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Fragen zur Leasing Rücknahme

Themenstarteram 22. März 2016 um 19:28

Hallo,

ich muss demnächst meinen A6 zurück geben, der neue wird dann ein A4. Es handelt sich dabei um ein Geschäftsleasing.

Es tauchen da noch ein paar Fragen auf, vielleicht könnt ihr hier helfen.

Ich hatte ihn 4 Jahre und komme auf knapp 80.000 km zur Abgabe.

- Meine Orginal Sommerreifen sind leider runter, daher sind die schon entsorgt, allerdings wären meine Winterreifen noch recht brauchbar, meine Frage ist jetzt, kann ich den auch anstatt mit Sommerreifen mit den Winterreifen abgeben?

- Ich hatte da kein Wartungspaket und die Bremsen sind laut Werkstatt kurz vor Ende, bestimmt das die Werkstatt ob die vor Ablauf des Leasings nochmal getauscht werden müssen, oder erst wenn der Boardcomputer sagt, tauschen?

Danke euch schon mal für die Hilfe

Gruß

tenplayer

Beste Antwort im Thema
am 23. März 2016 um 7:08

Zitat:

@tenplayer schrieb am 22. März 2016 um 21:45:18 Uhr:

Danke euch für die Antworten.

Genau es geht ja darum das es keine eindeutige Aussagen seitens Audi gibt und man somit dem Händler ausgeliefert ist.

Bis jetzt wird behauptet, ich muss mit Sommerreifen abgeben, aber ich kann dem nicht folgen, denn ich bin der Meinung, es bleibt doch mir überlassen mit was für einen Reifen ich fahre, ob ich jetzt Ganzjahresreifen habe oder Winterreifen oder Sommerreifen.

Bezüglich der Reifen ist die Sachlage eindeutig. Das Auto muss in der Ausführung zurückgegeben werden, wie Du es übernommen hast. Wenn das Fahrzeug mit Sommerreifen ausgeliefert wurde, dann kann sich der Händler darauf berufen, dass er es nur wieder mit Sommerreifen zurücknimmt.

Wenn der Händler das Auto mit Winterreifen zurücknähme, wäre das lediglich eine Kulanz seinerseits.

Gruß

Der Chaosmanager

 

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Ja, irgendwie so wird das sein.

Ich konnte bisher noch kein System dahinter entdecken wann welche Reifen genehm sind und wann welche nicht. Ich nehme an dabei geht’s auch um Kontingente und Abrufzahlen.

Ist ein rel. dynamischer Prozess, bei Fahrzeug A können Reifen gesperrt sein und andere freigegeben, während es bei Fahrzeug B umgekehrt sein kann.

Zitat:

@Matsches schrieb am 23. März 2016 um 13:02:04 Uhr:

Und Hersteler machen das deswegen nicht, weil sie für die werksseitig montierten sog. "Premiumreifen" bei der Erstausrüstung nur einstellige Eurobeträge zahlen müssen (keine Angst, ich kenne diese Preise).

Das ist jetzt aber nicht dein Ernst?

Doch, mein voller.

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