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Fremdparker auf Privatparkplatz, was tun?

Themenstarteram 30. März 2009 um 17:38

moin moin...

heute war es das dritte mal das ein fremdparker meinen privatparkplatz (gekennzeichnet und natürlich teuer bezahlt jeden monat) in beschlag genommen hat...

vor 2 wochen war die höhe: nachts um 2 komm ich von ner feier nach haus, steht einer auf meinem prkplatz... hab hupkonzert gemacht... schnell noch den anderen astra weg gebracht undm einen geholt (hat 15min gedauert) steht der immernoch da... wieder druff uff de hupe.. kam der dann an und mault mich voll was ich von ihm will...

 

heut haben wir dann einfach kurzerhand die polizei gerufen (wird auch mir langsam zu blöd)

diese haben sich zwar erst geweigert zu kommen aber es dann doch getan... nach ner halben stunde § wälzen hat der falschparker nen knöllchen für 20eu bekommen :-)

aber was bleibt einem noch anderes über?

abschleppen lassen is zu teuer, das einklagen der kohle mal abgesehen, trotzde ADAC+ und Rechtschutz :-(

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Database

dürfte er mich denn auch abschleppen lassen wenn sich die ganze szene auf einem privatgrundstück abspielt?ich meine wenn es sich offensichtlich um ein privatfahrzeug handelt.

wenn du jemanden zuparkst hat dieser jemand das recht (sofern er dringend auf sein auto angewiesen ist) dein auto das ihn zuparkt abschleppen zu lassen, dabei spielt es keine rolle, ob das bei dir im hof, vorm bahnhof oder auffm supermarktparkplatz ist......

er muss zwar in vorkasse treten, kann aber dir die kosten dafür sehrwohl in rechnung stellen, wenn er nachweisen kann das er dringend auf sein auto angewiesen war...lässt er dein auto nicht abschleppen kann er dir dementsprechernd bus-/taxi-/bahnfahrkosten in rechnung stellen die ihm entstanden sind weil er sein auto nicht nutzen konnte....

sind wir mal ehrlich: Juristisch mag das zutreffen, aber eine solche Regelung ist eigentlich, insbesondere bei mehrmaligem Falschparken, eine absolute Frechheit. Aber ist in Deutschlad mittlerweile ja so: Täterschutz vor Opferschutz, Dreistigkeit vor Gerechtigkeit....armes Deutschland.

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Tja, das hast du ja nun schon selbst beantwortet.;) Empfehle da einen umklappbaren Pfahl einzubetonieren. Alles andere ist teuer, da du du Kosten erstmal vorstrecken darfst. Habe ich schon alles hinter mir.

am 30. März 2009 um 17:49

Und wenn Du den parkplatz mietest, muss Du vorher den Vermieter des Platzes fragen.

Der wird Dir ja / nein / oder zahle selber den Einbau sagen.

Ich habe mal einen Sperrpfahl beim Kollegen eingebaut, danach kam tagsüber eine Firma und hat den wieder ausbebuddelt.

Anschliessend kam die Rechnungs zu Ihm vom Vermieter :mad:

Und wenn der Fahrer von heute ein Widerspruch einlegt, wird er dat Knöllchen nicht zahlen brauchen.

Denn die Pol darf dafür kein ausstellen.

am 30. März 2009 um 17:54

nachts um 2 hupkonzert:D geil ich wohn zum glueck wo anders. aber zum thema, sprech mit dem vermieter ueber das problem. du bezahlst und er muss ihn dier zusichern. wie er das macht oder wie ihr euch einigt ist sein bzw euer ding. selbst kannst du da net viel machen.

 

gruss

Danke, das hatte ich vergessen. Natürlich mit Absprache mit dem Vermieter. Mit der Knolle stimmt, auf einem Privatparkplatz ohne Bedeutung und hinfällig.

kannst du nicht noch ein hinweisschild anbringen?

wenn sich jemand auf meinen parkplatz stellt, stelle ich mich einfach noch dahinter. muss der fremdparker dann halt bescheid sagen wenn er raus möchte. bei der gelegenheit sage ich dann gleich das dieser parkplatz für mich bestimmt ist.

ich würde übrigens nie auf die idee kommen mich auf ein privatgundstück/parkplatz zu stellen, ohne vorher zu erfragen ob die parkplätze nicht vermietet/belegt sind!

Wie sieht es mit der Beschilderung für diesen Parkplatz aus?

wie oft soll das thema noch durchgekaut werden?

Zitat:

Original geschrieben von Database

wenn sich jemand auf meinen parkplatz stellt, stelle ich mich einfach noch dahinter.

und wenn dieser jenige dringend auf sein auto angewiesen ist, lässt er dein auto abschleppen und darf dir dann auch noch völlig rechtens dafür die rechnung mit zahlungsaufforderung nebst frist auf den tisch knallen......also immer schön vorsichtig, mit solchen "ratschlägen", denn sowas geht meist nach hinten los, wenn der falschparker seine rechte kennt......

Zitat:

Original geschrieben von Database

kannst du nicht noch ein hinweisschild anbringen?

wenn sich jemand auf meinen parkplatz stellt, stelle ich mich einfach noch dahinter. muss der fremdparker dann halt bescheid sagen wenn er raus möchte. bei der gelegenheit sage ich dann gleich das dieser parkplatz für mich bestimmt ist.

ich würde übrigens nie auf die idee kommen mich auf ein privatgundstück/parkplatz zu stellen, ohne vorher zu erfragen ob die parkplätze nicht vermietet/belegt sind!

ich stimme dir an sich voll und ganz zu. Aber angenommen, der gute Falschparker ist Arzt und muss dringend wegen eines Einsatzes weg, ist dann aber zugeparkt...dann geht es einem echt an den Kragen....

gruß

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

und wenn dieser jenige dringend auf sein auto angewiesen ist, lässt er dein auto abschleppen

dürfte er mich denn auch abschleppen lassen wenn sich die ganze szene auf einem privatgrundstück abspielt?ich meine wenn es sich offensichtlich um ein privatfahrzeug handelt.

Zitat:

Original geschrieben von JKL05

Zitat:

ich stimme dir an sich voll und ganz zu. Aber angenommen, der gute Falschparker ist Arzt und muss dringend wegen eines Einsatzes weg, ist dann aber zugeparkt...dann geht es einem echt an den Kragen....

hab ich nicht bedacht.

Wer sein Auto auf meinen Privatparkplatz stellt, der wollte es mir wohl schenken.

Das nehm ich dann auch gerne an und wuerd schon mal fleissig Teile runterschrauben oder Verkaufszettel dranhaengen. :)

 

Ne Schmarrn, also wir in der Arbeit haben auch dauernd Falschparker auf unseren reservierten Parkplaetzen.

Wenn wir die Leute sehen, dann sprechen wir sie direkt drauf an. Wenn nicht, dann haben wir so schoene bunte Zettel mit sinngemaesser Aufschrift "Bitte parken Sie in Zukunft nicht mehr auf unseren reservierten Abteilungs-Parkplaetzen. Mit freundlichen Gruessen - Die xxx GmbH".

Abschleppen lassen oder so mussten wir noch keinen, die waren alle einsichtig.

Zitat:

Original geschrieben von Database

dürfte er mich denn auch abschleppen lassen wenn sich die ganze szene auf einem privatgrundstück abspielt?ich meine wenn es sich offensichtlich um ein privatfahrzeug handelt.

wenn du jemanden zuparkst hat dieser jemand das recht (sofern er dringend auf sein auto angewiesen ist) dein auto das ihn zuparkt abschleppen zu lassen, dabei spielt es keine rolle, ob das bei dir im hof, vorm bahnhof oder auffm supermarktparkplatz ist......

er muss zwar in vorkasse treten, kann aber dir die kosten dafür sehrwohl in rechnung stellen, wenn er nachweisen kann das er dringend auf sein auto angewiesen war...lässt er dein auto nicht abschleppen kann er dir dementsprechernd bus-/taxi-/bahnfahrkosten in rechnung stellen die ihm entstanden sind weil er sein auto nicht nutzen konnte....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Database

dürfte er mich denn auch abschleppen lassen wenn sich die ganze szene auf einem privatgrundstück abspielt?ich meine wenn es sich offensichtlich um ein privatfahrzeug handelt.

wenn du jemanden zuparkst hat dieser jemand das recht (sofern er dringend auf sein auto angewiesen ist) dein auto das ihn zuparkt abschleppen zu lassen, dabei spielt es keine rolle, ob das bei dir im hof, vorm bahnhof oder auffm supermarktparkplatz ist......

er muss zwar in vorkasse treten, kann aber dir die kosten dafür sehrwohl in rechnung stellen, wenn er nachweisen kann das er dringend auf sein auto angewiesen war...lässt er dein auto nicht abschleppen kann er dir dementsprechernd bus-/taxi-/bahnfahrkosten in rechnung stellen die ihm entstanden sind weil er sein auto nicht nutzen konnte....

sind wir mal ehrlich: Juristisch mag das zutreffen, aber eine solche Regelung ist eigentlich, insbesondere bei mehrmaligem Falschparken, eine absolute Frechheit. Aber ist in Deutschlad mittlerweile ja so: Täterschutz vor Opferschutz, Dreistigkeit vor Gerechtigkeit....armes Deutschland.

Ja, stimmt. Ich war damals besser: Den asozialen Taxiknilch, der meine Garage blockierte, habe ich einfach 10 m weiter versetzen lassen. Prozeß gewonnen, da kein abschleppen. Pech für den Knilch. :D

Ich hab in einem solchen Fall dem "Falschparker" eine Rechnung über 45 € an den Scheibenwischer gehängt, mit dem Hinweis, mich das nächste Mal vorher zu kontaktieren, wenn er nochmal beabsichtigen sollte, meinen Parkplatz zu mieten. Ist zwar nichts draus geworden, aber da ich seitdem Ruhe habe, hats den Zweck erfüllt :)

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