fragen zur abholung

Audi S5 8T & 8F

Kann man das Auto direkt in Ingolstadt bzw. Neckarsulm bezahlen, oder muss man beim Händler zahlen?
Zahle nämlich ungern 4 tage oder so vorher für das Auto ...
Was ist, wenn ich beim Händler zahlen muss, und er geht innerhalb diesen 2-4 tagen pleite... bekomme ich dann mein auto nicht?

Beste Antwort im Thema

Hallo allesamt

Das Ganze hat doch auch viel mit Seriosität zu tun.

Selbst wenn ein Händler ahnt, dass er pleite gehen könnte, hat er doch nichts davon, wenn das Geld seines Kunden in die Insolvenzmasse einfließt, ohne dass dieser seinen Wagen erhält. Also wird ein seriöser Händler, selbst wenn ihm das Wasser bis zum Hals steht, diese Dinge immer korrekt abwickeln.

Es sei denn er plant vorher Gelder vorbeizuschleusen und für sich privat zu retten. Dann würde es Sinn machen den Kaufpreis vorab ohne mindestens das Gegenstück des Fahrzeugbriefes - siehe Vorposter - zu verlangen. Allein schon durch dieses Begehren würde ich einen Händler als unseriös einstufen.

In diesem Zusammenhang einen Kunden dann auch noch emotional unter Druck zu setzten mit der Frage, warum er denn kein Vertrauen habe ist sogar extreem verdächtig. Meine Lebenserfahrung sagt mir, dass immer dann, wenn Vertrauen geforderet wird, das nicht hat langsam über viele positive Erfahrungen hat wachsen können, äußerste Vorsicht geboten ist.

Grüsse

Pit

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Kein Geld an Audi, kein Auto.
Das Geld verschwindet dann in der Insolvenzmasse..... frag mal Kunden von Astroh Küchen im Ruhrgebiet.
Die können dir das lautstark und ganz genau erklären😉

Gruß

Vorschlag von mir:
Wer seinem 🙂 nicht vertraut, sollte sich die Zulassungbescheinigung Teil II (alt:Fahrzeugbrief) und den Abholschein (bei Selbstabholung) gegen Barzahlung (Zug um Zug Geschäft heißt dies meines Wissens) aushändigen lassen und das Fahrzeug bei der Zulassungstelle selbst anmelden. 😉
==> keine Probs. 😎
Unisurfer

Hallo allesamt

Das Ganze hat doch auch viel mit Seriosität zu tun.

Selbst wenn ein Händler ahnt, dass er pleite gehen könnte, hat er doch nichts davon, wenn das Geld seines Kunden in die Insolvenzmasse einfließt, ohne dass dieser seinen Wagen erhält. Also wird ein seriöser Händler, selbst wenn ihm das Wasser bis zum Hals steht, diese Dinge immer korrekt abwickeln.

Es sei denn er plant vorher Gelder vorbeizuschleusen und für sich privat zu retten. Dann würde es Sinn machen den Kaufpreis vorab ohne mindestens das Gegenstück des Fahrzeugbriefes - siehe Vorposter - zu verlangen. Allein schon durch dieses Begehren würde ich einen Händler als unseriös einstufen.

In diesem Zusammenhang einen Kunden dann auch noch emotional unter Druck zu setzten mit der Frage, warum er denn kein Vertrauen habe ist sogar extreem verdächtig. Meine Lebenserfahrung sagt mir, dass immer dann, wenn Vertrauen geforderet wird, das nicht hat langsam über viele positive Erfahrungen hat wachsen können, äußerste Vorsicht geboten ist.

Grüsse

Pit

Habe auch einen großen Kardinalsfehler begangen. Habe meinen Wagen Anfang September bestellt und einen anderen dafür in Zahlung gegeben. Diesen hätte ich ja erst übergeben müssen, wenn der Neue da ist. Da es sich bei meinem Alten jedoch um ein Saisonfahrzeug handelte, habe ich den Wagen schon Ende Oktober abgegeben und fahre seitdem meinen alten Winter-Golf. Ich hätte keinen wirtschaftlichen Vorteil gehabt ihn noch bis zur Auslieferung des Neuen zu behalten, da ich ja noch weiter die Garagenmiete hätte zahlen müssen.

Es war trotzdem ein großer Fehler (wie ich später in einem Bericht der Auto-Bild gelesen habe), da bei Insolvenz, bzw Konkurs des Freundlichen, mein alter PKW schon im Betriebsvermögen des Freundlichen stand und ich sehr wahrscheinlich keine Ansprüche mehr hätte gelten machen können. Somit wäre die Anzahlung von 10.000 € flöten gewesen.

Nur so als Tipp für diejenigen die nicht auch so blauäugig wie ich an die Sache herangehen.

Viele Grüße

Marian

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Zitat:

Original geschrieben von Unisurfer


Vorschlag von mir:
Wer seinem 🙂 nicht vertraut, sollte sich die Zulassungbescheinigung Teil II (alt:Fahrzeugbrief) und den Abholschein (bei Selbstabholung) gegen Barzahlung (Zug um Zug Geschäft heißt dies meines Wissens) aushändigen lassen und das Fahrzeug bei der Zulassungstelle selbst anmelden. 😉
==> keine Probs. 😎
Unisurfer

Nun soweit ich das weis erhält der Händler keinen Brief, wenn er schon paar mal negativ aufgefallen ist, bei den Werken sollte dies der Fall sein muss selbiger auch beim Werk erst das Auto bezahlen danach erhält er den Brief. Nun ich kenne Händler bei denen so verfahren wurde.Aber denen hat man dies schon an der Fzg-auswahl am Hof angesehen Würde für mich auch bedeuten Hier die Bankbürgschaft (o.Bargeld) und da mein Brief denn wenn du den Brief hast bist du der Besitzer (oberflächlich gesagt)

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