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Fragen zum Führerschein
Hallo, ich hab da mal ne frage
ich werde am 08.11.09 18 jahre alt, bis dahin hab ich alle prüfungen fertig.
so der 08.11. ist aber ein so.
Wohne in Kassel, nordhessen, wenn das weiterhilftl....
den führerschein kann ich erst am mo. abholen oder?
meine frage ist nun wie kann ich es machen, dass ich am 08.11. also so. schon fahren darf?
reichen da die scheine das ich die praxis und theorie bestanden habe oder nicht oder wie ist das?
wäre echt toll wenn das geht..
lg Marcel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von zxcoupe
Man ist sehr wohl im Besitz der Fahrerlaubnis nach bestandener Prüfung.
dies siehst du leider falsch!
man ist erst dann im besitz der fahrerlaubnis, wenn einem von offizieller seite der führerschein selbst oder eine vorläufige prüfbescheinigung ausgestellt wurde für deren erhalt man unterzeichnet hat......
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36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Gnubbel
Warte bis zum darauffolgenden Montag, Vorfreude ist die schönste Freude. Danach darfst Du jahrzehntelang fahren, da machen 24 Stunden eigentlich nichts aus...
Erstmal die Prüfungen bestehen, besonders die praktische. Sollte in ländlicheren Gegenden bzw. kleineren Städten aber kein Problem werden.
Ciao!
Der hat das Ding doch schon. Nur mit vollendetem 18. Lebensjahr darf er erst alleine.
Prüfung ist nicht mehr.
Buona notte
himmel die berge ist das heute kompliziert.....ich hab damals einen tag vor meinem 18ten die praktische prüfung gemacht .....auf meinem geburtstag kam mein fahrlehrer vorbei und haute mir die pappe in die torte .....so einfach war das
so long
John
Zitat:
Original geschrieben von knollennase
.....so einfach war das
Genau, das war mal so einfach, jetzt aber nicht mehr.
Weil genau damit zuviel unsinn getieben wurde.
Den führerschein gibt es nach dem bestehen nicht mehr in der fahrschule, dort macht man ihn nur, entweder holt man ihn sich auf der behörde oder bekommt ihn vom prüfer bzw. der prüforganisation.
Gruss
Maik
Zitat:
Original geschrieben von olli27721
Zitat:
Original geschrieben von Gnubbel
Warte bis zum darauffolgenden Montag, Vorfreude ist die schönste Freude. Danach darfst Du jahrzehntelang fahren, da machen 24 Stunden eigentlich nichts aus...
Erstmal die Prüfungen bestehen, besonders die praktische. Sollte in ländlicheren Gegenden bzw. kleineren Städten aber kein Problem werden.
Ciao!Der hat das Ding doch schon. Nur mit vollendetem 18. Lebensjahr darf er erst alleine.
Prüfung ist nicht mehr.
Buona notte
Das mit der Prüfung hatte ich anders verstanden:
Zitat:
Original geschrieben von Marcel H.
ich werde am 08.11.09 18 jahre alt, bis dahin hab ich alle prüfungen fertig.
d.h. bis zum 8.11. hat er alle Prüfungen fertig (wenns glatt geht). Einen Tag länger zu warten ist aber auch kein Genickbruch, dafür hätte ich nicht versucht die Welt auf den Kopf zu stellen...
Und wenn er in den 18. reinfeiert ist er an seinem Geburtstag ohnehin nicht fahrfähig, wer weiss wozu dieser eine Tag Zwangspause gut ist. Am Montag ist er dann wieder restlos nüchtern ohne Restalkohol (Fahranfänger 0,0 Promille) und kann sein Autofahrerdasein ungezwungen beginnen.
Ciao!
Hier geht´s aber drunter und drüber
Zunächst sollte man die Begriffe trennen: Fahrerlaubnis ist nicht gleich Führerschein!
FE = Berechtigung zum Fahren, ein Recht, kein Stück Papier
FS = Das Papier (bzw. die Karte) die das Vorhandensein einer FE bestätigt
§23 FeV: "... Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine befristete Prüfbescheinigung, die im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient, erteilt"
-> Fragen ob man irgendwo (Polizei, Fahrlehrer) den Führerschein oder die Prüfbescheinigung hinterlegen darf um die am Sonntag abzuholen. Unabhängig vom Geburtstag und bestandenen Prüfungen wäre vorher fahren also Fahren ohne Fahrerlaubnis, nicht nur ohne Führerschein.
Gruß Meik
Hallo Leute
Ich den Schweiz würde der FS einfach am Samstag, bzw. bei ausnahmsweise einmal ein bißchen "schnellerer" B-Post am Freitag, zugestellt.
Und gültig wäre dieser dann natürlich erst am Sonntag.
Gruß Howard
Mit Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung hat man keineswegs eine Fahrerlaubnis, man erfüllt nur die Mindestkriterien, damit das Amt eine ausstellen kann und vielleicht die notwendigen Kriterien.
Es gibt ja noch andere Kriterien, die bei der Ausstellung erfüllt sein müssen - z.B. Strafregister, Verkehrsdelikte, BTM Vorstrafen .......... das kann sich ja alles täglich ändern.