Fragen zur 130%-Regelung
Hallo,
nach einem Unfall wurde folgendes Gutachten erstellt:
Wiederbeschaffungswert: 2200€
Restwert: 100€
Reparaturkosten: 6800€
Das ganze ist, vollkommen klar, ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Allerdings möchte ich das Auto weiterfahren und reparieren, die hohe Summe kommt ja nur zu Stande wenn ich sämtliche Teile neu und orignal kaufe und das ganze in einer Vertragswerkstatt o.ä. in Auftrag gebe.
Mein Plan ist nun wie folgt:
- Teile gebraucht besorgen (Zeitwertgerechte Reparatur)
- Selber zerlegen
- Schweißarbeiten an den Karosseriebauer übergeben
- Zusammenbauen
- 1-2 Bauteile evtl. neulackieren
Somit komem ich auf 1500-1800€ Reparaturkosten, je nachdem wieviel lackiert werden muss (Zustand von den Teilen).
Der Karosseriebauer würde nur das Radhaus ersetzen und ein paar kleinere Montagearbeiten vornehmen, dann kommt noch der Lackierer.
Meine Fragen:
- Darf ich mein Auto selber reparieren odr ist es dann nicht sach- und fachgerecht erledigt?
- Wie geht es weiter, wenn das Auto dann repariert ist? Nochmal den Gutachter herholen?
- Kann ich mir dann die Reparatur verrechnen lassen, also 2,2k*1,3 = 2860€?
Beste Antwort im Thema
Also, erst einmal:
wenn du glaubst, dass du den Schaden für 25% von der Gutachterlich festgestellten Schadensumme reparieren kannst und hier noch versuchen möchtest das als "fach- und sachgerechte Reparatur" zu verkaufen, dann kann man hier nur eines:
Und zwar dir einen Vogel zeigen.
Wenn du dann auch noch ernsthaft daran glaubst, dass dir dieser Sachverständiger, der das Gutachten erstellt hat, dir eine fach und- sachgerechte Reparatur bestätigt, wird das der nächste sein, der dir eine Vogel zeigt.
Nimm die 2.100 Euro, biege dein Gurke wieder gerade, aber erspare uns hier deine Weisheiten, wie man ein echten Wirtschaftlichen Totalschaden zu einem 130% Reparaturschaden machen kann.
Was du hier so schreibst ist einfach nur Lächerlich..... 🙄
35 Antworten
Danke, ich werde ihn darauf ansprechen, sobald er wieder da ist.
Noch eine letzte Frage, dann hat sich die ganze thematik hier erledigt:
Darf ich die Kosten für Abmeldung des beschädigten Fahrzeuges und die Ummeldung des neuen Fahrzeuges, von der Versicherung einfordern oder ist dies unzulässig?
(Nebenbei, ihr habt Recht, es lohnt eher ein "neues", am besten in der selben Farbe, anzuschaffen und dieses dann teilweise umbauen)
Zitat:
Original geschrieben von rpalmer
Darf ich die Kosten für Abmeldung des beschädigten Fahrzeuges und die Ummeldung des neuen Fahrzeuges, von der Versicherung einfordern oder ist dies unzulässig?
Jo, kannst du.
Kosten für Ab- Anmeldung sowie für die neuen Schilder (gegen Nachweis - also Quittungsvorlage) und eine Kostenpauschale von EUR 25 kannst du geltend machen.
Zitat:
Original geschrieben von rpalmer
Zitat:
Da ich somit das Auto nicht gebrauchen kann, möchte ich es in Teilen verkaufen.
Dies dürfte doch zulässig sein, oder muss ich das Auto dem von der Versicherung genannten Ankäufer veräußern?
Das Auto ist und bleibt dein Eigentum. Du kannst damit machen was du möchtet. Denke aber daran, dass du einen Entsorgungsnachweis nach der Altautoverordnung benötigt, wenn du den " Rest" dann entsorgst.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Denke aber daran, dass du einen Entsorgungsnachweis nach der Altautoverordnung benötigt, wenn du den " Rest" dann entsorgst.
Ja, die leere Karosse würde dann zum Schrottplatz wandern. Dort bekomme ich dann einen Verwertungsnacheis ausgestellt, ich denke mal das ist dasselbe.
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Denke daran, dass du nicht nur die Kosten für die Abmeldung des alten Fahrzeugs und für die Anmeldung des neuen Fahrzeugs ersetzt bekommst.
Du hast auch für die Dauer der Wiederbeschaffung (Unfalldatum + Zeit bis Erhalt Gutachten + im Gutachten genannte Tage der Wiederbeschaffungsdauer Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, sofern du keinen Mietwagen in Ansprich genommen hast. (Achte bitte auf die Formulierung "Werktage oder Kalendertage", denn das ist beim Auszählen durchaus ein Unterschied.).
Die Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach Fahrzeugtyp und Alter, u. U. auch noch Fahrzeugzustand, wenn dieser besonders gut oder besonders schlecht war.
Prüfe auch, ob das Gutachten noch evt. Umbaukosten ausweist (z. B. für eine Musikanlage, die in die Fahrzeugwertermittlung nicht mit eingeflossen ist).
Und Danke noch dafür, dass du meinen ersten Beitrag als konstruktiv und hilfreich ansiehst. Das Gesamtthema ist hier ja doch ein wenig "aus den Fugen" geraten.