Fragen zur Gesetzlichen Gewährleistung gegenüber Autohändler.
Hallo und guten Abend,
Ich habe mir vor ca. 11 Monaten einen jungen gebrauchten gekauft (VW Polo 6R BlueGT 1.4 TSI 16V aus Bj. 2014 mit damals 100.000km, jetzt 114.000km).
Als ich den Wagen kaufte hatte er schon Probleme mit der Klimaanlage, mit viel hin und her wurde diese dann repariert, siw tat auch bis einschließlich Mittwoch ihren dienst. Jetzt nachdem es die Tage wieder warm gewesen ist, lässt die Kühlleistung wieder nach bis zum Komplett ausfall vorgestern.
Da ich keine Garantie damals mitgekauft habe (nützt in den meisten Fällen eh nix) habe ich damals auf einen Gewährleistungsanspruch gepocht und der Händler hat zwar gejammert aber das Auto repariert.
Jetzt sind allerdings noch andere Mängel aufgetreten (Ausrücklager macht Geräusche, Innenraumlüfter quietscht bei bestimmter Drehzahl, Sporadisch leistungsverlust).
Ich habe daraufhin da der Kauf des Fahrzeuges noch kein volles Jahr her ist dem VK eine Email geschrieben mit der Bitte um Mängelbeseitigung. Gesetzlich hat der händler doch volle 2 Jahre Gewährleistung zu geben laut einem Urteil des BGH von 2017... ?
Wie stehen meine Chancen, oder was könnte der Händler dagegen machen ? Kann er mich an den Kosten beteiligen oder muss er alles aus seiner eigenen Tasche bezahlen ?
Ich freue mich über jede Antwort und falls ihr Fragen habt, stellt diese ruhig.
59 Antworten
Zitat:
@Oetteken schrieb am 22. Mai 2022 um 16:46:53 Uhr:
@CZEA1989
Vielleicht beantwortest du mal die diversen gestellten Fragen.
Welche denn ?
Zitat:
@CZEA1989 schrieb am 22. Mai 2022 um 10:36:01 Uhr:
,,,
Also sollte ich ja volle 2 Jahre Gewährleistung auf meinen gebrauchten haben (Quelle ist Allianz Direct).
Es gibt keine "volle" Gewährleistung. Wurde doch schon ausgiebig diskutiert. Und das du deinen 8 Jahre alten Wagen noch "jungen Gebrauchten" nennst, zeigt nur, dass ein gewisser Realitätsverlust zu erkennen ist. Bei vielen Händlern stehen die Wagen gar nicht mehr auf dem Hof, sondern landen bei Kiesplatzverkäufern oder im Ausland.
Zitat:
@CZEA1989 schrieb am 22. Mai 2022 um 22:20:52 Uhr:
Zitat:
@Oetteken schrieb am 22. Mai 2022 um 16:46:53 Uhr:
@CZEA1989
Vielleicht beantwortest du mal die diversen gestellten Fragen.Welche denn ?
„ Schau auch mal in den Kaufvertrag, die Sachmängelhaftung wurde vermutlich auf ein Jahr reduziert.“
„ Mit der Klima könnte man nochmal nachhaken, da ja da schoonmal nachgebessert wurde. Was genau wurde damals ersetzt? Oder wurde nur neu befüllt?“
Zitat:
@Oetteken schrieb am 22. Mai 2022 um 22:28:11 Uhr:
Zitat:
@CZEA1989 schrieb am 22. Mai 2022 um 22:20:52 Uhr:
Welche denn ?
„ Schau auch mal in den Kaufvertrag, die Sachmängelhaftung wurde vermutlich auf ein Jahr reduziert.“
„ Mit der Klima könnte man nochmal nachhaken, da ja da schoonmal nachgebessert wurde. Was genau wurde damals ersetzt? Oder wurde nur neu befüllt?“
Sorry, bin noch nicht so lange auf Motortalk.
Klimaanlage wurde 2x befüllt, beim dritten Mal als die anlage leer war, wurde das expansionsventil an der spritzwand erneuert und die Anlage erneut befüllt. Lief jetzt ca. 9 Monate nach Kauf. Und jetzt erneut ausgefallen.
Ähnliche Themen
Zitat:
Sorry, bin noch nicht so lange auf Motortalk.
Klimaanlage wurde 2x befüllt, beim dritten Mal als die anlage leer war, wurde das expansionsventil an der spritzwand erneuert und die Anlage erneut befüllt. Lief jetzt ca. 9 Monate nach Kauf. Und jetzt erneut ausgefallen.
Der Mangel wurde behoben die Klimaanlage lief. Die Gewährleistung verlängert sich nicht durch Reparaturen( zumindest nicht wenn sie Erfolgreich waren)
Spielt aber eh keine Rolle, 6 Monate sind lange rum, auch mehr als 6 Monate nach der Reparatur ( auch wenn es keine Rolle spiel)
Egal welcher Mangel jetzt auftritt, du musst dem Verkäufer nachweise das der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war, das kannst du nicht und wahrscheinlich bestanden die Mängel auch nicht vor 11 Monaten sondern sind einfach halt in den 11 Monaten entstanden also keine Gewährleistung.
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 22. Mai 2022 um 23:46:52 Uhr:
Zitat:
Sorry, bin noch nicht so lange auf Motortalk.
Klimaanlage wurde 2x befüllt, beim dritten Mal als die anlage leer war, wurde das expansionsventil an der spritzwand erneuert und die Anlage erneut befüllt. Lief jetzt ca. 9 Monate nach Kauf. Und jetzt erneut ausgefallen.
Der Mangel wurde behoben die Klimaanlage lief. Die Gewährleistung verlängert sich nicht durch Reparaturen( zumindest nicht wenn sie Erfolgreich waren)
Spielt aber eh keine Rolle, 6 Monate sind lange rum, auch mehr als 6 Monate nach der Reparatur ( auch wenn es keine Rolle spiel)
Egal welcher Mangel jetzt auftritt, du musst dem Verkäufer nachweise das der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war, das kannst du nicht und wahrscheinlich bestanden die Mängel auch nicht vor 11 Monaten sondern sind einfach halt in den 11 Monaten entstanden also keine Gewährleistung.
Wir werden sehen🙂
Der Mangel an der Klimaanlage wurde eben nicht behoben, wenn der gleiche Fehler wieder aufgetreten ist.
Der Händler ist daher in der Pflicht, bzw. könntest du auch die sonstigen Rechte aus der Sachmängelhaftung gelten machen, weil die Anzahl der Nachbesserungsversuche erreicht oder überschritten ist.
Übrigens hast du immer noch nicht die Frage nach der Dauer der Sachmängelhaftung lt. Kaufvertrag beantwortet.
Hat der Händler die auf ein Jahr reduziert oder nicht?
Zitat:
@Oetteken schrieb am 23. Mai 2022 um 05:57:58 Uhr:
Übrigens hast du immer noch nicht die Frage nach der Dauer der Sachmängelhaftung lt. Kaufvertrag beantwortet.
Hat der Händler die auf ein Jahr reduziert oder nicht?
Welche Rolle spielt das für seinen Fall?
Würde das was ändern?
Zitat:
@CZEA1989 schrieb am 22. Mai 2022 um 22:55:12 Uhr:
...
Klimaanlage wurde 2x befüllt, beim dritten Mal als die anlage leer war, wurde das expansionsventil an der spritzwand erneuert und die Anlage erneut befüllt. Lief jetzt ca. 9 Monate nach Kauf. Und jetzt erneut ausgefallen.
Dann ist die Klimaanlage immer noch undicht. Das Befüllen von wissentlich undichten Klimaanlagen ist eh verboten.
Wenn sie ein Jahr ging, ist jetzt evtl was durch den Klimakühler gerauscht.
Was natürlich auch nicht von einer Gewährleistung abgedeckt ist
Zitat:
@Oetteken schrieb am 23. Mai 2022 um 05:57:58 Uhr:
Der Mangel an der Klimaanlage wurde eben nicht behoben, wenn der gleiche Fehler wieder aufgetreten ist.
Der Händler ist daher in der Pflicht, bzw. könntest du auch die sonstigen Rechte aus der Sachmängelhaftung gelten machen, weil die Anzahl der Nachbesserungsversuche erreicht oder überschritten ist.Übrigens hast du immer noch nicht die Frage nach der Dauer der Sachmängelhaftung lt. Kaufvertrag beantwortet.
Hat der Händler die auf ein Jahr reduziert oder nicht?
Da muss ich im Kaufvertrag nachsehen. Kann ich aber erst heute abend.
Und da das Jahr nach Kauf noch nicht rum ist soll der Händler sich drum kümmern das dass alles wieder rund läuft.
Naja, in dem Urteil geht es aber doch eher um einen Konflikt zwischen verkürzter Gewährleistungsfrist (hier 12 Monate für einen gebrauchten Gegenstand) und der Verjährungsfrist für das Anmelden von Ansprüchen. Oder lese ich das falsch?
Zitat:
@CZEA1989 schrieb am 23. Mai 2022 um 11:14:00 Uhr:
Und da das Jahr nach Kauf noch nicht rum ist soll der Händler sich drum kümmern das dass alles wieder rund läuft.
Hast Du noch nicht verstanden,dass nach 6 Monaten Du darlegen musst,dass der Mangel beim Kauf schon vorlag?
Zitat:
@KaulKalkhoffe schrieb am 23. Mai 2022 um 08:19:17 Uhr:
Zitat:
@Oetteken schrieb am 23. Mai 2022 um 05:57:58 Uhr:
Übrigens hast du immer noch nicht die Frage nach der Dauer der Sachmängelhaftung lt. Kaufvertrag beantwortet.
Hat der Händler die auf ein Jahr reduziert oder nicht?Welche Rolle spielt das für seinen Fall?
Würde das was ändern?
Ob das etwas ändern kann weiß ich jetzt noch nicht, könnte aber durchaus sein, ist aber auch erst mal nebensächlich, denn es geht darum, dem TE klar zu machen, dass zwei Jahre eher die Ausnahme sind, weil Gebrauchtwagenhändler fast immer vom Recht Gebrauch machen, die vertraglich auf ein Jahr reduzieren.
Zitat:
@CZEA1989 schrieb am 23. Mai 2022 um 11:14:00 Uhr:
…
Und da das Jahr nach Kauf noch nicht rum ist soll der Händler sich drum kümmern das dass alles wieder rund läuft.
Alles wird wohl nix werden, aber bei der Klimaanlage hättest du IMO vor Gericht gute Chancen.
Ob du es so weit kommen lassen willst kann ich nicht beurteilen, ist mit viel Aufwand verbunden.
Besser wäre es, wenn man mit dem Verkäufer eine gütliche Einigung erzielen könnte.