Fragen zu E-Auto Förderung/BAFA-Prämie
Hallo zusammen!
Nachdem wir zwischen den Jahren eine Zoe probegefahren sind, wollen wir demnächst zuschlagen und eine leasen (ADAC-Angebot). Allerdings warten wir auf die Umsetzung der neuen Förderung. Dazu hört man irgendwie gar nichts mehr.
Beim BAFA war bis Ende 2019 auf dem Homepage zu lesen, dass man mit Hochdruck an der Umsetzung arbeitet und man bitte derzeit von Anfragen diesbezüglich absehen solle. Seit Anfang 2020 steht dort:
"Hinweis:
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen dem BAFA keine Informationen vor, wann und wie die Richtlinie zur Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen geändert wird. Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen ab. Sobald entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt werden können, werden sie auf dieser Seite veröffentlicht. Vielen Dank für Ihr Verständnis."
Auch in der Presse ist das Thema nach dem Hype damals verschwunden...
Weiss hier jemand mehr?
VG, vobbe
Beste Antwort im Thema
Es wird leider immer offensichtlicher, das die neue Prämie bewusst verzögert wird. Ich denke der Hauptgrund dürfte ein bestimmtes Fahrzeug aus dem Hause VauWeh sein.
Es würde mich echt nicht wundern, wenn der Verkaufsstart und Beginn der Prämie auf den gleichen Tag fallen.
Und da wundert sich die Regierung, das die Wähler scharenweise zu anderen Parteien überlaufen...
1717 Antworten
Zitat:
@Helmchen23 schrieb am 17. August 2021 um 15:11:33 Uhr:
Kurze Frage zum Thema Umweltbonus wenn das e-Auto (in meinem Fall ein ID.3) erst in Q1 2022 geliefert wird. Das Ministerium hat ja nochmal bekräftigt im Juli das ganze bis 2025 zu verlängern. Allerdings verstehe das ist noch nicht in ein Gesetz, bzw. Verordnung wirklich geflossen.Wie geht man damit um, falls es sich doch noch überraschend Änderungen ergeben? Nimmt VW da was in den Kaufvertrag auf?
Ich denke da wirst du bestenfalls ein Rücktrittsrecht in den Kaufvertrag reinbekommen. Ist dem Händler zu riskant. Sonst lagernden neuen oder gebrauchten ID.3 nehmen, wenn du sichergehen willst.
notting
Ich kann dir nur empfehlen darauf zu achten, dass deine Unterlagen und Berechnungen übersichtlich und transparent/nachvollziehbar sind sowie
in sich überall konsistent.
Ein Arbeitskollege hat über ein Jahr mit der BAFA gestritten, weil mehrere (ursprüngliche und nachgereichte) Berechnung nicht ausreichend verständlich den Herstelleranteil auswiesen.
Will sagen: jeden Stolperstein, über den der Beamte beim BAFA stolpern kann, solltest du vorab vermeiden.
Gerade nach so Inkonsistenzen/Unverständlichkeiten suchen die ja in den Anträgen.
Zitat:
@Xentres schrieb am 17. August 2021 um 16:50:42 Uhr:
@leuchtalIch kann dir nur empfehlen darauf zu achten, dass deine Unterlagen und Berechnungen übersichtlich und transparent/nachvollziehbar sind sowie
in sich überall konsistent.Ein Arbeitskollege hat über ein Jahr mit der BAFA gestritten, weil mehrere (ursprüngliche und nachgereichte) Berechnung nicht ausreichend verständlich den Herstelleranteil auswiesen.
Will sagen: jeden Stolperstein, über den der Beamte beim BAFA stolpern kann, solltest du vorab vermeiden.
Gerade nach so Inkonsistenzen/Unverständlichkeiten suchen die ja in den Anträgen.
Danke für den Hinweis!
Der Händler wird mir etwas zukommen lassen, in dem belegt wird, wie hoch die Garantie ist und damit sollte dann der „Beweis“ erbracht sein, warum ich im Antrag den Anschaffungswert kürze.
Nach 30 Minuten Wartezeit in der BAFA Hotline wurde mir auch direkt mündlich bestätigt, dass ich die Kosten hierfür beim Anschaffungspreis abziehen darf, da diese nicht zur Schwellenwertberechnung gehören. (Dazu gehören auch Zulassungskosten, Überführungsgebühren, etc).
Auf Nachfrage meinerseits wurde es auch bejaht, dass hierüber ein „Beleg“ (Rechnung, Kalkulation, etc) dem Antrag mit angefügt werden sollte, damit es hier keine Rückfragen gibt.
Darüber hinaus habe ich heute mal VWFS angeschrieben mit der Bitte, mir die Kalkulation der Leasingraten zukommen zu lassen.
Hoffe, dass ist dann alles und geht dann auch durch. Schon krass, was die BAFA alles will und wie viel Energie man da reinstecken muss.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Rantanplan12345 schrieb am 17. August 2021 um 13:44:52 Uhr:
Ich habe jetzt schon öfters gehört, dass die Rechnung des Autohauses genau passen muss bzw gewisse Parameter und Positionen ausgeführt sein müssen, damit die BAFA Prämie auch ausbezahlt wird.Wie ist denn das beim Leasing. Muss ich da beim Kaufvertrag/Leasingvertrag schon was genau beachten oder erst bei der Übergabe des Fahrzeuges? Eine "Rechnung" in dem Sinne wie bei einem Kauf bekomme ich ja gar nicht.
Den Leasingvertrag bzw die Bestellung habe ich nämlich jetzt hier und will sie heute oder morgen abschicken. Bevor da noch was geändert werden muss, frage ich lieber vorher nach.
Nochmal meine Frage, ich will die Bestellung zeitig abschicken.
In der verbindlichen Bestellung, die ich ja auch bei der BAFA einsenden muss, steht:
"Nachlass auf Fahrzeug und Optionen ab Werk." Der Umweltbonus wird da nicht genannt.
Der Händler schrieb mir dazu:
"Die Bestätigung des „Hersteller-Umweltbonus“ wird für den Antrag der BAFA-Prämie nicht von der verbindlichen Bestellung entnommen.
Diese werden Sie nach der Auslieferung Ihres Fahrzeuges von der PSA-Bank per Post zugeschickt bekommen."
Passt das so? Ich hab etwas Bammel weil die BAFA ja gewisse Dinge scheinbar extrem kleinlich und genau nimmt...
Wo soll das Problem sein, wenn dir der Hersteller wohl sogar eine separate Bestätigung über den enthaltenen Hersteller-Anteil zusendet?
Das ist wesentlich mehr als manch andere bekommen (z.B. nur die Kalkulation mit Gesamtnachlass).
Ich hab kein Problem, ich frage nur ob die verbindliche Bestellung mit dem oben beschriebenen Passus für die BAFA später in Ordnung ist, weil die ja auch eingereicht wird.
Von wem bekommt man eigentlich die Leasing Kalkulation?
Ist das bei VW/Audi das „Informationsblatt zur Nachweisführung der Elektromobilität“.
Das habe ich (bisher) nicht vorliegen.
Kann jemand sagen, wann man und von wem das bekommt? Bei der VWFS habe ich schriftlich angefragt, aber keine Info erhalten.
Ohne dem brauche ich wohl kaum den Antrag abschicken.
Von meinem Händler habe ich jetzt die komplette Fahrzeugkonfiguration erhalten. Darin sieht man die Abführung des Herstelleranteils und die Inklusion der Anschlussgarantie. Alles versehen mit Werten.
Der BAFA Beamte sollte so hoffentlich erkennen können, dass ich die Anschlussgarantie vom Anschaffungspreis abgezogen habe.
Du solltest vor allem keinen BAFA-Antrag abschicken, bevor das Fahrzeug zugelassen ist, sonst gibt es richtig Probleme...
Geht mit dem neuen Plausibilitätscheck aber wohl auch nicht mehr?
Ich habe es beim Enyaq per Post erhalten, kurz nach Abschluss des Leasingvertrages. Ich meine, dass das ebenfalls von VWFS kam, schaue mal nach...
MfG Paule
Zitat:
@Carlos1706 schrieb am 18. August 2021 um 13:55:13 Uhr:
Ich habe es beim Enyaq per Post erhalten, kurz nach Abschluss des Leasingvertrages. Ich meine, dass das ebenfalls von VWFS kam, schaue mal nach...MfG Paule
Die Leasing hatte mir heute geantwortet, dass ich für die Beantragung nur die Formblätter „Gebrauchtwagenförderung“ und „Nachweispaket von Gebrauchtwagen“ notwendig wäre.
Tatsächlich bekommt man das eine Formular direkt vom Gutachter. Das andere hatte ich vom Händler erhalten, allerdings nicht ausgefüllt. Das holen wir jetzt nach.
Auf die Frage hin, wie es um die Kalkulation der Leasingraten steht, gab es keine Antwort.
Möglich, dass es diese Kalkulation nur für Gewerbekunden ODER für Neufahrzeuge gibt?
Generell muss ich sagen, ist das alles echt kompliziert und nicht wirklich transparent. Auch der Punkt, dass in den Anschaffungskosten Posten enthalten sind, die ich manuell rausrechnen soll. Dazu gehören neben der Garantie tatsächlich noch das Kinderschutzpaket und die lackierten Bremssättel. Beides hatte der Gutachter (richtigerweise) aus seiner Kalkulation entfernt. Da soll noch einer durchblicken….
Ich werde lediglich die Anschlussgarantie rausrechnen um unter die Wertschwelle zu kommen. Wenn möglich, werde ich auch ein Schreiben mit anfügen, um den Sachverhalt aufzuzeigen.
Antrag ist nun eingereicht. Statt der Kalkulation der Leasingraten, welche es bei Gebrauchtwägen NICHT (!) gibt, muss man das "Nachweispaket von Gebrauchtwagen" (kommt vom DAT Gutachter) und das Formblatt "Gebrauchtwagenförderung" (welches von Käufer und Händler unterschrieben werden muss) eingereicht werden.
Diese Info habe ich nach 2x Nachfrage bei der Leasinggesellschaft erhalten. Ich bleib dabei ... alles schon sehr kompliziert.
Der Antrag ist nun mit einer Fülle an Informationen und Dokumenten eingereicht. Nun hoffe ich auf einen positiven Verlauf und hoffe, in ein paar Wochen/Monaten berichten zu können.
Rein sicherheitshalber:
Das Fahrzeug ist aber schon auf dich zugelassen?
Ansonsten drück ich die Daumen, aber wenn es konsistent ist sollte es passen 🙂
Zitat:
@Xentres schrieb am 19. August 2021 um 21:51:12 Uhr:
Rein sicherheitshalber:
Das Fahrzeug ist aber schon auf dich zugelassen?Ansonsten drück ich die Daumen, aber wenn es konsistent ist sollte es passen 🙂
Danke dir! 🙂
Ja! Das Fahrzeug ist bereits seit Ende Juli auf mich zugelassen. 🙂