Freundin hatte Unfall mit meinem Wagen -- Teilkasko/Haftpflicht
Guten Morgen zusammen,
meine Freundin wollte vorhin (6.00Uhr morgens) mit meinem Auto zur Arbeit fahren (Sie ist im Versicherungsvertrag eingeschlossen, darf das Auto also bewegen) und ist beim Abbiegen innerorts in eine Leitplanke gerutscht.
Ich muss dazusagen, dass wir hier Eisregen haben und alle Straßen spiegelglatt sind. Selbst der Winterdienst kam einen kleinen Berg nicht rauf.
Bin zu ihr gefahren und haben wegen dem Schaden an der Leitplanke die Polizei gerufen, die dann zusätzlich noch von der anderen Seite in die Karre gerutscht ist. 🙁
Das Auto, Astra GTC BJ 2006 ist teilkaskoversichert, der Schaden an der Leitplanke sollte damit schon mal abgedeckt sein.
Der Schaden, den die Polizei verursacht hat wird von deren Versicherung bezahlt.
Bleibt nur noch der Schaden, den meine Freundin an meinem Fahrzeug verursacht hat.
Habe ich eine Chance, dass meine Teilkasko etwas bezahlt, bzw. muss ihre private Haftpflicht dafür aufkommen?
Danke schonmal für eure Antworten!
Gruß,
Andy
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Knergy
Ein Astra GTC gibts akuell mit den km für etwa 6000 €, da bewegt man sich unter Umständen schon in Bereichen wo sich eine VK je nach individuellen Details und Anforderungen nicht mehr lohnen kann.
Meine Faustregel ist immer ganz einfach: Ich stelle mir die Frage, ob ich einen fiktiven Totalschaden des Fahrzeugs auffangen kann.
Falls nein, versichere ich es VK.
45 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von AndyLVT
Danke schonmal.
Ist zwar nicht die erhoffte Antwort, aber da kann man nichts machen.
Auf anraten meinen Versicherungsmenschens habe ich das Auto beim Kauf nur teilkaskoversichert.
Habe ihn letztes Jahr für EUR7500.- gekauft, hat aber mittlerweile schon 130k km auf der Uhr.
Er meinte Vollkasko rentiert sich nicht wirklich.Sie hat ja schließlich fremdes Eigentum beschädigt.
Danke!
Was ist das denn für ein Versicherungsvertreter ?
Natürlich muss dir deine Freundin den Schaden ersetzen § 823 BGB Schadensersatzpflicht
Ist ein gelernerter Versicherungskaufmann, der sich dann selbstständig gemacht hat und jetzt so ne kleine Vertretung eines recht bekannten Versicherers hat.
Bisher hat er immer einen sehr kompetenten Eindruck gemacht und hat sich sehr für seine Kunden eingesetzt. Rabatte durchgeboxt...usw.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Was ist das denn für ein Versicherungsvertreter ?Zitat:
Original geschrieben von AndyLVT
Danke schonmal.
Ist zwar nicht die erhoffte Antwort, aber da kann man nichts machen.
Auf anraten meinen Versicherungsmenschens habe ich das Auto beim Kauf nur teilkaskoversichert.
Habe ihn letztes Jahr für EUR7500.- gekauft, hat aber mittlerweile schon 130k km auf der Uhr.
Er meinte Vollkasko rentiert sich nicht wirklich.Sie hat ja schließlich fremdes Eigentum beschädigt.
Danke!Natürlich muss dir deine Freundin den Schaden ersetzen § 823 BGB Schadensersatzpflicht
dann muss er sie aber "bar cash" zum schadenersatz auffordern/zwingen/verklagen/übers knie legen.
ich kenne keine private haftpflichtversicherung, die so einen schaden übernehmen würde.
denke eher das der vertreter darauf hinaus wollte....
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von heltino
dann muss er sie aber "bar cash" zum schadenersatz auffordern/zwingen/verklagen/übers knie legen.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Was ist das denn für ein Versicherungsvertreter ?
Natürlich muss dir deine Freundin den Schaden ersetzen § 823 BGB Schadensersatzpflicht
ich kenne keine private haftpflichtversicherung, die so einen schaden übernehmen würde.
denke eher das der vertreter darauf hinaus wollte....
man kann so einen Schaden auch mündlich abarbeiten 😁 ok mit verklagen hätte dann nur den Erfolg sich eine neue Freundin suchen zu müssen, und übers Knie legen ist keine Strafe, denn manchmal brauchen Frauen ein wenig haue 😉😛
Wenn die Straßen durch Eisregen spiegelglatt sind werde ich den Teufel tun und um 6.00 Uhr zur Arbeit fahren...
Entweder dann später fahren oder eben Samstag nacharbeiten
Den Schaden der durch den Rutsch in die Leitplanke am Wagen entstanden ist zahlt dir keiner,und den Schaden an der Leitplanke deine PKW Haftpflicht.Natürlich wird dann nächstes Jahr hochgestuft.
Zitat:
Original geschrieben von heltino
ich kenne keine private haftpflichtversicherung, die so einen schaden übernehmen würde.
Der § 823 BGB Schadensersatzpflicht bezieht sich explizit auf die Schadenersatzpflicht des Schädigers. Daß die Haftpflichtversicherungen hier außen vor sind ist ein anderes Thema.
Die PHV ist da genauso außen vor.
Im Übrigen hat doch der Vertreter überhaupt nichts zu dem Unfall gesagt - es ging um die TK-Versicherung.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Der § 823 BGB Schadensersatzpflicht bezieht sich explizit auf die Schadenersatzpflicht des Schädigers. Daß die Haftpflichtversicherungen hier außen vor sind ist ein anderes Thema.Zitat:
Original geschrieben von heltino
ich kenne keine private haftpflichtversicherung, die so einen schaden übernehmen würde.
hab nix anderes behauptet.
Zitat:
Original geschrieben von heltino
kurz gesagt:
...
- der schaden an deinem auto ist nicht versichert. einzig eventuell entstandener glasbruch wäre über die teilkasko versichert.
Und warum zahlt die Versicherung der Polizei nichts 🙄 ?
Zitat:
Original geschrieben von heltino
die privathaftpflicht der freundin wird für den schaden leider ebenso wenig aufkommen.
Und wie außer heltino noch andere geschrieben haben:
Das kannst Du knicken; ich habe gerade für meinen Sohn eine Privat-Haftpflichtversicherung besorgt und da sind wir (nur mal zur Übung für die Jugend 😉) die Versicherungsbedingungen im Detail durchgegangen, Schäden verursacht als Fahrer von Kfz sind immer ausgeschlossen.
Zitat:
Original geschrieben von heltino
frage am rande: warum ist das auto denn nur teilkasko versichert? so alt ist der doch gar nicht?
Sehr berechtigte Frage !
Zitat:
Original geschrieben von AndyLVT
Ist ein gelernerter Versicherungskaufmann, der sich dann selbstständig gemacht hat und jetzt so ne kleine Vertretung eines recht bekannten Versicherers hat.
Bisher hat er immer einen sehr kompetenten Eindruck gemacht und hat sich sehr für seine Kunden eingesetzt. Rabatte durchgeboxt...usw.
Ist ja nett, daß Du einen Existenzgründer unterstützt, aber in diesem Fall wurde m. E. nach schlicht am falschen Ende gespart.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Was ist das denn für ein Versicherungsvertreter ?Zitat:
Original geschrieben von AndyLVT
Danke schonmal.
Ist zwar nicht die erhoffte Antwort, aber da kann man nichts machen.
Auf anraten meinen Versicherungsmenschens habe ich das Auto beim Kauf nur teilkaskoversichert.
Habe ihn letztes Jahr für EUR7500.- gekauft, hat aber mittlerweile schon 130k km auf der Uhr.
Er meinte Vollkasko rentiert sich nicht wirklich.Sie hat ja schließlich fremdes Eigentum beschädigt.
Danke!Natürlich muss dir deine Freundin den Schaden ersetzen § 823 BGB Schadensersatzpflicht
Moin,
ich überlasse meinen Kunden immer die Endscheidung ob TK oder VK selbst, will ja nachher nicht als Falschberater dastehen, ich kann nur sagen, was ich machen würde, der Kunde entscheidet und so kommt es auch ins Beratungsprotokoll.
Hallo,
ne Frage zum Thema Freundin:
bisher war ich der Meinung, dass es eine Gefälligkeit ist, wenn man sein Auto verleiht.
Daher besteht keine Haftung des Fahrers bei einem Unfall.
(Grobe Fahrlässigkeit mal ausgeschlossen).
Wie sieht die Rechtslage aus?
Gruß Cokefreak
Edit: PHV zahlt nicht, das ist klar.
Die Frage war: haftet der Fahrer für den Schaden, oder nicht?
Zitat:
Original geschrieben von Cokefreak
Hallo,
ne Frage zum Thema Freundin:
bisher war ich der Meinung, dass es eine Gefälligkeit ist, wenn man sein Auto verleiht.
Daher besteht keine Haftung des Fahrers bei einem Unfall.
(Grobe Fahrlässigkeit mal ausgeschlossen).
Wie sieht die Rechtslage aus?Gruß Cokefreak
Bei manchen PHV kann man Gefälligkeitsschäden und Leihschäden hinzu buchen.
Aber das führen von KFZ ist in der PHV grundsätzlich ausgeschlossen.
Zitat:
Original geschrieben von Tappi 64
Den Schaden der durch den Rutsch in die Leitplanke am Wagen entstanden ist zahlt dir keiner,und den Schaden an der Leitplanke deine PKW Haftpflicht.Natürlich wird dann nächstes Jahr hochgestuft.
Einer zahlt zumindest einen gewissen Anteil: der Staat.
Da der Unfall auf dem Weg zur Arbeit erfolgte, können die Reparaturkosten als Werbunbgskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
O.
Dafür müssen Sie aber erst mal für den TE anfallen, dafür bedarf es einer Rechnung auf den TE oder auch nur die SB aus einer Rechnung...
Das Thema SB (150€) beim Kaskoschaden (Wildschaden) habe ich schon durch, ging ohne wenn und aber und wurde woll abgesetzt (aber nur mit Rechnung für die SB)...