Fremdparker auf Privatparkplatz, was tun?
moin moin...
heute war es das dritte mal das ein fremdparker meinen privatparkplatz (gekennzeichnet und natürlich teuer bezahlt jeden monat) in beschlag genommen hat...
vor 2 wochen war die höhe: nachts um 2 komm ich von ner feier nach haus, steht einer auf meinem prkplatz... hab hupkonzert gemacht... schnell noch den anderen astra weg gebracht undm einen geholt (hat 15min gedauert) steht der immernoch da... wieder druff uff de hupe.. kam der dann an und mault mich voll was ich von ihm will...
heut haben wir dann einfach kurzerhand die polizei gerufen (wird auch mir langsam zu blöd)
diese haben sich zwar erst geweigert zu kommen aber es dann doch getan... nach ner halben stunde § wälzen hat der falschparker nen knöllchen für 20eu bekommen :-)
aber was bleibt einem noch anderes über?
abschleppen lassen is zu teuer, das einklagen der kohle mal abgesehen, trotzde ADAC+ und Rechtschutz :-(
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wenn du jemanden zuparkst hat dieser jemand das recht (sofern er dringend auf sein auto angewiesen ist) dein auto das ihn zuparkt abschleppen zu lassen, dabei spielt es keine rolle, ob das bei dir im hof, vorm bahnhof oder auffm supermarktparkplatz ist......Zitat:
Original geschrieben von Database
dürfte er mich denn auch abschleppen lassen wenn sich die ganze szene auf einem privatgrundstück abspielt?ich meine wenn es sich offensichtlich um ein privatfahrzeug handelt.
er muss zwar in vorkasse treten, kann aber dir die kosten dafür sehrwohl in rechnung stellen, wenn er nachweisen kann das er dringend auf sein auto angewiesen war...lässt er dein auto nicht abschleppen kann er dir dementsprechernd bus-/taxi-/bahnfahrkosten in rechnung stellen die ihm entstanden sind weil er sein auto nicht nutzen konnte....
sind wir mal ehrlich: Juristisch mag das zutreffen, aber eine solche Regelung ist eigentlich, insbesondere bei mehrmaligem Falschparken, eine absolute Frechheit. Aber ist in Deutschlad mittlerweile ja so: Täterschutz vor Opferschutz, Dreistigkeit vor Gerechtigkeit....armes Deutschland.
264 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
du weißt schon, das in diesem falle dem falschparker dieselben "rechte" zustehen wie dir? er dich also ohne weiteres abschleppen lassen kann!Zitat:
Original geschrieben von Incoming
Natürlich stellt man seinen Wagen vor seinem Parkplatz ab, damit niemand drittes behindert wird.
Daher legt man seine handynummer in die windschutzscheibe.
Es ist zumutbar, das er dich anruft, bevor er den abschlepper bestellt.
3L
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
du weißt schon, das in diesem falle dem falschparker dieselben "rechte" zustehen wie dir? er dich also ohne weiteres abschleppen lassen kann!Zitat:
Original geschrieben von Incoming
Natürlich stellt man seinen Wagen vor seinem Parkplatz ab, damit niemand drittes behindert wird.
Richtig. Und ne Anzeige wegen Nötigung kann man sich auch noch einhandeln.....
Trotz aller Emotionen ist dies nicht der richtige Weg.....Kann echt nach hinten losgehen.
Zitat:
Original geschrieben von 3L-auto-ja
Daher legt man seine handynummer in die windschutzscheibe.
prima!
das ist ne steilvorlage für eine anzeige, da es sich hierbei nichtmehr nur um ein "versehen", sondern um vorsatz und damit
(strafbare)nötigung handelt...
Fazit: Falschparken lohnt sich, man muß nur abgebrüht und dreist genug sein... 😁
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Man müsste in dem Fall halt behaupten das man
entweder dringend aufs Klo musste und daher
dort nur kurz gehalten hatte.
Oder aber man musste dringend seine Pillen nehmen
weil man sonst umkippt usw.
Jeder normal denkende Richter dürfte in diesem Fall
ein einsehen haben und das Verfahren einstellen.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
prima!Zitat:
Original geschrieben von 3L-auto-ja
Daher legt man seine handynummer in die windschutzscheibe.
das ist ne steilvorlage für eine anzeige, da es sich hierbei nichtmehr nur um ein "versehen", sondern um vorsatz und damit (strafbare) nötigung handelt...
Soweit ich weiß, erfüllt dies nicht den Tatbestand der Nötigung, da eine Nötigung immer voraussetzt, dass das Opfer gegen seinen Willen zu etwas gezwungen wird unter Anwendung körperlicher oder psychischer Gewalt.
Vorsatz alleine begründet keine Nötigung.
Ich meine auch mal gehört zu haben, dass z.B. dichtes Auffahren alleine keine Nötigung darstellt, da hierzu eine Atmosphäre der "Angst" bzw. "Schrecksituation" nötig ist.
Heißt:
Fahre ich kurz dicht auf, dann muss das keine Nötigung darstellen.
Bedränge ich aber massiv unter Einsatz der Lichthupe und mehrmaligem Unterschreiten des Sicherheitsabstandes, in einer Art und Weise, dass dem Fahrer vor mir Angst und Bange wird, DANN ist das Nötigung.
Ich habe übrigens auch immer meine HandyNr in der Scheibe vorn - man weiß ja nie. Hat sich auch noch nie jemand gemeldet.
Abgesehen davon muss das Opfer den Schaden so gering wie möglich halten, wozu auch ein Kontaktversuch per Handy zählt, bevor der Abschlepper gerufen werden kann.
Eventuell noch ein Schild am Parkplatz anbringen, auf dem darauf hingewiesen wird, daß illegales Parken grundsätzlich zur Anzeige gebracht wird.
Zitat:
Original geschrieben von shathh
Soweit ich weiß, erfüllt dies nicht den Tatbestand der Nötigung,
dann solltest du dich nochmal informieren!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
prima!Zitat:
Original geschrieben von 3L-auto-ja
Daher legt man seine handynummer in die windschutzscheibe.
das ist ne steilvorlage für eine anzeige, da es sich hierbei nichtmehr nur um ein "versehen", sondern um vorsatz und damit (strafbare) nötigung handelt...
Das sehe ich nicht so, wird ja niemand genoetigt, anruf genuegt. Kleine unpaesslichkeiten ergeben sich unter umstaenden, das ruehrt daher das man fehler macht und anderen zur last faellt als falschparker.
Der rest liegt dann am richter (falls es dazu kommen sollte, was ich schonnicht glaube), je nach dem ob der auch einen parkplatz hat und sich von dessen falscher nutzung genervt fuehlt faellt dann das urteil.
Es geht NICHT darum den falschparker "einzusperren" und erst nach geraumer zeit wieder "freizulassen".
Das ist natuerlich nur meine meinung, eh klar...
3L
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Fazit: Falschparken lohnt sich, man muß nur abgebrüht und dreist genug sein... 😁
Nicht immer.
Ich kann mich nicht daran erinnern, ob ich's auf MT gelesen habe oder anderswo ... Ging um einen deutschen Studenten in Spanien, der hat seinen Golf mal 'aus versehen' auf einen Privatparkplatz geparkt. Der Eigentümer/Mieter des Stellplatzes hat den spanischen 'Kampfmittelräumdienst' unter Vorspielung falscher Tatsachen gerufen, er hat also behauptet ein Turbanträger hätte da eine Autobombe platziert.
Ende vom Lied: Kampfmittelräumdienst kam an und hat den Wagen noch an Ort uns Stelle zerlegt und alles in einen Container geworfen.
Auf dem Schaden ist der Golffahrer sitzen geblieben 😉
Vieleicht findet sich der Fred ja noch hier irgendwo im Keller, kann aber auch sein, dass es eine Blöd-Ente war.
Aber wennz so war: einfach geil 😉
Zitat:
Original geschrieben von 3L-auto-ja
Daher legt man seine handynummer in die windschutzscheibe.Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
du weißt schon, das in diesem falle dem falschparker dieselben "rechte" zustehen wie dir? er dich also ohne weiteres abschleppen lassen kann!
Es ist zumutbar, das er dich anruft, bevor er den abschlepper bestellt.3L
Aber keine Pflicht, man kann auch einfach einen Abschlepper rufen. Ich würde bestimmt niemanden anrufen weil dieser auf meinem Grund steht.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Eventuell noch ein Schild am Parkplatz anbringen, auf dem darauf hingewiesen wird, daß illegales Parken grundsätzlich zur Anzeige gebracht wird.
Warum? Weil einige Schnarchnasen keinen Privatparkplatz erkennen (wollen)?
Zitat:
Original geschrieben von CaptainKoks
Ich weiß wenn Sachen so einfach erscheinen sucht man selbst immer den Haken an der Geschichte.Zitat:
Original geschrieben von sligo93
Das mit den Parkplatzdieb hab ich schon gesehen. Hm. So einfach übers INet. Weiss net....
Da ich aber beim oberflächlichen betrachten der Page nirgendwo gesehen habe das dir selbst Kosten entstehen, wüßte ich nicht was dagegen sprechen sollte es einfach mal auszuprobieren.
Kannst du mir mal deine Adresse geben?
Nur zum Ausprobieren 😉 😁😁
Zitat:
Original geschrieben von sligo93
Mein Parkplatz wird immer wieder von anderen netten Menschen einfach genutzt. Und ich gehe davon aus, dass diese das vorsätzlich machen da niemand einfach so durch ne Lücke in einer Mauer in einen Innenhof fährt und versehentlich parkt. Deshalb vermute ich auch, dass es sich wohl um Besucher der Nachbarschaft handeln dürfte (Es sind aber selten die gleichen Fahrzeuge).
Das Hauptproblem was ich bei dir sehe ist die Anonymität des Parkplatzes / Wohnanlage, da wie du schon geschrieben hast immer wieder andere Leute deinen Parkplatz besetzen, würde es selbst wenn du abschleppen lassen könntest, wieder andere Parkplatzdiebe geben. Außerdem kannst du teilweise monatelang. auf den Kosten sitzen bleiben und dem Geld hinterher rennen.
Abmahnen ist eine Möglichkeit, hilft aber nur bei geistig Minderbemittelten die einen Schreck kriegen wenn sie Post vom Anwalt bekommen. Der gewitzte Falschparker wurde einfach zurück schreiben:
Sehr geehrter RA,
ich bin zwar der Fahrzeughalter aber war zum fraglichen Zeitpunkt nicht der Fahrzeugführer, somit kann ich die von Ihnen geforderte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben.
Für diesen Schriftwechsel erlaube ich mir Ihnen pauschal 20€ ( Bearbeitungsgebühr, Porto) in Rechnung zu stellen. Bitte überweisen sie vorgenannten Betrag auf nachfolgende Bankverbindung.
Fall erledigt
Von daher denke ich wäre in deinem Fall ein Versenkpoller oder ähnliches Gerät die beste Möglichkeit dich vor Falschparkern zu schützen!
Ich selbst hatte bislang nur 2 x einen Falschparker, den selben, mit einem 7er BMW.
Das habe ich, wie es mir am liebsten ist, persönlich aus der Welt geschafft. Beim ersten mal habe ich Ihm einen kleinen handgeschrieben Brief an unter den Wischer geklemmt:
Sehr geehrter Parkgast,
ihnen wird sicherlich bewußt sein, daß sie auf einem Privatparkplatz stehen.
Ich kann sie schon verstehen, denn es ist ein ausgesprochen schöner Parkplatz, zu Ihren Ungunsten allerdings meiner. Betrachten sie diese freundliche Notiz als Warnung/Mahnung, sollten sie Ihr Fahrzeug nochmals hier abstellen wird es lustig.
Anstatt zu unterschreiben einen habe ich noch einen schönen großen Smilie drunter gemalt.
2 Wochen später stand der gleiche Wagen vor meiner Garage….
Da hab ich kurzerhand 4 Kanten aus meinem Ex-Kickbox Verein zu einem gemütlichen Sit-in mit Bier und Grillen vor meiner Garage eingeladen. Gartenmöbel rausgeräumt und Kumpels empfangen.
3 Stunden später kam der Falschparker aus einem der Nachbarhäuser, guckte rüber und lief in eine andere Richtung, der Typ hatte nichtmal die Courage sein Auto abzuholen, stattdessen schlich er über 90min. lang um den Block. Er hatte wohl vermutet das wir spätetens um 22:00 Uhr das Feld räumen, aber da hatte er sich den falschen ausgesucht.
Nach einer weiteren Stunde kam er dann doch ganz kleinlaut angeschlichen und wollte seinen Wagen abholen.
Es gab ein wirklich sehr freundliches, um nicht zu sagen zu freundliches Gespräch - ohne Gewalt, ohne Drohungen, ohne Beleidigungen – indem ich den Herrn darüber aufklärte das er natürlich seinen Wagen jederzeit abholen kann, wenn er seine Rechnung bezahlt. 200€ Parkgebühr + 100€ pro anwesenden Parkplatzwächter, der dafür sorgt das seinem Fahrzeug nichts passiert.
Was soll ich sagen, ich hatte einen schönen amüsanten Männerabend, der sowieso längst überfällig war und zusätzlich wurde jeder noch für sein Freizeitvergnügen bezahlt.
Ich habe dem Falschparker sogar noch 3 Würstchen vom Grill mit eingepackt und ihn darauf hingewiesen das er gerne jederzeit wieder bei mir parken kann, er kennt ja jetzt die fälligen Auslagen. 😁