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Bin Geschädigter, bekomme ich Anwaltskosten erstattet?

Themenstarteram 16. August 2007 um 6:32

Moinsen!

Hiermit möchte ich bekannt geben das mein A4 heute Mittag um 16Uhr von eine älteren Dame erfasst wurde welche einen Blackout erlitten hat. Sie vor von unserer Kreuzung bis zu uns auf den Parkplatz mit ca. 50km/h unberemst 100m weit. Mein A4 wurde als erstes erwischt welcher sich um ca.50° drehte und an der Hauswand zum stoppen kam, danach schob sie einen Japanischen Kleinwagen in einen dahinter stehen Ford Fokus in dem sich zum Zeitpunkt des Einschlages eine Frau befand welcher es aber zum Glück bis auf einen Schock gut geht. Die Ältere Dame wurde "geweckt" durch den Aufprall und das auslösen der Airbags. Hätte ich meinen A4 heute wegen der Hitze NICHT da geparkt wo er stand, hätte sich die kinetische Energie letztendlich im FordFokus entladen und damit evtl. "nur" schwere Verletzungen der Insassin oder "mehr" verursacht worauf ich jetzt aber nicht eingehen möchte.

Fakten:

1. Tatsächlicher Personenschaden fand in geringem Ausmaße statt.

2. Die Ältere Dame (Verursacherin) gab im bei sein der Polizeibeamten zu das sie einen Blackout hatte und sich nicht erklären konnte wie es passiert ist. (Schuldeingeständnis?)

3. Wie in 2 erwähnt, Polizei hat alles erfasst und war anwesend.

4. Ein ehemaliger Bekannter von mir aus meinem Fitnessstudio (das ich seit 3 Jahren nicht mehr besuche, bin fett geworden :P) wurde als Zeuge von der Polizei aufgenommen. Weitere Augenzeugen, welche u.a. eine Kundin von mir ist, könnten auch noch bezeugen, wurde aber nicht per Polizei aufgenommen.

5. Mein Audi is Asche...

Frage: Wie soll ich vorgehen? Geplant sind das herbeirufen vom KFZ-Gutachter und abwarten bis mir die Versicherung der Verursacherin einen Fragebogen schickt. Den wollte ich mit meinem Versicherungs-Onkel ausfüllen der mir dir direkt anbot. (Lob an die AXA!) ^^

Mein Dad meinte direkt am Telefon, ich solle mir einen Guten KFZ-Rechtler nehmen der das letzte aus dem Fall raus holt.

Soll ich das wirklich versuchen? Da ich völlig unschuldig bin, sollten mir meine Anwaltskosten doch komplett erstattet werden oder?

 

Mal sehen was da jetzt auf mich zu kommt.

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14 Antworten
am 16. August 2007 um 7:24

Mist, der schöne weiße Golf...... :-)

Meistens kennen Versicherungsvertreter Fachanwälte für Verkehrsrecht oder schau mal in das Branchenbuch.

Anrufen und gleich fragen, ob die auch einen Gutachter empfehlen können.

Aus eigener Erfahrung: Es gibt nichts angenehmeres, als wenn Gutachter und RA sich kennen und "zusammen arbeiten".

Solltest Du Fragebögen etc. von der gegnerischen Versicherung bekommen, leite das an Deinen RA weiter, der wird dafür fürstlich entlohnt.

Nicht warten, sondern heute noch zum Anwalt, wenn Du eine schnelle Abwicklung haben willst.

Bis die gegnerische Versicherung Dir was zuschickt können schon mal 10 Tage vergehen, in der Zwischenzeit sollte schon das Gutachten fertig sein und dein RA bereits das erste Schreiben an die Versicherung geschickt haben. So war es bei mir. Immer einen Tick schneller als der "Gegner"

Deine Kosten zahlt die gegnerische Versicherung.

Themenstarteram 16. August 2007 um 7:25

Zitat:

Original geschrieben von a6avant42

Mist, der schöne weiße Golf...... :-)

Meistens kennen Versicherungsvertreter Fachanwälte für Verkehrsrecht oder schau mal in das Branchenbuch.

Anrufen und gleich fragen, ob die auch einen Gutachter empfehlen können.

Aus eigener Erfahrung: Es gibt nichts angenehmeres, als wenn Gutachter und RA sich kennen und "zusammen arbeiten".

Deine Kosten zahlt die gegnerische Versicherung.

Bist Du dir sicher? Weil, ich habe keine KFZ-Rechtsschutzversicherung...

am 16. August 2007 um 7:29

Bist Du Schuld am Unfall? Wenn nein, dann ab zum RA, der stellt seine Kostennote direkt an die Versicherung.

Die bekommst du bezahlt. Der Unfallgegner muss alle Kosten die dir durch den Unfall entanden sind ersetzten. Ob du nen Anwalt brauchst oder nicht kann dir keiner beantworten. Schaden tuts üblicherweise eher nicht;)

 

Helfen kann hier auch www.unfallweb.de , dort findest du alle Posttionen die dir zustehen. Allerdings wird dein Versicherungsonkel das auch wissen.

am 16. August 2007 um 12:33

wenn Du am Unfall unschuldig bist, kostet dich der Anwalt keinen Cent. Die Kosten muß die gegnersiche Versicherung übernehmen. In der Praxis gab es da bei mir bisher auch keine Probleme, das ist ausnahmsweise eine völlig unproblematische Schadensposition. Also schnellestens ab zum Anwalt, am besten zu einem, der sich mit der Unfallabwicklung intensiv befasst hat und die nötige Durchsetzungskraft hat ... Was passiert, wenn unfähige Kollegen beauftragt werden, kann man hier ja immer wieder lesen.

Moin,

hab die Werbung mal entfernt.

Grüße

Steini

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