Fragen zur Gesetzlichen Gewährleistung gegenüber Autohändler.

Hallo und guten Abend,

Ich habe mir vor ca. 11 Monaten einen jungen gebrauchten gekauft (VW Polo 6R BlueGT 1.4 TSI 16V aus Bj. 2014 mit damals 100.000km, jetzt 114.000km).

Als ich den Wagen kaufte hatte er schon Probleme mit der Klimaanlage, mit viel hin und her wurde diese dann repariert, siw tat auch bis einschließlich Mittwoch ihren dienst. Jetzt nachdem es die Tage wieder warm gewesen ist, lässt die Kühlleistung wieder nach bis zum Komplett ausfall vorgestern.

Da ich keine Garantie damals mitgekauft habe (nützt in den meisten Fällen eh nix) habe ich damals auf einen Gewährleistungsanspruch gepocht und der Händler hat zwar gejammert aber das Auto repariert.

Jetzt sind allerdings noch andere Mängel aufgetreten (Ausrücklager macht Geräusche, Innenraumlüfter quietscht bei bestimmter Drehzahl, Sporadisch leistungsverlust).

Ich habe daraufhin da der Kauf des Fahrzeuges noch kein volles Jahr her ist dem VK eine Email geschrieben mit der Bitte um Mängelbeseitigung. Gesetzlich hat der händler doch volle 2 Jahre Gewährleistung zu geben laut einem Urteil des BGH von 2017... ?

Wie stehen meine Chancen, oder was könnte der Händler dagegen machen ? Kann er mich an den Kosten beteiligen oder muss er alles aus seiner eigenen Tasche bezahlen ?

Ich freue mich über jede Antwort und falls ihr Fragen habt, stellt diese ruhig.

59 Antworten

Ähm, natürlich "verschleißen" nahezu alle Klimaanlagen...
De facto gibt es gar kein technisches Bauteil, dass nicht "irgendwie verschleißt"...

Bei gebrauchten Fahrzeugen wird die Gewährleistung in aller Regel auf 1 Jahr verkürzt und das ist auch rechtens.

Da Du 2021 gekauft hast, gilt zudem die 6-monatige Beweislastumkehr.

Demnach ist das alles Dein Problem. Mit der Klima könnte man nochmal nachhaken, da ja da schoonmal nachgebessert wurde. Was genau wurde damals ersetzt? Oder wurde nur neu befüllt?

Zitat:

@CZEA1989 schrieb am 22. Mai 2022 um 10:36:01 Uhr:



Zitat:

Lange Zeit versuchten Händler und sogar der Zentralverband des Kraftfahrzeuggewerbes, die gesetzliche Autokauf Gewährleistung zu verkürzen. Die AGBs der Kaufverträge enthielten entsprechende Klauseln, die zuweilen von deutschen Gerichten als unzulässig deklariert wurden.

2017 machte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs Schluss mit den Versuchen einer Verkürzung der Verjährungsfrist bei der Autokauf Gewährleistung. Sämtliche Klauseln sind ein Verstoß gegen die europäische Verkaufsgüterrichtlinie und die Gewährleistung beim Autokauf muss immer mindestens zwei Jahre betragen

Also sollte ich ja volle 2 Jahre Gewährleistung auf meinen gebrauchten haben (Quelle ist Allianz Direct).

Das ist aber nicht der Maßstab!

Zitat:

@CZEA1989 schrieb am 22. Mai 2022 um 10:39:00 Uhr:



Zitat:

@Genie21 schrieb am 22. Mai 2022 um 07:52:24 Uhr:


Hallo TE; Ein 2014er Baujahr jungen Gebrauchten nennen ist schon so dass ich denke du bist ein Spaßposter. 😁 erwischt!

Für mich ist das Fahrzeug mit 8 Jahren jung, da ich sonst nur Fahrzeuge besitze die 20 Jahre und älter sind ! Das älteste Kfz bei mir ist 29 Jahre alt. Und die anderen Autos haben alle ü300k km gelaufen.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 22. Mai 2022 um 12:06:20 Uhr:


Bei gebrauchten Fahrzeugen wird die Gewährleistung in aller Regel auf 1 Jahr verkürzt und das ist auch rechtens.

Da Du 2021 gekauft hast, gilt zudem die 6-monatige Beweislastumkehr.

Demnach ist das alles Dein Problem. Mit der Klima könnte man nochmal nachhaken, da ja da schoonmal nachgebessert wurde. Was genau wurde damals ersetzt? Oder wurde nur neu befüllt?

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 22. Mai 2022 um 12:06:20 Uhr:



Zitat:

@CZEA1989 schrieb am 22. Mai 2022 um 10:36:01 Uhr:


Also sollte ich ja volle 2 Jahre Gewährleistung auf meinen gebrauchten haben (Quelle ist Allianz Direct).

Dennoch ist der Händler dazu verpflichtet laut BGH mir 2 Jahre ein einwandfreies Fahrzeug zu liefern. Auch für Mängel die beim Kauf nicht ersichtlich gewesen sind.

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Nein, ist er nicht!

Ich hab es doch oben drüber schon geschrieben!!!

Bei gebrauchten Dingen (ja auch Autos) wird die Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzt und das ist auch korrekt.

Warum glaubst Du das nicht?

Zitat:

@CZEA1989 schrieb am 22. Mai 2022 um 12:19:06 Uhr:



Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 22. Mai 2022 um 12:06:20 Uhr:


Bei gebrauchten Fahrzeugen wird die Gewährleistung in aller Regel auf 1 Jahr verkürzt und das ist auch rechtens.

Da Du 2021 gekauft hast, gilt zudem die 6-monatige Beweislastumkehr.

Demnach ist das alles Dein Problem. Mit der Klima könnte man nochmal nachhaken, da ja da schoonmal nachgebessert wurde. Was genau wurde damals ersetzt? Oder wurde nur neu befüllt?

Zitat:

@CZEA1989 schrieb am 22. Mai 2022 um 12:19:06 Uhr:



Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 22. Mai 2022 um 12:06:20 Uhr:

Dennoch ist der Händler dazu verpflichtet laut BGH mir 2 Jahre ein einwandfreies Fahrzeug zu liefern. Auch für Mängel die beim Kauf nicht ersichtlich gewesen sind.

Zitat:

@CZEA1989 schrieb am 22. Mai 2022 um 12:19:06 Uhr:[/i
Dennoch ist der Händler dazu verpflichtet laut BGH mir 2 Jahre ein einwandfreies Fahrzeug zu liefern. Auch für Mängel die beim Kauf nicht ersichtlich gewesen sind.

Traumtänzer, hast Du einen eigenen BGH? 😁 😁

Dann geh zum Händler und erzähl dem das so. Reaktion darauf aber bitte hier posten. Ich hol schon mal Cola und Popcorn.

Zitat:

@CZEA1989 schrieb am 22. Mai 2022 um 12:19:06 Uhr:



Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 22. Mai 2022 um 12:06:20 Uhr:


Bei gebrauchten Fahrzeugen wird die Gewährleistung in aller Regel auf 1 Jahr verkürzt und das ist auch rechtens.

Da Du 2021 gekauft hast, gilt zudem die 6-monatige Beweislastumkehr.

Demnach ist das alles Dein Problem. Mit der Klima könnte man nochmal nachhaken, da ja da schoonmal nachgebessert wurde. Was genau wurde damals ersetzt? Oder wurde nur neu befüllt?

Zitat:

@CZEA1989 schrieb am 22. Mai 2022 um 12:19:06 Uhr:



Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 22. Mai 2022 um 12:06:20 Uhr:

Dennoch ist der Händler dazu verpflichtet laut BGH mir 2 Jahre ein einwandfreies Fahrzeug zu liefern. Auch für Mängel die beim Kauf nicht ersichtlich gewesen sind.

Zitat:

@CZEA1989 schrieb am 22. Mai 2022 um 12:19:06 Uhr:


Dennoch ist der Händler dazu verpflichtet laut BGH mir 2 Jahre ein einwandfreies Fahrzeug zu liefern. Auch für Mängel die beim Kauf nicht ersichtlich gewesen sind.

Egal, ob nun 1 oder 2 Jahre, da der Kauf bereits 11 Monate her ist, musst du nachweisen, dass diese Mängel bereits beim Kauf bestanden. Diesen Nachweis zu erbringen ist meist sehr schwer oder gar unmöglich.

Allein die Klima ist aufgrund des Reparaturversuchs des Händlers eine Ausnahme.

Gruß

Uwe

Zitat:

@CZEA1989 schrieb am 22. Mai 2022 um 12:19:06 Uhr:



Dennoch ist der Händler dazu verpflichtet laut BGH mir 2 Jahre ein einwandfreies Fahrzeug zu liefern. Auch für Mängel die beim Kauf nicht ersichtlich gewesen sind.

Wenn Du das dem Händler erzählst, sei so fair und bitte ihn,sich vorher zu setzen.
Sonst liegt der vor Lachen auf dem Boden und verletzt sich.

Und Deine Mängel sind alle samt altersbedingter Verschleiß, denn von einem jungen gebrauchten ist Dein Kfz weit entfernt.

@CZEA1989
Vielleicht beantwortest du mal die diversen gestellten Fragen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 22. Mai 2022 um 16:46:53 Uhr:


@CZEA1989
Vielleicht beantwortest du mal die diversen gestellten Fragen.

Ihr habt den jetzt so „irre“ gemacht, da wird das mit den Antworten dauern, wenn überhaupt!

Ich würde das angesprochene BGH Urteil wegen den 2 Jahren Gewährleistung gerne mal lesen. Hat jemand den Link parat?

www.google.de 😉

Zitat:

@Pauliese schrieb am 22. Mai 2022 um 19:53:11 Uhr:


Ich würde das angesprochene BGH Urteil wegen den 2 Jahren Gewährleistung gerne mal lesen. Hat jemand den Link parat?

Die gesetzliche Sachmängelhaftung beträgt zunächst mal zwei Jahre.
Ein Privatverkäufer kann die Sachmängelhaftung ausschließen.
Ein gewerblicher Verkäufer kann die Sachmängelhaftung vertraglich auf ein Jahr reduzieren.
Die Beweislast liegt bei Verträgen seit dem 01.01.2022 für 12 Monate beim Verkäufer, vorher waren es sechs Monate. Danach tritt eine Beweislastumkehr statt, also muß dann der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei Fahrzeugübergabe vorlag.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 22. Mai 2022 um 19:53:11 Uhr:


Ich würde das angesprochene BGH Urteil wegen den 2 Jahren Gewährleistung gerne mal lesen. Hat jemand den Link parat?

https://curia.europa.eu/.../document.jsf?...

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