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Fragen zur Gesetzlichen Gewährleistung gegenüber Autohändler.

Themenstarteram 21. Mai 2022 um 20:06

Hallo und guten Abend,

Ich habe mir vor ca. 11 Monaten einen jungen gebrauchten gekauft (VW Polo 6R BlueGT 1.4 TSI 16V aus Bj. 2014 mit damals 100.000km, jetzt 114.000km).

Als ich den Wagen kaufte hatte er schon Probleme mit der Klimaanlage, mit viel hin und her wurde diese dann repariert, siw tat auch bis einschließlich Mittwoch ihren dienst. Jetzt nachdem es die Tage wieder warm gewesen ist, lässt die Kühlleistung wieder nach bis zum Komplett ausfall vorgestern.

Da ich keine Garantie damals mitgekauft habe (nützt in den meisten Fällen eh nix) habe ich damals auf einen Gewährleistungsanspruch gepocht und der Händler hat zwar gejammert aber das Auto repariert.

Jetzt sind allerdings noch andere Mängel aufgetreten (Ausrücklager macht Geräusche, Innenraumlüfter quietscht bei bestimmter Drehzahl, Sporadisch leistungsverlust).

Ich habe daraufhin da der Kauf des Fahrzeuges noch kein volles Jahr her ist dem VK eine Email geschrieben mit der Bitte um Mängelbeseitigung. Gesetzlich hat der händler doch volle 2 Jahre Gewährleistung zu geben laut einem Urteil des BGH von 2017... ?

Wie stehen meine Chancen, oder was könnte der Händler dagegen machen ? Kann er mich an den Kosten beteiligen oder muss er alles aus seiner eigenen Tasche bezahlen ?

Ich freue mich über jede Antwort und falls ihr Fragen habt, stellt diese ruhig.

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59 Antworten

Das sind alles Verschleißerscheinungen. Falls der Händler dir anbietet, dass ihr die Kosten untereinander irgendwie aufteilt, dann solltest du einschlagen.

Sachmängelhaftung bedeutet, dass der Verkäufer für bei Fahrzeugübergabe bereits vorhandene Mängel haftet.

Das ist also keine Garantie.

Nach sechs Monaten gibt es eine Beweislastumkehr, d. h. du müsstest nachweisen, das die Mängel bereits bei Übergabe vorhanden waren, was dir wohl nicht gelingen wird.

Lediglich bezüglich der Klimaanlage könnte dir das gelingen, weil der Händler da schon mal, mit mäßigem Erfolg, nachgebessert hat.

Insgesamt sehe ich deine Aussichten, bei dem Fahrzeugalter und der Laufleistung, als schlecht an.

Schau auch mal in den Kaufvertrag, die Sachmängelhaftung wurde vermutlich auf ein Jahr reduziert.

Themenstarteram 21. Mai 2022 um 20:38

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. Mai 2022 um 22:11:26 Uhr:

Das sind alles Verschleißerscheinungen. Falls der Händler dir anbietet, dass ihr die Kosten untereinander irgendwie aufteilt, dann solltest du einschlagen.

Ausrücklager bei 114.000km ? Also ich habe noch Autos mit ü300k und 400k auf der Uhr, das fällt für mich persönlich nicht unter Verschleiß.

Das mit der Klimaanlage erst recht nicht, genauso wie nach 114tkm kein lüftermotor ein Geräusch von sich geben sollte...

Ebenso der leistungsverlust der sporadisch auftritt.

Nunja ... es gibt so Leute, die den linken Fuß dezent auf der Kupplung ablegen ohne es zu merken. Wenn der Vorbesitzer so ein Exemplar war, dann hast du da Pech. Bei der Klima wird meist durch Steinschlag der Kondensator undicht. Völlig normal und günstig behebbar. Innenraumlüfter bei VW ... da kann schonmal je nach Nutzung was am Ende sein. Die kosten aber nur einen schmalen Taler. Hab beim Golf kürzlich irgendwas um die 35,- € ausgegeben. Sporadischer Leistungsverlust ... wird was an der/den Zündspule(n) oder Kerzen sein. Kleinkram eben und gerade bei den ollen Einzelspulensteckern eine Verschleißseuche wegen der hohen Temperaturen dort.

Auch wenn es nicht gefällt, mein Tipp macht schon Sinn. ;)

Ich finde Du stellst da zu hohe Ansprüche… quitschen,pfeifen des Lüftermotors hat mein Fiesta schon bei 70000 km erstmals gezeigt. Stört mich nicht wirklich. Defektes Ausrücklager von der Kupplung, auch da kenne ich Autos, die je nach Behandlung und Fahrweise schon nach 50000 km dieses Sympton zeigten.

Aber wie gesagt, die 6 Monate sind rum…von daher wirds schwierig. Zur Not müsstest Du dann einen Richter davon überzeugen, daß er Deine Einschätzung bezgl. Verschleißteile und deren Lebensdauer teilt.

Themenstarteram 21. Mai 2022 um 21:05

Ich werde mal sehen was der Händler dazu sagt.

Der Wagen stand nsch Kauf eh mehr in der Werkstatt des VK als alles andere, nachdem die Klimaanlage endlich mal gut funktionierte war ja auch erstmal ruhe.

Ich sehe es genau so wie meine Vorredner.

Da Kaufvertrag vor 2022 geschlossen wurde, gilt noch das alte Recht mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Daher nur evlt. eine Chance bei der Klima.

Beim Rest aber mit Sicherheit nicht.

Nach 8 Jahren ist so gut wie alles Verschleiß. Die Klima wurde doch repariert und lief fast ein Jahr. In dem Alter kann an der Klima alles mögliche kaputt gehen.

Wenn der Händler was macht, dann max. auf Kulanz. Kann ich mir aber kaum vorstellen.

Hallo TE; Ein 2014er Baujahr jungen Gebrauchten nennen ist schon so dass ich denke du bist ein Spaßposter. :D erwischt!

Zitat:

@KaulKalkhoffe schrieb am 21. Mai 2022 um 23:05:55 Uhr:

Ich sehe es genau so wie meine Vorredner.

Da Kaufvertrag vor 2022 geschlossen wurde, gilt noch das alte Recht mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Daher nur evlt. eine Chance bei der Klima.

Beim Rest aber mit Sicherheit nicht.

Volle Zustimmung. Ich streite mich auch gern 'mal, um meine Rechte durchzusetzen. Aber da nun, nach Ablauf der ersten sechs Monate, kaum zu beweisen ist, dass die Mängel schon bei Übergabe vorhanden waren, hätte ich in diesem Fall praktisch keine Rechte mehr auf meiner Seite.

Themenstarteram 22. Mai 2022 um 8:36

Zitat:

Lange Zeit versuchten Händler und sogar der Zentralverband des Kraftfahrzeuggewerbes, die gesetzliche Autokauf Gewährleistung zu verkürzen. Die AGBs der Kaufverträge enthielten entsprechende Klauseln, die zuweilen von deutschen Gerichten als unzulässig deklariert wurden.

2017 machte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs Schluss mit den Versuchen einer Verkürzung der Verjährungsfrist bei der Autokauf Gewährleistung. Sämtliche Klauseln sind ein Verstoß gegen die europäische Verkaufsgüterrichtlinie und die Gewährleistung beim Autokauf muss immer mindestens zwei Jahre betragen

Also sollte ich ja volle 2 Jahre Gewährleistung auf meinen gebrauchten haben (Quelle ist Allianz Direct).

Themenstarteram 22. Mai 2022 um 8:39

Zitat:

@Genie21 schrieb am 22. Mai 2022 um 07:52:24 Uhr:

Hallo TE; Ein 2014er Baujahr jungen Gebrauchten nennen ist schon so dass ich denke du bist ein Spaßposter. :D erwischt!

Für mich ist das Fahrzeug mit 8 Jahren jung, da ich sonst nur Fahrzeuge besitze die 20 Jahre und älter sind ! Das älteste Kfz bei mir ist 29 Jahre alt. Und die anderen Autos haben alle ü300k km gelaufen.

Verschleiß fällt trotzdem nicht unter Gewährleistung und bei gebrauchten Waren kann die Gewährleistung wirksam verkürzt werden. Deine Probleme am Auto sind leider Verschleiß.

Themenstarteram 22. Mai 2022 um 10:01

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. Mai 2022 um 10:40:11 Uhr:

Verschleiß fällt trotzdem nicht unter Gewährleistung und bei gebrauchten Waren kann die Gewährleistung wirksam verkürzt werden. Deine Probleme am Auto sind leider Verschleiß.

Leider sind Klimaanlagen, sowie leistungsverlust keine Verschleißerscheinungen. Beim ausrücklager sehe ich es teilweise noch ein, aber da der Wagen keine 200k gelaufen hat und ich ihn alleine nur fahre und sonst niemand anderes der zum Verschleiß führen könnte sehe ich das irgendwo nicht ein.

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