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Fragen zur Leasing Rücknahme

Themenstarteram 22. März 2016 um 19:28

Hallo,

ich muss demnächst meinen A6 zurück geben, der neue wird dann ein A4. Es handelt sich dabei um ein Geschäftsleasing.

Es tauchen da noch ein paar Fragen auf, vielleicht könnt ihr hier helfen.

Ich hatte ihn 4 Jahre und komme auf knapp 80.000 km zur Abgabe.

- Meine Orginal Sommerreifen sind leider runter, daher sind die schon entsorgt, allerdings wären meine Winterreifen noch recht brauchbar, meine Frage ist jetzt, kann ich den auch anstatt mit Sommerreifen mit den Winterreifen abgeben?

- Ich hatte da kein Wartungspaket und die Bremsen sind laut Werkstatt kurz vor Ende, bestimmt das die Werkstatt ob die vor Ablauf des Leasings nochmal getauscht werden müssen, oder erst wenn der Boardcomputer sagt, tauschen?

Danke euch schon mal für die Hilfe

Gruß

tenplayer

Beste Antwort im Thema
am 23. März 2016 um 7:08

Zitat:

@tenplayer schrieb am 22. März 2016 um 21:45:18 Uhr:

Danke euch für die Antworten.

Genau es geht ja darum das es keine eindeutige Aussagen seitens Audi gibt und man somit dem Händler ausgeliefert ist.

Bis jetzt wird behauptet, ich muss mit Sommerreifen abgeben, aber ich kann dem nicht folgen, denn ich bin der Meinung, es bleibt doch mir überlassen mit was für einen Reifen ich fahre, ob ich jetzt Ganzjahresreifen habe oder Winterreifen oder Sommerreifen.

Bezüglich der Reifen ist die Sachlage eindeutig. Das Auto muss in der Ausführung zurückgegeben werden, wie Du es übernommen hast. Wenn das Fahrzeug mit Sommerreifen ausgeliefert wurde, dann kann sich der Händler darauf berufen, dass er es nur wieder mit Sommerreifen zurücknimmt.

Wenn der Händler das Auto mit Winterreifen zurücknähme, wäre das lediglich eine Kulanz seinerseits.

Gruß

Der Chaosmanager

 

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17 Antworten
am 22. März 2016 um 19:52

Da gibt es doch so ein Heftchen in dem genau steht, wie was sein soll und was es kostet, wenn es davon abweicht. Musst mal deinen Freundlichen danach fragen

Hm. - Also mit dem, was in dem besagten Heftchen steht (siehe Anhang), traue ich mir keine eindeutige Interpretation zu ...

Gruß

Jörg

Themenstarteram 22. März 2016 um 20:45

Danke euch für die Antworten.

Genau es geht ja darum das es keine eindeutige Aussagen seitens Audi gibt und man somit dem Händler ausgeliefert ist.

Bis jetzt wird behauptet, ich muss mit Sommerreifen abgeben, aber ich kann dem nicht folgen, denn ich bin der Meinung, es bleibt doch mir überlassen mit was für einen Reifen ich fahre, ob ich jetzt Ganzjahresreifen habe oder Winterreifen oder Sommerreifen.

Auch mit den Bremsen, die Werkstatt wollte schon beim letzten Service vor 11.000 km weiß machen die Bremsen sind fertig, daraufhin bei einem Kunden von mir (freie Werkstatt) mal schauen lasse, der meinte, oh die sind aber noch lange gut. Ich habe da absolut kein Vertrauen, daher mal die Frage in diese Runde. Ich will einfach nur nicht abgezockt werden.

Mit welchen Reifen hast Du das Fahrzeug denn geleast?

2 Reifensätze? Sommerreifen? Winterreifen?

Ich nehme mal das mittlere an.

Im Prinzip ist es so, dass die Sommerreifen zu keiner Zeit dein Eigentum waren, du sie deshalb nicht entsorgen darfstt, bzw. wenn Du sie entsorgst ersatzweise neue aufziehen musst.

Deine Winterreifen waren vermutlich zu keinem Zeitpunkt Bestandteil deines Leasingvertrags, in sofern muss der rücknehmende Händler diese auch nicht akzeptieren (ebensowenig, wie er z.B. ein Sportlenkrad anstatt des originalen akzeptieren müsste) .

Und ja, natürlich ist es deine Sache welche Reifen Du fährst. Welche Reifen Vertragsbestandteil sind ist jedoch nicht (alleine) deine Sache.

I.d.R. Wird die Originalbereifung verlangt.

Punkt 3:

http://www.leasing-hilfe.de/checkliste-zur-leasing-rueckgabe-118/

Zu den Bremsen: Solange sie verkehrssicher sind, sind sie meiner Meinung nach i.O.

Sollte auf der letzten KD - Rechnung "Bremsen verbraucht" stehen, und du hast das einfach verschleppt/nicht in Ordnung bringen lassen, wird es mindestens Diskussionen geben.

Eine Inspektion und HU darf (VW Konzernweit) nicht im Rückgabemonat fällig sein.

http://spindler-gruppe.de/.../2.1_Schadenkatalog-Audi-2015.pdf

 

Themenstarteram 23. März 2016 um 7:04

ja ich hatte mit Sommerreifen geleast und Winterreifen selbst gekauft.

Es ist klar das die Sommerreifen nicht mein Eigentum sind, aber das ist ja auch ein Verbrauchsmaterial und ich muss die ja mit einer gewissen Profiltiefe abgeben und die hatten sie nicht mehr, daher ist auch klar das ich andere besorgen muss, aber ob ich jetzt einfach ein paar billigste Chinareifen besorge (was aktzeptiert werden würde, solange es Sommerreifen sind) oder da dafür die Winterreifen abgebe (natürlich auf den Orginalfelgen) das dachte ich, ist schon völlig egal.

am 23. März 2016 um 7:08

Zitat:

@tenplayer schrieb am 22. März 2016 um 21:45:18 Uhr:

Danke euch für die Antworten.

Genau es geht ja darum das es keine eindeutige Aussagen seitens Audi gibt und man somit dem Händler ausgeliefert ist.

Bis jetzt wird behauptet, ich muss mit Sommerreifen abgeben, aber ich kann dem nicht folgen, denn ich bin der Meinung, es bleibt doch mir überlassen mit was für einen Reifen ich fahre, ob ich jetzt Ganzjahresreifen habe oder Winterreifen oder Sommerreifen.

Bezüglich der Reifen ist die Sachlage eindeutig. Das Auto muss in der Ausführung zurückgegeben werden, wie Du es übernommen hast. Wenn das Fahrzeug mit Sommerreifen ausgeliefert wurde, dann kann sich der Händler darauf berufen, dass er es nur wieder mit Sommerreifen zurücknimmt.

Wenn der Händler das Auto mit Winterreifen zurücknähme, wäre das lediglich eine Kulanz seinerseits.

Gruß

Der Chaosmanager

 

Ich schließe mich der Meinung von Chaosmanager an - mit Blick auf den einsetzenden Frühling und den kommenden Sommer wäre es einfach taktisch klüger, das Auto mit Sommerreifen zurück zu geben. Wenn du da nagelneue drauf hast und brauchbare Winterreifen dazu geben kannst, sollte sich die Diskussion um die Bremse im Gegenzug in Grenzen halten. Bedenke, was dich der Wagen über die 80Mm insgesamt gekostet hat, da spielen doch geschätzte 250-300 Euro netto für einen Satz nicht allzu teurer Sommerschlappen nicht wirklich eine Rolle, oder?

Meiner Meinung musst Du den Wagen mit Sommerreifen zurück geben und das mit Erstausrüsterqualität. Also nichts mit China Reifen.

Die Bremsen sind nach Deiner Beschreibung auch fällig und müssen auf Deine Kosten gemacht werden, fertig.

Ich verstehe offen gesagt auch das rumgeier nicht. Versuch beim nächsten Wagen diese Sachen 12 Monate vor Rückgabe zu checken. Dann hast Du wenigstens gefühlt was davon und fährst sicherer. So hatte ich das immer gehalten.

 

Die VAG bietet i.d.R. auch bei Audi ein Wartungs- und Verschleißpaket. Da sind zumindest bei VW\Skoda auch die Bremsen mit drin, welche ich ab 60 tsk km immer mitinkalkuliere.

Ggf. Findest Du Details in den Rückgabeheftchen und auch im Leasingvertrag.

Zitat:

@Coestar schrieb am 23. März 2016 um 10:50:27 Uhr:

Meiner Meinung musst Du den Wagen mit Sommerreifen zurück geben und das mit Erstausrüsterqualität. Also nichts mit China Reifen.

Das stimmt so pauschal nicht. Üblicherweise ist in Leasingverträgen nur eine Mindestprofiltiefe definiert, und keine Reifenmarken (siehe auch oben verlinktes PDF). Also wenn keine Marken genannt werden, kannst Du das Auto auch auf Chinareifen zurückgeben. Alternative: gebrauchte Markenreifen mit Mindestprofiltiefe, was auch deutlich günstiger als neue Reifen ist.

Na dann, ich würde es mal ausprobieren...

Gegenfrage. Würde der Leasingnehmer bei der Übergabe des Pkw es akzeptieren, wenn billigste Reifen drauf sind?

Wenn ja, warum machen die Hersteller das nicht? Wenn nein, warum sollte der Eigentümer es akzeptieren, dass ein Verschleißteil minderwertig ersetzt wurde.

Er würde es nicht ändern können.

Ob minderwertig oder nicht, entscheidend ist, ob diese Reifen für den Verkehr zugelassen sind.

Ist das der Fall, wird sich keiner gegen asiatische Reifen wehren (können).

Wo würdest Du denn die Grenze ziehen wollen?

Ist Bridgestone toll, Hancook noch i.O., Kumho aber nicht mehr?

Möchtest Du Reifen aus China / Taiwan pauschal ausgrenzen, solche aus Japan oder Korea nicht?

Welches kriterium möchtest Du ansetzen? Sind nur Reifen akzeptabel, die du dir selbst auch kaufen würdest?

Dann ist für manche jede Marke außer Michelin und Continental vielleicht inakzeptabel.

Also, was soll das Kriterium sein?

Und Hersteler machen das deswegen nicht, weil sie für die werksseitig montierten sog. "Premiumreifen" bei der Erstausrüstung nur einstellige Eurobeträge zahlen müssen (keine Angst, ich kenne diese Preise).

Im Endverbraucherpreis billige Reifen zu montieren (und Nase rümpfende Kunden zu riskieren) lohnt sich für die Werke ganz einfach nicht.

Und wo diese sog. Premiumreifen hergestellt werden, steht nochmal auf einem GANZ anderen Blatt.

am 23. März 2016 um 12:27

Ich habe auch noch nie davon gehört (und auch nicht in Schadenkatalogen gelesen), dass bei der Rückgabe bestimmte Reifenmarken ausgeschlossen wären. Es geht eigentlich immer nur um den Verschleißgrad (sprich Profil).

Gruß

Der Chaosmanager

Klar, warum auch.

Ich kenne lediglich die gegenteilige Situation, nämlich dass (bei FullService-Verträgen) bestimmte Reifen beim Ersatz ausgenommen sind.

Allerdings sind das meist nicht die billigsten, sondern manchmal die teuersten.

am 23. März 2016 um 13:18

Zitat:

@Matsches schrieb am 23. März 2016 um 14:04:44 Uhr:

 

Allerdings sind das meist nicht die billigsten, sondern manchmal die teuersten.

Die Flottenleasinggesellschaften, die Full Service Leasing anbieten, arbeiten auch mit Reifengutscheinen, d. h. der Leasingnehmer kann auch nicht zu einem Reifenhändler nach Belieben ...

Mit hoher Wahrschenlichkeit ist der Reifen, der für unsereiner teuer ist, für den Leasinggeber sehr preiswert.

Gruß

Der Chaosmanager

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