Fragen zur Zulassungsbescheinigung Teil I

Audi A6 C6/4F

Hallo Zusammen!

Ich habe neulich in meiner ZB I reingeschaut und dabei sind mir ein paar Sachen aufgefallen, die ich nicht so ganz verstehe. Ich hoffe das ihr mir da vielleicht weiterhelfen könnt. Mein Auto ist ein A6 Avant 4F, Bj. 2006 mit 2.7 TDI V6 Motor, Schalter und Standardfahrwerk.

Also...

1. unter Punkt 5 steht: Fz.z.Pers.bef.b.8 Spl Kombilimousine -> ist die Eintragung richtig so? Habe ja nur Maximal 5 Sitzplätze. 8 Plätze wären doch schon Hochraumkombi (z.B.T3,T4,T5 etc.) oder nicht?

2. unter Punkt 15.1/15.2 steht: 225/ 50 R17 98Y. Wenn ich mich recht entsinne, ist das doch die kleinste Reifen/Felgengrösse die ich auf meinem Audi fahren darf oder nicht? Jetzt habe ich 225/ 55 R16 drauf. Theoretisch dürfte ich die doch eigentlich nicht fahren oder?

3. unter Punkt 22 steht: F.1/F.2: 2335kg u. 7.2/8.2: 1235kg b. Anhängerbetrieb*0.1: 1900kg bis 8% Steig.* Fz. bei werkseitig montierter AHK m. spez. Fahrdyn.Stabi.Syst. f.. Anh.Betr. f. Temp. 100 km/h gem. 3.A end. VO.z.9 Ausn. VO.z. STVO* Stufe 5 PM 5 ab Tag Erstzul.*ww.AHK lt. EGTG* Heisst das jetzt das ich eine werkseitig verbaute AHK habe/hatte oder ist das nur eine Standardeintragung? Habe auch nichts am Auto gefunden was auf eine AHK hinweist.

Danke schon mal im Vorraus für eure Meining/Hilfe!

MFG
Benny

28 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von hotelseife80


So ich war jetzt mal kurz unten und habe nachgeschaut und ein paar Bilder gemacht.

zur AHK: Ich habe keinen Drehknopf gefunden, auch keine Klappe an der Heckstossstange. Habe mich mal kurz lang gemacht und unter den Wagen geschaut, es ist definitiv nichts zu finden was auf eine AHK hinweist!

zum Reifen/Felge: ich habe 225/55 Z R16 99Y Dunlop Reifen drauf.

zur Bremsanlage: habe ein Bild gemacht, wo man den Abstand zwischen Bremsscheibe und Felge ziemlich gut erkennen kann. Dem Bild nach zu Urteilen, habe ich wohl die 16`er Bremsanlage drauf. Es sind auch die Standard Audi Alufelgen in 16 Zoll drauf.

MFG
Benny

Kleiner Tip am Rande: Sonax Extreme Felgenreiniger 😁

Das mit der AHK ist normal. Das steht bei mir auch drin. Es heißt aber auch "bei werkseitig verbauter..." Im FL ist dabei sogar noch eine spezielle Stabilisierfunktion für Anhänger in meinen Papieren genannt. Ich habe keine AHK.

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel


Danke für die Mühe!
Dann sind 16 Zoll auch möglich. ..... obwohl sie nicht eingetragen sind.
Nicht immer ist die kleinste mögliche größe in den papieren. ..
Das eine AHK in den Papieren steht und keine dran ist macht das Nachrüstungen leichter 😁

Trotzdem komisch !! 🙁

Also brauch ich mir da jetzt keine Gedanken machen oder sollte ich doch lieber nochmal bei Audi wegen der Felgengrösse nachfragen?

Wegen der AHK, der Audi war in Erstbesitz von Sixt Autovermietung. Danach ca. 2 Jahre bei einem Jugendlichen Fahrer. Hat Sixt Autos mit AHK? Habe noch keins von denen mit einer gesehen. Und kann mir auch nich vorstellen, das der jüngere Vorbesitzer eine dran hatte, bzw. die abgebaut hat.

MFG

Zitat:

Original geschrieben von A6_Avant_NRW



Zitat:

Original geschrieben von hotelseife80


So ich war jetzt mal kurz unten und habe nachgeschaut und ein paar Bilder gemacht.

zur AHK: Ich habe keinen Drehknopf gefunden, auch keine Klappe an der Heckstossstange. Habe mich mal kurz lang gemacht und unter den Wagen geschaut, es ist definitiv nichts zu finden was auf eine AHK hinweist!

zum Reifen/Felge: ich habe 225/55 Z R16 99Y Dunlop Reifen drauf.

zur Bremsanlage: habe ein Bild gemacht, wo man den Abstand zwischen Bremsscheibe und Felge ziemlich gut erkennen kann. Dem Bild nach zu Urteilen, habe ich wohl die 16`er Bremsanlage drauf. Es sind auch die Standard Audi Alufelgen in 16 Zoll drauf.

MFG
Benny

Kleiner Tip am Rande: Sonax Extreme Felgenreiniger 😁

Hab ich sogar da!😁 Bin aber bis jetzt noch nicht dazu gekommen es zu benutzen. Die Felgen sollen aber eh als Winterreifen genutzt werden. Muss nur noch herausfinden ob ich das überhaupt darf.🙄

MFG

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Mach dir um die AHK keine Gedanken. Wenn du keine hast, dann hast du keine. Ich habe auch keine und trotzdem was dazu in den Papieren stehen. Das ist einfach ein Standard-Text.

Zitat:

Original geschrieben von Toshy


Mach dir um die AHK keine Gedanken. Wenn du keine hast, dann hast du keine. Ich habe auch keine und trotzdem was dazu in den Papieren stehen. Das ist einfach ein Standard-Text.

Kann ich auch bestätigen. Bei mir ist keine AHK verbaut aber den Text im Fahrzeugschein hab ich auch.

Für die 16 Zöller hast du ab Werk eine ABE bekommen, bei mir ist es in der Fahrzeugmappe.

Zitat:

Original geschrieben von A6_Avant_NRW



Zitat:

Original geschrieben von Toshy


Mach dir um die AHK keine Gedanken. Wenn du keine hast, dann hast du keine. Ich habe auch keine und trotzdem was dazu in den Papieren stehen. Das ist einfach ein Standard-Text.
Kann ich auch bestätigen. Bei mir ist keine AHK verbaut aber den Text im Fahrzeugschein hab ich auch.

Dito bei meinem 4f FL und bei meinem Bruder im 4G ist es genauso. Ich denke auch, dass es ein Standardtext ist, der jetzt immer mit angedruckt wird.

Bezüglich der 16 Zölller hatte ich bei meinem VFL A6 keine ABE mitbekommen. Wenn sie passen wird danach aber auch keiner fragen.

Im Zweifelsfall müsste es in der EU Übereinstimmungsbezeichnung unter Punkt 52 stehen.

Grüße,
quattrofever

Dann hat dein Vertragshändler einen Fehler gemacht! alles was nicht im Fahrzeugschein steht, muss eingetragen werden, oder eben eine ABE mitgeführt werden!!

Hallo zusammen!

Ich war heute bei meinem Audi Partner um die Sache mit den 16/17 Zoll Felgen zu klären. Da ich keine CoC Bescheinigung habe, mussten wir im Computer etwas nachforschen. Ergebnis: mein Audi wurde definitiv mit Original 7,5Jx16 Alufelgen ausgeliefert! Das heisst die Eintragung im Fahrzeugschein ist verkehrt! Jetzt muss ich Abklären wer den Fehler gemacht hat. Die Zulassungsstelle (vielleicht vertippt?), oder die Daten waren vorher schon nicht korrekt und die haben das so abgeschrieben. Auf jeden Fall bin ich schon mal ein Stück schlauer.😉

MFG
Benny

Zitat:

Original geschrieben von Markus1,8T


Dann hat dein Vertragshändler einen Fehler gemacht! alles was nicht im Fahrzeugschein steht, muss eingetragen werden, oder eben eine ABE mitgeführt werden!!

Nein. Was nicht im Fahrzeugschein steht, aber ab Werk machbar ist, steht im CoC!

Zitat:

Original geschrieben von Toshy



Zitat:

Original geschrieben von Markus1,8T


Dann hat dein Vertragshändler einen Fehler gemacht! alles was nicht im Fahrzeugschein steht, muss eingetragen werden, oder eben eine ABE mitgeführt werden!!
Nein. Was nicht im Fahrzeugschein steht, aber ab Werk machbar ist, steht im CoC!

Genau, seitdem auf die Zulassungsbescheinigungen I und II umgestellt wurde und es keinen "Fahrzeugschein" und "Fahrzeugbrief" in diesem Sinne mehr gibt, wird in die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) lediglich die kleinstmögliche, verwendbare Felgengröße eingetragen. Alles andere was auf einem bestimmten Wagen gefahren werden darf steht in den COC Papieren/EU Übereinstimmungsbescheinigung.

Alles was in den COC Papieren/EU Übereinstimmungsbescheinigungen nicht eingetragen ist und trotzdem gefahren wird muss im Fahrzeugsschein eingetragen werden oder es muss dafür eine mitgeführte Betriebserlaubnis geben.

Grüße,
quattrofever

In meinem Fahrzeugschein steht ebenfals 225/50/R17, jedoch wurde meiner mit 16 Zöller ausgeliefert! So steht es auch in MY Audi!

Und genau zu diesen 16 Zöllern die vom Werk aus Montiert wurden, habe ich eine ABE in den Fahrzeugunterlagen, da könnt ihr mir sagen was ihr wollt!

Das ist ja auch in Ordnung, es ging nur darum, dass du sagtest, dass alle Größen die nicht im "Fahrzeugschein" stehen als ABE im Auto mitzuführen sind. Das stimmt eben nur für die Größen, die nicht in den COC/EU Papieren stehen, mehr wollten ich damit nicht ausdrücken.

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