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Fragen zum KVA

BMW 3er E46
Themenstarteram 29. Juli 2014 um 11:01

Hallo,

mir ist jemand an meine Frontschürze gefahren. Glücklicherweise hat die Dame mir einen Zettel mit Kontaktdaten an die Scheibenwischer geklemmt. Ist jetzt kein großer Unfall gewesen, aber trotzdem sehr ärgerlich. Ich hatte aber ohnehin vor, das M-Paket nachzurüsten. Daraufhin habe ich einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Dieser ist heute angekommen. Der Schaden oder besser gesagt die Reparaturkosten belaufen sich auf 1248,06€. Meint ihr, das kommt hin?

Ich habe gerade eben mit einem Freund, der Versicherungskaufmann ist, telefoniert. Und dieser meinte, dass von dem oben genannten Betrag 19% abgezogen werden. Und dann sollen angeblich noch 30% von dem Betrag ohne MwSt abgezogen werden.

Das kann doch nicht stimmen? Das höre ich zum ersten mal. Ich dachte, wenn man den Schaden nicht reparieren lassen möchte und sich für das Geld entscheidet, dann kriegt man nur die 19% abgezogen und den Rest überwiesen? Wo kommen jetzt auf einmal diese 30% her? Dann können die ja gleich den ganzen Betrag behalten. Kann doch nicht sein, dass da die Hälfte (19% + 30%!!!) abgezogen wird. Ich hoffe mal, dass er da nur etwas verwechselt hat und werde mich morgen nochmal woanders erkundigen.

Beste Antwort im Thema
am 31. Juli 2014 um 12:30

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

 

Daher immer wieder strittig was gleichwertigt ist. Grundsätzlich hat der BGH aber schon im sog. Porsche-Urteil dargelegt dass bei Fahrzeugen die nicht scheckheftgepflegt und über 3 Jahre sind eben kein Anspruch auf die margengebundenen Fachwerkstättenlöhne besteht sondern sich der Geschädigte mit gleichwertigen freien Fachwerkstätten begnügen muss.

Hallo,

eine gern genommene und auch hier immer wieder kolportierte Falschinterpretation.

Der BGH hat klargelegt, dass bei Fahrzeugen jünger als 3 Jahre oder scheckheftgepflegt, eine Verweisung generell unzumutbar ist. Dies bedeutet jedoch im Umkehrschluss keineswegs, dass alle Anderen verwiesen werden können. Hier kann lediglich der Versuch unternommen werden, eine Gleichwertigkeit zu beweisen. In diesem Urteil des AG Berlin Mitte 112 C 3192/13 sind genug Gründe aufgeführt, warum eine Verweisung unzumutbar ist, es gibt noch weitere.

Letztendlich ließe sich eine wirkliche Gleichwertigkeit sowieso erst nach erfolgter Reparatur beweisen und diese findet bei fiktiver Abrechnung eben nicht statt.

Gruß

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Das ist eher ein Fall für's Versicherungs-Forum. Ich schieb das da mal hin.

Dein Freund wäre nach seiner Falschinformation nicht mehr mein Freund.

Die Versicherung des Gegners kann ein Gutachten verlangen.

Wenn sie das tut, wird sie versuchen dir einen Gutachter vorbeizuschicken.

Das kann sich negativ auf die Schadenhöhe auswirken.

Am besten klärst du mit denen telefonisch ab, ob sie ein Gutachten haben wollen.

Wenn ja sagst du denen, dass du das sofort machst

und lässt dir eine Schadennummer geben.

Den Gutachter der Versicherung kannst du ablehnen,

such dir einen örtlichen.

Wird nach KVA/Gutachten abgerechnet, bekommst du:

--Rep-Kosten minus 19%

--kein Ausfallgeld

--Unkostenpauschale: 25,00€

Wird der Wagen dann in einer Werkstatt repariert,

kann dir die Werkstatt die Arbeitstage bescheinigen,

und du kannst die Ausfallkosten nachfordern.

Die tatsächlichen Rep.-Kosten gehen die Versicherung dann nichts an.

Ich habe schon zwei Unfälle genauso abgerechnet

und habe beidemale ohne Rückfragen mein Geld prompt überwiesen bekommen.

Hi,

der KVA kommt wahrscheinlich von einer BMW Werkstatt. Da sind die Stundensätze deutlich höher als im Regionalen Durchschnitt.

Die Versicherung wird bei den Stundesätzen zu kürzen durchaus möglich das das 30% sind,zumindest bei den Lohnkosten.

Ob das gerechtfertigt ist darüber gibt es verschiedenen Urteile. wenn der Wagen schon älter ist und nicht bei BMW gewartet muß man diese Kürzungen teilweise hinnehmen.

Du könntest den Wagen evtl. reparieren lassen und mit der Werkstatt vereinbaren das sie eine M Schürze einbaut und du den aufpreis zum Standartteil aus eigener Tasche zahlst.

Gruß Tobias

Themenstarteram 29. Juli 2014 um 13:07

Den Kostenvoranschlag habe ich bei einem Gutachter bei uns in der Nähe machen lassen. Der hat eine Werkstatt und sich auf BMW spezialisiert. Vielleicht hätte ich doch besser direkt zu BMW gehen sollen...

Das mit der M Frontschürze hört sich gut an. Geht das auch, wenn der KVA nicht direkt von BMW ist? Den Aufpreis würde ich gerne zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von derkollegah

... einem Gutachter bei uns in der Nähe machen lassen. Der hat eine Werkstatt und sich auf BMW spezialisiert. ...

Na da kommen einem doch Gedanken Gutachter, Werkstatt und unabhängigkeit.

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

wenn der Wagen schon älter ist und nicht bei BMW gewartet muß man diese Kürzungen teilweise hinnehmen.

der e46 des te ist min. 9jahre alt und hatte 2012 schon über 120tsd. auf der uhr...

...mehr brauch man dann wohl nichtmehr dazu zu sagen!

Themenstarteram 29. Juli 2014 um 14:45

Aber was ich nicht verstehe: Mir wurde gesagt, dass das Geld das ich von der Versicherung bekomme, die Kosten von einer neuen Stoßstange, der Lackierung und der Montage decken muss. Wenn ich jetzt aber den Betrag ausgezahlt bekomme, sind das unterm Strich 600€ und das kann's doch wohl nicht sein. Das Geld reicht vielleicht für die Stoßstange aber auf gar keinen Fall für die Lackierung.

Alter des Fahrzeugs hin oder her. Es kann doch wohl nicht sein, dass ich auf den Kosten hängen bleibe?

wenn du - mit rechnung - reparieren lässt, bekommst du den vollen rechnungsbetrag erstattet...

...rechnest du 'fiktiv' ab, kassierst nur das geld ein und lässt nicht reparieren, musst du dir diese abzüge gefallen lassen!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

......rechnest du 'fiktiv' ab, kassierst nur das geld ein und lässt nicht reparieren, musst du dir diese abzüge gefallen lassen!

So einfach ist das nicht.

 

Zitat:

Mir wurde gesagt, dass das Geld das ich von der Versicherung bekomme, die Kosten von einer neuen Stoßstange, der Lackierung und der Montage decken muss.

Richtig allerdings ohne die anfallenden 19% MwSt. und die bekommst du bei vorlage der Rechnung.

Zitat:

Original geschrieben von KSV

Na da kommen einem doch Gedanken Gutachter, Werkstatt und unabhängigkeit.

Mir kommen da keine Gedanken, da ist schlicht kein unabhängiges Gutachten gegeben.

Da vermutlich BMW-Stundensätze "seiner" Werkstatt im Gutachten stehen und angesichts des Fahrzeugalters bei fiktiver Abrechnung eben nur die durchschnittlichen Sätze von (markenunabhängigen) Fachwerkstätten angerechnet werden wird das mit den 30% plus Märchensteuer als Abzug schon hinkommen.

Für 600 wird ein Lackierbetrieb die Stoßstange sicher auch instandsetzen/lackieren.

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

... bei fiktiver Abrechnung eben nur die durchschnittlichen Sätze von (markenunabhängigen) Fachwerkstätten angerechnet werden ....

Nein, diesen Durchschnitt gibt es auch bei fiktiver Abrechnung nicht, das ist nur der Wunschgedanke von manchen Unwissenden.

Zitat:

Original geschrieben von KSV

Nein, diesen Durchschnitt gibt es auch bei fiktiver Abrechnung nicht, das ist nur der Wunschgedanke von manchen Unwissenden.

Du kannst es auch gerne "mittlere ortsübliche Verrechnungssätze" nennen, am Ende ist es aber eben der Durchschnitt der Fachbetriebe vor Ort.

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

Zitat:

Original geschrieben von KSV

Nein, diesen Durchschnitt gibt es auch bei fiktiver Abrechnung nicht, das ist nur der Wunschgedanke von manchen Unwissenden.

Du kannst es auch gerne "mittlere ortsübliche Verrechnungssätze" nennen, am Ende ist es aber eben der Durchschnitt der Fachbetriebe vor Ort.

und genau das ist falsch, es darf heute kein Durchschnitt mehr gebildet werden.

am 30. Juli 2014 um 13:16

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

 

Da vermutlich BMW-Stundensätze "seiner" Werkstatt im Gutachten stehen und angesichts des Fahrzeugalters bei fiktiver Abrechnung eben nur die durchschnittlichen Sätze von (markenunabhängigen) Fachwerkstätten angerechnet werden wird das mit den 30% plus Märchensteuer als Abzug schon hinkommen.

Hier liegst Du nicht richtig. In einem nach klarer BGH-Rechtsprechung rechtskonformen Gutachten müssen die durchschnittlichen üblichen Stundenverrechnungssätze der regionalen markengebundenen Fachwerkstätten ausgewiesen werden. ( Ausnahme: Der Geschädigte benennt dem GA eine konkrete Werkstatt, dann gelten deren Sätze ) Abzüge hiervon dürfen nicht gemacht werden.

Grüß

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