Freundin hatte Unfall mit meinem Wagen -- Teilkasko/Haftpflicht
Guten Morgen zusammen,
meine Freundin wollte vorhin (6.00Uhr morgens) mit meinem Auto zur Arbeit fahren (Sie ist im Versicherungsvertrag eingeschlossen, darf das Auto also bewegen) und ist beim Abbiegen innerorts in eine Leitplanke gerutscht.
Ich muss dazusagen, dass wir hier Eisregen haben und alle Straßen spiegelglatt sind. Selbst der Winterdienst kam einen kleinen Berg nicht rauf.
Bin zu ihr gefahren und haben wegen dem Schaden an der Leitplanke die Polizei gerufen, die dann zusätzlich noch von der anderen Seite in die Karre gerutscht ist. 🙁
Das Auto, Astra GTC BJ 2006 ist teilkaskoversichert, der Schaden an der Leitplanke sollte damit schon mal abgedeckt sein.
Der Schaden, den die Polizei verursacht hat wird von deren Versicherung bezahlt.
Bleibt nur noch der Schaden, den meine Freundin an meinem Fahrzeug verursacht hat.
Habe ich eine Chance, dass meine Teilkasko etwas bezahlt, bzw. muss ihre private Haftpflicht dafür aufkommen?
Danke schonmal für eure Antworten!
Gruß,
Andy
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Knergy
Ein Astra GTC gibts akuell mit den km für etwa 6000 €, da bewegt man sich unter Umständen schon in Bereichen wo sich eine VK je nach individuellen Details und Anforderungen nicht mehr lohnen kann.
Meine Faustregel ist immer ganz einfach: Ich stelle mir die Frage, ob ich einen fiktiven Totalschaden des Fahrzeugs auffangen kann.
Falls nein, versichere ich es VK.
45 Antworten
Zitat:
Warum kommt die Privathaftpflicht meiner Freundin nicht für den Schaden auf?
Sie hat ja schließlich fremdes Eigentum beschädigt.
Deine Freundin sollte ihre Versicherungsunterlagen heraussuchen und in die AHB schauen. Soweit mir bekannt ist werden Schäden, die infolge einer freiwillige Besitzüberlassung an der Sache eintreten beinahe von jedem Versicherer ausgeschlossen.
Es gibt schon ein Thema dazu, zwar etwas älter, aber immernoch aktuell:
http://www.motor-talk.de/.../...en-kfz-privat-haftpflicht-t777705.html
EDIT: das gilt nicht nur für Autos, sondern für Fahrräder, Handys, Notebooks, etc...
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Ist ja nett, daß Du einen Existenzgründer unterstützt, aber in diesem Fall wurde m. E. nach schlicht am falschen Ende gespart.Zitat:
Original geschrieben von AndyLVT
Ist ein gelernerter Versicherungskaufmann, der sich dann selbstständig gemacht hat und jetzt so ne kleine Vertretung eines recht bekannten Versicherers hat.
Bisher hat er immer einen sehr kompetenten Eindruck gemacht und hat sich sehr für seine Kunden eingesetzt. Rabatte durchgeboxt...usw.
Ohne genauere Angaben pauschal den Versicherungsvertreter dafür verantwortlich machen geht auch nicht. Man kennt nicht den genauen Vertrag. Ein Astra GTC gibts akuell mit den km für etwa 6000 €, da bewegt man sich unter Umständen schon in Bereichen wo sich eine VK je nach individuellen Details und Anforderungen nicht mehr lohnen kann.
Auch wenn es Geld kostet ist es immer noch glücklich gelaufen. Niemand verletzt, eine weitere zur Rechenschaft ziehbare Fraktion (in dem Fall Polizei) hat den Wagen weiter beschädigt (wurde hoffentlich entsprechend aufgenommen, sonst ist das erst recht dumm), je nach Beschädigung der Leitplanke kann sich ein Rückkauf noch lohnen oder die Haftpflicht wird garnicht belastet (schon bei leichten Berührungen erlebt, wo die dafür Zuständigen hinterher nichts austauschen wollten) und das Fahrzeug gibts noch. Selbst wenn es ein Totalschaden wird, hat der Astra noch einen gewissen Wert (wäre es bspw. beim Unfall abgefackelt wäre der Rest deutlich weniger wert).
Zitat:
Original geschrieben von chinaimbiss
Es gibt schon ein Thema dazu, zwar etwas älter, aber immernoch aktuell:Zitat:
Warum kommt die Privathaftpflicht meiner Freundin nicht für den Schaden auf?
Sie hat ja schließlich fremdes Eigentum beschädigt.http://www.motor-talk.de/.../...en-kfz-privat-haftpflicht-t777705.html
EDIT: das gilt nicht nur für Autos, sondern für Fahrräder, Handys, Notebooks, etc...
Wie schon erwähnt, der Ausschluß bei der PHV gilt für das führen eines motorgetriebenen KFZ, nicht für Fahrräder, Handys usw., nur man muß das entsprechende Paket zu der normalen PHV gebucht haben, dann sind geliehene, gemietete Gegenstände versichert @ china
Moin,
als meine werte Dame in einer Kurve witterungsbedingt geradeaus fuhr und nem Bauern bereits im Feb das Pfeld gepflügt hat, hat sie mir anstandslos den SB bezahlt. Der Rest ging über VK, der Bauer wollte nix. Durch nen VR Wechsel konnte ich die Rückstufung sogar mit weniger Beitrag verbuchen.
@TE: Ich hoffe es ist nicht all zu schlimm mit'm Schaden. Lass dir am besten mal jetzt nen Angebot mit VK berechnen und dann überlegste dir, ob der Mehrpreis (wenn überhaupt vorhanden) es wert ist, auch bei selbstverschuldeten Unfällen versichert zu sein.
Grüße,
Berni
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Zitat:
Original geschrieben von Knergy
Ein Astra GTC gibts akuell mit den km für etwa 6000 €, da bewegt man sich unter Umständen schon in Bereichen wo sich eine VK je nach individuellen Details und Anforderungen nicht mehr lohnen kann.
Meine Faustregel ist immer ganz einfach: Ich stelle mir die Frage, ob ich einen fiktiven Totalschaden des Fahrzeugs auffangen kann.
Falls nein, versichere ich es VK.
Zitat:
Meine Faustregel ist immer ganz einfach: Ich stelle mir die Frage, ob ich einen fiktiven Totalschaden des Fahrzeugs auffangen kann.
Falls nein, versichere ich es VK.
genau richtig!
der Abschluss einer Vollkaskoversicherung hat weniger mit dem Wert des Fahrzeuges zu tun als vielmehr mit den Vermögensverhältnissen des Eigentümers, denn:
- wenn Herr Klitschkow seinen privaten Lada kaputt fährt, kauft er sich eben einen neuen oder lässt sich einen schenken, der muss nicht zwingend eine Vollkaskoversicherung haben, denn selbst durch die Ausgabe von 100.000 Euro für einen neuen Lada kommt er nicht in finanzielle Bedrängnis
- Peter Petersen, der sich von seinem Nettolohn von 1.219 EUR einen 8.999 EUR teuren Golf gekauft und auch noch finanziert hat und das Fahrzeug jeden Tag benötigt, weil er auf dem Lande wohnt, braucht eine Vollkaskoversicherung, denn wenn er das Auto kalt verformt, muss er sonst ein neues Auto fremd finanzieren und außerdem noch das alte, das schon auf dem Schrott liegt, auch noch abbezahlen und soviel bleibt leider von seinem Lohn nicht übrig, weil da auch noch das Kind aus erster Ehe ist...
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Das Thema SB (150€) beim Kaskoschaden (Wildschaden) habe ich schon durch, ging ohne wenn und aber und wurde woll (voll ?) abgesetzt (aber nur mit Rechnung für die SB)...
Wobei Du aber nicht die 150 Euro erstattet bekommst, sondern für diese keine Steuer bezahlst.
Bei einem Steuersatz von angenommen 25% hast Du somit 37,50 Euro erstattet bekommen.
Somit hast Du immer noch 112,50 Euro selber bezahlt.
Es hängt nicht nur davon ab, ob ich es mir leisten kann, einen fiktiven Totalschaden tragen zu können oder nicht, sondern auch von der persönlichen Risiko- bzw Versicherungssituation....
Wenn der TE beispielsweise 18 Jahre alt ist und mit SF 2 in der Vollkasko (mit SB 500) sagen wir 800 EUR bezahlt, ist die Frage schon berechtigt, ob ich so ein Fahrzeug Vollkasko versichere:
Fahrzeugwert: 6.000 EUR
Differenz VK zu TK: 500 EUR
Selbstbeteiligung: 500 EUR
Schadenmehrbelastung: 1.000 EUR
Das sind zwar fiktive Werte, aber in diesem Beispiel zahle ich 500 EUR mehr Versicherungsbeitrag für einen versicherten Schaden von max. 4.500 EUR im Falle eines Totalschadens..... Da stimmt imho die Relation nicht und wenn ich mir Ersatz nicht leisten kann, würde ich über ein günstigeres Gefährt nachdenken.
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Da stimmt imho die Relation nicht und wenn ich mir Ersatz nicht leisten kann, würde ich über ein günstigeres Gefährt nachdenken.
die Relation ist abhängig von den Vermögensverhältnissen des Eigentümers
Du gehst davon aus, dass man nicht 500 Euro Beitrag für einen maximalen Schaden
von 4.500 Euro zahlen sollte (Du schreibst ja auch "imho"😉
das setzt aber voraus, dass Du im Schadensfall die Summe wegstecken kannst (das muss nicht problemlos sein, aber es muss möglich sein)
wenn Du's aber nicht kannst, wäre eine Vollkaskoversicherung u.U. sinnvoll
ich gebe Dir natürlich Recht, dass man auch billigere Autos fahren kann, aber ob das als Nichtschrauber (auch das wissen wir ja nicht) unter dem Strich günstiger wird, ist eine (bereits oft diskutierte) Frage für einen weiteren Thread 🙂
Danke nochmal für eure Antworten.
Bin selbst Schrauber und habe die Möglichkeiten das Auto selbst wieder zu reparieren, sofern der Rahmen nichts abbekommen hat.
Morgen kommt ein befreundeter KFZ Gutachter und schaut mal nach dem Rechten.
Wusste nicht, dass die Kosten als Werbungskosten in die Steuererklärung eingetragen werden können.
Ich frage mich nur, ob das dann in meine oder in die Erklärung meiner Freundin rein muss.
Reicht es, wenn ich zur Steuererklärung den Polizeibericht und die Rechnung für die Teile beifüge?
Zitat:
Wie schon erwähnt, der Ausschluß bei der PHV gilt für das führen eines motorgetriebenen KFZ, nicht für Fahrräder, Handys usw., nur man muß das entsprechende Paket zu der normalen PHV gebucht haben, dann sind geliehene, gemietete Gegenstände versichert @ china
Mir ist grad nicht ersichtlich, weshalb der Ausschluss bei freiwilliger Besitzüberlassung (Miete, Leihe, etc.) nur für Kraftfahrzeuge gelten soll? Was ist dort anders als für KFZ?
Der wesentliche Unterschied zwischen der Zerstörung von geliehenen Sachen zu den zufällig zerstörten ist doch gerade der, dass der Eigentümer die Sache freiwillig herausgibt. Und wenn man etwas aus seinem Herrschaftsbereich bewusst herausgibt, dann nimmt man das Risiko einer Beschädigung oder Zerstörung zumindest in sein Bewusstsein mit ein. Für solche Fälle ist die PHV ja gerade nicht, es sei denn Mann sichert sich gesondert ab.
Oder meintest du das genau so?
Ansonsten noch eine allgemeine Frage:
Nehmen wir an, es besteht keine Vollkasko-Versicherung.
Wie kann man den Fahrer grundsätzlich in Regress nehmen für die verursachten Schäden am eigenen Fahrzeug? (Sagen wir bei nicht freundschaftlichen oder familiären Verhältnissen.....
Theoretisch sollte das über §§ 823 ff. BGB doch möglich sein? Zu denken wäre sogar an § 280 ff. BGB, weil zumindest mit der Leihe ein Schuldverhältnis vorliegt... Dies gilt doch nur, wenn der Fahrer den Unfall vorsätzlich oder fahrlässig (zu schnell gefahren, etc.) verursacht hat...
Was ist wenn der Unfall unvermeidbar war? Also wenn der Fahrer weder vorsätzlich, noch fahrlässig gehandelt hat? Ich bleibe doch nicht auf den Schaden sitzen oder etwa doch? Was übersehe ich denn?
Zitat:
Original geschrieben von AndyLVT
...Wusste nicht, dass die Kosten als Werbungskosten in die Steuererklärung eingetragen werden können.
Ich frage mich nur, ob das dann in meine oder in die Erklärung meiner Freundin rein muss.
Reicht es, wenn ich zur Steuererklärung den Polizeibericht und die Rechnung für die Teile beifüge?
Eine Steuererklärung muß immer der Steuerpflichtige selber machen, also derjenige, der zur Arbeit gefahren ist. Bei Unfallschäden auf dem Weg zur Arbeit, die als Werbungskosten geltend gemacht werden, ist das nicht anders.
Bezüglich der Möglichkeit, diesbezüglich übernommene Kosten an zur Nutzung überlassenen, also fremden Fahrzeugen, abzusetzen, muß man sich mal steuerfachlich genau erkundigen. Kommt Zeit, kommt Rat. Es geht um die Steuerklärung 2012.
Grundsätzlich: Je mehr Belege, desto besser. Es geht um Glaubhaftmachung. Bei Bedarf meldet sich das FA.
Ich bin mit der Haftungsfrage beim geliehenen Fahrzeug nach stundenlangem Googlen nicht wirklich schlauer.
Hier einige Antworten aus dem Netz:
"normalerweise mußt Du für selbstverschuldete Schäden an fremdem Eigentum aufkommen,
außer, es wurde Dir zur Benutzung zur Verfügung gestellt,
solange Du nicht grob fahrlässig oder mutwillig gehandelt hast."
"da ich vor Jahren einmal einem Bekannten das Auto auf den Kopf gelegt habe,
weiß ich, daß man nichts zahlen muß aber natürlich darf."
"Wie sieht es aus bei einem selbst verschuldeten Unfall mit dem Auto eines Freundes?
Der Freund kann Schadenersatz fordern.
Also Reparaturkosten, Wertminderung sowie den Betrag, den die Höherstufung in der Versicherung ausmacht."
Na was denn nun?
Bin ich haftbar, oder ist es eine Gefälligkeit, bei der man mit so etwas rechnen muß?
Gruß Cokefreak
Kam heute zufälligerweise im TV und der TV rechtsexperte Büser meint es wäre eine Gefälligkeit und man wäre nicht zum Schadensersatz pflichtig. Bei längerem verleihen ab einer Woche solle man am besten einen Vertrag abschließen.
Ich werde auf jeden Fall niemandem mehr ein Auto verleihen, wenn es so ist. Meistens haben Leute, die ein Auto leihen müßen auch wenig Geld und zusätzlich eine schlechte Zahlungsmoral, ansonsten hätten sie wohl selbst ein Auto. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Wobei Du aber nicht die 150 Euro erstattet bekommst, sondern für diese keine Steuer bezahlst.Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Das Thema SB (150€) beim Kaskoschaden (Wildschaden) habe ich schon durch, ging ohne wenn und aber und wurde woll (voll ?) abgesetzt (aber nur mit Rechnung für die SB)...
Bei einem Steuersatz von angenommen 25% hast Du somit 37,50 Euro erstattet bekommen.
Somit hast Du immer noch 112,50 Euro selber bezahlt.
...dies ist schon klar (für mich)...
Habe damit meine Steuerlast eben gesenkt, besser 😉