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Fragen zum Führerschein

Themenstarteram 23. August 2009 um 9:32

Hallo, ich hab da mal ne frage

ich werde am 08.11.09 18 jahre alt, bis dahin hab ich alle prüfungen fertig.

so der 08.11. ist aber ein so. :(

Wohne in Kassel, nordhessen, wenn das weiterhilftl....

den führerschein kann ich erst am mo. abholen oder?

meine frage ist nun wie kann ich es machen, dass ich am 08.11. also so. schon fahren darf?

reichen da die scheine das ich die praxis und theorie bestanden habe oder nicht oder wie ist das?

wäre echt toll wenn das geht..

lg Marcel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

Man ist sehr wohl im Besitz der Fahrerlaubnis nach bestandener Prüfung.

dies siehst du leider falsch!

man ist erst dann im besitz der fahrerlaubnis, wenn einem von offizieller seite der führerschein selbst oder eine vorläufige prüfbescheinigung ausgestellt wurde für deren erhalt man unterzeichnet hat......

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Zitat:

Original geschrieben von HA_c200k

du kannst sonntag schon fahren...

Ein sehr gewagter Tipp und mit erheblichen Folgen für den TE wenn etwas passiert, oder in eine Kontrolle gerät.

Wenn er die FE nicht ausgehändigt bekommen hat, und diese nicht vom TE unterschrieben ist, fährt er ohne Fahrerlaubnis !!!!

Führerscheinstelle fragen, es gibt Möglichkeiten das du die FE am Sonntag erhalten / abholen kannst.

Ansonsten eben bis Montag warten, nur nicht ohne FE fahren, wenn dann etwas passiert oder du in eine Kontrolle gerätst, wartest du noch länger :rolleyes:

Themenstarteram 23. August 2009 um 10:04

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von HA_c200k

du kannst sonntag schon fahren...

Ein sehr gewagter und blödsinniger Tipp, wenn er die FE nicht ausgehändigt bekommen hat, und diese nicht vom TE unterschrieben ist, fährt er ohne Fahrerlaubnis !!!!

Führerscheinstelle fragen, es gibt Möglichkeiten das du die FE am Sonntag erhalten / abholen kannst.

Ansonsten eben bis Montag warten, nur nicht ohne FE fahren, wenn dann etwas passiert oder du in eine Kontrolle gerätst, wartest du noch länger :rolleyes:

Ohne fahre ich sicher nicht, das ist kla.

lg

Vielleicht kann die Behörde Ihn Dir ja ein paar Tage vorher geben.

Gültig wird er dann an Deinem Geburtstag.

In so einem Fall immer einfach fragen - Führerscheinstelle oder einen freundlichen Herren in Grün (oder jetzt ja meist Dunkelblau).

Tipps können hier viele geben, aber es ist DEIN Lappen.

Riskiere Ihn nicht unnötig.

 

Ach so: Ich wünsche Dir unendlich viele unfallfreie Kilometer und immer genug Gummi zwischen Felge und Strasse.

Zitat:

Original geschrieben von Marcel H.

 

Ohne fahre ich sicher nicht, das ist kla.

lg

Fahr zur Führerscheinstelle und frag nach was es für Möglichkeiten gibt, wie du die FE am Sonntag bekommen kannst.

Die Führerscheinstelle findest du in Kassel / Waldau in der Richard-Roosen-Strasse 11 (nähe BBZ)

Themenstarteram 23. August 2009 um 10:14

Zitat:

Original geschrieben von olli27721

Vielleicht kann die Behörde Ihn Dir ja ein paar Tage vorher geben.

Gültig wird er dann an Deinem Geburtstag.

In so einem Fall immer einfach fragen - Führerscheinstelle oder einen freundlichen Herren in Grün (oder jetzt ja meist Dunkelblau).

Tipps können hier viele geben, aber es ist DEIN Lappen.

Riskiere Ihn nicht unnötig.

 

Ach so: Ich wünsche Dir unendlich viele unfallfreie Kilometer und immer genug Gummi zwischen Felge und Strasse.

Dankeschön, ist sehr nett von dir :)

Riskieren tu ich ihn sicher nicht, habe ja probezeit und ich mache ja B, C und CE und dadurch werde ich noch weniger riskieren :)

lg Marcel

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Fahr zur Führerscheinstelle und frag nach was es für Möglichkeiten gibt...

"offiziell" gibt es keine.......

wenn die eltern vom te, allerdings gut "per du" mit dem fahrlehrer vom te sind, könnten die erltern ja mal nachfragen obs möglich wäre den führerschein sonntags beim fahrlehrer abzuholen.......

am 23. August 2009 um 10:16

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von HA_c200k

du kannst sonntag schon fahren...

Ein sehr gewagter Tipp und mit erheblichen Folgen für den TE wenn etwas passiert, oder in eine Kontrolle gerät.

Wenn er die FE nicht ausgehändigt bekommen hat, und diese nicht vom TE unterschrieben ist, fährt er ohne Fahrerlaubnis !!!!

 

Führerscheinstelle fragen, es gibt Möglichkeiten das du die FE am Sonntag erhalten / abholen kannst.

Ansonsten eben bis Montag warten, nur nicht ohne FE fahren, wenn dann etwas passiert oder du in eine Kontrolle gerätst, wartest du noch länger :rolleyes:

Das halte ich aber mal für sehr weit hergeholt!

 

Man ist sehr wohl im Besitz der Fahrerlaubnis nach bestandener Prüfung.

Wenn man bereits 18 ist bekommt man ja auch direkt den "Lappen" vom Prüfer ausgehändigt - ansonsten kann man sich den eben mit 18 abholen.

 

Ich kenne es auch noch so, das man sobald man 18 ist mit der Prüfbestätigung auch zur Führerscheinstelle fahren darf usw. - denn die Fahrerlaubnis besitzt man ja schon!

Der Führerschein ist lediglich das Dokument das nachzuweisen, der ist auch vorgeschrieben dabei zu haben.

Hat man den Führerschein nicht vorliegen ist das lediglich eine Ordnungswidrigkeit:

Zitat:

Bußgeldkatalog lfd. Nr. 168: Führerschein oder Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt. Regelsatz 10 Euro.

Das man also nur weil man  den Führerschein als Nachweisdokument nicht mitführt heißt das absolut nicht das man keine Fahrerlaubnis hat!

Dann wird eben die Zentrale angefunkt und in der Datenbank geschaut.

 

Ich füge hinzu:

 

 

Zitat:

-Was ist, wenn jemand seinen “Kartenführerschein” bis zum 18. Geburtstag noch nicht erhalten hat?

Er darf bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag mit der “Prüfbescheinigung” fahren. Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren entfällt mit dem 18. Geburtstag.

http://www.fs-haege.de/index.php?id=200&no_cache=1

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

 

Ein sehr gewagter Tipp und mit erheblichen Folgen für den TE wenn etwas passiert, oder in eine Kontrolle gerät.

Wenn er die FE nicht ausgehändigt bekommen hat, und diese nicht vom TE unterschrieben ist, fährt er ohne Fahrerlaubnis !!!!

Führerscheinstelle fragen, es gibt Möglichkeiten das du die FE am Sonntag erhalten / abholen kannst.

Ansonsten eben bis Montag warten, nur nicht ohne FE fahren, wenn dann etwas passiert oder du in eine Kontrolle gerätst, wartest du noch länger :rolleyes:

Das halte ich aber mal für sehr weit hergeholt!

Das darfst Du gerne so halten :D

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

Man ist sehr wohl im Besitz der Fahrerlaubnis nach bestandener Prüfung.

Dies wiederum ist im Falle des TE falsch, er hat weder eine Bescheinigung noch eine FE welche zum Fahren berechtigt.

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

Wenn man bereits 18 ist bekommt man ja auch direkt den "Lappen" vom Prüfer ausgehändigt - ansonsten kann man sich den eben mit 18 abholen.

Sicher bekommst du mit 18 die FE direkt nach der Prüfungsfahrt, diese Unterschreibst du, und darfst sofort fahren.

Aber nicht hier im Fall des TE.

Kann hier bitte aufgehört werden solchen Unsinn zu posten er dürfe fahren ohne ausgehändigte FE.

Es geht um die FE des TE, wer da die Sachlage nicht richtig kennt und nur Vermutungen anstellt, sollte besser ruhig sein, oder sich mal an der richtigen Stelle darüber informieren.

Zitat:

Ich füge hinzu:

Was du hinzugefügt hast, dies Betrifft die FE mit 17, dort gibt es noch keine FE, sondern nur den rosa Wisch, welcher bis 3 Monate nach dem 18. Geburtstag als Nachweis der "richtigen" FE gültig ist !!!!!

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

Man ist sehr wohl im Besitz der Fahrerlaubnis nach bestandener Prüfung.

dies siehst du leider falsch!

man ist erst dann im besitz der fahrerlaubnis, wenn einem von offizieller seite der führerschein selbst oder eine vorläufige prüfbescheinigung ausgestellt wurde für deren erhalt man unterzeichnet hat......

am 23. August 2009 um 10:52

Zitat:

dies siehst du leider falsch!

man ist erst dann im besitz der fahrerlaubnis, wenn einem von offizieller seite der führerschein selbst oder eine vorläufige prüfbescheinigung ausgestellt wurde für deren erhalt man unterzeichnet hat......

Das ist richtig, habe ich auch nie bestritten...

 

Ich schrieb folgendes:

Zitat:

Ich kenne es auch noch so, das man sobald man 18 ist mit der Prüfbestätigung auch zur Führerscheinstelle fahren darf usw. - denn die Fahrerlaubnis besitzt man ja schon!

Ich kenne das also auch weiterhin noch so dass man, sofern man vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgreich die Prüfung abgelegt hat, man eine Prüfbescheinigung erhält, die man unterschreibt, mit der man a) ab dem Stichtag des 18. Geburtstages eine Fahrerlaubnis besitzt und b) die Prüfbescheinigung in der Führerscheinstelle gegen den Kartenführerschein eintauschen muss.

 

Beim "Führerschein ab 17" ist das ohnehin so - da habe ich den Link ja bereits gepostet. Für mich ist die Diskussion beendet, sofern Prüfbescheinigung vorliegt darf ab dem 18. GB gefahren werden, ggfs. sollte man vorher nochmal mit der Führerscheinstelle oder Fahrschule telefonisch Rücksprache halten!

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

Ich kenne das also auch weiterhin noch so dass man, sofern man vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgreich die Prüfung abgelegt hat, man eine Prüfbescheinigung erhält, die man unterschreibt, mit der man a) ab dem Stichtag des 18. Geburtstages eine Fahrerlaubnis besitzt und b) die Prüfbescheinigung in der Führerscheinstelle gegen den Kartenführerschein eintauschen muss.

Bei meiner stand explizit drauf, dass ich damit ERST fahren darf, wenn ich den richtigen Führerschein ausgehändigt bekommen hab vom Amt. Weil es sonst fahren ohne Fahrerlaubnis wäre.

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

Ich kenne das also auch weiterhin noch so dass man, sofern man vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgreich die Prüfung abgelegt hat, man eine Prüfbescheinigung erhält, die man unterschreibt, mit der man a) ab dem Stichtag des 18. Geburtstages eine Fahrerlaubnis besitzt und b) die Prüfbescheinigung in der Führerscheinstelle gegen den Kartenführerschein eintauschen muss.

Eine solche Bescheinigung gibt es nicht, welche gültige Bescheinigung die die FE vorläufig ersetzt soll dies sein ?

Jetzt komm nicht wieder mit der Bescheinigung Führerschein ab 17, darum geht es hier nicht.

Schau doch mal hier www.gesetze-im-internet.de/fev/__4.html

 

Ich selbst würde erst am Montag wenn ich die Karte in den Händen habe fahren da du den Lappen wohl kaum früher bekommen wirst.

 

 

Faustl

Ist alles ganz einfach.

Mit der Prüfbescheinigung darf nicht gefahren werden.

Wenn du das doch machst, das ist es fahren ohne Fahrerlaubniss !!!

Du musst den Schein erstmalig ausgehändigt bekommen. Wenn der hinterher abhanden kommt, dann ist es etwas anderes.

Die Probezeit läuft ab Aushändigung.

Frag mal deinen FL ob er den Prüfer mal anhaut, dass der FS bei ihm bis zu dem So. in Verwahrung bleiben kann. ( so mach ich das immer und hol mir dann ein Sonntagskäffchen bei den ehm. Schülern ab )

Alternativ bei der Polizei hinterlegen lassen.

Wenn die FS-Karte noch nicht erstellt wurde, dann benötigst du einen vorläufigen FS, welcher allerdings erst am Tage der Abholung ausgestellt werden darf ( je nach Amt evtl. auch möglich )

am 26. August 2009 um 14:52

Warte bis zum darauffolgenden Montag, Vorfreude ist die schönste Freude. Danach darfst Du jahrzehntelang fahren, da machen 24 Stunden eigentlich nichts aus...

Erstmal die Prüfungen bestehen, besonders die praktische. Sollte in ländlicheren Gegenden bzw. kleineren Städten aber kein Problem werden.

Ciao!

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