir nicht.

Die Rechnung ist m.E. niemals korrekt, denn dann wäre ein PKW von 40.000 Euro Wert

nach 800 Tagen (2,2 Jahre) Nutzung bereits vollständig "aufgezehrt".

Zitat:

Original geschrieben von FM500



Zitat:

Original geschrieben von zicke330dTA



Wenn die Rechnung so korrekt ist, ist es demnach dem Autohändler nahezu ohne Risiko möglich dem Kunden einen Unfallwagen "unterzuschieben". Was das mit "gerecht" zu tun haben, soll erschliesst sich mir nicht.
Die Rechnung ist m.E. niemals korrekt, denn dann wäre ein PKW von 40.000 Euro Wert
nach 800 Tagen (2,2 Jahre) Nutzung bereits vollständig "aufgezehrt".

Das kann ich mir auch nicht vorstellen. Da wäre ja Tür und Tor offen. Ich hätte das Auto als Unfallwagen auch sonst nie gekauft.

@C350AMG,

Wass ist genau bei Innen los? Wass und wie haben Sie es Entdeckt? Ist damals ein Kratzer neu Lackiert worden oder hat das Auto neue Blechteilen, Scheiben usw. Können Sie etwas mehr info geben?

Es gibt Auto's die ab Werk schon repariert sind. Da weisst kein Händler oder eigentümer etwas von. Wenn dieser Auto's nach 2 oder 3 Jahre inzahlung gegeben werden stehen die als unfallfreier Junge Sterne auf dem Hof. Die verkaufer haben oft kein Lakmessgerät.

Viel erfolg,

Grüsse aus Holland

Ich habe mal vor langer langer Zeit einen E2xx Diesel (Kaufpreis rund 76.000 DM)
nach 2,5 Jahren mit etwa 38.000km Rückabgewickelt.

Mir wurden je 1.000 km 0,38% (38*0,38=14,44%)als Nutzungsgebühr berechnet.
Also rund 11.000 DM in Abzug gebracht. Das war erheblich weniger als ein zeitgleicher Wertverlust.

Bei einem heutigen Diesel PKW würde ich auch mal von 0,33 - 0,40% je 1.000km ausgehen.
(Zu erwartende Gesamtkm-Leistung 250-300.000km)

Für sich ausrechnen kann sicher jeder selbst....

Moin,

also ich habe jetzt nicht alles gelesen, ich hoffe es ist nicht doppelt.

Du hast das Recht voll auf deiner Seite und die werden dir definitiv eine Lösung anbieten müssen.

Ein Rücktritt des Kaufvertrages würde ich auf keinen Fall machen ( wie schon geschrieben ) da dir ein guter Anwalt von Mercedes so extrem die Hosen ausziehen kann ( Laufleistung, Dellen, Gebrauchsspuren ) das du ziemlich sicher ein schlechtes Geschäft machen wirst !!

Lass dir Summe X auszahlen, ein Dekra Gutachter dürfte dir einen guten Anhaltspunkt für einen Preis : "Verkauf mit Unfall, Verkauf ohne Unfall" bieten können und das dürfte eigentlich keine kleine Summe sein.

MFG

Mete111 : Was hast du denn da gerechnet ??? Puh.

Zelirodu

Zitat:

Original geschrieben von zicke330dTA


Wenn die Rechnung so korrekt ist, ist es demnach dem Autohändler nahezu ohne Risiko möglich dem Kunden einen Unfallwagen "unterzuschieben". Was das mit "gerecht" zu tun haben, soll erschliesst sich mir nicht.

Naja, er macht sich ja gleichzeitig (mal unterstellt er weiß bescheid) auch strafbar. Abgesehen vom finanziellen Risiko der Rückabwicklung, drohen also theoretisch je nach Ausmaß Geld- oder Gefängnisstrafen, Berufsverbote, Entzug z.B. der Gewerbegenehmigung usw.

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