Fremdparker auf Privatparkplatz, was tun?
moin moin...
heute war es das dritte mal das ein fremdparker meinen privatparkplatz (gekennzeichnet und natürlich teuer bezahlt jeden monat) in beschlag genommen hat...
vor 2 wochen war die höhe: nachts um 2 komm ich von ner feier nach haus, steht einer auf meinem prkplatz... hab hupkonzert gemacht... schnell noch den anderen astra weg gebracht undm einen geholt (hat 15min gedauert) steht der immernoch da... wieder druff uff de hupe.. kam der dann an und mault mich voll was ich von ihm will...
heut haben wir dann einfach kurzerhand die polizei gerufen (wird auch mir langsam zu blöd)
diese haben sich zwar erst geweigert zu kommen aber es dann doch getan... nach ner halben stunde § wälzen hat der falschparker nen knöllchen für 20eu bekommen :-)
aber was bleibt einem noch anderes über?
abschleppen lassen is zu teuer, das einklagen der kohle mal abgesehen, trotzde ADAC+ und Rechtschutz :-(
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wenn du jemanden zuparkst hat dieser jemand das recht (sofern er dringend auf sein auto angewiesen ist) dein auto das ihn zuparkt abschleppen zu lassen, dabei spielt es keine rolle, ob das bei dir im hof, vorm bahnhof oder auffm supermarktparkplatz ist......Zitat:
Original geschrieben von Database
dürfte er mich denn auch abschleppen lassen wenn sich die ganze szene auf einem privatgrundstück abspielt?ich meine wenn es sich offensichtlich um ein privatfahrzeug handelt.
er muss zwar in vorkasse treten, kann aber dir die kosten dafür sehrwohl in rechnung stellen, wenn er nachweisen kann das er dringend auf sein auto angewiesen war...lässt er dein auto nicht abschleppen kann er dir dementsprechernd bus-/taxi-/bahnfahrkosten in rechnung stellen die ihm entstanden sind weil er sein auto nicht nutzen konnte....
sind wir mal ehrlich: Juristisch mag das zutreffen, aber eine solche Regelung ist eigentlich, insbesondere bei mehrmaligem Falschparken, eine absolute Frechheit. Aber ist in Deutschlad mittlerweile ja so: Täterschutz vor Opferschutz, Dreistigkeit vor Gerechtigkeit....armes Deutschland.
264 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Private Schilder müssen als solche gekennzeichnet sein und haben keine rechtlichen Folgen bei Zuwiderhandlungen. Als Ausnahme kommt nur eine amtliche Anordnung in Frage.
Ich denke du meinst private Schilder auf öffentlichem Grund. Ansonsten haben diese Schilder im Privatrecht (und davon sprechen wir hier- Stichwort Besitzstörung) durchaus ihre Bewandtnis und stellen ein Erfordernis zur Klarstellung des Privateigentums dar.
Ansonsten bitte Quellenangabe dass diese Privatgrundschilder mit der Androhung von Massnahmen nicht gültig sind.
Zitat:
Ich finde es außerdem fraglich, wenn Abschleppunternehmen quasi durch Verträge mit Unternehmen gleichzeitig "Besitzer und Geschädigte" sind. Das würde bei Gericht bedeuten, daß der Geschädigte gegenüber dem Schädiger quasi die Höhe der Strafe bestimmt. Sowas darf es in einem Rechtsstaat nicht geben. Wenn ich im Halteverbot stehe, kann auch nicht Politesse A 25€ und B 50€ verlangen. Wo gibts denn sowas? Das ist wieder so ein Urteil, was an der komplett falschen Ecke ansetzt. Nicht Schädiger und Geschädigter sind problematisch, sondern die Abzock-Abschlepper und das dürften wohl > 70% sein.
Man kann hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Es geht hier nicht um Strafe sondern um Kosten für das Abschleppen eines Fahrzeuges. Und es ist doch wahrscheinlich unbestritten dass diese Kosten sich per Einzelfall durchaus unterscheiden können. Eine Großstadt wird z.B. immer teurer beim Abschleppen sein als eine kleine. Stichwort Kostenstrukturen.
Die Abzocker wurden übrigens mit dem Urteil auch eingebremst. Sie können ortsübliche Sätze + angemessene! Zusatzkosten verlangen. Und das ist meines Erachtens fair.
Zitat:
Irgendwo widerstrebt es mir, daß "irgendein" Privater mal schnell Polizist spielen kann und entscheidend, wer, wann, wo abgeschleppt wird. Da gehört noch eine Staatsmacht als Zeuge dazu. Wer garantiert denn dem Schädiger, daß er wirklich zu Recht abgeschleppt wurde und nicht einfach nur abgezockt wird?
Das hat doch mit Polizist spielen nichts zu tun. Fakt ist z.B. in meinem Fall dass andere ignorante Zeitgenossen einfach meinen Parkplatz besetzen. Trotz Schildern etc. Das ist nicht einfach mal so sondern Vorsatz.
Ich bezahle eine Haufen Geld für den Parkplatz . Wenn ein Ignorant drauf steht darf ich dann mein Fahrzeug in der Tiefgarage abstellen und auch das noch bezahlen. Wenn in der TG kein Platz ist bin ich der Verar..... der rumfährt und nen Platz sucht. Und da soll ich dann Nachsicht haben....
Der Ruf nach der Staatsmacht unabhängig von den Gesetzen: Durchführbarkeit? Ich könnte jeden zweiten Tag die Polizei rufen. Haben die genug Personal und Zeit sich um solch einen Mist zu kümmern? Kommen die innerhalb kurzer Zeit? Was mach ich dann in der Wartezeit mit meinem Auto? Verlangt dann der Staat vomn Falschparker zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr dass der Steuerzahler nicht für solch ignorantes Verhalten auch noch zusätzlich zahlen muss?
Und zuletzt. Warum soll denn der Geschädigte immer in Vorauslage gehen und dem ganzen Schriftkram erledigen. Sollte sich der arme Ignorant ungerecht behandelt fühlen kann er ja genau so klagen. Nur hat dann der Geschädigte deutlich weniger Arbeit und Aufwand. Und das finde ich persönlich als gerecht.
Zitat:
Original geschrieben von sligo93
Warum soll denn der Geschädigte immer in Vorauslage gehen und dem ganzen Schriftkram erledigen. Sollte sich der arme Ignorant ungerecht behandelt fühlen kann er ja genau so klagen. Nur hat dann der Geschädigte deutlich weniger Arbeit und Aufwand. Und das finde ich persönlich als gerecht.
Eben. Genau das war sicherlich auch die Intention des aktuellen BGH-Urteils.
Zitat:
Original geschrieben von trixi1262
Nein, damit DUUUUU, was zu Fragen hast !!!Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Warum? Damit Frechheit siegt?
Ich frage nicht, ich handel 😉
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Ich frage nicht, ich handel 😉Zitat:
Original geschrieben von trixi1262
Nein, damit DUUUUU, was zu Fragen hast !!!
…Richtig, ich handel auch.
Habe mittlerweile rausbekommen wo mein Falschparker wohnt
und habe ihn zwischen Tag und Dunkel besuchen lassen.
Es ist nicht zu fassen was mache Leute für’n Kasten Bier alles tun.
Mein Parkplatz ist seit dem nie mehr besetzt gewesen…
Ähnliche Themen
handeln ist leider die richtige entscheidung. die leute werden immer dreister und frecher.
heute vormittag haben wir unsere tochter besucht und bei ihr in der einfahrt geparkt. nach etwa 10-15 minuten wollten wir gemeinsam los und es stand ein auto hinter uns in der einfahrt. darauf unsere tochter:
ach, wieder einer vom friseur.
Zitat:
Original geschrieben von waswesich
…Richtig, ich handel auch.Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Ich frage nicht, ich handel 😉
Habe mittlerweile rausbekommen wo mein Falschparker wohnt
und habe ihn zwischen Tag und Dunkel besuchen lassen.
Es ist nicht zu fassen was mache Leute für’n Kasten Bier alles tun.
Mein Parkplatz ist seit dem nie mehr besetzt gewesen…
LOL
ROFL
Ich nehme mal an du hast einen Jurastudenten mit einem BGB geschickt, oder???
😁😁😁😁
Quelle des Zitates
Zitat:
Hi,
Auf unserem Hof (Privatgelände) stellen sich vermehrt ungebetene Fremdparker...
Was natürlich sehr ärgerlich ist,wenn man zur Arbeit fährt,wieder Heimkommt und auf auf seinem eigenen Parkplatz ist kein Platz mehr😠
Leider bekommt man die Leute nie zu fassen da alle im Haus Arbeitstätig sind🙁
Wie würdet Ihr da vorgehen?!
Schönen Sonntag noch🙂
Hallo escort_fahrer32,
mich würde zuerst einmal interessieren ob und wie dein privater Hof gekennzeichnet ist? Sind es immer die gleichen die dort parken?
Ich würde zuerst einmal so deutlich wie möglich klar stellen, dass es sich um meinen privaten Grund handelt und ich nicht mit dem abstellen fremder Fahrzeuge einverstanden bin. Wenn es immer die gleichen sind, klemm denen doch einfach einen Brief hinter den Scheibenwischer. Wenn du vorsichtig bist, nimm einen Zeugen mit, der später bestätigen kann, dass du nichts beschädigt hast dabei. Alternativ könnte man auch Schilder aufstellen.
Vielleicht wurde es schon genannt, aber ich würde sagen, bei asozialen Parkplatzblockierern hilft nur sowas:
http://www.rakuten.de/.../...nd-abschliessbar-parkplatz-566517360.html
Kostet zwar erstmal Geld und muss vermutlich auch mit dem Vermieter des Parkplatzes abgesprochen werden, aber dafür hat man anschließend seine Ruhe - und das gute Gefühl, dass endlich mal Gerechtigkeit herrscht. Die 20 Sekunden Zeit, die sowas beim Ein- und Ausparken kostet, sind doch da fast schon nebensächlich. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Vielleicht wurde es schon genannt, aber ich würde sagen, bei asozialen Parkplatzblockierern hilft nur sowas:http://www.rakuten.de/.../...nd-abschliessbar-parkplatz-566517360.html
Kostet zwar erstmal Geld und muss vermutlich auch mit dem Vermieter des Parkplatzes abgesprochen werden, aber dafür hat man anschließend seine Ruhe - und das gute Gefühl, dass endlich mal Gerechtigkeit herrscht. Die 20 Sekunden Zeit, die sowas beim Ein- und Ausparken kostet, sind doch da fast schon nebensächlich. 🙂
Ja wurde auf Seite 1 im Jahre 2009 bereits genannt.
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Vielleicht wurde es schon genannt, aber ich würde sagen, bei asozialen Parkplatzblockierern hilft nur sowas:http://www.rakuten.de/.../...nd-abschliessbar-parkplatz-566517360.html
Kostet zwar erstmal Geld und muss vermutlich auch mit dem Vermieter des Parkplatzes abgesprochen werden, aber dafür hat man anschließend seine Ruhe - und das gute Gefühl, dass endlich mal Gerechtigkeit herrscht. Die 20 Sekunden Zeit, die sowas beim Ein- und Ausparken kostet, sind doch da fast schon nebensächlich. 🙂
Die Teile wären interessant mit Federmechanismus. Man kann auf den Parkplatz drauf fahren aber nicht mehr runter. 😁