Fragen zu E-Auto Förderung/BAFA-Prämie

Hallo zusammen!

Nachdem wir zwischen den Jahren eine Zoe probegefahren sind, wollen wir demnächst zuschlagen und eine leasen (ADAC-Angebot). Allerdings warten wir auf die Umsetzung der neuen Förderung. Dazu hört man irgendwie gar nichts mehr.

Beim BAFA war bis Ende 2019 auf dem Homepage zu lesen, dass man mit Hochdruck an der Umsetzung arbeitet und man bitte derzeit von Anfragen diesbezüglich absehen solle. Seit Anfang 2020 steht dort:

"Hinweis:
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen dem BAFA keine Informationen vor, wann und wie die Richtlinie zur Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen geändert wird. Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen ab. Sobald entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt werden können, werden sie auf dieser Seite veröffentlicht. Vielen Dank für Ihr Verständnis."

Auch in der Presse ist das Thema nach dem Hype damals verschwunden...

Weiss hier jemand mehr?

VG, vobbe

Beste Antwort im Thema

Es wird leider immer offensichtlicher, das die neue Prämie bewusst verzögert wird. Ich denke der Hauptgrund dürfte ein bestimmtes Fahrzeug aus dem Hause VauWeh sein.

Es würde mich echt nicht wundern, wenn der Verkaufsstart und Beginn der Prämie auf den gleichen Tag fallen.

Und da wundert sich die Regierung, das die Wähler scharenweise zu anderen Parteien überlaufen...

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Zitat:

@Xentres schrieb am 25. November 2021 um 22:51:18 Uhr:


Wenn man die Sorgen hier liest, die die angekündigten Änderungen entstehen lassen, werden die Ampelparteien ja wohl das hintergründige Ziel hinter den Änderungen für PHEV erreichen.

Es werden sich noch mehr Leute Gedanken machen, ob nicht doch der Umstieg aufs BEV möglich ist und die Angst vor dem Verlust der 0,5% wird manche animieren, doch ein BEV zu nehmen.

Die Neuregelung reiss die Leute raus aus der Komfortzone! So blöd find ich das nicht.

Kenne genügend Leute, die noch länger Probleme haben werden eine sichere Lademöglichkeit zu haben, z. B. kein eigener Stellplatz, der eigene Stellplatz ist nicht sinnvoll mit Strom zu versorgen (kenne Wohngebiete, wo alle Garagen auf einem getrennten Grundstück stehen) oder wacklige Stromversorgung im hinteren Schwarzwald.
Für die muss es noch eine Weile gebrauchte günstige PHEV geben. Und wo kommen die oft her? Ex-Firmenwagen.

Zudem haben PHEV immernoch tendenziell höhere Anhängelasten als BEV.

notting

Das ist eine grundsätzliche Frage, ob schlechte Lademöglichkeiten für oder gegen einen PHEV sprechen.

Ich denke eher dagegen, wenn man einen PHEV möglichst viel elektrisch fahren möchte.

Ich fahre meinen PHEV im Alltagsbetrieb 350 - 400 km die Woche, wobei er 8 - 9 mal geladen wird. Mit einem BEV könnte ich das mit 1 - 2 mal laden bewältigen. Zudem laden BEVs in der Regel auch schneller als die meisten PHEVs. Wenn die Häufigkeit des Ladens nur maximal 1/4 ist, könnte man auch einen etwas weiteren Weg zum Laden in Kauf nehmen, oder auf dem Arbeits- oder Nachhauseweg einen Ladestopp einplanen, was bei einem PHEV schon alleine wegen der geringen Ladegeschwindigkeit keinen Sinn macht.

Ehrlich gesagt frage ich mich auch, wieso ein PHEV bei mangelnder Lademöglichkeit jetzt geeigneter ist.

PHEV müssen ja täglich, wenn nicht mehrfach täglich geladen werden, um überhaupt ein wenig elektrisch unterwegs zu sein...

Also zur Info und ohne irgendeine Garantie. Es wurde ein Anwendungserlass herausgegeben wie mit Hybrid aber auch Elektrofahrzeugen aktuell umzugehen ist:
https://www.haufe.de/.../...erung-der-elektromobilitaet_78_490496.html

Ich würde erwarten, dass dieser auch mit Blick auf die etwas unklare politische Situation gemacht wurde. Sobald es keine andere gesetzliche Regelung gibt mit allen Details gehe ich davon aus das dieser Anwendungserlass die Basis stellt. Wenn man die übliche Dauer von Beschlüssen mit einer gewissen übergangsfrist mit einkalkuliert (die es zumindest meiner Meinung braucht) würde ich davon ausgehen dass die veränderte Behandlung von Hybrid nach Verbrauch nicht vor 01.01.2023 gültig ist.

Ist aber absolut nur meine persönliche Meinung daher lets see

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Ich schreibe jetzt mal hier weiter, weil der eigentlich passende Thread vorzeitig geschlossen wurde, obwohl noch einige Fragen offen sind.

https://www.motor-talk.de/.../...ngert-bis-ende-2022-t7166695.html?...

Zitat:

"Insbesondere aufgrund bestehender Auslieferungsschwierigkeiten...... werden wir die Innovationsprämie zur Unterstützung der Anschaffung elektrischer PKW unverändert nach bisheriger Regelung bis zum 31. Dezember 2022 fortführen"

Die bisherige Regelung sieht ein Auslaufen der Förderung vor, wenn der Fördertopf aufgebraucht ist. Über eine Aufstockung des Fördertopfes wird nichts direkt gesagt - wenn das Geld schon zur Jahresmitte oder noch früher verbraucht ist, hilft auch ein nominales Enddatum 31.12. nicht weiter.

Und ob eine 60km-Mindestreichweitenregelung ohne "50g-Alternative" zum 1.1.2022, zum 1.8.2022 oder zum 1.1.2023 kommt und einen Teil der plug-ins aus dem Rennen kegelt, ist damit auch noch nicht sicher. Wohlgemerkt in Bezug auf die Kaufprämie, nicht auf die 0.5%-Versteuerung.

"Unverändert nach bisheriger Regelung fortführen" ist einfach eine paradoxe Wortwahl, wenn die bisherige Regelung eben Änderungen vorsieht - nämlich ein Ende der Förderungsverdopplung und eine Verschärfung der Anforderungen.

Alles vollkommen richtig.

Um den Fördertopf würde ich mir aber weniger Sorgen machen. Denn aus diesem wird auch der Umweltbonus verteillt, welcher bis 31.12.2025 läuft. Unsere neue Regierung plant ja 15 Mio E-Autos in den nächsten 8 Jahren - dazu wird es den Kaufanreiz bedürfen. Also kann man fast mit Sicherheit davon ausgehen, dass der Topf (erneut) gefüllt werden wird. Warum es ihn dann überhaupt gibt, ist ein anderes Thema...

Fakt: Jetzt bei aktuellen Lieferzeiten einen Hybrid zu ordern ist mehr als gewagt - da würde ich mindestens noch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger abwarten, wie die "neuen" Spielregeln für die Prämie sein werden.

Korregiert mich wenn ich falsch liege:
Aber die neue Regierung möchte doch erst Änderung bei den Hybriden ab 2023 machen, gerade weil so viele durch die erhöhten Lieferzeiten auch in das Jahr 2022 rutschen.
Demnach würde ich sagen das sich da erst einmal nicht ändert.

Aber einen Hybrid würde ich jetzt auf keinen Fall mehr ordern!

@motor_talking

Im Koalitionsvertrag auf Seite 162 stehen schon ein paar Daten:

"Wir wollen die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-In-Hybride degressiv und grundsätzlich so reformieren, dass sie ab 1. Januar 2023 nur für KFZ ausgegeben wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird."

"Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge muss bereits ab dem 1. August 2023 80 Kilometer betragen."

Also Förderung ab 01.01.2023 nur noch anhand elektrischer Mindestreichweite und elektrischem Fahranteil.

Ab 01.08.2023 dann elektrische Mindestreichweite von 80km.

Interessant finde ich vor allem den Begriff "Mindestreichweite". Kann man dann den Hersteller verklagen, wenn man nicht mit mindestens so weit kommt? 🙂

Die Neuregelung der Dienstwagenbesteuerung wird wohl Hand in Hand gehen mit den neuen Vorgaben zu elektrischem Fahranteil und Mindestreichweite, siehe Seite 163.

https://www.tagesspiegel.de/.../koalitionsvertrag-ampel-2021-2025.pdf

Zitat:

@Xentres schrieb am 10. Dezember 2021 um 13:50:16 Uhr:


Interessant finde ich vor allem den Begriff "Mindestreichweite". Kann man dann den Hersteller verklagen, wenn man nicht mit mindestens so weit kommt? 🙂

Nein, das sagt nur aus, dass der Wagen eben im Prüfverfahren 80km schaffen muss, sind es 90km, ist das auch okay.

@Danielson16V

War mir an sich klar, dass hier die Wltp-Daten gemeint sein werden.

Finde den Begriff Mindestreichweite aber dennoch maximal unpassend und verwirrend.

Da kann man beim Verbrenner dann bei den Verbrauchsangaben auf dem Papier auch "Maximalverbrauch" dazuschreiben .

@Xentres Bei den Verbrauchsangaben handelt es sich aber um Durchschnittswerte 😉

Zitat:

@Xentres schrieb am 10. Dezember 2021 um 13:50:16 Uhr:


@motor_talking

Im Koalitionsvertrag auf Seite 162 stehen schon ein paar Daten:

"Wir wollen die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-In-Hybride degressiv und grundsätzlich so reformieren, dass sie ab 1. Januar 2023 nur für KFZ ausgegeben wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird."

"Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge muss bereits ab dem 1. August 2023 80 Kilometer betragen."

Also Förderung ab 01.01.2023 nur noch anhand elektrischer Mindestreichweite und elektrischem Fahranteil.

Ab 01.08.2023 dann elektrische Mindestreichweite von 80km.

Interessant finde ich vor allem den Begriff "Mindestreichweite". Kann man dann den Hersteller verklagen, wenn man nicht mit mindestens so weit kommt? 🙂

Die Neuregelung der Dienstwagenbesteuerung wird wohl Hand in Hand gehen mit den neuen Vorgaben zu elektrischem Fahranteil und Mindestreichweite, siehe Seite 163.

https://www.tagesspiegel.de/.../koalitionsvertrag-ampel-2021-2025.pdf

Ja genau, so hab ich das auch alles verstanden.

Aber ich bleibe dabei: Würde keinen Hybrid mehr bestellen weil man nicht weiß ob man den noch vor dem 1.1.23 bekommt. Und ob die Hersteller alle die 80km schaffen (irgendwie vermutlich schon) ist das eine. Aber alleine die Nachweispflicht für die 0,5% wäre mir viel zu heikel

Und was würdest du dir dann bestellen?

Einen Benziner/Diesel und auf den Aufwand mit der Nachweispflicht verzichten, stattdessen gleich einfach 1% zahlen?

Oder einfach direkt ein BEV... ;-)

Zitat:

@Xentres schrieb am 10. Dezember 2021 um 14:36:54 Uhr:


Und was würdest du dir dann bestellen?

Einen Benziner/Diesel und auf den Aufwand mit der Nachweispflicht verzichten, stattdessen gleich einfach 1% zahlen?

Tja gute Frage.
Akteull warte ich auf meinen 330e, der hoffentlich Ende Februar kommt. Der sollte eigentlich schon im November da sein.

Ich würde eigentlich auch wieder einen Hybrid bestellen. Es ist für mich der beste Kompromiss zwischen Pendelstrecke und häufigeren Dienstreisen.
Schwierig finde ich das nur mit der Nachweispflicht. Da fallen ganz viele aus den 50% raus und dann möchte ich nicht dem deutlich teueren Hybrid mit 1% versteuern.

Das heißt aber nicht das ich gegen die Nachweispflicht bin. Bin schon dafür, aber auf anderem Wege. Zum Beispiel über einen Nachweis das immer nach bester Möglichkeit geladen wird

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