ForumFahrzeugtechnik
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Freie Werkstatt: Noch scheckheftgepflegt?

Freie Werkstatt: Noch scheckheftgepflegt?

Hallo. Ein Mitarbeiter bei einer Vertragswerkstatt meinte, das Auto sei auch noch scheckheftgepflegt, wenn der Service bei einer anderen Vertragswerkstatt ODER sogar bei einer freien Werkstatt gemacht werden würde, so lange garantiert ist, dass die Herstellervorgaben eingehalten werden und das belegbar ist. Google sagt etwas anderes, nämlich dass das Auto, wenn der Service in einer freien Werkstatt erledigt wird, nicht mehr als scheckheftgepflegt gilt. Weiß das hier jemand genauer?

Ähnliche Themen
53 Antworten

Ist meiner Mutter passiert, 3 Jahre, Checkheft, 20tkm mit Motorschaden, Kulanz abgelehnt. Mit viel hängen und würgen dann ne Teillösung...

Aber, ehrlich, wie oft hat man nen Motorschaden? Die Frage ist ja auch was für n Auto mit wie viel Technik man gekauft hat. Wenn man was solides von der Stange kauft, dann hat man da eigentlich in der "Kulanzzeit" nix mehr dran und dann ist auch die Frage wie viele KM, etc.

Also das Auto ( Audi TT RS) hat mittlerweile 131.000 KM und ist 11 Jahre alt. Da ich ja sowieso schon einen Service bei Renault habe machen lassen, wird es mit der Kulanz eh nichts mehr und nach 11 Jahren ist das vmtl sowieso kaum noch möglich, auch wenn ich alles brav bei Audi hätte machen lassen. Ich habe alle Service machen lassen, aber manchmal mit 3-4 Wochen Verspätung. Ich möchte das Auto seit längerer Zeit verkaufen, war aber schon vorher immer mal wieder am überlegen, den Service in einer freien Werkstatt machen zu lassen. Dann kann ich das ja jetzt tun, Garantie habe ich sowieso keine mehr und wenn das was hier geschrieben wird stimmt, bekomme ich eh keine Kulanz mehr. Meine Frage wäre dann nur noch: Darf (rechtlich), wenn ich das Auto verkaufe, sagen es sei scheckheftgepflegt? Ich habe ja alle Services gemacht, wenn ich auch nicht auf den Tag, oder die Woche genau.

Schreib halt einfach lückenloses Serviceheft oder Servicehistorie vorhanden und gut. Hängt Euch doch nicht an dem Begriff "Scheckheft" auf. Ist ja mittlereile eh überholt durch die Seviceeinträge im Auto bei vielen Herstellern.

Zitat:

@SameP schrieb am 25. Dezember 2022 um 16:22:35 Uhr:

Meine Frage wäre dann nur noch: Darf (rechtlich), wenn ich das Auto verkaufe, sagen es sei scheckheftgepflegt? Ich habe ja alle Services gemacht, wenn ich auch nicht auf den Tag, oder die Woche genau.

Der Begriff ''Scheckheftgepflegt'' sagt nicht aus das es in einer Vertragswerkstatt geschehen sein muss.

Scheckheftgepflegt ist eigentlich ein Umgangssprachlicher Begriff der aus alten Tagen des Autos stammt. da war es noch Üblich ein Wartungs Check Heft zu haben. In diesem Wartungsheft stand auch was zu machen ist. Und das jeweilige wurde halt eingetragen und abgestempelt.

Es gibt bei Wartungen keine Pflicht zum Vertragshändler zu gehen um den Wert des Fahrzeugs zu erhalten.

Das würde den freien Werkstätten die Kompetenz absprechen ein Fahrzeug Fachgerecht instand zu halten. Und as ist halt laut Gesetz nicht erlaubt.

Daher ja auch die ganzen Urteile das eine Wartung auch von anderen als Vertragswerkstätten durchgeführt weerden dürfen müssen. Da es sich um Standart Wartungsarbeiten handelt die keine spezielle zum Fahrzeug gehörende Fachkenntniss erfordert wie bei Motorinstandsetzungen oder Karosseriearbeiten.

Zitat:

@camelffm-2 schrieb am 25. Dezember 2022 um 16:49:34 Uhr:

 

Es gibt bei Wartungen keine Pflicht zum Vertragshändler zu gehen um den Wert des Fahrzeugs zu erhalten.

Das würde den freien Werkstätten die Kompetenz absprechen ein Fahrzeug Fachgerecht instand zu halten. Und as ist halt laut Gesetz nicht erlaubt.

Daher ja auch die ganzen Urteile das eine Wartung auch von anderen als Vertragswerkstätten durchgeführt weerden dürfen müssen. Da es sich um Standart Wartungsarbeiten handelt die keine spezielle zum Fahrzeug gehörende Fachkenntniss erfordert wie bei Motorinstandsetzungen oder Karosseriearbeiten.

Das eine ist die Theorie, das andere im Schadensfall dann die Praxis.

Wenn der Hersteller eine Möglichkeit sieht eine teure Schadensregulierung abzulehnen weil in der Wartungshistorie fremde Werkstätten zu finden sind, könnte man in Schwierigkeiten geraten seine Ansprüche durchzusetzen, selbst wenn man nach den Buchstaben des Gesetzes Ansprüche hätte.

Dann stellt sich die Frage wie weit man dann auf eine Gerichtliche Klärung setzt. Für die Hersteller meist keine besondere Sache, da wird einfach abgelehnt und abgewartet ob und wie ernst es der Kunde meint.

Bei den Einhaltungen der vorgeschriebenen Wartungsintervalle ist es wohl ähnlich.

Es gibt vertraglich klar umrissene Fristen und Pflichten des Halters WIE er sein Fahrzeug Warten lassen muss. Hält man sich nachweislich nicht penibel daran verletzt man seine Vertraglichen Pflichten und muss im Gegenzug auch damit rechnen, das der Vertragspartner dann wiederum seine zugesagten Verpflichtungen nicht mehr einhalten muss. „Vertrag ist eben Vertrag“ und für beide Vertragspartner bindend, auch im Detail.

Da gibt’s kein , „war ja nur 2Tage/ 500km drüber“

Selbst wenn die Vertragswerkstatt telefonisch sowas andeutet, im Zweifel müsste sich der Mitarbeiter an das Gespräch „erinnern“, was ich bezweifeln würde.

Man selbst würde ja auch „kleinlich“ auf einer Schadensregulierung bestehen, wenn ein Schaden einen Tag oder gar Stunden vor dem Ablauf einer Garantie Eintritt.

Andersherum ist es eben genauso, wenn der Schaden knapp NACH dem Garantieablauf Eintritt oder eben unplausibilitäten in der Wartungshistorie auftauchen

Dann ist man auf Kulanz bzw. Kundenfreundlichkeit des Herstellers angewiesen.

, was ja auch nicht selten gewährt wird. Muss man ja auch fairerweise mal anerkennen.

Und um genau solchen Szenarien vorzubeugen mache ich meine Wartungstermine sehr rechtzeitig, worin ich auch kein Problem sehe.

Trotz wissentlich anstehendem Wartungsterminen in den Urlaub zu fahren…..nee…m.M. nach keine gute Entscheidung. Wenn’s dann „schief geht“ darf man auch nicht klagen.

Bei den üblichen Kiesplatzhändlern heißt "Scheckheftgepflegt" das ein Scheckhaft vorhanden ist und das da vor etlichen Jahren vielleicht sogar mal was eingetragen wurde, mehr aber auch nicht.

Schließlich steht bei denen ja auch immer am Ende der Anzeige " Alle Angaben ohne Gewähr" es ist am Ende aber eh Fraglich ob Scheckheftgepflegt wirklich eine Rechtsverbindliche Angabe ist, offizielle Regelungen gibt es dazu nicht.

Macht sicher auch ein Unterschied ob es ein 3000 oder 30000€ Gebrauchtwagen ist.

Mir persönlich wäre es weitgehend egal ob ein Wagen von der Markenwerkstatt oder eine freien gewartet wurde. Wichtig sind nachvollziehbare regelmäßige Wartungen.

Ich kann nur sagen, das bei meinen Neuwagen in den ersten 3 Jahren fast immer irgendwas gemacht wurde, wenn der Wagen zur Inspektion war, irgendwas mit Software, um Fehler zu beheben, die ich nicht mal hatte, da ein Teil gegen ein überarbeitetes getauscht.

Jeder kann machen was er will, aber wenn ich die FREIWILLIGE Garantie und anschließende Kulanz haben möchte, halte ich mich an die Intervalle und gehe die ersten 5 Jahre zur Vertragswerke. Ansonsten kann der Hersteller sich halt an die gesetzliche Gewährleistung halten. Alle Goodies der Garantie sind freiwillig und können halt mit paar einfachen Bedingungen zu recht verknüpft sein.

Heute ist man definitiv noch Testfahrer, wenn man ein Modell gleich zu Anfang kauft, da wird noch ne ganze Weile nachgebessert. Beispiel das unsägliche Mediasystem bei VAG, wie soll das jemals laufen, wenn ich den Karren nicht zu VAG bringe? Offizielle Rückrufe gibt es nur bei derben Sicherheitsrelevanten Dingen. Das das Fahrzeug nachts bei Schittwettter in der Pampa liegen bleiben kann, gehört nicht dazu.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 25. Dezember 2022 um 22:13:14 Uhr:

Schließlich steht bei denen ja auch immer am Ende der Anzeige " Alle Angaben ohne Gewähr"

Oft auch ohne Gewehr :p

So ganz einfach ist das Thema nicht, grundsätzlich muss man auch unterscheiden worum es geht, Garantie, Gewähleistung, Kulanz, Kaufrecht oder Haftpflichtschaden mit fiktiver Abrechnung.

Mein letzter Privatwagen war auch lückenlos scheckheftgepflegt. Alles was ich selber am Auto gemacht habe habe ich selbstverständlich ins Scheckheft eingetragen. Will doch auch selber wissen wann ich das letzte Mal Öl oder Bremsflüssigkeit gewechselt habe. Die Aussagekraft ist eh gegenüber Laien überschaubar, da sollte man sich nicht von ein paar schicken Stempeln blenden lassen. Auch viele Stempel sagen nicht viel darüber aus ob alle Wartungen vollständig und pünktlich gemacht wurden, dazu müsste man erstmal anfangen Wartungsvorschriften mit dem Scheckheft abzugleichen. Und dann noch Autos mit flexiblen Intervallen nach Anzeige ... und heutigen Autos die meist gar kein Scheckheft mehr haben.

Die ersten paar Jahre wo noch Garantie/Kulanz im Raum steht würde ich beim eigenen Auto oder Kauf wert auf markengebunden scheckheftgepflegt legen, bei älteren Fahrzeugen ist mir das egal welche Werkstatt das war, hauptsache es wurde gemacht. Ist ja nicht so als wenn alle Markenbetriebe super arbeiten und alle freien nur Murks abliefern - oft sogar im Gegenteil.

 

In der Werkstatt in der ich mal ursprünglich KFZ Mechaniker gelernt hatte, das war eine freie Werkstatt, haben wir auch gerne mal für nen 5er einen Stempel ins Heft gedrückt....

Stempel und Heft sagen garnichts aus. Es ist nur ein schönes Bild, mehr nicht.

Ebenso sagen Wartungsprotokolle einer Werkstatt nichts aus wenn die Häckchen in den Kästchen alle annähernd Gleich ausschauen. dann kann man davon ausgehen das der Wartungsbogen nicht am Fahrzeug während der Arbeit ausgefüllt wurde sondern am Schreibtsich.

Und was sagen persönliche Notizen im Wartungsheft aus? Genauso viel.

Was hab ich bei Kärtchenhändlern schon Scheckhefte gesehen, wo die letzten 4/5 Stempel identisch waren, zwar ein anderes Datum, aber auch gleiche Unterschriften- nicht mal die Mühe gemacht, den Kugelschreiber zu wechseln....

Wer ein Auto nur nach sowas kauft.....

Ein Auto das lange nach Ablauf der Garantie wirklich noch turnusmäßig den vorgeschriebenen Wartungsintervall erfährt ist bald ne blaue Mauritius :-)

Man liest ja schließlich nicht umsonst, wer alles so alles selber macht am Auto -und beim Verkauf ist dann alles Scheckheft :-)

Beim Auto meiner Frau den wir vor 6 Jahren gebraucht gekauft hatten, waren bis knapp 80000 km alles bei Opel gestempelt, danach alle Service bei Bosch 2 x bez. 1 x bei ATU.

Es waren auch Rechnungen dabei.

Ich selbst mache so ziemlich alles selber Regelmäßig was gemacht werden soll ( Filter etc. ) ...

bei meinem ,da hatte ich 5 Jahre Garantie und ich habe alles bei VW machen lassen,

seid die Garantiezeit um ist mache ich im Turnus alle Service selbst.

Meinen Golf 7 GTI (BJ2015/118.00km) habe ich für jede Inspektion, Reparaturen und Ölwechsel immer zum VW Vertragshändler gebracht, um ein "sauberes" Serviceheft zu führen und im Schadensfall einen Anspruch auf Kulanz zu wahren.

Für die letzte Inspektion mit Zündkerzen, Bremsflüssigkeit und Luftfilterwechsel habe ich eine stolze Summe von 750€ bezahlt.

 

Nun kam es zum Schadensfall am Panoramadachrahmen.

Ein bekanntes Problem beim Golf 7, bei dem der Rahmen des Panoramadaches durch Spannung bricht.

Reparaturkosten ca. 2000-2500€.

Kulanzantrag wurde auf meinen ausdrücklichen Wunsch gestellt, jedoch wurde mir gleich gesagt dass die Wahrscheinlichkeit einer Zusage gleich Null wäre, bei diesem hohen Fahrzeugalter und Laufleistung.

 

Das war definitiv mein letztes mal im VW Glaspalast.

In Zukunft geht mein Fahrzeug zu einer freien Werkstatt, die auf VW/Audi 2.0TFSI spezialisiert ist, denn Kulanz ist im Schadensfall reine Freiwilligkeit und die VW Stempel im Serviceheft sind außerhalb der Garantiezeit nicht die Tinte wert!

Zitat:

@vwmania schrieb am 4. Januar 2023 um 00:08:48 Uhr:

Meinen Golf 7 GTI (BJ2015/118.00km) habe ich für jede Inspektion, Reparaturen und Ölwechsel immer zum VW Vertragshändler gebracht, um ein "sauberes" Serviceheft zu führen und im Schadensfall einen Anspruch

Wie der Name Kulanz schon sagt hast du darauf nicht den geringsten Anspruch.

Bei einem 7 Jahre alten Fahrzeug mit über 100tkm noch Kulanz zu erwarten grenzt schon ein bisschen an Blauäugigkeit.

Aber selbst wenn ein Hersteller bei einem Fahrzeug das aus der Garantie ( oder Gewährleistung) raus Kulanz gewährt ist das oft reine Augenwischerei. Denn oft übernimmt ein Hersteller bei Kulanz nur einen Teil der Kosten. Repariert werden muss natürlich in einer Vertragswerkstatt.

Da kostet eine Reparatur dann mit Kulanz oftmals mehr als in einer freien Werkstatt ohne Kulanz.

Ein auch nach dem Garantiezeitraum regelmäßig weitergeführtes „Scheckheft“ erhöht in erster Linie mal den Wiederverkaufswert. Dabei ist es dann irgendwann egal wo die Arbeiten durchgeführt wurden, nur plausibel und mit Rechnungen belegbar sollte das ganze dann sein.

So ganz nebenbei wird aber auch die Fahrzeugtechnik gepflegt und damit das Pannenrisiko verringert,

WENN, ….ja wenn alles seriös und Fachgerecht durchgeführt wird.

Und klar…..Murphys Gesetze sind damit nicht völlig außer Kraft gesetzt. Wenn’s einen dann trotzdem mal erwischt, passiert das ganz sicher irgendwo im Urlaub, Nachts in der Pampa, oder überraschend bei Zeitnot.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Freie Werkstatt: Noch scheckheftgepflegt?