fremdverschuldeter Unfall >>> Was nun?
Hallo,
mir ist am Freitag jmnd. mit ordentlich Schwung hinten (leicht versetzt) aufgefahren.
Jetzt ist der Wagen ja nicht mehr der neuste. Guckt euch doch mal bitte die Fotos an und gebt mir Empfehlungen, was ich jetzt machen soll. Sachverständiger, Freundlicher, verschrotten etc. ???
Was meint ihr, wird das ganze (die Vericherung) kosten?
Neben der Kaltverformung hinten klemmt die Fahrertür ein bißchen.
Sorry, dass ich so blöd frage, aber es ist mein erster Unfall überhaupt.
Danke für eure Hilfe!
20 Antworten
die beratung beim anwalt ist für dich kostenfrei und bezahlt die andere versicherung (so wars bei mir).
wenn es zu verhandlungen vor gericht kommt musst du oder deine versicherung dafür aufkommen.
also über den ADAC gibt es ne kostenlose Erstberatung bei nem Fachanwalt.
Der Schaden wurde heute begutachtet. Lt. vorläufiger Einschätzung dürfte es wohl in Richtung Totalschaden gehen. 🙁
Er rechnet jetzt aber mal genau und am Montag hab ich das Ergebnis.
Wenn ich das Auto heute abend abhole soll ich ne Abtrittserklärung unterschreiben, damit er sein Geld direkt von der Versicherung bekommt. Ich denke, das ist OK, oder?
Das Gutachten geht dann direkt an die Versicherung, gell?
Wenn ich es habe, lass ich mich auf jeden Fall mal beraten.
So, hab heute mal vorab das Ergebnis des Gutachtens telefoniert bekommen:
Wiederbeschaffungswert: 4050€
Schaden: 3800€ (3200€ netto)
Restwert: 450€
Was meint ihr, soll ich am besten machen? Da man einiges an dem Wagen machen müsste (vom Unfall mal abgesehen), hab ich wenig Lust, noch Geld zu investieren.
Hab mich vielmehr mit nem anderen Gedanken angefreundet: Will haben! 😁😎😁
Die gegnerische Versicherung will nun wissen, ob ich eine Vorsteuerabzugsberechtigung habe. 😕
Ich denke mal nö. Bin "normaler" Angestellter.
Brauche den Wagen aber für den Weg zur Arbeit. Aber das tut hier nichts zur Sache, oder?
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Zitat:
Original geschrieben von psy-cow
...ob ich eine Vorsteuerabzugsberechtigung habe. 😕
Ich denke mal nö. Bin "normaler" Angestellter.
Da denkst du richtig. Die Berechtigung bekommst du nur als Unternehmer (außer als Kleinunternehmer).
Greetz HM
So, ich werde mal der Vollständigkeit halber das Thema zu Ende führen.
Heute ist der Schaden endlich von der Versicherung reguliert worden.
Zum Glück hatte ich alles nem guten Anwalt übergeben. Bei nem Hapftpflichtschaden hat der Geschädigte übrigens IMMER Anspruch auf einen Anwalt seiner Wahl. Die Kosten zählen zur Schadenssumme, zahlt die gegnerische Versicherung.
Nach einigem hin und her wurde im Großen und Ganzen auf Basis des Gutachtens abgerechnet.
Es wurde nur bei den Verrechnungssätzen der Werkstatt gekürzt (machte ca. 220€ aus).
Lt. Aussage des Anwalts gäbe es nach der derzeitigen Rechtslage eine 50/50 Chance die Differenz noch zu bekommen. Je nach Laune des Richters.
Derzeit liegt aber beim BGH ein Fall, der diesbezüglich ein Grundsatzurteil bringen soll. Wann ist unklar.
Der Anwalt hat mir empfohlen, den gezahlten Betrag unter Vorbehalt einer Nachforderung zu akzeptieren. Wenn das Urteil durch ist, wird der Anwalt von sich aus aktiv und holt das Geld. Hört sich vernünftig an. Machen wir so.
Der Anspruch auf die Nachforderungen verjährt übrigens erst nach drei Jahren.
Den Wagen hab ich inzwischen für 1500€ abgegeben. Zusammen mit der Zahlung von der Versicherung komme ich auf 4.600€.
Das geht OK denke ich.
Es kommt bestimmt bald wieder ein Passat!