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Freie Werkstatt: Noch scheckheftgepflegt?

Hallo. Ein Mitarbeiter bei einer Vertragswerkstatt meinte, das Auto sei auch noch scheckheftgepflegt, wenn der Service bei einer anderen Vertragswerkstatt ODER sogar bei einer freien Werkstatt gemacht werden würde, so lange garantiert ist, dass die Herstellervorgaben eingehalten werden und das belegbar ist. Google sagt etwas anderes, nämlich dass das Auto, wenn der Service in einer freien Werkstatt erledigt wird, nicht mehr als scheckheftgepflegt gilt. Weiß das hier jemand genauer?

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53 Antworten

Wieso sollte eine Wartung wenn sie nachweislich nach Herstellervorgabe in einer freien Werkstatt gemacht wird nicht als Scheckheftgepflegt gelten ?? Das ist mir Neu. Die freie kann ja sogar seit einiger Zeit auf das digitale Wartungsheft zugreifen (wenn sie dafür Gebühr zahlen) und es ausfüllen.

Wirklich genau nicht, nein.

Aber ich meinte, für einen nächsten Käufer ist ja "lediglich" entscheidend, dass die Services fachgerecht, vollständig und nach Herstellervorgaben ausgeführt wurden.

Ist dies belegbar (Rechnungen / Zusicherung der ausführenden Werkstatt, Abstempelung Serviceheft) sollte dies die entscheidenenden und wichtigen Anforderungen erfüllen.

Dazu ist zu ergänzen, sind wir ehrlich, unter Umständen in einer kleinen, freien Werkstatt, wo derjenige der arbeitet auch den Kunden und das Auto "persönlich" kennt (und auf diese zählt als "Lohnzahler"), die Wahrscheinlichkeit, dass ehrlich und sauber gearbeitet wird, grösser sein dürfte, als in einer grossen, anonymen Markenwerkstatt, wo vielleicht einfach Häckchen gesetzt werden, ohne entsprechende Ausführung und irgendeiner am Objekt arbeitet ....

Es stellte sich also primär die Frage, was der Grund Deiner Frage ist: Geht es um eine "Sicherheit" für einen Occasionskäufer oder darum, dass es im rechtlichen Sinne "hält"?

In der Rechtsprechung gilt "Scheckheftgepflegt" nur für die Ausführung durch die Markenwerkstatt.

Bei Versicherungsschäden machen auch die Versicherungen Unterschiede, bei Pflege durch "Freie" gibt es weniger.

Es geht darum, dass ich das Auto verkaufen möchte und gefragt wurde, ob es scheckheftgepflegt sei. Es ist ein Audi und ich hab bisher fast alle Services bei VW/Audi machen lassen, nachdem mir der Mitarbeiter bei VW sagte, es sei auch noch scheckheftgepflegt, wenn ich einen Service bei einer anderen Werkstatt machen lassen würde ( nicht Audi/VW). Er meinte scheckheftgepflegt würde nur bedeuten, dass alle Service zeitnah erledigt wurde und alle Teile (Öle, Zündkerzen, usw), den Herstellervorgaben entsprechen und das im Serviceheft dokumentiert wurde. Ich habe dann irgendwann noch 2 Service bei einem Renault-Händler machen lassen, weil billiger und ich die Werkstatt gut kenne und immer gute Erfahrungen dort gemacht habe. Daher stellt sich mir nun die Frage, ob es "rechtlich" noch scheckheftgepflegt ist bzw ob ich das behaupten kann. Außerdem muss ich noch einen Service machen und wenn nichts dagegen spricht, würde ich das bei einer freien Werkstatt machen lassen.

Was ist eigentlich der Vorzug von "scheckheftgepflegt"? Das man weiß, dass das Auto gut gepflegt wurde, weil alle Service regelmäßig gemacht wurden UND/ODER, dass noch Anspruch auf Kulanz vorhanden ist? Ich habe mittlerweile 131.000 KM und weiß sowieso nicht, ob es sich wegen der Kulanz noch lohnt den Service für ein ordentlichen Aufschlag bei VW oder Audi machen zu lassen. Zumal ich bei VW schon richtig schlechte Erfahrungen gemacht habe. Auto kam mit einem Kratzer zurück und niemand von denen wollte es gewesen sein.

Kulanz ist eine freiwillige Sache des Herstellers und die gewährt er nach seinen Regeln. Audi wird nach den Services in der Renaultwerkstatt weder Mobilitätsgarantie noch Kulanz gewähren...

Wenn alle Stempel im Heft sind, würde ich die Frage mit ja beantworten.

Aber Wert darauf legen dass der Käufer das Checkheft sich anguckt. Dann sieht er ja was Sache ist und akzeptiert es oder nicht.

Möglichst auch die Sichtung bestätigen lassen.

Man kann die Frage auch so beantworten: alle Arbeiten sind gemacht und eingetragen.

Ich hab beim letzten Verkauf auch alle Werkstattrechnungen zum Checkheft dazu gegeben...der Käufer war glücklich :)

Checkheftgepflegt ist ein Auto wenn alle Wartungen gemäß Herstellervorgabe gemacht wurden und eingetragen wurden.

Bei Vertragswerkstatt Checkheftgepflegt heißt, sie wurden bei der OE Werkstatt gemacht. Normal Checkheftgepflegt kann auch eine freie Werkstatt sein.

Ich gebe einen Rat, in der Garantiezeit nur zum VW, Opel oder so gehen, die machen ihre Regeln wie schon der matzi99 geschrieben hat...

Zum einen falls die etwas z.B. ändern oder so mehr Öl ab sofort oder so.

Später bekommt man dann zu hören die letzten 2 Ölwechsel ,da wurde ja immer nur 3,6 statt 3,9 L eingefüllt...

Leider hat Ihre günstige Kette zu wenig eingefüllt...

( wir haben Datum XY beschlossen 3,9 statt 3,6 )

Oder bei einem Hersteller wurde beschlossen das eine Schraube der Kurbelwelle kontrolliert werden sollte evtl. getauscht, weil einige ab Werk zu kurz waren ...

Der gute Mann, hat aber bei einer Kette die 1. Wartung machen lassen, keine Kontrolle ( Motor hin )

Keiner wollte bezahlen ,Kette, Hersteller nicht , Hersteller wäre er zu uns gekommen wäre das nicht passiert...

Der Mann ,Anwalt ,TV eingeschaltet dann hat sich der Hersteller zu 50 % beteiligt...

Bericht war bei Vox zu sehen

Das ist absolut Richtig ! Jeder Hersteller wird eine Garantiearbeit oder Kulanz ablehnen wenn innerhalb der Fahrzeuggarantie eine freie Werksatt nachweislich an dem Fahrzeug etwas gemacht hat.

Wenn die Wartung nur um eine Woche überzogen ist hat man das gleiche Problem, jeglicher Schaden am Fahrzeug, ob Korrosion, Ölverlust, Motorschaden, Fahrwerksschaden wird dann als Garantiearbeit abgelehnt da ja der Schaden hätte vermieden werden können wenn die Wartung zum Fälligkeitstermin durchgeführt worden wäre.

Und von wegen Wartung nach Herstellervorschrift, ich hatte genügend knackende Türfangbänder die von Renault als Garantiearbeit abgelehnt wurde weil an den Fangbändern das flasche Schmiermittel aufgebracht wurde. So auch andere Garantiefälle wo die Wartung nur um einige Tage verschleppt war.

Man muss schon aufpassen und eben auch daran denken das man nicht nachweissen kann das eine freie Werkstatt die Herstellervorgaben zu 100% eingehalten hat.

Daher ist es immer das Beste wenn man beim Hersteller innerhalb der ersten 4-6 Jahre des Fahrzeuglebens alles beim Hersteller machen lässt. Die 4-6 Jahre nur deshalb weil ansonsten nach der Garantie auch keine Kulanz mehr möglich wäre.

Also normalerweise gibt es freie Werkstätten mit entsprechender Zertifizierung welche die Wartungen auch ausführen dürfen, so dass die Garantie erhalten bleibt. Allerdings kann man dann natürlich Kulanz vergessen.

Kulanz ist aber eh so ne Sache und bei den Wartungskostenvorstellungen mancher OE Anbieter muss man sich schon überlegen, wie lange es sich lohnt die Rechnungsbeträge zu bezahlen...

Ein Motor für 10.000 Euros plus die Arbeit ist deutlich Teurer als das was man an Mehrkosten der Wartung beim Hersteller hat. Selbst wenn es dann nur Kulanz von 50% ist wird man das mit günstigeren Wartungskosten bei einer freien Werkstatt niemals auffangen können.

Freie Werkstätten sind was für Fahrzeuge die schon 6 oder mehr Jahre alt sind.

Du solltest hier aber nicht immer pauschalisieren und deine Renaultvorschriften für alle gültig machen. Bei BMW z.B. darf ich nen KD um 10% überziehen, sowohl KM-technisch als auch zeitlich, ohne das ich nen Nachteil habe. Da ist dann trotzdem ein grüner Eintrag in der Servicehistory. Auch das allg. ablehnen von Garantiefällen, wenn der Service woanders nach Vorgaben gemacht wurde, stimmt so nicht. Da gibt es klare Gesetze wo was anderes vorschreiben, wie Mark-86 auch schon geschrieben hat. Der oben genannte Fall mit der Schraube stellt da schon eine Besonderheit dar, die einzeln zu bewerten ist. Mit Kulanz kann es natürlich anders aussehen, da ja eine freiwillige Leistung vom Hersteller. Da sind so Vereine wie VW aber eh recht geizig, auch wenn alles bei denen gemacht wurde.

Jep, ist nicht nur bei BMW so. oft bekommt man die Aussage "wenn wir keinen Termin mehr frei ahben und es 2 Wochen drüber geht (Termin eingetragen) ist das kein Problem". Es kommt ja gerne mal vor das man zu dem zeitpunkt gerade noch im Urlaub oder Dienstreise ist. Was eher nicht geht das das aneinanderreigen von 10%-Überschreitungen.

Und genauso hirnrissig wäre es wenn ich mir während des Sizilientrip die Bremsklötze blank fahre, eine "fremde" Werkstatt die wechselt und man mir deshalb meint die Garantie für den Motorschaden zu versagen. Und bei runtergebrannten Zündkerzen wird es wohl auch nicht anders aussehen. Tja, und wie doof gucken einige die 3 Jahre zur Marke fahren und dann doch keine Kulanz für irgendwas bekommen. Das einzige was man wohl sagen kann das die Chancen auf Kulanzregelungen, verständlicherweise, mit dern Internen After-Sales-Auftragshistorie gewichten kann.

Ist halt nicht im klar an welchem Ende man richtig spart :D

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