Fragen zu E-Auto Förderung/BAFA-Prämie

Hallo zusammen!

Nachdem wir zwischen den Jahren eine Zoe probegefahren sind, wollen wir demnächst zuschlagen und eine leasen (ADAC-Angebot). Allerdings warten wir auf die Umsetzung der neuen Förderung. Dazu hört man irgendwie gar nichts mehr.

Beim BAFA war bis Ende 2019 auf dem Homepage zu lesen, dass man mit Hochdruck an der Umsetzung arbeitet und man bitte derzeit von Anfragen diesbezüglich absehen solle. Seit Anfang 2020 steht dort:

"Hinweis:
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen dem BAFA keine Informationen vor, wann und wie die Richtlinie zur Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen geändert wird. Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen ab. Sobald entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt werden können, werden sie auf dieser Seite veröffentlicht. Vielen Dank für Ihr Verständnis."

Auch in der Presse ist das Thema nach dem Hype damals verschwunden...

Weiss hier jemand mehr?

VG, vobbe

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Es wird leider immer offensichtlicher, das die neue Prämie bewusst verzögert wird. Ich denke der Hauptgrund dürfte ein bestimmtes Fahrzeug aus dem Hause VauWeh sein.

Es würde mich echt nicht wundern, wenn der Verkaufsstart und Beginn der Prämie auf den gleichen Tag fallen.

Und da wundert sich die Regierung, das die Wähler scharenweise zu anderen Parteien überlaufen...

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Zitat:

@pmx23 schrieb am 30. August 2020 um 09:08:12 Uhr:


Ich habe hierzu leider keine belastbaren Information gefunden, vielleicht weiß ja hier jemand Bescheid: Gilt die Bonusprämie der Bafa für AVAS (Fußgängerwarnsignale) iHv 100€ auch für Plug-in-Hybride, oder nur für reine Elektroautos?

Gilt auch für Plugins!

Zitat:

@GT-I2006 schrieb am 30. August 2020 um 09:11:22 Uhr:



Zitat:

@pmx23 schrieb am 30. August 2020 um 09:08:12 Uhr:


Ich habe hierzu leider keine belastbaren Information gefunden, vielleicht weiß ja hier jemand Bescheid: Gilt die Bonusprämie der Bafa für AVAS (Fußgängerwarnsignale) iHv 100€ auch für Plug-in-Hybride, oder nur für reine Elektroautos?

Gilt auch für Plugins!

Aber:

Zitat:

Die Förderfähigkeit für ein AVAS endet für neue Fahrzeugtypen, in die die Hersteller gemäß Artikel 8 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen bis spätestens zum 1. Juli 2019 ein solches System einbauen müssen, mit Inkrafttreten der Richtlinie (Umweltbonus) vom 13. Februar 2020, also am 19. Februar 2020, für alle übrigen Elektrofahrzeuge, die bis zum 30. Juni 2021 zugelassen wurden, ab dem 1. Juli 2021.

Ich lese das so: Wenn ein E-Auto rel. neu homologisiert wurde (ein Facelift bringt eher keine neue Homologation mit sich), gibt's keine AVAS-Förderung mehr, weil nicht gefördert wird, wenn der Hersteller es hat einbauen _müssen_ wegen Zulassungsvorschriften.

notting

Zitat:

@notting schrieb am 30. August 2020 um 09:29:19 Uhr:



Zitat:

@GT-I2006 schrieb am 30. August 2020 um 09:11:22 Uhr:


Gilt auch für Plugins!

Aber:

Zitat:

@notting schrieb am 30. August 2020 um 09:29:19 Uhr:



Zitat:

Die Förderfähigkeit für ein AVAS endet für neue Fahrzeugtypen, in die die Hersteller gemäß Artikel 8 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen bis spätestens zum 1. Juli 2019 ein solches System einbauen müssen, mit Inkrafttreten der Richtlinie (Umweltbonus) vom 13. Februar 2020, also am 19. Februar 2020, für alle übrigen Elektrofahrzeuge, die bis zum 30. Juni 2021 zugelassen wurden, ab dem 1. Juli 2021.


Ich lese das so: Wenn ein E-Auto rel. neu homologisiert wurde (ein Facelift bringt eher keine neue Homologation mit sich), gibt's keine AVAS-Förderung mehr, weil nicht gefördert wird, wenn der Hersteller es hat einbauen _müssen_ wegen Zulassungsvorschriften.

notting

Okay, gut zu wissen. Ich frage konkret bzgl eines Golf 8 GTE, der könnte da unter die von dir zitierte Regelung fallen... mal abwarten

Die Info, dass du für AVAS nichts bekommst, kriegst du direkt im Antragsformular bei Angabe deines KFZ.

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"Neue Umweltbonus-Verfahren sollen Anträge vereinfachen"

https://www.electrive.net/.../

Das hört sich gut an! Dann brauch ich auch nicht mehr auf den Brief warten, den ich von BMW immer noch nicht bekommen hab obwohl ich meinen Neuen jetzt schon seit 4 Wochen hab...

Ich habe gerade eine echt schlechte Nachricht gehört: Bei uns in der Firma kann der Mitarbeiter über die Bruttogehaltsumwandlung ein Fahrzeug leasen (Verzicht auf Gehalt in Höhe der Fahrzeugkosten, dafür gibt's dann das Auto). Dabei werden die Fahrzeuge auf den Leasinggeber (Sixt oder Athlon) zugelassen, erhalten also M- bzw. D-Kennzeichen.

Jetzt wurde festgestellt, dass auf den Leasinggeber zugelassene PHEV und BEV nicht berechtigt sind, die Innovationsprämie beim Bund zu beantragen! Der Herstelleranteil wird zwar in die Rate einkalkuliert, aber der doppelt so hohe Bundesanteil wird herausgestrichen! Auch der Leasingnehmer (also der Arbeitgeber) und auch nicht der Nutzer (also der Arbeitnehmer) können die Prämie nicht beantragen! Damit entfällt die Prämie komplett und die Rate schießt steil nach oben!

Unser Arbeitgeber hat daher alle PHEV und BEV aus dem Programm genommen und es können nur noch reine Verbrenner bestellt werden. Die laufenden PHEV- und BEV-Bestellungen werden neu kalkuliert und damit deutlich teurer! Zum Glück ist meine Bestellung noch nicht beim Händler platziert worden und konnte daher eingefroren werden, bis das Thema geklärt ist.

Jetzt muss unser Unternehmen entscheiden, wie hier verfahren wird. Sinnvollerweise werden die Fahrzeuge auf den Arbeitgeber (=Leasingnehmer) zugelassen, aber dazu kann man sich derzeit nicht durchringen 🙁

Was sind denn das für bescheuerte gesetzliche Bestimmungen und wie bescheuert ist es denn, dass man durch diese Verzögerungen jetzt die Zeit der erhöhten Förderung einfach wirkungslos verpuffen lässt... sorry, ist für mich echt der Aufreger des Tages! 😠

EDIT: Wenn man in der Richtlinie (siehe Anlage) nachliest, steht es auch in Absatz 2.2 geschrieben, aber ich bin bisher davon aus gegangen, dass der Leasingnehmer anstelle dessen antragsberechtigt wäre. Dass die Förderung komplett verpufft, ist doch Schwachsinn hoch 3!

Zitat:
"Ein Leasinggeber ist nur dann antragsberechtigt, wenn er das Fahrzeug zur Eigennutzung erwirbt."

War doch von vornherein klar, das sind Basics. Wie blöd (sorry) ist denn eure Fahrzeugtruppe da?

Einfach mal lesen:

Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen - Merkblatt für Anträge nach der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) vom 25. Juni 2020

https://www.bafa.de/.../emob_merkblatt_2020-0708.pdf?...
Gleich die Seite 1
Antragsberechtigung

"Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Fahrzeug gemäß Nummer 3 der Richtlinie als Käufer oder Leasingnehmer zugelassen wird. Ein Leasinggeber ist nur dannantragsberechtigt, wenn er das Fahrzeug zur Eigennutzung erwirbt. Wenn das Fahrzeug auf eine andere Person als den Antragsteller zugelassen wird, kann keine Förderung gewährt werden. Ein Dritter kann für die Antragstellung
bevollmächtigt werden."

Fahrzeuge auf Arbeitgeber (=Leasingnehmer) zulassen => Problem gelöst. Was macht euch da denn Schwierigkeiten?

Und warum ist das so: weil es eine Reihe von nicht antragsberechtigten Organisationen gibt, gerade die ganzen öffentlich-rechtlichen Stellen und die Autohersteller selbst. Und wenn der Leasinggeber die Kiste auf sich zulässt, dann kann er die Kiste dann ja auch denen zur Verfügung stellen, die gar nicht antragsberechtigt sind. Also: damit das nachverfolgbar wird: Zulassung auf den Leasingnehmer, und der Antragsteller muss auch der sein, der die Kiste auf sich zugelassen hat. Logisch, oder?

Ich werde heute mal zwischen Zentraleinkauf, Fuhrparkmanagement und Personalabteilung herumtelefonieren und denen Beine machen.

Volvo hat schließlich bis Ende September eine Aktion laufen, bei der man die elektrisch gefahrenen Kilometer erstattet bekommt. Die möchte ich unbedingt mitnehmen!

Du hast Recht, vollkommen bescheuerte Truppe, vermutlich ist es nur ein Politikum und hat keinerlei praktische Relevanz, auf wen die Fahrzeuge zugelassen werden.

Zitat:

@Alfa.Tiger schrieb am 9. September 2020 um 09:17:13 Uhr:


Volvo hat schließlich bis Ende September eine Aktion laufen, bei der man die elektrisch gefahrenen Kilometer erstattet bekommt. Die möchte ich unbedingt mitnehmen!

Wenn das beim Firmenwagen geht. Ist bei uns aus steuerlichen Gründen nicht möglich.

Gruß
Olli

Hallo Leute,

auch ich habe mir vor ein paar Tagen einen GTE bestellt ( Leasing ) und eine kurze Rückfrage bzgl. der BAFA Prämie.

Eine Voraussetzungen für die Prämie besagt, dass das Auto für mindestens 6 Monate auf den Leasingnehmer zugelassen werden muss.

Was würde denn passieren wenn man einem Monat nach Zulassung einen selbst verschuldeten oder nicht selbst verschuldeten Totalschaden vorliegen hätte, die Sonderzahlung von 4.500 € bezahlt hat und die Bafa Prämie noch nicht ausgezahlt wurde ?

Oder was würde passieren wenn man die Bafa Prämie bereits erhalten hat aber 4 Monate nach Zulassung einen Totalschaden hätte ?

Ich stehe gerade irgendwie auf dem Schlauch und hoffe ihr könnt mir helfen. Es ist übrigens mein erstes Leasing.

Danke Leute

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'BAFA Prämie' überführt.]

Zitat:

@timbo92 schrieb am 24. September 2020 um 20:40:49 Uhr:


[...]
Eine Voraussetzungen für die Prämie besagt, dass das Auto für mindestens 6 Monate auf den Leasingnehmer zugelassen werden muss.

Was würde denn passieren wenn man einem Monat nach Zulassung einen selbst verschuldeten oder nicht selbst verschuldeten Totalschaden vorliegen hätte, die Sonderzahlung von 4.500 € bezahlt hat und die Bafa Prämie noch nicht ausgezahlt wurde ?

Oder was würde passieren wenn man die Bafa Prämie bereits erhalten hat aber 4 Monate nach Zulassung einen Totalschaden hätte ?

Ich stehe gerade irgendwie auf dem Schlauch und hoffe ihr könnt mir helfen. Es ist übrigens mein erstes Leasing.

In den Förderungsbedingungen müsste drinstehen, dass du verpflichtet bist dich beim Bafa zu melden, wenn die Bedingungen warum auch immer doch nicht mehr erfüllt sind. Dann wollen die Geld mit Sicherheit Geld zurück.

Der Unfallverursacher muss IIRC normalerweise den dir entstandenen Schaden bzw. den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zahlen. Entweder wird diese Forderung der Bafa als Folge eines von dir nicht verschuldeten Unfalls als aus dem Unfall resultierender Schaden betrachtet oder der Wiederbeschaffungswert wird entspr. erhöht.

Bei Kasko (selbstverschuldeter Unfall, Unfallflucht unerkannterweise, Diebstahl, Brandstiftung oder hat sich selbst abgefackelt) müsstest du in die Bedingungen schauen. Evtl. steht dort was mit Wiederbeschaffungswert.

Für Details zu den Fällen wo evtl. eine Versicherung zahlen muss bitte auch in https://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html reinschauen. Die wissen evtl. mehr als die Leute in diesem Unterforum. Aber wenn du dort einen Thread aufmachst, bitte hier und dort die beiden Threads miteinander verlinken um Doppeldiskussionen zu verwenden, wo sich die Helfer sonst verarscht fühlen könnten.

Wenn du das Auto wegen Mängeln zurückgibst und das noch über die Gewährleistung geht, ist IIRC auch ein Schadenersatz oder Wertausgleich bei der Rückzahlung möglich. Wenn's nur eine Kulanz-Rücknahme ist, ist es eben eine Frage der Kulanz ob das Geld an die Bafa erstattet wird.

notting

Zwischenstand zur BAFA Förderung nach Modell: https://www.bafa.de/.../emob_zwischenbilanz.pdf?...

Wo finde ich denn das Dokument: Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben

??

Solltest du bekommen, sobald dein Antrag eingereicht ist...

Kam bei mir via Email...

Gibt es meines Wissens nach nicht vorab...

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