1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fragen zur Lasermessung (Polizei)

Fragen zur Lasermessung (Polizei)

Ich wurde letzte Woche per Lasermessung von der Polizei erfasst, dabei hatte ich Innerorts bestimmt 70 km/h und mehr auf dem Tacho. Durch die Wärme war ich einfach abgelenkt.
Naja, jedenfalls wurde ich nicht raus gewunken, bedeutet dass nun das ich keine Punkte und kein Fahrverbot zu erwarten habe?
Hatte eigentlich erst hinter der Schule ( Nachmittags 😉 ) bzw. in der nähe der Polizei beschleunigt. Schwenkt die Polizei die Laserpistole bei ihrer Messung?
Ich war nicht der Halter des geführten Fahrzeuges.
Kann man ein Beweisfoto etc. anfordern und was kostet das in SL-Hol.?
Grüsse Klaus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von klaus201


...
Durch die Wärme war ich einfach abgelenkt.
...

🙄

Na, was ein Glück, dass dir keine Menschen in den Weg gekommen sind...

...die hättest du ja dann vielleicht über den Haufen gefahren, weil du Armer durch die böse böse Wärme so arg abgelenkt gewesen bist...
🙄

Sorry, aber wenn dir Wärme schon solche Probleme bei der Konzentration bereitet, dann möchte ich nicht wissen, was du in richtig schwierigen Situationen alles so falsch machen wirst.

66 weitere Antworten
Ähnliche Themen
66 Antworten

Stimmt, das leuchtet ein.

Spezialisten vor: Die Laserpistole hat doch keine Aufzeichnungsmöglichkeit wie bei den Radargeräten. Gemessen - zu schnell gefahren - rausgewunken und abgerechnet. Wenn man den Fernsehberichten glauben kann, werden die VT einer nach dem anderen angepeilt, im Falle einer zu hohen Geschwindigkeit das Messergebnis dem Kollegen mitgeteilt, der den Kanditaten mit der Kelle zum Anhalten bringt.
Also kann sich der TE beruhigt auf seine Couch legen.

Hallo, Freddi2010,

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Spezialisten vor: Die Laserpistole hat doch keine Aufzeichnungsmöglichkeit wie bei den Radargeräten. Gemessen - zu schnell gefahren - rausgewunken und abgerechnet.

das stimmt so nicht ganz.

Mit der Leivtec kann man Geschwindigkeitsmessungen aufzeichnen und m. W. (ich habe mit dem Gerät noch nicht gearbeitet) werden auch Anzeigen nachgeschickt.

Wahrscheinlicher ist allerdings im vorliegenden Fall, dass die Beamten nur die gravierenden Verstöße verfolgt und den TE deshalb nicht herausgezogen haben.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

Original geschrieben von AMenge



Zitat:

Original geschrieben von MB Spirit


Auch dieses Beispiel zeigt, dass viele mit der Laserpistole nicht umgehen können
Hast du eine belastbare Quelle für diese These?

gibts genügend. beim lasern muss ein funktionstest vor dem lasern gemacht werden. es gab schon genügend urteile bei denen die beamten diesen test vor gericht nicht machen konnten. ebenso wurde genügend häusser mit 8km/h gelasert...also urteile gibts da genug drüber.

aber @mb spirit
siehste das is auch wieder typisch. mit 70 durch die stadt und dann erstmal anstatt die schuld bei sich zu suchen erstmal die beweisführung anzweifeln. supergeile sache. das is genauso wie wen jemand deinen daimler zerkratzt vor deinen augen und dann deine sehstärke anzweifelt. echt klasse idee! wie ich solch ein geschreibsel leiden kann! komischerweise immer aus der selben auto fraktion....btw wen man zu schnelles fahren abschaffen würde dann würde man auch keine lasermessungen brauchen, der staat müsste kein unnötiges geld für sein personal und teuren messmittelchen ausgeben und könnte die benzinpreise senken und die dauernörgler müssten sich was anderes suchen. und zum schluss würde weltfrieden herschen!

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


gibts genügend.

Dann mal her damit. Und dann setzen wir das mal in Relation zu den Lasermessungen, die unbeanstandet durchgeführt werden. Und dann überlegen wir nochmal, ob die dumpfe Forderung nach Abschaffung der Lasermessgeräte wirklich haltbar ist.

Zitat:

Original geschrieben von AMenge



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


gibts genügend.
Dann mal her damit. Und dann setzen wir das mal in Relation zu den Lasermessungen, die unbeanstandet durchgeführt werden. Und dann überlegen wir nochmal, ob die dumpfe Forderung nach Abschaffung der Lasermessgeräte wirklich haltbar ist.

da bin ich natürlich ganz deiner meinung....nicht das wir uns falsch verstehen...ich finde es auch absolut lächerlich wen man zu schnell unterwegs ist und dann das problem woanders sucht. aber hier mal ein lächerliches beispiel:

http://www.ra-kotz.de/...ksam_gebrauchsanweisung_nicht_eingehalten.htm

wen man schon 147 drauf hat dann zeigt der tzacho 160 an. hier jemanden freizusprecher der 100% drüber ist wegen eines "formfehlers" ist eine frechheit!

und hier noch n beispiel: http://www.ra-kotz.de/messverfahren.htm

Das sind Einzelfälle. Wie gesagt, man sollte die Relationen nicht aus dem Auge verlieren.

Zitat:

Original geschrieben von Michael Gehrt


Gab es nicht auch Kombis aus Laserpistole+Foto ? Dann kann nämlich durchaus noch ein Brief eintrudeln....

Ja gibt es. Waren und sind soweit ich weiß aber nur in Hessen im Einsatz. Wie schon geschrieben wurde, handelt es sich dabei nicht um die herkömmliche "Laserpistole" sondern um eine Videokamera die auf dem selben Prinzip wie die "Laserpistole" basiert. Außer dass halt nebenbei ein schönes Filmchen ( vielleicht auch schon in HD? ;-) ) gedreht wird.

Mfg

Edit: Hier mal das Gerät: Leivtec XV2

Edit²: Hehe....da es ja soooooo warm war, dass dich die Hitze schon abgelenkt hast, solltest du dir falls was kommt und das Gerät verwendet wurde auf jeden Fall einen Anwalt nehmen!!! In der Beschreibung des Gerätes habe ich grad das hier gefunden: "Sie ist für den normalen Temperaturbereich von 0 °C bis 40 °C und für den erweiterten Temperaturbereich von -10 °C bis 40 °C verfügbar." ;-)

Als ich damals gelasert wurde, sollte ich mir das Messergebnis in Entfernung X erst mal als "Beweis" ansehen. Solange die mit mir noch nicht fertig waren, haben sie gar nicht erst gemessen um meine Messung nicht zu überschreiben. Traf vielleicht beim Themenersteller auch zu. Er war zu schnell, die haben aber in dem Moment mit jemand anderem zu tun gehabt.

Dem Menschen mit der Laserpistole hat vielleicht auch die Hitze zu schaffen gemacht.

Bevor man gleich wieder auf den TE wegen seiner Rechtfertigung eindrischt, sollte man sich vielleicht mal zu Gemüte führen, dass bei einem 10 Jahre alten Polo die Klimaanlage nicht zur Serienausstattung gehört hat.

Wie schauts eigentlich mit der "Beweissicherheit" von Messungen per Laserpistole aus? Ok, da stehen immer 1-3 Polizisten an der Messstelle, aber ist das bereits ausreichend?

Die Laserpistole erfasst doch "nur" die Geschwindigkeit und macht keine Bilder - woher erhalte ich (als möglicherweise Betroffener) denn den Beweis, dass die auf dem Display der Laserpistole angezeigte Geschwindigkeit auch mit meinem Auto in Verbindung zu bringen ist?

Beim stationären "Starenkasten" bzw. den "Mülltonnen-Blitzern" gibbet ja wenigstens noch ´n Bild per Post nach Hause.

Wieviel Beamte sollen es denn sein am Gerät? Eine halbe Hundertschaft um auf der sicheren Seite zu sein? Bitte die Beamten nicht als Dilettanten hinstellen! Die Herren wird man wohl ohne Schulung und Einweisung auf das Gerät nicht auf die Menschheit loslassen. Im übirgen kann jeder auf Beweismittel verzichten, der sich tempomäßig am Riemen reisst.

@onkel-howdy

Hängt das mit dem sog. perfekten Autofahrer zusammen, der keine Fehler macht - nur die anderen? Also ich ärgere mich erst einmal über mich selbst, wenn es mich erwischt. Dann stelle ich mir die Frage nach dem Grund: Habe ich gepennt, war ich unaufmerksam, war ich abgelenkt, habe ich mich vom Vorausfahrenden mitziehen lassen (ist mir schon passiert). Das hilft ein wenig, das Knöllchen in Ruhe abzuwarten.

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III


Wie schauts eigentlich mit der "Beweissicherheit" von Messungen per Laserpistole aus? Ok, da stehen immer 1-3 Polizisten an der Messstelle, aber ist das bereits ausreichend?

Ja. Die Aussage der Polizisten gilt als Beweis.

Zitat:

Die Laserpistole erfasst doch "nur" die Geschwindigkeit und macht keine Bilder - woher erhalte ich (als möglicherweise Betroffener) denn den Beweis, dass die auf dem Display der Laserpistole angezeigte Geschwindigkeit auch mit meinem Auto in Verbindung zu bringen ist?

Siehe oben. Die Aussage des Polizisten reicht als Beweis. Platt gesagt: Dieser hat keinen Grund zu lügen und wenn er lügt, dann riskiert er seinen Job.

Zitat:

Beim stationären "Starenkasten" bzw. den "Mülltonnen-Blitzern" gibbet ja wenigstens noch ´n Bild per Post nach Hause.

Genau deshalb wirst du bei der Lasermessung sofort angehalten.

Natürlich kann man bei angepasstem Verhalten einer Bestrafung entgehen, weil man ja nix falsch gemacht hat. Ist mir klar und ich halte mich auch an die Regeln und trage ansonsten die Konsequenzen.

Aber rein interessehalber.

Ein Polizist der misst und ich. Steht Wort gegen Wort.

Wem wird geglaubt? Natürlich dem Polizisten. Und warum? Weil er Polizist ist.

Dabei sind Fehlmessungen gar nicht so selten.

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III


Ein Polizist der misst und ich. Steht Wort gegen Wort.

Üblicherweise misst nicht ein Polizist allein.

Zitat:

Wem wird geglaubt? Natürlich dem Polizisten. Und warum? Weil er Polizist ist.

Nein. Ihm bzw. den beteiligten Polizisten wird ein Richter mehr Glauben schenken, weil diese keinen Grund haben zu lügen. Du als Autofahrer jedoch hast jede Menge Grund zu lügen. Allerdings sind deutsche Richter in ihrer Beweiswürdigung frei. Wenn also die Polizisten unglaubwürdig erscheinen und deine Aussage als glaubwürdig eingestuft wird, dann wird das Pendel zu deinen Gunsten ausschlagen. Es gibt keine Automatismen wie "Polizisten wird immer geglaubt" oder "wer mehr Zeugen hat gewinnt".

Zitat:

Dabei sind Fehlmessungen gar nicht so selten.

Doch, sind sie. Allein schon, weil die Geräte im Lauf der Zeit immer besser wurden und selbst schon Fehlmessungen aussortieren.

Deine Antwort
Ähnliche Themen