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Fragen zur Wiederbeschaffungsdauerkosten / Nutzungsausfall und Anwaltskosten

Themenstarteram 11. März 2013 um 19:16

Hey Leute,

Seit November 2012 ist es her das mir jemand reingefahren ist. Nun will die Versicherung zahlen.

Laut Gutachten der DEKRA müssen die mir

bei Reparatur

2581€ ohne MwSt. auszahlen.

Sprich inkl. MwSt. 3072€.

bei Totalschaden

Der Wert des Autos würde mit 2700€ unter Reperaturkosten gerechnet. = Totalschaden.

Restwert wären 400€.

Somit 2300€

Nun hat sich nach solanger Zeit die Versicherung des Gegners endlich mal gemeldet und hat mir folgendes vorgelegt und telefonisch nochmal nachgehackt.

Da es der gegnerrischen Versicherung wirtschaftlich besser ausfällt rechnen sie mir folgendes vor.

Fiktiv(laut Gutachter) ist der Schaden von 2581.88€ ohne MwSt. von der Versicherung zu erstatten.

Nun hat die Versicherung folgende Stellungen gekürzt:

Technische Abzüge -177.94€

Kürzung Stundenlöhne -179.33€

Ergibt somit nur noch 2224.61€

Somit lehnt die Versicherung die Totalschadensrechnung ab.

Nun meine Frage diesbezüglich.

Es wird doch mir überlassen was ich mache? Sprich wenn ich ein neues gebrauchtes Auto haben will was mir ja auch bei einem Totalschaden zusteht, dann darf ich das doch wohl entscheiden? Schließlich hab ich so mehr Handlungsspielraum bei Kauf eines Autos.

Dazu kommt noch das wenn ich das Auto nicht notdrüftig geflickt hätte, es unter Nutzungsausfall stehen würde. Nun viel es ja auch einige Tage aus bis ich es ja auch reparieren konnte. Nun das Problem ist, ich hab nichts vorzulegen was dies beweist, da ich selber Mechaniker bin. :/

Nur die Polizei meinte fahren sie Vorsichtig nachhause(Am Unfallabend). Und im Gutachten der DEKRA stehts auch nochmal schwarz auf weiß das, dass Fahrzeug, bezogen auf den besichtigten Schaden, bedingt fahrfähig bis zur Werkstatt war.

Nun habe ich heute Mittag mit dem Sachverständiger von der gegnerischen Versicherung geredet gehabt und er hat sich geweigert gehabt die alles einzusehen.

Nun wollte ich einen Anwalt einschalten! Immerhin bin ich auch nicht Rechtschutzversichert :S

Aber bei einem Unfall darf man sich ja einen Anwalt zur Seite holen den auch die Versicherung ja bezahlen muss oder? Ich wolle einem Experten das nochmal schildern, damit wir gemeinsam gegen die Versicherung vorgehen können.

 

Ich hoffe ihr könnt mir ein die paar Fragen beantworten... :)

MfG

Janni

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13 Antworten

Hallo Janni,

wenn Reparatur, dann doch wohl mit Wertminderung, oder?

Anspruch auf Nutzungsausfall gibt es u. U. in beiden Fällen.

Ob die vorgenommenen Abzüge gerechtfertigt sind, kann ich nicht beurteilen.

Was sagt der Dekra-Gutachter zu den Kürzungen?

Ich würde mir das auch nicht einseitig von der Versicherung aufdrücken lassen und daher einen Fachanwalt nehmen, der vielleicht noch mehr herausholt.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 12. März 2013 um 10:34

Ich habe nachher einen Termin beim Anwalt. :) Ja denke schon das die Versicherung gern weit aus dem Fenster streckt mit ihren Aussagen...

Ich berichte mal später was genau passiert ist beim Anwalt. :)

Wenigstens einen den es hier interessiert ;)

Gruss

Janni

Zitiere den TE: "Wenigstens einen den es hier interessiert ;)"

 

So würde ich es nicht sehen. Hier ist einmal der, seltene, Fall eingetreten, daß nicht jeder, der sich berufen fühlt irgend etwas von sich gibt. Sicherlich wird es Interessenten geben - aber was sollen sie schreiben?

Grüße

Helmut

Themenstarteram 12. März 2013 um 15:50

Ihre Erfahrungen, evtl. die Sache diskutieren. Ja sowas :) naja bin jetzt beim Anwalt warte nur noch dran zu kommen... ^^

Themenstarteram 19. März 2013 um 19:58

Also Leute die Antwort hat etwas lang gedauert...

Nun also mir stehen 4 Tage Nutzungsausfall zu. Also auch etwas...

Ich habe im Schreiben von der Versicherung folgendes gefunden, was ich nicht ganz verstehe.

"D. Lackierkosten wurden unter Berücksichtigung d. Berechnungsmethode (Hersteller/DAT/AZT) lt. den Unterlagen nachkalkuliert und bei demontierbaren Teilen die Lackierart "geschraubte Teile ausgebaut lackieren" zugrunde gelegt

Dadurch ändert sich die Vorbereitungs/Lakcierzeit

Lackierung inkl. Material -177,94€"

ICh vestehe nicht was die damit meinen...

Also die Stoßstange d. Koti und die MH sind zu demontieren um lackiert zu werden. Oder? was wollen die jetzt von mir?

MfG

Janni

Zitat:

Original geschrieben von SolidBadBoy

[...]

ICh vestehe nicht was die damit meinen...

Also die Stoßstange d. Koti und die MH sind zu demontieren um lackiert zu werden. Oder? was wollen die jetzt von mir?

MfG

Janni

Genau das meinen die! Also Stoßstange, Kotflügel etc. sollen VOR der Montage lackiert werden, weil das lästige Abklebearbeiten oder gar die Verbringung des gesamten Fahrzeugs zur Lackierei ersparen soll. Ob das in Deinem Fall sinnvoll ist oder durch Herstellerrichtlinien gedeckt ist, sagt die Glaskugel, da wir nicht wissen, welches Auto hier betroffen ist.

Themenstarteram 20. März 2013 um 6:14

Audi A6 C4 bj.02/97

Also aber wenn man keine laxkiererei in der eigenen Werkstatt hat, muss man ja nach dem alten Modell rechnen so wie es mein Gutachter gemacht hat?

Und mal ne Frage.

Ich hatte mir damals eine tuning Stoßstange gekauft gehabt. Wenn ich denen das vorlege das, dass auto repariert ist werden die ja nicht die original Stoßstange sehen... Aber darf ich das Geld dann verlangen was die originale hätte kosten dürfen für die tuing Stoßstange? Weil die TS von Seidl kostet glaub um die 300-400€

Mfg

Janni

...wenn du doch beim Anwalt warst, sollte doch alles geklärt sein bzw. er diese Sache in die Hand nehmen :confused:

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

...wenn du doch beim Anwalt warst, sollte doch alles geklärt sein bzw. er diese Sache in die Hand nehmen :confused:

Naja,

auch einen Anwalt muss man hin und wieder etwas "aufmunitionieren". Der ist schließlich Anwalt und kein Kfz-Mechaniker...

@TE: Die wertvollere Stoßstange sollte dein Gutachter bei der Kostenermittlung berücksichtigt haben...

Gruß vom Sause

Dafür hat der Anwalt doch ein Gutachten :confused:

Ich verstehe das Problem nicht, sorry...

Hallo,

Anwälten muß man ausreichende Informationen an die Hand geben.

Alle Informationen, die ein Anwalt nicht offensichtlich aus dem Gutachten entnehmen kann, kann er auch nur berücksichtigen, wenn er von Dir darauf hingewiesen wird.

Ein Anwalt hat bzw. nimmt sich nur wenig Zeit, um sich mit der Materie vertraut zu machen.

Alles was Du ihm zufütterst erleichtert ihm die Arbeit und hilft, nichts zu übersehen.

Ich hoffe mal, daß es ein Fachanwalt ist.

Bezüglich der Stoßstange verstehe ich Dich aber so, daß zum Schadenzeitpunkt die Originalstoßstange montiert war und Du die durch ein Zubehörteil ersetzen lassen hast, oder liege ich da falsch.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 20. März 2013 um 19:51

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Hallo,

Anwälten muß man ausreichende Informationen an die Hand geben.

Alle Informationen, die ein Anwalt nicht offensichtlich aus dem Gutachten entnehmen kann, kann er auch nur berücksichtigen, wenn er von Dir darauf hingewiesen wird.

Ein Anwalt hat bzw. nimmt sich nur wenig Zeit, um sich mit der Materie vertraut zu machen.

Alles was Du ihm zufütterst erleichtert ihm die Arbeit und hilft, nichts zu übersehen.

Ich hoffe mal, daß es ein Fachanwalt ist.

Bezüglich der Stoßstange verstehe ich Dich aber so, daß zum Schadenzeitpunkt die Originalstoßstange montiert war und Du die durch ein Zubehörteil ersetzen lassen hast, oder liege ich da falsch.

Liebe Grüße

Herbert

Nein also erstzen lassen hab ich sie noch nicht.

Ich hatte sie kurz nachdem ich das Fahrzeug erworben hatte, mir die SS zugelegt um sie iwann mal später zu montieren. Da ich kaum Zeit hatte diese aufwendige Arbeit, positionieren und Träger ankleben, abzuleisten, habe ich sieh auf dem Dachboden liegen gelassen. Nun jetzt ist der Unfall passiert und jetzt muss ich ja ieine neue SS dran machen ...

von daher wollte ich wissen ob das erlaubt ist, wenn ich denen das Auto vorführen muss, ob es geht?

Oder werden die mir die Zahlung der Reperatur verweigern da es nicht laut Gutachten gemacht worden ist...

MfG

Janni

Hallo Janni,

wird der Schaden fiktiv abgerechnet und selbst repariert oder läßt Du den lt. Gutachten in der Werkstatt reparieren.

Wenn eine Werkstatt repariert, dann könnten sich u. U. Probleme mit der Rechnungserstellung ergeben.

Die müssen ggf. nachweisen können, daß die abgerechneten Teile auch verbaut und beschafft wurden.

Es könnte sinnvoll sein, das vorher mit der Versicherung abzuklären.

Aber besprich das doch lieber mit dem Anwalt, der sollte das sicherer wissen als ich.

Liebe Grüße

Herbert

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