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Freundin hatte Unfall mit meinem Wagen -- Teilkasko/Haftpflicht

Themenstarteram 19. Januar 2012 um 5:43

Guten Morgen zusammen,

 

meine Freundin wollte vorhin (6.00Uhr morgens) mit meinem Auto zur Arbeit fahren (Sie ist im Versicherungsvertrag eingeschlossen, darf das Auto also bewegen) und ist beim Abbiegen innerorts in eine Leitplanke gerutscht.

Ich muss dazusagen, dass wir hier Eisregen haben und alle Straßen spiegelglatt sind. Selbst der Winterdienst kam einen kleinen Berg nicht rauf.

Bin zu ihr gefahren und haben wegen dem Schaden an der Leitplanke die Polizei gerufen, die dann zusätzlich noch von der anderen Seite in die Karre gerutscht ist. :(

 

Das Auto, Astra GTC BJ 2006 ist teilkaskoversichert, der Schaden an der Leitplanke sollte damit schon mal abgedeckt sein.

Der Schaden, den die Polizei verursacht hat wird von deren Versicherung bezahlt.

Bleibt nur noch der Schaden, den meine Freundin an meinem Fahrzeug verursacht hat.

Habe ich eine Chance, dass meine Teilkasko etwas bezahlt, bzw. muss ihre private Haftpflicht dafür aufkommen?

 

Danke schonmal für eure Antworten!

 

Gruß,

 

Andy

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Knergy

Ein Astra GTC gibts akuell mit den km für etwa 6000 €, da bewegt man sich unter Umständen schon in Bereichen wo sich eine VK je nach individuellen Details und Anforderungen nicht mehr lohnen kann.

Meine Faustregel ist immer ganz einfach: Ich stelle mir die Frage, ob ich einen fiktiven Totalschaden des Fahrzeugs auffangen kann.

Falls nein, versichere ich es VK.

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am 26. Februar 2008 um 7:52

Hallo hab gestern nachts ein unfall gehabt ich bin an einem geparkten auto das aufen bürgersteig aber nicht komplett das noch 20-30 cm mit auf der straße stand lang gerabscht so das der hintere kotflügel zerdellt wurde....an meinem auto wurde kotflügel tür und hinterer kotflügel beschädigt.....jetzt meine frage das auto ist auf mein mutters namen angemeldet über eine doppel karte und ich bin nicht eingetragen bin aber nicht unter 23jahre werde am 1.mai 24jahre, wird die versicherung den unfall bezahlen? habe noch teilkasko wird mein auto auch bezhalt also die reparatur? oder nur bei vollkasko?

wir zahlen jede 3 monate 130€ mit teilkaso fahren ein golf 4 diesel.

würde mich über euere antwoten freuen danke im voraus!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Unfall selbstverschuldet - zahlt die Versicherung? (Teilkasko, junger Fahrer)' überführt.]

Sind denn Fahrer unter 25 und/oder andere Fahrer als deine Mutter vertraglich ausgeschlossen?

~

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Unfall selbstverschuldet - zahlt die Versicherung? (Teilkasko, junger Fahrer)' überführt.]

Moin,

Zuerst einmal gilt ... wenn du das Fahrzeug führen durftest (Also Fahrfähig warst, die Berechtigung hast und eine gültige Fahrerlaubnis besitzt) dann zahlt die Haftpflichtversicherung diesen Schaden grundlegend erst einmal, denn dazu ist sie VERPFLICHTET.

Was passieren kann, hängt von der Versicherung und dem geschlossenen Vertrag jeweils im Einzelfall ab.

Man müßte also wissen wie die Rabattlage des Vertrages war. Wurden nur Fahrer unter 23 ausgeschlossen, oder wurden ggf. alle Fahrer ausser deiner Mutter ausgeschlossen (Einzelfahrerrabatt). Dies macht einen erheblichen Unterschied. Gehen wir vom "schlimmsten" aus, die Versicherung hatte einen entsprechenden Rabatt eingeräumt, wonach du das Fahrzeug eigentlich nicht hättest nutzen dürfen. Damit hätten deine Mutter und Du gegen die VErtragsbedingungen verstossen und die Versicherung besitzt an euch einen Regressanspruch. Wie dieser gestaltet ist, hängt von der jeweiligen Versicherung ab und steht in den Versicherungsbedingungen (Das berüchtigte Kleingedruckte!) drin. Einige Versicherungen fordern in diesem Fall lediglich den/die gewährten Rabatte zurück, andere verlangen eine Vertragsstrafe (Fixkosten oder auch 1 oder 2 Jahresbeiträge). Wie Eure Versicherung dies im einzelnen regelt müsst Ihr entweder eurem Vertrag entnehmen oder mit eurem Versicherungsberater abklären. In sehr teuren Fällen kann es dann sinnvoll sein, den Schaden selbst zu regulieren und dann unbedingt die Versicherung über das GEÄNDERTE Risiko informieren. Der zweite Fahrer, wenn über der magischen Altersgrenze ... kostet doch nur nen Minitacken mehr.

Wenn KEINE entsprechenden Rabatte vertraglich geschlossen wurden ... dann habt Ihr eh nichts zu befürchten.

MFG Kester

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Unfall selbstverschuldet - zahlt die Versicherung? (Teilkasko, junger Fahrer)' überführt.]

am 26. Februar 2008 um 8:16

Guten Morgen,

so ich hab dann auch mal fix den Titel editiert --> bitte in Zukunft selbst drauf achten.

Neben dem Fahrerkreis - die Frage dazu ist ja erstmal beantwortet - mal noch zur zweiten Baustelle:

Selbstverschuldete Unfälle sind nicht durch die Teilkasko abgedeckt. Den Glasschaden kannst Du evtl. mit abrechnen, sonst aber musst Du für den Schaden an Deinem Fahrzeug selbst aufkommen. Für so etwas wäre die Vollkasko nötig gewesen.

Grüße

Schreddi

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Unfall selbstverschuldet - zahlt die Versicherung? (Teilkasko, junger Fahrer)' überführt.]

am 26. Februar 2008 um 8:46

Kurz gesagt. Unfallgegener wird entschädigt, wegen obliegenheitsverletzung wird deine Mutter zur kasse gebeten. Vertrag wird zur nächsten Hauptfälligkeit zurück gestuft. Eigener Schaden > eigene Tasche, weil keine Vollkaslko.

Also fein als Fahrer eintragen lassen. Kostet nicht die Welt, wenn du nicht gerade 21/22 bist. Am besten direkt freigeben für jeden Fahrer ab 25. Dann kann jeder ab 25 mit Führerschein. Einfach mal durchrechnen lassen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Unfall selbstverschuldet - zahlt die Versicherung? (Teilkasko, junger Fahrer)' überführt.]

am 26. Februar 2008 um 9:08

hallo danke für eure antworten....also soweit ich weiss dürfen mit den wagen unter 23jahren nicht fahren aber wies über diesen alter ausiseht weiss ich leider auch nicht so genau...

 

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Unfall selbstverschuldet - zahlt die Versicherung? (Teilkasko, junger Fahrer)' überführt.]

am 26. Februar 2008 um 9:29

Moin,

@TE

Du weisst schon das Du mit Deinem letzten Beitrag offen über einen Versicherungsbetrug nachdenkst? Das ist in einem Forum wie diesem hier nicht wirklich statthaft.... und ganz nebenbei ist das auch noch strafbar..... der Betrug.....

Steh dazu das Du Schei*** gebaut hast und trage die Konsequenzen.

Gruss

Marcus

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Unfall selbstverschuldet - zahlt die Versicherung? (Teilkasko, junger Fahrer)' überführt.]

am 26. Februar 2008 um 9:52

habe im vertrag nachgeschaut und da stand der wagen darf gelegentlich mal gefahren werden im alter zwichen 23-65 jahre also wird meine mutter keine probleme kriegen und hat somit nicht gegen den vertrag verstoßen? und muss nix zahlen? sehe ich das richtig?

 

um wieivel % steigt mein versicherung haben 50% und hatten davor noch nie ein unfall gehabt in den 5-6 jahren

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Unfall selbstverschuldet - zahlt die Versicherung? (Teilkasko, junger Fahrer)' überführt.]

Moin,

@Driver ... ja WO denn ?!

@BMW316bj94 ... DAS können wir dir nicht sagen ! Erstens ... KENNEN wir den geschlossenen Vertrag nicht und auch nicht die zusätzlich abgeschlossenen Rabatte ... und auch die andere Frage ist nicht leicht zu beantworten, kommt nämlich AUCH auf den Vertrag an ... Stichwort : Rabattretter etc.pp. DA ist einzig und allein EUER Versicherungsvertreter der richtige Ansprechpartner. Der soll euch auch ausrechnen, ob es sinnvoll ist, den Schaden von der Versicherung zurückzukaufen.

MFG Kester

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Unfall selbstverschuldet - zahlt die Versicherung? (Teilkasko, junger Fahrer)' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

@Driver ... ja WO denn ?!

[...]

MFG Kester

Moin,

da ich den ursprünglichen Beitrag, auf den ich geantwortet habe, nicht zitiert habe.... und der TE in der Zwischenzeit den Beitrag geändert hat.... ist natürlich nicht mehr ersichtlich was gemeint ist.....

Sinngemäss stand da das der TE gefragt hat ob er der Versicherung erzählen könne das nicht er sondern seine Mutter gefahren sei... um einer evtl Obligenheitsverletzung aus dem Weg zu gehen...daher mein Hinweis auf das Thema Betrug....

Gruss

Marcus

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Unfall selbstverschuldet - zahlt die Versicherung? (Teilkasko, junger Fahrer)' überführt.]

kurz gesagt:

- der schaden an den leitplanken regelt die haftpflicht (und nicht die teilkasko)

- der schaden an deinem auto ist nicht versichert. einzig eventuell entstandener glasbruch wäre über die teilkasko versichert.

die privathaftpflicht der freundin wird für den schaden leider ebenso wenig aufkommen.

auf den kosten bleibste sitzen.

frage am rande: warum ist das auto denn nur teilkasko versichert? so alt ist der doch gar nicht?

Themenstarteram 19. Januar 2012 um 6:24

Danke schonmal.

Ist zwar nicht die erhoffte Antwort, aber da kann man nichts machen.

Auf anraten meinen Versicherungsmenschens habe ich das Auto beim Kauf nur teilkaskoversichert.

Habe ihn letztes Jahr für EUR7500.- gekauft, hat aber mittlerweile schon 130k km auf der Uhr.

Er meinte Vollkasko rentiert sich nicht wirklich.

 

Warum kommt die Privathaftpflicht meiner Freundin nicht für den Schaden auf?

Sie hat ja schließlich fremdes Eigentum beschädigt.

 

Danke!

Themenstarteram 19. Januar 2012 um 6:44

Danke für den Link.

Werde die Unterlagen ihrer Haftpflicht gleich mal prüfen.

Sollte ja dann ausdrücklich so im Versicherungsvertrag stehen, richtig?

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