Freuen sich die Werkstätten über Garantiefälle?
Hallo Allerseits,
da wir gerade unseren ersten Neuwagen fahren frage ich mich gerade, wie die VW-Werkstätten Garantiefällen gegenüberstehen, also z.B. sowas wie Regensensor funktioniert nicht richtig.
Verdienen die ganz gut dran, selbst wenn sie z.B. den Fehler nicht finden, weil WOB das zahlt, oder müssen die solche Sachen evtl. erstmal selber auslegen und haben Probleme an das Geld zu kommen?
Hintergrund der Frage ist, daß ich gerne die Werkstatt/den Händler wechseln möchte (wo wir gekauft haben ist einfach nicht so prall - größtes Autohaus in der Gegend, aber irgendwie in der Werkstatt nicht so kompetent...) und mich frage, wie man als neuer Kunde bei einem anderen Händler ankommt, wenn man gleich mit einer etwas längeren Mängelliste aufwartet :-)
Wir einem die Hand als guter Kunde geküßt, oder wird man eher versuchuen, solche Garantiefälle abzuwimmeln....
Mir ist klar, daß es noch auf andere Faktoren ankommt, aber ich habe hier keine Vorerfahrungen, da vorher immer Gebrauchte gefahren und nie in der Vertragswerkstatt gewesen.
Ach ja, und als letzte Frage: Wenn die Reparatur ein paar Tage dauert, ist ein (kostenloses) Leihfahrzeug eher die Regel oder die Ausnahme (ich wäre ja auch Neukunde).
Es geht übrigens um den Raum München Nord/Dachau/Unterschleißheim/Garching
vielen Dank,
Andre
9 Antworten
Ich berichte mal von meinen Erfahrungen: Ich habe hier im Unterallgäu einen sehr kompetenten Partner (VW-Händler im benachbarten Baden-Württemberg). Mein Sohn hat mit dem Inhaber in der Musikkapelle gespielt. Daß daraus ein besonderes Vertrauensverhältnis entstanden ist, liegt auf der HAND. Wie du dich in deinem Fall bewegen kannst, ist schwer zu sagen. Würde aber auch bei einem Händler eine "Heimat" für dein Fahrzeug suchen.
Vor einigen Jahren hatte mein Sohn im Nachbarort beim VW Händler einen neuen Golf gekauft. Unser örtlicher Händler konnte da im Preis nicht mithalten.
Da ihm aber die Werkstatt nicht so gefiel, fragte er bei unserem örtlichen Händler nach. Seine Antwort: Auch wenn der Wagen nicht bei uns gekauft wurde, erledigen wir gerne Garantiearbeiten oder Inspektionen.
Garantiearbeiten bezahlt das Werk und sonst ist ihm die Auslastung der Werkstatt wichtig.
Ein Leihfahrzeug steht Dir leider nur zu wenn Du liegen bleibst,dann greift die Mobilitätsgarantie.Wenn Du aber Dein Fahrzeug zur Werkstatt bringst,dann steht Dir nichts zu.Ausser evtl.die Kulanz Deines Händlers ist so gross das er Dir einen auf seine Kosten hinterlässt.
Habe so eine ähnliche Problematik gerade,bei dem jetzigen Fall ist es der Motor da wollen sie die Karre 3 Tage da haben,glaube aber nicht das es "nur"dabei bleiben wird(denke läuft auf einen Motorschaden hinaus).Dann später muss noch das DSG geprüft werden weil höchstwahrscheinlich das Kupplungspaket fritte ist,das dauert auch wieder 3 Tage bestimmt.
In der Zeit kann ich ein Fahrzeug mieten oder muss sehen wie ich an ein Fahrzeug komme!!
Eingentlich müsste man VW für diese "Frechheit" den A...aufreissen..Warum soll der Kunde noch Kohle zahlen(Leihfahrzeug) für eine Reparatur für die er absolut nichts kann!!
Hab Gebrauchten bei VW gekauft. Waren im Nachhinein noch par Kleinigkeiten am Auto zu machen. Hab ohne zu zögern sofort gratis nen Leihwagen bekommen. Also von Händler zu Händler unterschiedlich. Ich würd lieber bei einer Werkstatt bleiben für den Anfang. Später für Inspektionen isses denk ich egal wo du hingehst... Aber da wo du ihn gekauft hast sollten sie eigentlich besonders freundlich zu dir sein da sie Dich als Kunde halten wollen!
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Hallo,
hier der link zur Meinung eines Rechtsanwaltes.
www.frag-einen-anwalt.de/...utzungsausfall-bzw-Leihwagen-__f41694.html
Fazit: Bei Garantie sollte ein Ersatzwagen zur Verfügung stehen.
Ich habe bei Garantiefällen bei meinem Vorgängerfahrzeug immer einen entsprechenden kostenfreien Ersatzwagen bekommen. Auch als nach 6 Jahren auf Kulanz der Rost meines Mercedes S 210 entfernt wurde, bekam ich 8 Tage einen neuen W 212 ohne große Probleme.
Fragen Sie Ihren 🙂 . Fragen kostet meist nichts.
Viel Erfolg.
Frank
Zitat:
Original geschrieben von andre_xs
Hallo Allerseits,
da wir gerade unseren ersten Neuwagen fahren frage ich mich gerade, wie die VW-Werkstätten Garantiefällen gegenüberstehen, also z.B. sowas wie Regensensor funktioniert nicht richtig.Verdienen die ganz gut dran, selbst wenn sie z.B. den Fehler nicht finden, weil WOB das zahlt, oder müssen die solche Sachen evtl. erstmal selber auslegen und haben Probleme an das Geld zu kommen?
...
...Andre
Hallo,
ein guter Händler wird an der Gewinnung eines neuen Kunden immer interessiert sein. Denn Autos halten nicht ewig und ab und zu ist dann was neues fällig.
Sollte der "neue" Händler kein Interesse haben bzw. sich etwa "blöd" anstellen, dann wird hier das Wort Service falsch definiert. Dann solltest Du dich weiter auf die Suche nach einem guten Händler machen. Ich würde ganz offen mit dem Service-Mitarbeiter sprechen. Habe mein Auto damals auch neu bei einem anderen Händler (120Km entfernt )gekauft und die Inspektion + Reparaturarbeiten beim Händler vor Ort machen lassen. Ohne Probleme.
Viel Erfolg.
Frank
Zitat:
Original geschrieben von Frank CX 500 C
Hallo,hier der link zur Meinung eines Rechtsanwaltes.
www.frag-einen-anwalt.de/...utzungsausfall-bzw-Leihwagen-__f41694.htmlFazit: Bei Garantie sollte ein Ersatzwagen zur Verfügung stehen.
Vielen Dank für den Link, nur zwei Anmerkungen dazu:
1. Es ist von 2008, wer weiß ob die Rechtslage dazu heute anders aussieht
2. Des weiteren heißt es aber auch: "Dies gilt grundsätzlich aber nur, wie bereits oben festgestellt, wenn der Verkäufer die Mangelhaftigkeit zu vertreten hat, also er den Mangel gekannt hat oder hätte erkennen müssen." Nach dem Gerichtsurteil bestünde also kein Anspruch, wenn nach 1,5 Jahren irgendwas kaputt geht, was vorher einwandfrei funktioniert hat, und was vom Verkäufer absolut nicht vorherzusehen war.
Wenn ich als Neukunde mit Gerichtsurteilen komme, um mir einen Mietwagen zu erstreiten, kann ich es eh bei dem Händler vergessen :-)
viele Grüsse,
Andre
Hallo Andre,
Ich bin kein Rechtsanwalt. Für genaue Auskünfte wie gesagt Händler fragen oder Geld in die Hand nehmen und einen Rechtsanwalt fragen. Oder warten bis der Garantiefall eintritt und schauen was der Händler macht. Vielleicht kommt es ja zu gar keinem Garantiefall und Du machst Dir umsonst sorgen.
Der Spruch ist noch nicht verjährt: Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.
Schau in die Neuwagenverkaufsbedingungen und was man bei den Bedingungen nicht versteht den Händler fragen, der wird solche Spitzfindigkeiten genau wissen. Denn diese Kosten den Händler bzw. VW Geld. Wenn Du das mit Deinem Händler geklärt hast, dann kannst Du uns Deine Ergbnisse posten.
Viel Erfolg
Frank
Soviel ich weiss, wird der Händler bei Garantiereparaturen schlechter bezahlt.
Ob er in Vorleistung treten muss, weiss ich nicht.
In der Praxis ist es oder war es zumindest viele Jahrzehnte so, dass kein Vertragshändlier nur von den Reparaturen leben kann, geschweige denn von Garantiereparaturen. Vielleicht hat sich das im Zuge der hohen Rabatte geändert, aber vom Grundsatz her hätte der Händler Dir sicherlich lieber einen neuen Wagen verkauft, als dass er nur die Garantiereparaturen für Dich ausführen darf.
Auf der anderen Seite hat er bestimmt nichts gegen einen neuen Kunden, auch wenn mit ihm in den ersten Jahren wegen Neuwagen und Garantieleistungen vermutlich nur wenig verdienen wird.