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Unfall gehabt, ein paar Fragen

Themenstarteram 12. März 2006 um 14:48

Hallo,

meine freundin hatte einen Unfall, sie stand an der Ampel und ihr ist jemand hinten drauf gefahren und hat sie noch in das Auto vor Ihr geschoben.

1. Frage:

Der Unfallverursacher kam mit dem Auto gerade erst von der Zulassungstelle und hat bisher nur eine Doppelkarte von der HDI, keine andere Versicherung.

Wird das die Regulierung verzögern? Hab ich irgendwelche Nachteile zu befürchten da der Verursacher noch keine "richtige" Versicherung hatte?

Die HDI kann telefnisch noch keine Auskunft geben ob Versicherungsschutz für den Verursacher besteht da bei der Ausgabe der Doppelkarte angeblich keine Daten ins System eingegeben werden. Wie lange kann sowas dauern?

2. Frage:

Das Auto meiner Freundin ist ein Polo 6n2 EZ 03/02.

Die hintere Stoßstange ist bechädigt, der Kofferaum geht nicht mehr auf, von innen sieht man das der Kofferaum nach innen gedrückt wurde.

Die vordere Stoßstange und der Grill ist beschädigt.

Lässt sich sowas Rückstandsfrei reparieren?

 

Ich wollte morgen erstmal zum VW Händler, können die Händler meistens auch Gutachten erstellen oder muss ich den extra beauftragen?

Sollte ich einen Anwalt nehmen? Die Sache scheint ja nicht ganz "rund" zu sein.

Hab ich Anspruch auf einen Leihwagen mit vernünftigen Versicherungskonditionen? Meistens haben Leihwagen ja eine SB von 500 €, das kann im Schadenfall teuer werden.

So, das sind erstmal alle Fragen zur Zeit.

Gruß

Marco

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9 Antworten
am 12. März 2006 um 15:48

Hi,

bitte auch in die FAQ schaun, da steht ein Link drin zu den Rechten eines Geschädigten beim Unfall.

Zu deinen Fragen aber noch kurz:

1. Überhaupt kein Problem - die HDI versichert die Haftpflicht ab dem Zeitpunkt der Zulassung (dafür ist die Karte da).

Versicherungsschutz besteht somit also erstmal.

Inwieweit das dadurch verzögert wird, bezweifel ich eigentlich - das sollte kein Hindernis der Regulierung sein.

Die Auskunft der HDI aber am Telefoin wird tatsächlich schwierig sein, da die wohl maximal die Angebotsdaten (und manchmal sind selbst die 08/15 - je nach "Ausgabemoral" des Vertreters ;)) haben - insofern hab ich da Verständnis für.

Aber wie gesagt - das steht der Regulierung eigentlich nicht im Wege, wohl aber der detaillierten Auskunft am Telefon :)

2. Dein Autohändler wird nen Gutachter an der Hand haben - du kannst aber auch selber einen bestellen.

Natürlich wird dir auch die gegnerische Versicherung einen anbieten - inwiefern du das annimmst... Schau in die FAQ ;)

Ansonsten:

Anwalt.... Mmmh, da hier ja gleich drei verwickelt sind.... Sind manchmal nicht ganz einfache Fälle - er steht euch in jedem Fall zu.

Um die SB im Leihwagenfall kommst du natürlich nicht drumherum - logisch.

Grüße

Schreddi

In Bestätigung / Ergänzung zu Schreddis eMail.

1. Sobald die Deckungskarte hinterlegt ist, haftet der Versicherer.

Das er bei einer tagesaktuellen Zulassung das Auto noch nicht in seiner Datenbank haben kann, sollte auch klar sein.

2. Beweispflichtig für den Schaden ist stets der Geschädigte.

Beweiskräftig ist alleine ein Gutachten eines unabhänggen Sachverständigen.

3. Das genaue Vorgehen entnimmst Du bitte den FAQ Versicherungen. Link in der Signatur.

4. Unbedingt einen RA einschalten.

Jedenfalls sobald der Unfallverursacher (Hintermann) seine Schuld auch nur ansatzweise bestreitet.

RS ist von Vorteil.

Themenstarteram 12. März 2006 um 18:07

Hallo,

danke für die Antworten. Eine Frage hab ich noch:

Der Unfall wurde durch die Polizei aufgenommen, der Verursacher wurde von der Polizei verwarnt und musste 35 Euro Strafe zahlen. Als Verwanungsgrund steht auf dem Unfallbogen

§1 II , 49 STVO

Ist damit Schuldfrage eindeutig festgehalten?

Ich hatte den Polizisten bei der Unfall-Aufnahme gefragt ob der Unfallhergang nicht noch irgendwo schriftlich festgehalten wird, der antwortete aber nur patzig das das alles durch den o.g. Verwanungsgrund schon eindeutig festgehalten wurde, ich das aber nicht wissen könnte...

Danke

Marco

Also die Polizei wird da auf jedenfalls noch eine Unfallmeldung anfertigen. Wenn die Beamten vor Ort noch den Vorwurf an den Unfallverursacher richten und dieser die Strafe auch gleich bezahlt – dann stimmt dieser gewissermaßen der Schuld erst mal zu. Also sprich, er bekennt sich schuldig. Trotzdem ist alles mit Vorsicht zu genießen. In einem Streitfall sagt er einfach, ich war unter Schock gestanden und habe deshalb dies gemacht (also mir die alleinige Schuld zugesprochen). Aber mal ganz von der Schwarzmalerei abgesehen dürfte er keinerlei Möglichkeiten haben sich da aus der Sache zu winden. Wenn der Unfall sich so ereignet hat, wie du es geschildert hast. Er kann höchstens Punkte vorbringen, wie er sein jemandem Ausgewichen, seine Bremsen haben versagt usw. und deshalb kam es zum Unfall. Dies sind aber alles Punkte die dich dann erst mal nicht zu interessieren haben. Das muss er dann wiederum mit deinem Verkäufer ausmachen, wenn es z.B. die Bremsen waren.

Also dies alles ist sehr Hypothetisch. Du solltest dir jetzt nicht so viel Sorgen machen und das ganze erst mal auf dich zukommen lassen.

am 12. März 2006 um 22:45

Zitat:

Wird das die Regulierung verzögern? Hab ich irgendwelche Nachteile zu befürchten da der Verursacher noch keine "richtige" Versicherung hatte?

Die Versicherung muß -wie in den vorherigen Beiträgen bereits angegeben- dennoch haften. Eine geringe Verzögerung von "ein paar Tagen" kann es anfangs natürlich schon geben, da die Versicherung erstmal über die Zulassungsstelle klären muß, ob das Verursacher-Fahrzeug tatsächlich mit einer Doppelkarte der Versicherung zugelassen wurde. Dies kann dazu führen, daß es ein paar Tage länger dauert, bis die Versicherung eine verbindliche Aussage abgeben kann.

 

 

Zitat:

Also die Polizei wird da auf jedenfalls noch eine Unfallmeldung anfertigen.

Nicht unbedingt, dies ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In manchen Bundesländern ist es so, daß den Beteiligten vor Ort ein Unfallbericht ausgehändigt wird, in dem die die Beteiligtrn vermerkt sind und auch, wer verwarnt wurde. Da steht aber dann nichts weiter zum eigentlichen Hergang drin und es wird auch anschließend in der Dienststelle nichts weiter notiert. Mit der Verwarnung ist der Vorgangvor Ort abgeschlossen!

 

Zitat:

Er kann höchstens Punkte vorbringen, wie er sein jemandem Ausgewichen, seine Bremsen haben versagt usw. und deshalb kam es zum Unfall. Dies sind aber alles Punkte die dich dann erst mal nicht zu interessieren haben. Das muss er dann wiederum mit deinem Verkäufer ausmachen, wenn es z.B. die Bremsen waren.

Richtig. Dies entbindet ihn in keinster Weise von der Haftung, d.h. derjenige, dem er aufgefahren ist, wird seinen Schaden dennoch voll ersetzt bekommen. Sollte ein technischer Defekt vorgelegen haben, kann er das anschließend mit dem Verkäufer klären und ggf. dort regressieren. Und sollte er, wem auch immer, ausgewichen sein, entbindet ihn das auch nicht von der Haftung!

 

Zitat:

Du solltest dir jetzt nicht so viel Sorgen machen

Sieht nämlich alles nach ner glasklaren Sache aus. Also Ruhe bewahren. Der Unfallhergang "Auffahren an der Ampel und Aufschieben auf den Vordermann" läßt eigentlich gar keinen Raum für Haftungsdiskussionen.

Themenstarteram 13. März 2006 um 20:19

Hallo,

danke für eure Hilfe.

Ich hab den Wagen heute zum VW-Händler gebracht, morgen soll ich mal anrufen, dann weiss der Händler ungefähr wie hoch der Schaden ist und ob ein Gutachter schauen muss.

Ich habe die Sache einem Anwalt übergeben, der kümmert sich um alles. Er hat gesagt das die Schuldfrage eindeutig durch die Polizei festgehalten wurde.

Mittlerweile hat die HDI auch die Daten des Verursachers im System, scheint also alles normal zu laufen.

Danke

Marco

Themenstarteram 16. März 2006 um 17:58

Hallo,

ich hab noch mal eine Frage.

Heute kam das Gutachten, 4200 Euro Schaden.

Es wurde eine Wertminderung von 250 Euro angegeben, ist das ok?

Ich hatte mal was von 10 % der Schadenshöhe gelesen, vielleicht vertue ich mich auch.

Bei einem Wiederbeschaffungswert von 6500 Euro war das quasi fast ein Totalschaden.

Gruß

Marco

am 16. März 2006 um 23:37

Zitat:

Es wurde eine Wertminderung von 250 Euro angegeben, ist das ok?

Das läßt sich so pauschal nicht beantworten. Als ganz grober Anhaltspunkt kann man zwar durchaus 10% der Reparaturkosten nehmen. Allerdings gibt es bei der Ermittlung der Wertminderung unterschiedliche Berechnungsemthoden mit unterschiedlichen Ergebnissen.

Und auch die Reparatur an sich läßt Spielraum für Abweichungen. Sind hauptsächlich geschraubte Anbauteile beschädigt und werden erneuert ist die Wertminderung natürlich geringer als wie wenn viele eingeschweißte Teile erneuert oder gerichtet werden müssen.

Und dann ist das FAhrzeug auch schon vier Jahre alt, d.h. die Wertminderung ist natürlich geringer wie bei einem ein Jahr alten Fahrzeug mit gleichem Schaden.

Im Zweifelsfall solltest Du mal beim Sachverständigen nachfragen, pauschal läßt es sich nicht bantworten.

wie hoch die Wertminderung ist, hängt von den vorzunehmenden Arbeiten und dem Fahrzeugwert ab.

Pauschalen sind da nur Daumenwerte.

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