Fragen zur 130%-Regelung

Hallo,

nach einem Unfall wurde folgendes Gutachten erstellt:

Wiederbeschaffungswert: 2200€
Restwert: 100€
Reparaturkosten: 6800€

Das ganze ist, vollkommen klar, ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Allerdings möchte ich das Auto weiterfahren und reparieren, die hohe Summe kommt ja nur zu Stande wenn ich sämtliche Teile neu und orignal kaufe und das ganze in einer Vertragswerkstatt o.ä. in Auftrag gebe.

Mein Plan ist nun wie folgt:
- Teile gebraucht besorgen (Zeitwertgerechte Reparatur)
- Selber zerlegen
- Schweißarbeiten an den Karosseriebauer übergeben
- Zusammenbauen
- 1-2 Bauteile evtl. neulackieren

Somit komem ich auf 1500-1800€ Reparaturkosten, je nachdem wieviel lackiert werden muss (Zustand von den Teilen).
Der Karosseriebauer würde nur das Radhaus ersetzen und ein paar kleinere Montagearbeiten vornehmen, dann kommt noch der Lackierer.

Meine Fragen:
- Darf ich mein Auto selber reparieren odr ist es dann nicht sach- und fachgerecht erledigt?
- Wie geht es weiter, wenn das Auto dann repariert ist? Nochmal den Gutachter herholen?
- Kann ich mir dann die Reparatur verrechnen lassen, also 2,2k*1,3 = 2860€?

Beste Antwort im Thema

Also, erst einmal:

wenn du glaubst, dass du den Schaden für 25% von der Gutachterlich festgestellten Schadensumme reparieren kannst und hier noch versuchen möchtest das als "fach- und sachgerechte Reparatur" zu verkaufen, dann kann man hier nur eines:

Und zwar dir einen Vogel zeigen.

Wenn du dann auch noch ernsthaft daran glaubst, dass dir dieser Sachverständiger, der das Gutachten erstellt hat, dir eine fach und- sachgerechte Reparatur bestätigt, wird das der nächste sein, der dir eine Vogel zeigt.

Nimm die 2.100 Euro, biege dein Gurke wieder gerade, aber erspare uns hier deine Weisheiten, wie man ein echten Wirtschaftlichen Totalschaden zu einem 130% Reparaturschaden machen kann. 

Was du hier so schreibst ist einfach nur Lächerlich..... 🙄

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Hallo,

kein Sachverständiger wird dir für diese Reparatur eine sach- und fachgerechte Reparatur bestätigen, dass schlag dir mal ganz schnell wieder aus dem Kopf.
Überlege doch mal, der würde sich ja selber ins Knie schießen wenn das Fahrzeug lediglich um ein Viertel der Gesamtreparaturkosten repariert werden kann.
Ganz davon abgesehen, dass er dafür gerade stehen muss wenn dir mit deinem halbwegs reparierten Fahrzeug etwas passiert.
Warum um Gottes Namen kannst Du dich damit nicht abfinden dass es eben so ist wie es ist!?
Das kann es echt nicht sein. Es gibt Bestimmungen die man einhalten muss. Bei einer roten Ampel muss man auch anhalten und warten weil es der Gesetzgeber eben so bestimmt hat. Ansonsten würde ja ein völliges Chaos herrschen wenn jeder das macht was ihm gerade passt.
Nichts anderes ist es auch bei deinem Gutachten.
Also erspare uns im Sinne aller Beteiligten hier weitere Parolen wie man was machen kann.
Und diejenigen die so etwas machen brauchen sich nicht zu wundern wenn sie früher oder später alles verlieren, was sie sich über Jahre hinweg aufgebaut haben.
Das ist das alles nicht Wert!

Gruß

fordfuchs

Muss ich wohl doch ausführlich werden, damit man mich endlich ernst nimmt... -.-

EDIT: [...] Ist ja nicht mehr nötig, darüber zu diskutieren [...]

Das und nicht mehr war die Ursprungsfrage… 😉

Zitat:

Original geschrieben von rpalmer


Ich kann also ruhigen Gewissens mit der Totalschadenabrechnung die „Gurke geradebiegen“.

***Beitrag editiert, mfg steini111***

Das wird ja immer noch besser hier, der Geschädigte bestimmt den Reparaturweg - ah ja.
Was kommt als nächtes!?
Das hat überhaupt keinen Sinn mehr mir dir zu diskutieren, wenn Du mein Kunde gewesen wärst hätte ich dir bereits ein Hausverbot erteilt!

Gruß

fordfuchs

Schöner langer Bericht, ändert an der Tatsache wenig.

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Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs



Zitat:

Original geschrieben von rpalmer


Ich kann also ruhigen Gewissens mit der Totalschadenabrechnung die „Gurke geradebiegen“.
***Beitrag editiert, mfg steini111***

Das wird ja immer noch besser hier, der Geschädigte bestimmt den Reparaturweg - ah ja.
Was kommt als nächtes!?
Das hat überhaupt keinen Sinn mehr mir dir zu diskutieren, wenn Du mein Kunde gewesen wärst hätte ich dir bereits ein Hausverbot erteilt!

Gruß

fordfuchs

Man will nicht verstehen, weil die Meinung schon feststeht. Stattdessen Beleidigen, weil die Argumente ausgehen.

Ganz großes Kino hier!

Gebrauchtteile und lohnkostengünstigere Werkstätten? Ach, sowas gibts nicht! Erstunken und erlogen!
Klar, als nächstes bauen wir noch den gesamten Innenraum aus und auch noch die Achsen und den gesamten Auspuff.
Auch wenn in der herstellerseitigen Anweisung das nicht aufgelistet wird, egal.

@ Moderation: Thread schließen, es hat einfach keinen Sinn und Zweck hier.

EDIT:

Ich sehe, hier wird änhliches diskutiert. Ist ja mal interessant und nebenbei, da ist ja mal ein sachlicher Tonfall drin!

Das führt dazu, dass ich von der Idee des Reparierens Abstand nehme. (Wäre ja auch so schwer, mal den Fall "es würd so sein" anzunehmen und dann zu erläutern was dann passiert bzw. passieren kann)
Schade, dass man in diesem Thread nicht konstruktiv bleiben konnte.

Meine Frage hat sich, auf Umwegen, geklärt, für sachliche Kommentare habe ich mich bedankt und tue es nochmal (Besonders iphoxx).
Der Wagen wird eben zerlegt und in Teilen verkauft, das dürfte die geg. Versicherung ja nicht interessieren.

Moin,

erstmal muss man sich nicht Wundern wenn man etwas vor hat was wohl ohne Tricks kaum zu schaffen ist dass Starker Gegenwind aufkommt. Der darf dann auch mal etwas derber sein.

Was gar nicht geht sind dann aber in der Tat sehr persönliche Beleidigungen die keinen weiteren Bezug zur Sache haben, diese habe ich auch editiert.

Das Thema lasse ich zuerst mal noch offen und werde den weiteren Verlauf beobachten, ich denke das es auch sachlich weiter gehen kann 🙂

Grüße
Steini

Das ein Fahrzeug grundsätzlich kostengünstiger und auch sach- und fachgerecht repariert werden kann, als von einem Kfz-Sachverständigen geschätzt, bedarf sicherlich keinerlei besonderen Ausführungen.

Als einmalig dürfte zu bezeichnen sein, dass bei einer Fahrzeugbeschädigung ein Schädiger unter Umständen mehr bezahlen muss, als die Sache (das Fahrzeug) eigentlich Wert ist. Begründet wird das mit einem besonderen Integrationsinteresse des Geschädigten an seinem Fahrzeug.

Nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur hängt die Reparatur von folgenden Voraussetzungen ab:

1. Der Geschädigte muss ein besonderes Interesse am Erhalt des beschädigten Fahrzeuges besitzen (was durch die Reparaturdurchführung in der Regel bekundet wird).

2. Die prognostizierten Reparaturkosten müssen sich im Bereich von 130 % des Wiederbeschaffungswertes bewegen. Ergeben Reparaturkosten + Wertminderung 130 % des Wiederbeschaffungswert ist eine Reparaturdurchführung möglich.

3. Die Reparatur des Fahrzeuges muss fachgerecht durchgeführt werden.

Bezogen auf deinen Schaden bedeutet dies, dass die prognostizierten Reparaturkosten die Grenze bei weitem überschritten sind, so dass der Schädiger „nur“ den Wiederbeschaffungswert abzgl. des Restwertes zu erstatten hat.

Punkt 3 wird und braucht nicht mehr überprüft werden.

@ steini111: Vielen Dank für dein Eingreifen; der Gegenwind war nicht das Problem, die Beleidigungen waren es.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


[...]

Hallo und Danke für deine Ausführungen.

Meine Idee ist in der Praxis also nicht durchführbar.

Da ich somit das Auto nicht gebrauchen kann, möchte ich es in Teilen verkaufen.
Dies dürfte doch zulässig sein, oder muss ich das Auto dem von der Versicherung genannten Ankäufer veräußern?

Zudem stellt sich mir noch eine Frage: Das Auto war 16 Jahre alt, eine Wiederbeschaffung ist also fast nur auf dem Privatmarkt möglich.
Weshalb wird mir dann die MwSt abgezogen?

Zitat:

Original geschrieben von rpalmer


Muss ich wohl doch ausführlich werden, damit man mich endlich ernst nimmt... -.-
 
EDIT: Die "?" bitte im Gedanken mit "-->" ersetzen, iwas ist da schiefgegangen
 
Laut Gutachter fallen voraussichtlich folgende Teile und Arbeiten an. (Betonung liegt auf Voraussichtlich)
 
Querträger f. Stoßfänger: Der soll neu 124€ kosten, der Verwerter gibt ihn für 10€.
Radhaus: Neu 320€, mit Geduld beim Austrennen für 50€ beim Verwerter
(Sowas… http://www.321autoteile.de/images/mvw-00175.jpg)
Längsträger oben: 70€… ist im herausgeschnittenen Teil bereits dran
Schlossträger: 200€ neu… der gebrauchte für 30€ tuts auch
Spoiler links: 29€ neu ? Ich kann mit den Schrammen leben, also 0€
(Oder ist es nicht sach- und fachgerecht, wenn ich sage, dass ich bei einem 16 Jahre alten Auto mit einem verkratzten Frontspoiler leben kann?)
Kühlergrill: 91€ neu… zahlt keiner, werden für 15€ im Zubehör verschachert und für 5€ gebraucht beim Verwerter
Kotflügel li. Und re.: Neu 250€, gebraucht 50€ für beide
Befestigungsteile für die Kotflügel: 20€, dann nehm ich eben beim Ausbau alle Schrauben und Stehbolzen mit ? Also nichts
Radlaufschale: 25€ neu… gebraucht 5€
Motorhaube: 250€ neu…. Gebraucht 50€
Scharniere für diese: 24€ ? Sind an der gebrauchten dran
Motorhaubenstütze: 10€ ? Am Schlossträger dran
Schloss für Haube: 25€ ? Ebenso am Schlossträger dran
Dichtung für Haube: 11€ ? An der Haube bereits dran
Dämpfung: 37€ ? Ist ebenso an der alten Haube dran
Seilzug: 17€ neu, bau ihn mir selber aus beim Schrott: 5€
Behälter Waschwasser: 36€ ? 5€
Scheinwerfer neu: 135€… gebraucht 15€ mit LWR-Motor
LWR-Motor: 60€… wie gesagt am Scheinwerfer dran
Blinkleuchte vorn: 26€ ? 2€ gebraucht, das wird hinterhergeschmissen, weil alle nur die weissen oder schwarzen wollen
Batterie: 84€ ? Abwarten bis wieder die Aktion beim Trost anläuft, dann krieg ich sie mit Gewerberabatt für 20€ (Kleine 40Ah-Batterie)
Batteriehalter: 48€… gebraucht 5€
Stoßstange: Neu 242€… o.O … gebraucht 25€
Sonstige Kleinteile: 39€ …. Werden wieder die pauschalen 10€ beim Schrotter fällig
Kühler: 195€… gebraucht 15€
 
Statt 2368€ für die Neuteile, werden also nur 302€ fällig.
Gespart: 2096€
 
Und ja, wer sich die Teile selber ausbaut zahlt diese Preise beim Verwerter. Online und bei bereits ausgebauten Teilen sieht das natürlich anders aus.
 
Zu den Arbeiten:
Es wird davon ausgegangen, dass ich das ganze bei einer Vertragswerkstatt erledige, die 82€/h kostet… zu teuer, die Freie Werkstatt nimmt nur 50€ die Stunde.
 
Radhaus ersetzen, umfasst mehrere Postionen, u.A. Richtbank: 714€ (870 ZE) ? 435€
Längsträger konservieren ? 8€
Radhausteile demontieren (Scheinwerfer, Kühlergrill, Schlossträger, Blinker, Batterie, Wischwasserbehälter etc.) ? 156€… ich mach das selber, also 0€
Radhausteile ersetzen: 271€ ? Fällt weg, mach ich selber (0€)
Radhaus konservieren: 8€
Hydraulikeinheit aus-/einbauen: 91€… ? Prüfsysteme dafür hat die Werkstatt auch, dort soll das 60€ kosten
ABS-System prüfen: 16€ ? 20 ZE ? 10€
Bremse entlüften: 25€ ? 30 ZE ? 15€
Unterbodenschutz an den Kotflügeln auftragen: 50€. Nicht nötig, an den gebrauchten ist bereits welcher dran: 0€
Kotflügel aus/einbauen: 107€ (130 ZE) ? 65€
Motorhaube ersetzen: 25€ (30 ZE) ? 15€
Mhaube aus/einbauen: 33€ (40ZE) ? 20€
Hohlraumkonservierung Mhaube: 25€.. nicht nötig, die gebrauchte ist konserviert ? 0€
Scharniere erstezen: 16€… mach ich selber ? 0€
Scheinwerfer aus/einbauen: 16€… selber: 0€
Radaufhängung aus/einb.: 106€ (130ZE) ? 65€
Achsvermessung u. –einstellung: 90€… Wer zahlt so was? Beim Premio pauschal 40€ (Sofern die Schrauben nicht festgegammelt sind, aber das Zeug wurde ja vorher ausgebaut!)
Aggregateträger aus/einb.: 82€ (100ZE) ? 50€
Motor mitsamt Lenkgetriebe ei/ausbauen: 355€
 
Wozu? Der Karosseriebauer hat gesagt s ist nicht nötig, man kommt auch so ran und kann das ganze vernünftig schweißen. Auch die Richtbank kann aufgebaut werden, ohne den Motor ausbauen zu müssen. In der Herstellereigenen Reparaturanweisung wird nirgends erwähnt, dass zum Ersetzen des Radhauses der Motor ausgebaut werden muss.
Im Herstellerseitigen Arbeitspositionen-Katalog wird beim anwählen des Postens „Radhaus ersetzen“ der Ausbau des Motors ebenso nicht gefordert. Sobald der Gutachter wieder da ist, frage ich ihn warum er diesen Arbeitsumfang in die Kalkulation mit eingenommen hat.
? 0€, da nicht nötig
 
Arbeit in der Vertragswerke: 2152€
Arbeit in der freien Werke und bei teilweise Eigeninitiative: 786€ (Lass ma das ganze nun aber dennoch 1000€ kosten…)
 
Gespart: 1152€
 
Lackierung:
Hier kann sehr viel eingespart werden, da das Spenderauto beim Verwerter in derselben Farbe lackiert wie das Unfallfahrzeug:
1h Stunde freier Lackierer: 60€ (Der Lackiere im Gutachten: 82€)
Vorbereiten der Lackierung: 180€ (210ZE) ? 126€
Tür lackieren: Entfällt, die Schrammen an der Kante stören nicht. Sieht man eh nur, wenn man quasi in das Spaltmaß reinschaut. Das kann er mit einem dünnen Pinsel überstreichen.
Aber gut, lassen wir sie dennoch komplett lackieren: 70ZE ? 42€
Radhaus lackieren: 90ZE ? 54€
Kühlergrill, Kotflügel, Motorhaube und Blende lackieren: Entfällt, schaffe ich in derselben Farbe an
Stoßfänger lackieren: 40ZE ? 24€
 
Lack: Es werden 8ME (Tür), 7ME (Radhaus) und 4ME (Ststg.) benötigt: 19ME
Der Gutachter geht von Standox-Farbe aus, die ist teuer: 1ME soll 7€ kosten.
DupliColor kostet aber z.B. nur 5€ je ME (Lesonal auch, Mipa ist noch günstiger)
19ME zu 5€/ME: 95€
Arbeit beim günstigen Lackierer: 246€
Farbe: 95€
Macht also 341€ statt der 1300€ im Gutachten (Es werden ja viele Teile nicht lackiert und günstigerer Stundensatz sowie Farbe)
Gespart: 959€
 
Rep. Gesamt laut Gutachten: 1300€ (Lack) + 2152€ (Karosse) + 2368€ (Teile) = 5820€ (Ich habe es immer auf 6k gerundet)
Rep. Gesamt bei Anschaffung gebrauchter Teile (Zeitwertgerecht), Eigeninitiative und dem Aufsuchen von lohngünstigeren Werkstätten: 341€ (Lack) + 1000€ (Karosse, wir lassen hier mal viel Spielraum) + 302€ (Teile, wer selber ausbaut beim Verwerter spart sehr viel!) = 1643€
 
Ich kann also ruhigen Gewissens mit der Totalschadenabrechnung die „Gurke geradebiegen“.
 
Falls ich aber Pech habe und beim Spenderauto bereits Teile demontiert wurden, obwohl ich es zurückstellen lassen habe, die Teile also anderswo beschaffen muss (teurer) und dann evtl. mehr lackieren muss und somit die Totalschadenabrech. Übersteige… wie geht es dann weiter?

Das und nicht mehr war die Ursprungsfrage… 😉

mit diesem Beitrag hast du soeben eindrucksvoll bewiesen, dass du von Thematik aus rechtlich- juristischer

Betrachtungweise keine Ahung hast. Das hast du ja auch schon selber so geschrieben und das ist ja auch soweit in Ordnung.

Aber viel schlimmer ist, dass du von der technischen Seite leider genau so wenig verstehst.

Was du hier als fach - und Sachgerechte Reparatur beschreibst ist erschreckend !! 

OK, sicher wird dir von den Beteiligten keiner direkt einen Vogel zeigen -das war auch keine Beleidigung sondern absehbare Reaktion auf deine Aktion hier- aber man wird so über dich denken und dir es ganz sicher auch durch die Blume so sagen.

Denk mal an meine Worte 😉 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Aber viel schlimmer ist, dass du von der technischen Seite leider genau so wenig verstehst.

Was du hier als fach - und Sachgerechte Reparatur beschreibst ist erschreckend !! 

Wozu die Vollzitate, die erschweren doch nur den Lesefluss!

Erläutere doch bitte, was daran so erschreckend ist und weshlab dies nicht sach-/fachgerecht ist? Das würde mich interessieren. (Gerne auch per PN)

Zudem möchte ich betonen, dass das ganze eine Idee war und nicht ein feststehender Plan. Die aktuelle Fragestellung kannst du in meinem Posting vom 1. April 2012 um 11:20:26 Uhr nachlesen.

Das Fahrzeug ist und bleibt dein Eigentum, über dessen Verbleib und Veräußerung du allein entscheiden kannst.

Hinsichtlich der Mwst solltest du dich mit (deinem?) Sachverständigen unterhalten

ich wollte mir nicht die Mühe machen und das alles zerpflücken.

Das hätte die Lesbarkeit sicher noch mehr zunichte gemacht. 🙂

Aber gern noch eine Anmerkung zur zeitwertgerechten Reparatur. 

Die scheitert aber in diesem Fall schon daran, dass du Bauteile deines Fahrzeuges welche kinetische Energie in plastische Formänderungsarbeit umwandeln sollen und somit für die passive Sicherheit verantwortlich sind, durch Gebrauchtteile ersetzen möchtest. 

Das geht schon mal gar nicht.

Und allein schon deswegen hat sich das Thema zeitwertgerechte Reparatur in deinem Fall erledigt.

Zitat:

Original geschrieben von rpalmer Zudem stellt sich mir noch eine Frage: Das Auto war 16 Jahre alt, eine Wiederbeschaffung ist also fast nur auf dem Privatmarkt möglich.


Weshalb wird mir dann die MwSt abgezogen?

Das ist sicher nicht richtig. Hier musst du erst einmal ins Gutachten schauen, wie der WBW ausgewiesen ist um den "Schuldigen" festzustellen. 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von rpalmer Zudem stellt sich mir noch eine Frage: Das Auto war 16 Jahre alt, eine Wiederbeschaffung ist also fast nur auf dem Privatmarkt möglich.


Weshalb wird mir dann die MwSt abgezogen?
Das ist sicher nicht richtig. Hier musst du erst einmal ins Gutachten schauen, wie der WBW ausgewiesen ist um den "Schuldigen" festzustellen. 

Wiederbeschaffungswert (inkl. MwSt.): 2200 €

Wiederbeschaffungsdauer: 14 Tage

Restwert (mit MwSt): 100€

Hier muss dann dein SV das Gutachten wirklich nachbesssern.

Die Angabe im Gutachten hätte lauten müssen WBW: 2.200 Euro (Steuerneutral) da, wie du selber schon hier weiter oben richtig angeführt hast, ein vergleichbares Fahrzeug (16 Jahre alt) nur noch am Privatmarkt gehandelt wird. 

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